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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzungter) abgeglichen. Ältere Daten <strong>der</strong> UNB (LRP-Tierarten vor 2008) blieben weitestgehend unberücksichtigt.Ausgehend von den so ermittelten Horststandorten bzw. Brutplätze und Schlafgewässernwerden <strong>der</strong> Planung die in den TAK definierten, (artbezogenen) Schutzbereiche als harte Tabuzonenzu Grund gelegt.Aus diesem Grund ist es beson<strong>der</strong>s wichtig bedeutsame Bereiche u.a. für Wiesenbrutvögel unterSchutz zu stellen o<strong>der</strong> Schutzzonen auszuweisen. Im Planungsraum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> sind folgendeGebiete für Wiesenbrutvögel bedeutsam:- Wehrdamm – Mellensee – Kleiner Wünsdorfer See (z.T. innerhalb eines gleichnamigen FFH-Gebietes unter Schutz gestellt),- Horstfel<strong>der</strong> und Hechtsee sowie Bereiche des Nottekanals und <strong>der</strong> Mocke an <strong>der</strong> Spukbrücke (z.T.innerhalb des FFH-Gebietes und des NSG „Horstfel<strong>der</strong>- und Hechtsee“ unter Schutz gestellt),- Prierowsee und Umgebung (z.T. innerhalb <strong>der</strong> FFH-Gebiete „Prierowsee“ sowie „UmgebungPrierowsee“ und dem NSG „Prierowsee“ unter Schutz gestellt),- Rangsdorfer See (z.T. innerhalb des Vogelschutzgebietes „Nuthe-Nieplitz-Nie<strong>der</strong>ung - TeilgebietRangsdorfer See““ und des NSG „Rangsdorfer See“ unter Schutz gestellt).Ein weiterer Bereich, <strong>der</strong> aufgrund seiner Großräumigkeit und Ungestörtheit eine beson<strong>der</strong>e Bedeutungfür den Artenschutz aufweist, ist ein Waldareal südöstlich von Zesch am See sowie Areale umLindenbrück und südlich von Telz. Hier kommen störungsempfindliche Großvogelarten vor.Der Bereich um den Rangsdorfer See, <strong>der</strong> im Norden in den Planungsraum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hineinreicht,hat neben <strong>der</strong> oben erwähnten Bedeutung für Wiesenbrutvögel ebenso eine beson<strong>der</strong>e überregionaleBedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel und ist als Vogelschutzgebieteuropäisch unter Schutz gestellt. Nordische Gänse, insbeson<strong>der</strong>e Saat- undBlessgänse, weisen im Gebiet mit jährlich mehreren Zehntausend Exemplaren sehr hoheIndividuenzahlen im Bereich des Rangsdorfer Sees als Schlafgewässer auf. Auch <strong>der</strong> Kranich nutztFlachwasserbereiche dieses Gebietes, des Prierowsees und des Horstfel<strong>der</strong> Hechtsees als Schlafplatzund kommt hier mit über 100 Exemplaren vor. Die Rastbestände des Kranichs haben in denletzten Jahren deutlich zugenommen. Nordische Gänse und Kraniche sind ab Ende September bis inden Dezember sowie von März bis April zu erwarten. Sehr hohe Rastzahlen werden beson<strong>der</strong>s imOktober erreicht (ABBO 2001). Zur Nahrungssuche werden neben den in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schlafgewässerliegenden Gebieten auch weiter entfernte großräumige Acker- und Grünlandgebiete so dieSaalow-, die Zülownie<strong>der</strong>ung und die Nie<strong>der</strong>ung westlich Dabendorf aufgesucht.Das trifft auch für die Großtrappe zu, die Flugwege in ehemalige Einstandsgebiete auch ohne Verbindungzu einem Brut- o<strong>der</strong> Einstandsgebiet nutzt (LUGV, 2012).Im Folgenden werden die in <strong>Zossen</strong> relevanten Arten und die ihnen zugeordneten Schutz- und Restriktionsbereichenach TAK tabellarisch wie<strong>der</strong>gegeben. Die Restriktionsbereiche nach TAK sind nachRechtsprechung als weiche Tabukriterien anzusehen. Bei den Restriktionsbereichen handelt es sichim Wesentlichen um, essentielle Zug- bzw. Wan<strong>der</strong>korridore z. B. zwischen Brutstandorten undHauptnahrungsfläche. Damit ergeben sich bei den Gänsen Restriktionsbereiche. Restriktionsbereichefür alle an<strong>der</strong>en Arten haben in <strong>der</strong> vorliegenden Planung bislang keinen Eingang gefunden und werdennur <strong>der</strong> Vollständigkeit wie<strong>der</strong>gegeben. In <strong>der</strong> Spalte „Anmerkungen“ sind, soweit wesentlich,weiterführende Informationen zum Datenbestand und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Darstellungsmethodik enthalten:Schutzbereich(finden als harte Tabuzonen Anwendung)Restriktionsbereich(haben keine Eingang in die Planunggefunden)AnmerkungSchutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter, beson<strong>der</strong>s störungssensibler VogelartenFischadlerEinhalten eines Radius von 1.000 mzum HorstRotmilanEinhalten eines Radius von 1.000 mzum HorstRohrweiheEinhalten eines Radius von 500 mzum Horst.WeißstorchEinhalten eines Radius von 1.000 mzum Horst.Einhalten eines Radius von 1.000 m zumHorstFreihalten <strong>der</strong> Nahrungsflächen im Radiuszwischen 1.000 m bis 3.000 m um den Horstsowie <strong>der</strong> Flugwege dorthin.IDAS Luckenwalde- 26 -

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