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1. Organisation

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Bemerkungen zur Umlage 2005AllgemeinesDie Berufsgenossenschaften bringen die Mittel zur Erfüllungihrer gesetzlichen Aufgaben im Wege der nachträglichenBedarfsdeckung durch Beiträge auf. Der Bedarfwird nach Ablauf eines Geschäftsjahres in Form der Umlagerechnung(Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt.Der sich daraus regelmäßig ergebende Überschuss derAusgaben ist das Umlagesoll, welches auf die zugehörigenUnternehmer nach Maßgabe des Unternehmensumfanges(anrechnungsfähiges Entgelt) und der Unternehmensgefahr(Veranlagung nach Gefahrklassen) umgelegtwird.Durch eine im Jahr 2005 erfolgte Änderung des § 153SGB VII (s. „Gesetzgebung des Bundes“ auf Seite 3)können erstmals ab dem Umlagejahr 2005 bis zu 30 %der Gesamtaufwendungen für Renten, Sterbegeld undAbfindungen solidarisch, d. h. ohne Berücksichtigungdes Grades der Unfallgefahr sondern nur nach der Höheder beitragspflichtigen Entgelte, auf die Unternehmenumgelegt werden. Werden von diesen Aufwendungenmehr als 20 % solidarisch umgelegt, senkt sich darüberhinaus der Grenzwert für die Ausgleichsberechtigungbeim Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaftenvom 4,5fachen auf das 3fachedes durchschnittlichen Rentenlastsatzes ab (§ 176 SGBVII). Insoweit wurde die bisher strikt nach Unternehmensgefahrausgerichtete Beitragsbemessung modifiziert.Der Vorstand der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft hatvon dieser neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht und inseiner Sitzung am 16. November 2005 beschlossen,dass 23 % der Aufwendungen für Altrenten(= 18.317.974,82 EUR) bei der Durchführung der Umlage2005 ohne Berücksichtigung der Unfallgefahr auf die Unternehmenumgelegt werden. Im Gegenzug erhielt dieSteinbruchs-Berufsgenossenschaft im Rahmen des Lastenausgleichs(§§ 176 ff. SGB VII) für das Jahr 2005 vonden ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften eineEntlastung in Höhe von 1<strong>1.</strong>443.367 EUR, welche in dieUmlage nach Gefahrklassen eingeflossen ist.Eine Ausgleichspflicht im Rahmen des Lastenausgleichsnach §§ 176 ff. SGB VII besteht für das Umlagejahr 2005somit nicht, so dass von den Unternehmern neben demBedarf der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2005 nurnoch der Anteil am Insolvenzgeld (§§ 358 ff. SGB III) imWege des Umlageverfahrens aufzubringen ist.Entwicklung 2005 und Prognose fürdas Jahr 2006Die anhaltende Schwäche der Baukonjunktur wirkte sich2005 auch auf die Geschäftstätigkeit der Steine und Erden-Industrieaus. Aktuell erwartet der BundesverbandBaustoffe – Steine + Erden e. V. für 2006 allerdings eineVerbesserung in den Umsatzerwartungen und nach gegenwärtigerSicht der volkswirtschaftlichen Abteilungender Kreditinstitute „strotzt“ die deutsche Wirtschaft vorAufschwungsignalen, und zwar nicht nur in der Exportwirtschaft,sondern auch im Einzelhandel und am Bau.Es bleibt zu hoffen, dass sich die positiven Erwartungenauch für die rohbauabhängige Baustoffe-, Steine- undErden-Industrie nachhaltig erfüllen. Die auftrags- undertragsorientierte Branchenentwicklung muss allerdingsunabhängig von der Entwicklung des Berufsgenossenschaftsbeitragsbetrachtet werden, welche im Wesentlichenvon der Höhe des Umlagesolls und der Höhe derbeitragspflichtigen Entgelte bestimmt wird.27StBG

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