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Zum Ableitungsmodell der Liegen ... - Habath, Andreas

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122<br />

FACHBEITRÄGE <strong>Habath</strong>: Berliner <strong>Liegen</strong>schaftszinssätze für Renditeimmobilien<br />

nungen nicht sachgerecht. <strong>Zum</strong>indest<br />

wären in diesem Fall die Mo<strong>der</strong>nisierungskosten<br />

zusätzlich bei den sonstigen<br />

wertbeeinflussenden Umständen<br />

in Abzug zu bringen und dürfen bei <strong>der</strong><br />

Ableitung des <strong>Liegen</strong>schaftszinssatzes<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

4.3 Bewirtschaftungskosten<br />

„Der Ableitung <strong>der</strong> Reinerträge aus den<br />

Jahresroherträgen (netto) liegen folgende<br />

jährliche Ansätze von Bewirtschaftungskosten<br />

(§ 18 WertV) zugrunde, ...“ (siehe<br />

Tab. 2 f., vgl. ABl. Nr. 29 vom<br />

06.07.2007, S. 1753)<br />

Anmerkung:<br />

Die Ansätze für die Bewirtschaftungskosten<br />

lehnen sich tlw. an die II. BV an,<br />

was weitgehend bundesweit praktiziert<br />

wird. Die Verwaltungskosten sind aus<br />

Sicht des Autors zu fein strukturiert (bei<br />

nahezu je<strong>der</strong> Bewertung muss eine<br />

Kreuzinterpolation erfolgen). Hier würde<br />

ein üblicherweise angesetzter Absolutbetrag<br />

pro Mieteinheit dem Marktgeschehen<br />

eher entsprechen und nachvollziehbarer<br />

sein. Diese Vorgehensweise<br />

ist ebenfalls in <strong>der</strong> II. BV vorgesehen,<br />

welche für die übrigen Ansätze als<br />

Grundlage herangezogen wird.<br />

Bei den Verwaltungskosten werden<br />

Korrekturen für einen gewerblichen<br />

Mietanteil von 50 % bzw. 60 % mitgeteilt,<br />

obwohl die veröffentlichten <strong>Liegen</strong>schaftszinssätze<br />

nur für Objekte bis<br />

40 % gewerblicher Miet(ertrags)anteil<br />

anzuwenden sind.<br />

4.4 Restnutzungsdauer<br />

Die Restnutzungsdauer wurde vom<br />

GAA Berlin gem. Tab. 4 angesetzt<br />

(Zahlen gemäß Berichtigung vom<br />

11.07.2007 zur Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

<strong>Liegen</strong>schaftszinssätze).<br />

Anmerkung:<br />

Es handelt sich um, nach tatsächlichem<br />

Baualter gestaffelte, fest vorgegebene<br />

Restnutzungsdauern. Hierzu ein Beispiel:<br />

Besitzt ein ca. 120 Jahre altes Gebäude,<br />

welches vollständig saniert und umfangreich<br />

mo<strong>der</strong>nisiert wurde, tatsächlich<br />

eine wirtschaftliche Restnutzungs-<br />

03 | 2008 immobilien & bewerten<br />

dauer von nur 30 Jahren (20 Jahre aus<br />

Tabelle + 10 Jahre Zuschlag für ZH und<br />

Bä<strong>der</strong>) und dagegen ein jüngeres Gebäude<br />

mit einem Alter von nur 85 Jahren,<br />

welches analog und gleichwertig<br />

dem älteren saniert und umfangreich<br />

mo<strong>der</strong>nisiert wurde eine Restnutzungsdauer<br />

von 45 Jahren? Wie ist <strong>der</strong> Unterschied<br />

für gleichartig sanierte und mo<strong>der</strong>nisierte<br />

Objekte praktisch erklärbar?<br />

Eine Differenzierung des Bauzustandes<br />

in nur 3 Zustandsnoten ist nicht ausreichend<br />

und marktgerecht. Des Weiteren<br />

stellt sich die Frage, ob ein Objekt mit<br />

schlechtem Bauzustand nicht von jedem<br />

wirtschaftlich handelnden Marktteilnehmer<br />

zunächst in einen Zustand gebracht<br />

wird, <strong>der</strong> heutigen Wohnverhältnissen<br />

genügt, um dauerhaft nachhaltige<br />

Einnahmen zu sichern? Diesbezüglich<br />

sollte sich das Modell mehr am Markt<br />

orientieren bzw. sollte angesichts <strong>der</strong><br />

hohen Kauffallzahl auf eine Auswertung<br />

von Objekten mit schlechtem Bauzustand<br />

verzichtet werden.<br />

Die vorgegebenen Restnutzungsdauern<br />

können im Einzelfall mit nur 10 Jahren<br />

bzw. mit nur 5 Jahren (schlechter Bauzustand<br />

mit Podesttoilette) in die Bewertung<br />

eingehen. Hier spielt die sogenannte<br />

„Vervielfältigerfalle“ bei kurzen<br />

Restnutzungsdauern eine maßgebliche<br />

Rolle, welche aus fehlertheoretischer<br />

Sicht unbedingt zu vermeiden ist. Beispielsweise<br />

ergibt sich bei 4 % <strong>Liegen</strong>schaftszinssatz<br />

und einer Restnutzungsdauer<br />

von 5 Jahren ein Vervielfältiger<br />

von 4,45, dagegen bei 10 Jahren ein nahezu<br />

verdoppelter Vervielfältiger von<br />

8,11 und das bei einem Unterschied in<br />

<strong>der</strong> Restnutzungsdauer von nur 5 Jahren.<br />

Demgegenüber ist zu beachten,<br />

dass die Restnutzungsdauer nicht so<br />

genau eingeschätzt werden kann. Dies<br />

würde eine Genauigkeit vortäuschen,<br />

die tatsächlich nicht gegeben ist. Des<br />

wirtschaftliche Restnutzungsdauer<br />

bei Zustandsnote<br />

1 2 3<br />

Baualter gut normal schlecht<br />

85 – 89 35 30 25<br />

90 – 99 30 25 20<br />

100 – 119 25 20 15<br />

120 – 139 20 15 10<br />

140 – 149 – – 10<br />

Legende: EH/ZH = Etagen-/Zentralheizung;<br />

OH = Ofenheizung; IT = Innentoilette;<br />

PT = Podesttoilette<br />

Tab. 4: Restnutzungsdauer von Altbauten (Baujahr bis 1918)<br />

Weiteren gelten in <strong>der</strong> einschlägigen<br />

Fachwelt Objekte mit Restnutzungsdauer<br />

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