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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzungm und einem Rotordurchmesser von 120 m zu Grunde, ergibt sich ein einzuhalten<strong>der</strong> Mindestanstandvon 240 m (zweifacher Rotordurchmesser) als weiche Tabuzone.Da auch die Darstellung <strong>der</strong> Bahnflächen auf Grundlage <strong>der</strong> Topografischen Karte erfolgte und nichtnur die Trasse umfasst, ist eine Abgrenzung <strong>der</strong> durch Sicherheitsabstände definierten Tabuzonenauch hier schwierig. Aus <strong>der</strong> Überlagerung <strong>der</strong> TK mit Luftbil<strong>der</strong>n und ALK-Daten zeigt sich, dass dieeigentliche Trasse (Schienen) etwa mittig innerhalb <strong>der</strong> dargestellten Bahnflächen verläuft. Der Abstandzwischen äußerem Schienenrand und dem Rand <strong>der</strong> dargestellten Fläche beträgt ca. 6 m, sodass von <strong>der</strong> dargestellten Fläche ein Schutzabstand von 174 m (harte Tabuzone) bzw. 234 m (weicheTabuzone) für die zeichnerische Abgrenzung <strong>der</strong> Tabuzone zu Grunde gelegt wird.SchiffsverkehrDas <strong>Stadt</strong>gebiet wird durch die Landeswasserstraße Notte-Kanal durchquert. Dieses Gewässer I.Ordnung ist nachrichtlich in <strong>der</strong> Planzeichnung dargestellt.Verbindlich einzuhaltende Schutzabstände von <strong>der</strong> Böschungsoberkante und Windenergieanlagenergeben sich aus dem § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem § 87 des BrandenburgischenWassergesetzes (BbgWG). Beide Regelungen gelten nicht speziell für Windenergie, son<strong>der</strong>n allgemeinfür Hochbauten. Den Regelungen zur Folge sind Anlagen, die sich bei Gewässern I. Ordnung ineinem Abstand bis zu zehn Metern und bei Gewässern II. Ordnung in einem Abstand bis zu fünf Meternvon <strong>der</strong> Böschungsoberkante o<strong>der</strong>, sofern eine solche nicht vorhanden ist, von <strong>der</strong> Uferlinie landeinwärtsbefinden. Darüber hinaus bedürfen bauliche Anlagen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> jeweiligen Wasserbehörde.Die dargestellten Flächen stellen aufgrund ihrer (beabsichtigten) Nutzung harte Tabuzonen für dieWindenergienutzung dar.Entsprechend <strong>der</strong> Begründung beim Straßenverkehr werden die Tabuzonen angepasst.Da <strong>der</strong> dargestellte Kanal auf Grundlage <strong>der</strong> generalisierenden TK25 übernommen wurde und dieBöschungsoberkante daraus nicht hervorgeht, ist eine Abgrenzung <strong>der</strong> durch Sicherheitsabständedefinierten Tabuzonen schwierig. Aus <strong>der</strong> Überschneidung zwischen Luftbild und Topografischer Karteergibt sich, dass die Böschungskante vom Rand <strong>der</strong> in <strong>der</strong> TK generalisiert dargestellten Kanaltrasseunterschiedlich entfernt liegt. Daher wird für die zeichnerische Abgrenzung <strong>der</strong> Tabuzonen ein harterSicherheitsabstand vom Rand <strong>der</strong> dargestellten Kanaltrasse von 50 m (harte Tabuzone) und 65m (weiche Tabuzone) zu Grunde gelegt.4.2.2. Flächen für die Ver- und EntsorgungBei den im FNP gelb dargestellten Flächen für die Ver- und Entsorgung handelt es sich u.a. um Flächenfür Stromversorgung (z.B. Umspannwerk), die Wasser- und Abwasserbehandlung (u.a. beiWünsdorf), Flächen für Gasversorgung und Flächen für Abfall. Im Gegensatz zu den Gemeinbedarfsflächesind diese Flächen i.d.R. kleiner und liegen außerhalb <strong>der</strong> dargestellten Bauflächen – gleichwohlkönnen und müssen sie geson<strong>der</strong>t erfasst und dargestellt werden. Die Flächen bilden aufgrundihrer tatsächlichen Nutzung harte Tabuzonen für die Windenergienutzung. Schutzabstände zu Windenergieanlagensind aufgrund <strong>der</strong> Nutzung und <strong>der</strong> Eigenart <strong>der</strong> Gebiete nicht erfor<strong>der</strong>lich.4.2.3. HochspannungsfreileitungenTeilbereiche des <strong>Stadt</strong>gebietes werden von 380-kV, 220-kV und 110-kV-Hochspannungsfreileitungenüberspannt. Dabei handelt es sich um Leitungen, die durch die E.ON edis AG für die öffentlicheStromversorgung und durch die Deutsche Bahn für die Stromversorgung <strong>der</strong> Bahnanlagen betriebenwerden. Die E.ON-Leitungen verlaufen im <strong>Stadt</strong>gebiet und sind im FNP dargestellt. Die Freileitung <strong>der</strong>Bahn verläuft parallel zur Trasse und ist als Bestandteil <strong>der</strong> Bahnflächen dargestellt.Die RWTH Aachen hat in einer Studie die notwendigen Abstände zwischen Windenergieanlagen undEnergiefreileitungen wissenschaftlich untersucht. Darin wird die von den Rotoren ausgehende Nachlaufströmungals nicht mehr relevant angesehen bei einem Abstand von einem Rotordurchmesser d(bei gedämpften Leiterseilen) und 3 d bei nicht gedämpften Leiterseilen. Der Verband <strong>der</strong> Energiewirtschaft(VDEW) hat dieses Ergebnis 1998 in seine Materialien übernommen (VDEW-Empfehlung M-35/98 - Abstand von Windenergieanlagen zu elektrischen Anlagen, 17.12.1998).Durch die weitere Entwicklung hin zu höheren WEA – die die Höhe <strong>der</strong> Leiterseilebene deutlich überschreiten- überschneiden sich die Einflussbereiche jedoch immer weniger, so dass wegen <strong>der</strong> geringerenTurbulenzen auch ein geringerer Abstand als d möglich ist. Für die an<strong>der</strong>en Abstandsbegrün-IDAS Luckenwalde- 19 -

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