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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzung4.3. Natur-, Landschafts- und Artenschutz4.3.1. Schutzgebiete nach NaturschutzrechtIm Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> befinden sich diverse Schutzgebiete nach Naturschutzrecht. Die Gebietsabgrenzungensind aus einer Zuarbeit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde und dem Internetangebot des LUGV(nachrichtlich) übernommen. Die einzelnen schutzrechtlichen Gebietskategorien werden mit den ihnenzugeordneten Tabuzonen im Folgenden dargestellt.NaturschutzgebieteIm <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich folgende Naturschutzgebiete:- Rangsdorfer See (tlw.)- Prierower See (tlw.)- Horstfel<strong>der</strong>- und Hechtsee (tlw.)- Jägersberg- Schirknitzberg- Großer und Kleiner Möggelinsee- Großer und Westufer Kleiner Zeschsee- Streuobstwiese <strong>Zossen</strong>Gemäß brandenburgischen Windkrafterlass (2011) ist die Ausweisung von Windeignungsgebieteninnerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zuvereinbaren. 32 Damit werden Naturschutzgebiete als harte Tabuzonen für die Windenergienutzungbewertet. Ein Schutzabstand von WEA zu Naturschutzgebieten ist gegenüber den bisher geltendenEmpfehlungen nicht mehr ableitbar.LandschaftsschutzgebietIm <strong>Stadt</strong>gebiet befinden folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete:- LSG Notte-Nie<strong>der</strong>ung (tlw.)- LSG Baruther Urstromtal und Luckenwal<strong>der</strong> Heide (tlw.)Landschaftsschutzgebiete sind nach § 22 BbgNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die <strong>der</strong>Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltso<strong>der</strong> <strong>der</strong> Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter dienen o<strong>der</strong>wegen <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart, Schönheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en kulturhistorischen Bedeutung <strong>der</strong> Landschafto<strong>der</strong> ihrer beson<strong>der</strong>en Bedeutung für die Erholung ausgewiesen werden. In Landschaftsschutzgebietensind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n,den Naturhaushalt schädigen o<strong>der</strong> sonst dem beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen.Gemäß brandenburgischen Windkrafterlass (2011) kann die Ausweisung von Windeignungsgebietenin Landschaftsschutzgebieten in Randlagen o<strong>der</strong> in Bereichen, in denen ein weniger hochwertigesLandschaftsbild o<strong>der</strong> bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, nach Prüfung im Einzelfallzugelassen werden, insbeson<strong>der</strong>e wenn kein Wi<strong>der</strong>spruch zum Schutzzweck anzunehmen ist.Auf Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung erfolgt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen den RegionalenPlanungsgemeinschaften und dem Verordnungsgeber, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Verordnungsgeber zusichert, Ausglie<strong>der</strong>ungsverfahreneinzuleiten bzw. von Amts wegen eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsgrenzenherbeizuführen. Der aktuelle Entwurf des Regionalplanes (sieht bestehende LSGs als harte Tabuzonenvor. Im Umkehrschluss kann eine Zulässigkeit von WEA im LSG damit ausgeschlossen werden.Nach Wustermark-Urteil dürfen Gemeinden Landschaftsschutzgebiet als harte Tabuzonen behandeln,da die Gemeinde zum einen keinen Einfluss darauf hat, welche Gebiete zu geschützten Teilenvon Natur und Landschaft erklärt werden. 33 Zum an<strong>der</strong>en hat die Gemeinde auch keinen Einfluss aufeine mögliche Ausglie<strong>der</strong>ung. Ein Schutzabstand von WEA zu Landschaftsschutzgebieten ist nichtableitbar.Im <strong>Stadt</strong>gebiet befindet sich zudem ein in Aufstellung befindliches Landschaftsschutzgebiet:- Wierachteiche – <strong>Zossen</strong>er HeideFür dieses Landschaftsschutzgebiet gibt es einen Erlass zur einstweiligen Sicherstellung durch denLandrat des Kreises Teltow-Fläming für das beabsichtigte Landschaftsschutzgebiet "Wierachteiche -32 Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei <strong>der</strong> Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei <strong>der</strong> Genehmigung von Windenergieanlagen,Erlass des Brandenburgischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01. Januar 2011, S. 2.33 Wustermark-Urteil Randnummer 63.IDAS Luckenwalde- 22 -

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