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Eisenwaren-Katalog · Kapitel 5 - alfer® Online-Katalog

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alfer ®alfer ®Lieferungs- und ZahlungsbedingungenPräambel, GeltungsbereichAllen unseren Angeboten und allen mit uns getroffenenVereinbarungen liegen – auch für künftige Lieferungenund Leistungen – die nachstehenden Bedingungenzugrunde.Mit Auftragserteilung, spätestens mit Annahmeunserer Lieferung werden diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungenvom Besteller anerkannt. SolltenEinkaufsbestimmungen des Bestellers hiervon abweichen,so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklichschriftlich bestätigt werden. Abweichungenvon diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichenVereinbarung. Gegenbestätigungen des Bestellersunter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungenwird hiermit ausdrücklich widersprochen. UnsereLieferungs- und Zahlungsbedingungen geltendeshalb auch dann ausschließlich und uneingeschränkt,wenn wir in Kenntnis entgegenstehenderoder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungendes Bestellers die Lieferung an den Bestellervorbehaltlos ausführen.Angebot und AuftragsannahmeAlle Angebote sind unverbindlich. Modelle, Abbildungen,Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöneu. a., die in <strong>Katalog</strong>en, Prospekten und anderenDrucksachen enthalten sind, sind branchenüblicheAnnäherungswerte.Aufträge für Sonderanfertigungen bedürfen in denAngaben über Ausführung, Abmessung usw. ausnahmslosder schriftlichen Bestätigung.Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Bestellereingereichten Unterlagen ergeben. KonstruktionsundModelländerungen, die infolge gemachter Erfahrungzweckmäßig erscheinen, behalten wir unsvor. Durch Vergütung von Kosten oder Kostenanteilenfür Werkzeuge erwirbt der Besteller hieran keineRechte; die Werkzeuge bleiben unser Eigentum.Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnunggeliefert.Rechnung, ZahlungUnsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagennach Lieferung mit 2 % Skonto oder innerhalb30 Tagen netto oder nach besonderer schriftlicherVereinbarung. Für die Folgen des Zahlungsverzugesgelten die gesetzlichen Regeln. Maßgeblich für dieRechtzeitigkeit der Zahlung des Bestellers ist der Eingangder Gutschrift auf dem für die Zahlung angegebenenKonto. Wir sind berechtigt, unsere Ansprücheaus der Geschäftsbeziehung mit dem Bestellerzum Zwecke des Factorings abzutreten.Bei Zahlung mit Wechsel hat der Besteller die Kosten,insbesondere Diskont und Inkasso-Spesen, zutragen. Skontoabzug ist bei Wechselzahlung unzulässig.Berechnete Wechselkosten sind sofort ohneAbzug zahlbar. Akzepte, Wechsel und Schecks geltenerst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu,wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,unbestritten oder anerkannt sind; außerdemist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtesnur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demgleichen Rechtsverhältnis beruht.Wir sind berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächstauf dessen ältere Schuld anzurechnen.Bei Zielüberschreitungen können wir vorbehaltlichsonstiger Rechte Verzugszinsen mindestens inHöhe der jeweils von den Banken für laufende Krediteberechneten Zinssätze und Spesen in Rechnungstellen. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieleshat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, ohneRücksicht auf die Laufzeit etwa hereinkommenderWechsel, zur Folge; ferner sind wir in diesem Fall berechtigt,vor weiteren Lieferungen Vorauszahlung zuverlangen, vom Vertrag zurückzutreten und die unterEigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kostendes Bestellers zurückzunehmen. Das Gleiche gilt,wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekanntwerden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellersmindern.PreiseBestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Preisevereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferunggeltenden Preisen berechnet. Tritt eine wesentlicheÄnderung bestimmter Kostenfaktorenwie insbesondere die Kosten für Löhne, Vormaterialoder Frachten ein, so kann der vereinbarte Preisentsprechend dem Einfluss der maßgebendenKostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasstwerden. Die Preise gelten, soweit sich aus derAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, abWerk- oder ab Vertreter-Auslieferungslager.Lieferungen ab einem Auftragswert von EUR 250,00(ausschl. MwSt.) erfolgen frei Haus im Inland, freiGrenze ins Ausland. Der Mindestauftragswert bei derErstbestellung beträgt EUR 150,00 (ausschl. MwSt.),für alle weiteren Bestellungen EUR 25,00 (ausschl.MwSt.). In <strong>Katalog</strong>en und Preislisten genanntePreise (ausschl. MwSt.) sind Preise nur für den Wiederverkäufer.VerpackungVerpackungskosten werden branchenüblich berechnet.Versand, Fracht und GefahrübergangDie Lieferung erfolgt ab Werk- oder Vertreter-Auslieferungslager.Wird die Ware versandt oder demBesteller an dessen Platz auf sein Verlangen zugeschickt,so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten(§ 447 BGB), spätestens jedochmit Verlassen des Werk- oder des Vertreter-Auslieferungslagersdie Gefahr des zufälligen Untergangsoder der zufälligen Verschlechterung der Ware aufden Besteller unabhängig davon über, ob vom Erfüllungsortaus versandt wird und wer die Frachtkostenträgt. Ist die Ware versandbereit und verzögertsich die Versendung, Platzzusendung oder Abnahme,so geht die Ware mit dem Zugang der Versandbereitschaftauf den Besteller über. Dies giltnicht, wenn die Verzögerung auf Gründen beruht,die wir zu vertreten haben. Für die Berechnung sinddie beim Versand festgestellten Gewichte undStückzahlen maßgebend.LieferzeitenAngegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich.Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendungder Auftragsbestätigung, jedoch nichtvor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten. Sie gilt alseingehalten, wenn bis zum Ende die Ware das WerkoderVertreter-Auslieferungslager verlassen hatoder bei Unmöglichkeit der Versendung die Bereitschaftzum Versand der Ware gemeldet ist. DieLieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzugs– angemessen beim Eintritt unvorhergesehenerHindernisse, die wir trotz der nach denUmständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendenkonnten, gleichgültig, ob diese Umständebei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten – z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen,Verzögerung in der Anlieferungwesentlicher Materialien. Der Eintritt solcherUmstände wird dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.Bei späteren Abänderungen des Vertrages, diedie Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sichdiese mangels besonderer Vereinbarungen darüberin angemessenem Umfang. Bei Lieferverzug geltendie gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:Der Besteller kann Schadenersatz wegen Nichterfüllungnach § 281, 323 BGB nur insoweit verlangen,als er selbst auf Schadenersatz von dritter Seite inAnspruch genommen wird. Ein Anspruch auf Ersatzdes entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.Schadenersatz erfolgt nur bis zur Höhe des Warenwerts.Lieferungs- und Leistungsverzögerungen,welche auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, habenwir nur dann zu vertreten, wenn es sich um vertragstypischeVerzögerungen handelt. Sollte uns grobeFahrlässigkeit zur Last fallen, werden wir den eingetretenenVerzugsschaden ausgleichen. Schadenersatzerfolgt nur bis zur Höhe des Warenwerts.Eine Fristsetzung ist unwirksam, sofern die Lieferverzögerungauf höhere Gewalt oder auf von unsnicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.Höhere Gewalt liegt vor, wenn wir an der Erfüllungunserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener,insbesondere von aussen einwirkenderUmstände gehindert werden, die wir trotz der nachden Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nichtabwenden konnten; als höhere Gewalt gelten auchStreiks und Aussperrung. Der Besteller wird vom Eintritthöherer Gewalt unverzüglich benachrichtigt.LiefermengeDie Einhaltung genauer Stückzahlen ist bei Sonderanfertigungennicht möglich. Sonderanfertigungensind alle Ausführungen, die von denen im jeweilsgültigen <strong>Katalog</strong> bzw. Prospekt genannten abweichen,dies gilt insbesondere bezüglich Farben.MängelrügeNach Ankunft der Ware am Bestimmungsort hat derBesteller diese unverzüglich zu untersuchen und seinenVerpflichtungen aus § 377 HGB nachzukommen.Die Untersuchungspflicht des Bestellers erstrecktsich auf die gesamte Lieferung. Frachtpapiere dürfennicht unterschrieben werden (auch nicht unterVorbehalt), bevor die gelieferte Kartonanzahl mit denAngaben auf den Frachtpapieren verglichen wurde.Fehlende Kartons oder Beschädigungen müssen inpräziser Angabe auf den Frachtpapieren notiert undvom Speditionsfahrer mittels eindeutig identifizierbarerUnterschrift bestätigt werden.Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhaltder Ware, d. h. am Tage der Lieferung, an unsmitzuteilen. Die Mängelrüge muss schriftlich untergenauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängelerfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind unsunverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aberinnerhalb von 5 Arbeitstagen nach Anlieferung derWare schriftlich anzuzeigen. Später vorgetragene Beanstandungenoder Mängelrügen begründen keinenAnspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung,Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.Beanstandete Waren sind sachgemäß zu lagern undzu unserer Verfügung zu halten. Es ist uns Gelegenheitzu geben, die beanstandete Ware zu untersuchen(Vorzeigepflicht).Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach Wahldes Bestellers Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigungoder wir liefern mangelfreie Ware Zugum Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware.Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferungsind wir verpflichtet, alle zum Zweck derNacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondereTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten)zu tragen, soweit sich diese nicht dadurcherhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort alsdem Erfüllungsort verbracht wurde. Die Versandartwird durch uns bestimmt. Schlägt die Nachbesserungfehl, so hat der Kunde das Recht auf Minderungoder Rücktritt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüchedes Bestellers beträgt 12 Monate, gerechnetab Gefahrenübergang.