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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzung4.5. Sonstiges4.5.1. DenkmalschutzIm <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich diverse Denkmale – Bau- als auch Bodendenkmale. Die entsprechendenInformationen wurden vom Landkreis (Denkmalliste <strong>der</strong> Baudenkmäler) und dem BrandenburgischenLandesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum (Bodendenkmale) zugearbeitet.Grundsätzlich sollen im Flächennutzungsplan lediglich nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheitenvon baulichen Anlagen nachrichtlich übernommen. Die bestehenden Baudenkmale sind überdie Erfassung <strong>der</strong> Siedlungsflächen und den ihnen zugeordneten Schutzabständen berücksichtigtworden.Für die Planaussage relevanter sind die Bodendenkmale – speziell die, die sich im Außenbereichbefinden, denn hier besteht unter Umständen ein Konflikt zur Windenergienutzung. Gemäß § 7 desBrandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) 42 besteht eine grundsätzliche Pflicht zumErhalt von Denkmalen bzw. zur Instandsetzung o<strong>der</strong> Bergung und Dokumentation des Denkmals,sofern in das Denkmal eingegriffen wird. Außerdem ist es gemäß § 9 erlaubnispflichtig ein Denkmalentgegen des Erhaltungsgebotes des § 7 zu zerstören, zu beseitigen o<strong>der</strong> an einen an<strong>der</strong>en Ort zuverbringen. Ferner sind Maßnahmen, die die Umgebung eines Denkmales o<strong>der</strong> die Bodennutzungverän<strong>der</strong>n erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist von <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde zu erteilen, soweit diebeantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll o<strong>der</strong> denBelangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche o<strong>der</strong> private Interessen überwiegenund sie nicht auf an<strong>der</strong>e Weise o<strong>der</strong> nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werdenkönnen. In jedem Fall sind alle Verän<strong>der</strong>ungen und Maßnahmen an Denkmalen nach Maßgabe <strong>der</strong>Denkmalschutzbehörde zu dokumentieren. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen verbundenwerden.Da es sich bei <strong>der</strong> Erlaubnis um eine vorhabenkonkrete Einzelfallentscheidung handelt, werden Bodendenkmalenicht pauschal als harte Tabuzonen angewendet. Im Rahmen einer Potenzialflächenbewertungkann <strong>der</strong> (Boden)denkmalschutz als Restriktionskriterium Beachtung finden.4.5.2. Funk (Militär)Nach Informationen <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Ost liegt <strong>der</strong> größere nordöstliche Teil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>gebietsflächeim Interessengebiet (35 km Radius) um die Luftverteidigungsradaranlage Berlin-Tempelhof. Windenergieanlagen können in diesem Gebiet die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> hier verwendetenArt von Radaranlagen stören. Ob eine Störung vorliegt, muss im Verfahren anhand einer Einzelfallbetrachtungunter Berücksichtigung aller lokaler Bedingungen durch die zuständige militärischeDienststelle <strong>der</strong> Bundeswehr geprüft werden.Militärische Richtfunkanlagen und –strecken sind nach Aussagen <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung <strong>der</strong>zeitnicht durch die Planung berührt.Die Belange <strong>der</strong> Bundeswehr rechtfertigen einen pauschalen Ausschluss von Windenergieanlagenin Form einer harten Tabuzone im Interessengebiet und auch im Übrigen <strong>Stadt</strong>gebiet nicht. Die <strong>Stadt</strong>sieht auch keine Notwendigkeit im Sinne <strong>der</strong> Vorsorge eine weiche Tabuzone zu definieren. Auf Ebene<strong>der</strong> Flächennutzungsplanung fehlen vorhabenkonkrete Informationen. Die Belange <strong>der</strong> Bundeswehrbezüglich <strong>der</strong> Luftverteidigung können als Restriktionskriterium im Rahmen einer PotenzialflächenbewertungBeachtung finden.An dieser Stelle sei informativ darauf hingewiesen, dass die analogen Radargeräte <strong>der</strong> Bundeswehrvom Typ ASR-910 bis zum Jahr 2015 durch neue digitale Radartechnik vom Typ ASR-S ersetzt werdensollen. Nach Aussagen <strong>der</strong> Industrie soll es möglich sein, durch technische Maßnahmen die Störungenvon Windenergieanlagen auf digitale Radargeräte beherrschbar zu machen. Dazu müssten diedigitalen Anlagen aber entsprechend einer vom BMU geför<strong>der</strong>ten Studie mit einem so genanntenWindenergieanlagen-Modkit nachgerüstet werden. Die Maßnahme ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeitmesstechnisch noch zu validieren. Der Interessenbereich vom 35 km rund um Landesverteidigungsradarebezieht sich nach aktueller Kenntnislage gemäß Allgemeinem Umdruck Nr. 51 <strong>der</strong> Bundeswehrverwaltungauf den analogen Anlagentyp 910. 4342 Gesetz über den Schutz und die Pflege <strong>der</strong> Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz- BbgDSchG), vom24. Mai 2004 (GVBl.I/04, Nr. 9, S. 215).43 vgl. Drucksache 17/7579 des Deutschen Bundestages vom 02.11.2011; Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Stand <strong>der</strong>Umsetzung des Energiekonzeptes <strong>der</strong> Bundesregierung bezüglich <strong>der</strong> Windenergie - Drucksache 17/7245, Nr. 3, 19, 20, 22, 23.IDAS Luckenwalde- 35 -

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