13.07.2015 Aufrufe

Urteil des Obergerichts - VgT

Urteil des Obergerichts - VgT

Urteil des Obergerichts - VgT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

9Die Beschwerde ist nach den Vorschriften von Art. 42 und Art. 99 BGG innert 30 Tagenbeim Bun<strong>des</strong>gericht einzureichen . Gerügt werden können die Beschwerdegründe von Art.95 ff. BGG.6.Dieser Entscheid ist den Parteien und dem Bezirksgericht Kriens (vormals Amtsgerichtspräsident1 von Luzern-Land) zuzustellen.Luzern, 31 . Mai 2011Für die 1 . Abteilunq <strong>des</strong> OberqerichtsDer Präsident:Die Gerichtsschreiberin:11 10 185

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!