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltendmacht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitunserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfenberuhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzunganzulasten ist, ist unsere Schadenersatzhaftungauf den vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt. Wir haften ebenfallsnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofernwir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftungauf den vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt.Jegliche weiter gehende Haftung unsererseits gegenüberdem Besteller – über die vorstehenden Regelungenhinaus – ist ohne Rücksicht auf dieRechtsnatur des geltend gemachten Anspruchesausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprücheaus Verschulden bei Vertragsschluss,wegen mittelbarer und Folgeschäden,wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischerAnsprüche auf Ersatz von Sachschädengemäß § 823 BGB. Entsprechendes gilt auch für diepersönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten,Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.EigentumsvorbehaltBis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindungeinschließlich etwaiger Refinanzierungs-oder Umkehrwechsel behalten wir unsdas Eigentum an den von uns gelieferten Waren, dievom Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrveräußert werden dürfen, vor (Saldo-oder Kontokorrentklausel).Durch Verarbeitung der von uns gelieferten Warenerwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oderteilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgtunentgeltlich ausschließlich für uns. Sollte dennochder Eigentumsvorbehalt durch irgendwelcheUmstände erlöschen, so sind sich alfer ®und der Bestellerschon jetzt darüber einig, dass das Eigentuman den Sachen mit der Verarbeitung auf alfer ®übergeht.alfer ®nimmt die Übereignung an. Der Bestellerbleibt unentgeltlicher Verwahrer dieser verarbeitetenWaren (Hersteller- und Verarbeitungsklausel).Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehendenWaren erwerben wir Miteigentum an denneuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibtsich aus dem Verhältnis des Rechnungswertesder von uns gelieferten Ware zum Rechnungswertder übrigen Ware (Verarbeitungs- und Vermischungsklausel).Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einemWeiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, undzwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthältdas Verarbeitungsprodukt unserer Vorbehaltswarenur solche Gegenstände, die entweder uns gehörtenoder aber nur unter dem sog. einfachen Eigentumsvorbehaltgeliefert worden sind, so tritt derBesteller die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab.Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen derVorauszessionen an mehrere Lieferanten, stehtuns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechenddem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltswarezum Rechnungswert der anderen verarbeitetenGegenstände (Vorausabtretung).Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellersdie uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehendenSicherheiten nach seiner Wahl freizugeben,soweit der realisierbare Wert der Sicherheitenunsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt (Freigabeklausel).Der Besteller kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungenuns gegenüber nachkommt, bis zumWiderruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einerZahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens,einem Scheck- oder Wechselprotestoder einer erfolgten Pfändung erlischt das Rechtzum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der Warenund zum Einzug der Außenstände. Danach eingehendeabgetretene Außenstände sind sofort aufeinem Sonderkonto anzusammeln (Einziehungsermächtigung).Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nursicherheitshalber, es liegt darin, auch wennnachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, keinRücktritt vom Vertrag. Zur Geltendmachung desEigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertragnicht erforderlich, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher.Datenerhebung und -speicherungWir sind berechtigt, Informationen und Daten überden Besteller zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten,zu nutzen und an Dritte – insbesondere zumZwecke des Forderungseinzuges oder des ausgelagertenDebitorenmanagements – zur Speicherung,Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.ProdukthaftungWir haften im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz(Wutöschingen).Für unser Vertragsverhältnis mit dem Besteller giltdeutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Die Regelungen der UN-Konvention zur Abtretungvon Forderungen im internationalen Handelsverkehrgelten bereits jetzt aufschiebend bedingtauf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart.Wirksamkeit des VertragesDer Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelnerPunkte im Übrigen verbindlich.alfer ®aluminium Gesellschaft mbHHandelsregister Amtsgericht Freiburg HRB 620227Stand: 10/2009alfer ®aluminium Gesellschaft mbH · Horheim, Industriestraße 7 · D-79793 Wutöschingen · Tel.: +49 (0)7746 9201-0 · Fax: +49 (0)7746 9201-92 · E-Mail: info@alfer.de · www.alfer.com

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