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Beratungen im Bauwesen Die Methodik zur Analyse gestörter ...

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<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>Diplom-WirtschaftsingenieurFrank A. Bötzkesvon der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger für BauablaufstörungenJulius-Leber-Straße 50, 38116 BraunschweigTel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de9) <strong>Die</strong> Ermittlung der MehrkostenMehrkosten werden ermittelt für• Leerkosten von Personen und Betriebsmitteln und• Beschleunigungskosten von Personen und Betriebsmitteln und• Baustelleneinrichtungskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum• Baustellengemeinkosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum und• Allgemeine Geschäftskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum.Nachfolgend ist die Leerkostenermittlung über die Kapazitätskostendifferenzen der Bauabläufe beispielhaftskizziert:Kapazitätskosten [€]8.0007.0006.0005.0004.000Leerkosten:85.320 €3.0002.0001.000002.01.200316.01.200330.01.200313.02.200327.02.200313.03.200327.03.200310.04.200324.04.200308.05.200322.05.200305.06.200319.06.2003Datum<strong>Die</strong> Leerkosten von Personen und Betriebsmitteln können zum Beispiel aus der terminlich geändertenAusführung von Arbeiten ermittelt werden, indem die kapazitiven, zeitabhängigen Kosten der Leistungenden Vorgängen zugeordnet werden. Leerkosten entstehen dann, wenn <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1vereinbarungsgemäß hätte gearbeitet werden sollen, aber <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2 wegen der Störungennicht gearbeitet werden konnte. Personen und Betriebsmittel arbeiteten deshalb <strong>im</strong> vereinbartenZeitraum „leer“, unproduktiv und ohne Vergütung.<strong>Die</strong> Beschleunigungskosten von Personen und Betriebsmitteln können entsprechend ermittelt werden.Beschleunigungskosten werden als Zuschläge, zum Beispiel für Überstunden, berechnet für Arbeiten,die <strong>im</strong> beschleunigten Bauablauf 3 früher ausgeführt werden als <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2.Mehrkosten aus gestörten Bauabläufen können erfahrungsgemäß 25 bis 40 % der vereinbarten Kostenbetragen; in besonderen Fällen wurden Mehrkosten von bis zu 60 % ermittelt. Hinzu kommenMehrkosten aus dem Gemeinkostenbereich, insbesondere für eine Unterdeckung von Baustellengemeinkostenund Allgemeinen Geschäftskosten <strong>im</strong> Zeitraum der Bauzeitverlängerung.Leistungsprofil BiB: Seite 4 von 922.10.2007 C:\Daten\BiB\0-Allgemein\Dokumente\Mehrkosten-40.doc

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