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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen WindenergienutzungZusätzlich zu den fachrechtlich geschützten Gebieten, <strong>der</strong>en Schutz und Pflege durch die Fachplanunggewährleistet ist, besteht <strong>der</strong> Freiraumverbund auch aus fachrechtlich nicht geschützten Arrondierungsflächenund Verbindungselementen wie dem im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestelltenFließgewässerschutzsystem und weiteren Verbindungsflächen mit hohem Entwicklungspotenzial.Zumindest zeichnen sich die Verbindungsflächen über eine – in <strong>der</strong> Regel jedoch mehrere – <strong>der</strong>in <strong>der</strong> Auflistung genannten Qualitäten aus.3.2. RegionalplanungGrundsätzlich erfolgt die überörtliche und rahmensetzende Steuerung von Windenergieanlagen imLand Brandenburg durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windnutzung (Windeignungsgebietebzw. WEGs) in den Regionalplänen <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaften. Außerhalbdieser Gebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen in <strong>der</strong> Regel ausgeschlossen.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> liegt in <strong>der</strong> Planungsregion Havelland-Fläming, für die <strong>der</strong>zeit kein Regionalplan gilt.Der Regionalplan Havelland-Fläming vom 18. Dezember 1997 wurde durch das Oberverwaltungsgerichtfür das Land Brandenburg mit Beschluss vom 09.10.2002 für nichtig erklärt (3D 81/00.NE). Dersachliche Teilplan Windenergienutzung, <strong>der</strong> regionalplanerisch die Zulässigkeit von Windenergievorhabensteuerte, wurde, wie oben bereits erwähnt, ebenfalls gerichtlich für unwirksam erklärt.Der <strong>der</strong>zeit in Aufstellung befindliche (integrierte) Regionalplan Havelland-Fläming 2020, sieht dieAusweisung von Eignungsgebieten für die Windnutzung als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung vor. Im Gebiet <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befinden sich die ausgewiesene Windeignungsfläche WEG 33:Abb. 1: Ausschnitt Festlegungskarte Regionalplanentwurf (Arbeitsstand 26.04.12)In Aufstellung befindliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind als sonstiges Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnungin Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.IDAS Luckenwalde- 4 -

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