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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzung5. Bewertung <strong>der</strong> Potenzialflächen und Prüfung ob die Flächen <strong>der</strong> Windenergienutzungin substanzieller Weise Raum bietenEntsprechend <strong>der</strong> durch die Rechtsprechung vorgegebenen Methodik, hat für die Potenzialflächeneine Abwägung <strong>der</strong> Windenergienutzung mit konkurrierenden Belangen zu erfolgen. Mögliche Prüfkriteriensind bspw. die Flächengröße und Restriktionen des Naturschutzes, des Bodendenkmalschutzes,<strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft, des Funkverkehrs (auch Radar), die nicht als die harten o<strong>der</strong> weichenTabuzonen in die Planung eingeflossen sind. In <strong>der</strong> Folge scheiden unter Umständen Potenzialflächeaus. Im Ergebnis verbleiben die Flächen, die tatsächlich im FNP als Konzentrationsflächendargestellt werden.Danach ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Windenergie mit den Darstellungen des FNP in substanzieller WeiseRaum geschaffen wird. Nach Rechtsprechung bedarf es einer von <strong>der</strong> Gemeinde in die Gesamtbewertungeinzustellenden objektiven Bezugsgröße, bei <strong>der</strong> es sich letztlich nur um die Relation zwischen<strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen und den auf<strong>der</strong> ersten Stufe <strong>der</strong> beschriebenen Prüfungsreihenfolge ermittelten Flächen handeln kann, die sichnach Abzug <strong>der</strong> „harten“ Tabuzonen, d.h. <strong>der</strong>jenigen Bereiche ergeben, in denen die Errichtung und<strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossensind. 46 Dieser Ansatz wird durch das Schrifttum bestätigt und konkretisiert. Gatz führt aus:„Substanziell, d.h. nicht nur marginal bzw. unbedeutend, wird die Quote nur bei einem Wert von mindestenseinem Fünftel genannt werden dürfen.“ 47 Er bezieht sich dabei auf ein Verhältnis, das sichaus <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zulässigerweise errichtbaren Windenergieanlagen, die möglich wären wenn dieStandortplanung unterbleiben würde und <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> in den Konzentrationsflächen möglichen Windenergieanlageergibt. Es erscheint zulässig, dass man statt <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Windenergieanlagen, dieentsprechenden Flächengrößen zueinan<strong>der</strong> ins Verhältnis setzt. Damit for<strong>der</strong>t Gatz letztlich das, wasauch gerichtlich gefor<strong>der</strong>t wird, nämlich ein Inbeziehungsetzen <strong>der</strong> Konzentrationsflächengröße und<strong>der</strong> Flächengröße des Gemeindegebietes, in dem Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig sind –also den Flächen, die nicht als harte Tabuzonen zu behandelt sind.Schließlich gibt auch die Energiestrategie des Landes Brandenburg einen Anhaltspunkt zur Bewertung<strong>der</strong> Flächengröße. In <strong>der</strong> Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg 48 heißt es, dass zumErreichen <strong>der</strong> energiepolitischen Ziele des Landes zum Jahr 2020, mindestens 555 km 2 Windeignungsgebietebenötigt werden. 49 Dies entspricht rund 2% <strong>der</strong> Landesfläche des Landes Brandenburg50 . Die (aktuelle) Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg bestätigt diese Zahl. 51 Mit Erreichendieser politischen Zielstellung, wird davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> Windenergienutzung substanziellausreichend Raum geboten wird. Rechnerisch wird dieses Ziel erreicht, wenn jede BrandenburgerGemeinde 2% ihrer Fläche als Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung zur Verfügungstellt. 2% des Gemeindegebietes entsprächen ca. 360 ha.Die ermittelten Potenzialflächen sind in Karte W 5 (siehe Anlagen) detailliert dargestellt. Sie nehmeneine Fläche von ca. 1.165 ha ein.Die Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Flächen ergeben. So werden die Flächen des geplanten LSG „Wierachteiche-<strong>Zossen</strong>er Heide“ für diezunächst insgesamt eine weiche Tabuzone vorgesehen war, als Alternative (ohne weiche Tabuzone)dargestellt. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche große Potenzialfläche, die im Wesentlichen im Bereichdes von <strong>der</strong> Regionalplanung dargestellten Windeignungsgebietes liegt.Die Lage <strong>der</strong> ermittelten Konzentrationsflächen ergibt sich aus folgen<strong>der</strong> Abbildung:46. Wustermark-Urteil, Randnummer 52.47 Gatz, S. (2009): Windenergieanlagen in <strong>der</strong> Verwaltungs- und Gerichtspraxis vhw-Verlag Bonn, 1. Auflage, S. 272, Rnr. 666.48 Bericht <strong>der</strong> Landesregierung: Energiestrategie des Landes Brandenburg – Umsetzung des Beschlusses des Landtages, DS 4/2893-B, vom18. Mai 2006, beschlossen am 20.05.2008.49 vgl. a.a.O., S. 47.50 Die Landesfläche beträgt 29.483,13 qkm (vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2011): Statistischer Bericht AV3-j/10, S. 30.).51 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (2012): Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg,Redaktionsschluss 21.02.12, beschlossen am 28.02.12, S. 39.IDAS Luckenwalde- 38 -

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