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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzungdungen wie Standsicherheit <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong> Gefährdung durch herabfallende Teile gilt das gleichewie an Straßen: Durch Auflagen technischer Art und die wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen können Schädenweitestgehend ausgeschlossen werden.Geht man von heute gängigen Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 90 m aus, ergibt sich eineinzuhalten<strong>der</strong> Mindestanstand von 90 m als harte Tabuzone. Legt man eine zukünftig möglicheAnlage mit einem Rotordurchmesser von 120 m zu Grunde, ergibt sich ein einzuhalten<strong>der</strong> Mindestanstandvon 120 m als weiche Tabuzone.4.2.4. Zusammenfassung <strong>der</strong> Tabuzonen im Bereich <strong>der</strong> Technische InfrastrukturenFlächentypharte TabuzoneArt <strong>der</strong> Tabuzoneweiche TabuzoneVerkehrsflächenStraßenverkehrsflächenBahnflächenSchiffsverkehrStraßenverkehrsflächen plus Schutzabstandvon 65 m (50 m aufgrund Plangrundlage)beidseits <strong>der</strong> Fläche(zur Einhaltung des Bauschutzbereichesnach Straßenverkehrsgesetzenbei <strong>der</strong>zeit gängigen WEA)Schienenverkehrsflächen plus Schutzabstandvon 180 m (174 m aufgrundPlangrundlage) beidseits <strong>der</strong> Fläche(zur Einhaltung <strong>der</strong> Abstandsempfehlungdes Eisenbahn- Bundesamtes bei<strong>der</strong>zeit gängigen WEA)Oberer Böschungsrand plus Schutzabstandvon 65 m (50 m aufgrund Plangrundlage)beidseits <strong>der</strong> Fläche(zur Einhaltung des Bauschutzbereichesnach Straßenverkehrsgesetzenbei <strong>der</strong>zeit gängigen WEA)Schutzabstand von 80 m (65 m aufgrundPlangrundlage) beidseits <strong>der</strong>Fläche(zur Einhaltung des Bauschutzbereichesnach Straßenverkehrsgesetzenbei zukünftig absehbaren WEA)Schutzabstand von 240 m (234 maufgrund Plangrundlage) beidseits <strong>der</strong>Fläche(zur Einhaltung <strong>der</strong> Abstandsempfehlungdes Eisenbahn- Bundesamtes beizukünftig absehbaren WEA)Schutzabstand von 80 m (65 m aufgrundPlangrundlage) beidseits <strong>der</strong>Fläche(zur Einhaltung des Bauschutzbereichesnach Straßenverkehrsgesetzenbei zukünftig absehbaren WEA)Flächen für die Ver- und Entsorgung (soweit nicht Bestandteil <strong>der</strong> bislang benannten Bauflächen)Ver- und EntsorgungsflächenVer- und Entsorgungsflächen(aufgrund tatsächlicher, konkurrieren<strong>der</strong>Nutzung)/HauptversorgungsleitungenHochspannungsfreileitungstrassenSchutzabstand von 90 m beidseits <strong>der</strong>Leitung(in Anlehnung an die VDEW-Empfehlung M-35/98 - Abstand vonWindenergieanlagen zu elektrischenAnlagen zur Vermeidung von nachteiligenAuswirkungen auf Freileitungen beiaktuell gängigen WEA)Schutzabstand von 120 m beidseits <strong>der</strong>Leitung(in Anlehnung an die VDEW-Empfehlung M-35/98 - Abstand vonWindenergieanlagen zu elektrischenAnlagen zur Vermeidung von nachteiligenAuswirkungen auf Freileitungen beizukünftig absehbaren WEA)Tab. 5:Zusammenfassung <strong>der</strong> Tabuzonen im Bereich <strong>der</strong> Technischen InfrastrukturenDie nachfolgende Abbildung zeigt die grafische Umsetzung <strong>der</strong> angewandten Kriterien und Tabuzonen(Details siehe Plan-Nr. W1 in <strong>der</strong> Anlage).IDAS Luckenwalde- 20 -

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