<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>Diplom-WirtschaftsingenieurFrank A. Bötzkesvon der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger für BauablaufstörungenJulius-Leber-Straße 50, 38116 BraunschweigTel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de9) <strong>Die</strong> Ermittlung der MehrkostenMehrkosten werden ermittelt für• Leerkosten von Personen und Betriebsmitteln und• Beschleunigungskosten von Personen und Betriebsmitteln und• Baustelleneinrichtungskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum• Baustellengemeinkosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum und• Allgemeine Geschäftskosten <strong>im</strong> Bauzeitverlängerungszeitraum.Nachfolgend ist die Leerkostenermittlung über die Kapazitätskostendifferenzen der Bauabläufe beispielhaftskizziert:Kapazitätskosten [€]8.0007.0006.0005.0004.000Leerkosten:85.320 €3.0002.0001.000002.01.200316.01.200330.01.200313.02.200327.02.200313.03.200327.03.200310.04.200324.04.200308.05.200322.05.200305.06.200319.06.2003Datum<strong>Die</strong> Leerkosten von Personen und Betriebsmitteln können zum Beispiel aus der terminlich geändertenAusführung von Arbeiten ermittelt werden, indem die kapazitiven, zeitabhängigen Kosten der Leistungenden Vorgängen zugeordnet werden. Leerkosten entstehen dann, wenn <strong>im</strong> geänderten Bauablauf 1vereinbarungsgemäß hätte gearbeitet werden sollen, aber <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2 wegen der Störungennicht gearbeitet werden konnte. Personen und Betriebsmittel arbeiteten deshalb <strong>im</strong> vereinbartenZeitraum „leer“, unproduktiv und ohne Vergütung.<strong>Die</strong> Beschleunigungskosten von Personen und Betriebsmitteln können entsprechend ermittelt werden.Beschleunigungskosten werden als Zuschläge, zum Beispiel für Überstunden, berechnet für Arbeiten,die <strong>im</strong> beschleunigten Bauablauf 3 früher ausgeführt werden als <strong>im</strong> gestörten Bauablauf 2.Mehrkosten aus gestörten Bauabläufen können erfahrungsgemäß 25 bis 40 % der vereinbarten Kostenbetragen; in besonderen Fällen wurden Mehrkosten von bis zu 60 % ermittelt. Hinzu kommenMehrkosten aus dem Gemeinkostenbereich, insbesondere für eine Unterdeckung von Baustellengemeinkostenund Allgemeinen Geschäftskosten <strong>im</strong> Zeitraum der Bauzeitverlängerung.Leistungsprofil BiB: Seite 4 von 922.10.2007 C:\Daten\BiB\0-Allgemein\Dokumente\Mehrkosten-40.doc
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>Diplom-WirtschaftsingenieurFrank A. Bötzkesvon der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger für BauablaufstörungenJulius-Leber-Straße 50, 38116 BraunschweigTel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de10) <strong>Die</strong> Baurechtlichen PrinzipienBei einer solchen Ermittlung der Mehrkosten gestörter Bauabläufe sind baurechtliche Prinzipien zu berücksichtigen,die in einem Urteil des Bundesgerichtshofes VII ZR 286/84 KG Berlin vom20.02.1986 aufgestellt wurden.Nachfolgend sei dargelegt, wie diese Prinzipien in einer baubetrieblichen, das heißt technischwirtschaftlichenErmittlung der Mehrkosten zu berücksichtigen sind. Auf juristische Fragestellungen seiausschließlich aus baubetrieblicher Sicht eingegangen, da diese der baurechtlichen Beurteilung durcheinen Baujuristen vorbehalten bleiben sollen.Ein Bauablauf ist gestört, wenn die Ausführung der Arbeiten bei der Erstellung des Bauobjekts Störungenerfährt, also von den vertraglichen Vereinbarungen abgewichen wird. Im Folgenden sei nur aufsolche Störungen eingegangen, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers, des Bauherren, stammenund für die der Auftragnehmer, das Bauunternehmen, einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkostenhat. Auf den Fall, dass Störungen des Bauablaufs aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmerskommen und der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten hat, sei hier nicht eingegangen.Sollen die Mehrkosten eines gestörten Bauablaufs ermittelt werden, so sind bei dieser technischwirtschaftlichenErmittlung die folgenden baurechtlichen Prinzipien zu berücksichtigen, die der Bundesgerichtshofaufgestellt hat:• Das Wirklichkeitsprinzip,• das Einzelfallprinzip,• das Verursachungsprinzip und• das Schadenprinzip.Gemäß diesen Prinzipien wurde von der Professorengemeinschaft Pfarr/Toffel1 eine <strong>Methodik</strong> entwickelt,welche der vorgestellten Mehrkostenermittlungsmethodik zugrunde liegt:a) Das WirklichkeitsprinzipDa ein Bauablauf, so wie er in der Wirklichkeit ist, nicht erfasst werden kann, ist es erforderlich, einModell zu bilden, welches die Wirklichkeit des Bauablaufs möglichst genau abbildet. Dazu kann derBauablauf in einem Netzplan wiedergegeben werden, der insbesondere die auszuführenden Vorgängedes Bauobjekts, die Dauern, Termine und Abhängigkeiten, die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Kapazitätenund Kosten erfasst.Weiterhin sind in einem solchen Modell die Störungen wirklichkeitsnah zu erfassen (siehe dazu auchdas Verursachungsprinzip) und einzeln den Vorgängen zuzuordnen (siehe dazu auch das Einzelfallprinzip).Durch ein solches Modell und der darin berücksichtigten Störungen wird die Wirklichkeit des Bauablaufsmöglichst genau wiedergegeben.1Basierend auf der von Universitätsprofessor Dr.-Ing. Karlheinz Pfarr, Berlin und Universitätsprofessor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel,Braunschweig entwickelten <strong>Methodik</strong> <strong>zur</strong> Ermittlung der Mehrkosten gestörter Bauabläufe, erstmals angewandt in einem Gerichtsgutachtenfür das Kammergericht Berlin gemäß den Forderungen des Urteils des Bundesgerichtshofes VII ZR 286/84 vom 20.02.1986 (Vorinstanz:KG Berlin); mit Urteil des Kammergerichts 21 U 1716/86 vom 04.05.1990 wurde die <strong>Methodik</strong> bestätigt. Vgl. auch Pfarr, K.und Toffel R. F.: „Der gestörte Bauablauf in einem Baurechtsfall: Methoden <strong>zur</strong> Ermittlung der Mehrkosten“ In: „BW Bauwirtschaft“(1991), Hefte 7 und 8Leistungsprofil BiB: Seite 5 von 922.10.2007 C:\Daten\BiB\0-Allgemein\Dokumente\Mehrkosten-40.doc