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Tech1 6x14 4-100 ET38 VW.pdf

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Gutachten 366-0017-96-MIRD/N4zur Erteilung eines Nachtrags zur ABEANLAGE: 19 <strong>VW</strong>Radtyp: TECH1 C2Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 13.10.1997__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 6 von 811G) Das Fahrwerk, sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiterenAuflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau derSonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbauder Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm auftragen, an der Antriebsachse istmöglich.12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dieseRad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.21N) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich derRadaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendetenReifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit derMaßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eineausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesenFällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nurdieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.21R) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eineausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesenFällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nurdieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigängigkeitder Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22H) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich derRadaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendetenReifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit derMaßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.22I) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eineausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesenFällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nurdieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durchgeeignete Maßnahmen wieder herzustellen.24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden- durch den Anbau geeigneter Teile oderdurch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstungist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten SachverständigenTÜV AUTOMOTIVE GMBH • UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND • RIDLERSTRASSE 57 • 80339 MÜNCHEN

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