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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzung<strong>Zossen</strong>er Heide". Der Kreistag hat <strong>der</strong> einstweiligen Sicherstellung für das beabsichtigte Landschaftsschutzgebietin seiner Sitzung am 27.02.2012 zugestimmt.Da noch nicht abschließend geklärt ist, ob das geplante Landschaftsschutzgebiet Rechtskraft erlangt,wird es zunächst nur als weiche Tabuzone in die Planung einbezogen.Natura-2000 GebieteZu den Natura-2000 Gebieten gehören die Special Protected Areas (SPA) – Europäische Vogelschutzgebieteund die Flora-Fauna-Habitat Gebiete (FFHs) – Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung.Im <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich folgende Flächen, die von <strong>der</strong> Landesregierung als SPA- bzw. FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet wurden:Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete- Horstfel<strong>der</strong>- und Hechtsee (tlw.)- Wehrdamm/ Mellensee/ Kleiner Wünsdorfer See (tlw.)- Müllergraben- Jägersberg-Schirknitzberg- Großer und Kleiner Möggelinsee- Großer und Westufer Kleiner Zeschsee- Prierowsee (tlw.)- Umgebung Prierowsee (tlw.)- Dünen Dabendorf- Königsgraben und Schleuse Mellensee- Zühlow-Nie<strong>der</strong>ung (tlw.)Special Protected Areas (SPA) (Vogelschutzgebiete)- Nuthe-Nieplitz-Nie<strong>der</strong>ung (tlw.)Gemäß brandenburgischen Windkrafterlass (2011) ist die Planung von Windkraftanlagen innerhalbvon Vogelschutzgebieten (SPA) und FFH-Gebieten unzulässig, wenn durch die Errichtung von Anlagenerhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilenverursacht werden können.Das Wustermark-Urteil und die Regionalplanung zählen Natura-2000 Gebiete zu den harten Tabuzonen.34 Die <strong>Stadt</strong> schließt sich diese Sichtweise an, nicht zuletzt, weil alle Natura-2000 Gebiete im<strong>Stadt</strong>gebiet innerhalb <strong>der</strong> oben genannten Natur- und Landschaftsschutzgebietsflächen liegen. Dadiese Flächenkategorie, wie oben begründet, als harte Tabuzone behandelt wird, müssen die Natura-2000 Gebiete folgerichtig analog als harte Tabuzonen behandelt werden. Ein Schutzabstand vonWEA zu Natura-2000 Gebieten ist gegenüber den bisher geltenden Empfehlungen nicht mehr ableitbar.NaturdenkmaleIm <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich diversere Naturdenkmale (Dünen, Feuchtwiesen, Binnensalzstellen,Mühlenfließ, div. Einzelbäume und Alleen).Naturdenkmäler sind gemäß § 28 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen <strong>der</strong>Natur o<strong>der</strong> entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er Schutz aus wissenschaftlichen,naturgeschichtlichen o<strong>der</strong> landeskundlichen Gründen o<strong>der</strong> wegen ihrer Seltenheit, Eigenarto<strong>der</strong> Schönheit erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zueiner Zerstörung, Beschädigung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Naturdenkmals führen können, sind grundsätzlichverboten.Die flächigen Naturdenkmale (Dünen, Feuchtwiesen, Binnensalzstellen, Mühlenfließ) werden alsharte Tabuzonen behandelt. Schutzabstände sind nicht ableitbar. Die als Naturdenkmal festgesetztenBäume und Alleen werden bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Potenzialflächen Berücksichtigung finden.Gesetzlich geschützte BiotopeIm <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich diversere gesetzlich geschützte Biotope.Gesetzlich geschützte Biotope sind nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 32 BbgNatSchG rechtsverbindlichgeschützt. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung o<strong>der</strong> sonstigen erheblichen o<strong>der</strong> nachhaltigen Beein-34 vgl. Wustermark-Urteil, Randnummer 63 sowie Unterlagen zum Scoping des Regionalplanes Havelland-Fläming 2020, Anlage 1, S. 1.IDAS Luckenwalde- 23 -

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