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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzungser von zukünftigen Anlagen von 120 m zu Grunde (Radius 60 m) 28 ergibt sich eine dem Vorsorgegrundsatzgeschuldete weiche Tabuzone von 80 m. Abstan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>nisse aus optischen Gründenlassen sich nicht begründen.Son<strong>der</strong>baufläche „Biogas“Eine entsprechend Fläche befindet sich im Ortsteil Glienick (Genehmigt).Die Flächen stellen aufgrund <strong>der</strong> (beabsichtigten) Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzungdar. Aus Lärmschutzgründen bzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung istkein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstand zur Vermeidung von Gefahren, die sich bspw. durchein Eiswurfrisiko ergeben, lässt sich aus einem OVG-Urteil ableiten. Entsprechend eines Urteils desOVG Münsters kann <strong>der</strong> Gefährdung des Straßenverkehrs im Einzelfall durch die Beifügung von Nebenbestimmungenim Genehmigungsverfahren angemessen begegnet werden. So kann bspw. dasEiswurfrisiko durch die Einrichtung einer Abschaltautomatik o<strong>der</strong> eine Rotorheizung minimiert bzw.verhin<strong>der</strong>t werden. Das Gericht sah einen Abstand von 20 m zur nächsten Straße als ausreichend an.Es wird angenommen, dass dieser Abstand ebenfalls genügt, um Unfällen mit benachbarten Biogasanlagenvorzubeugen. Legt man eine heute übliche Anlage mit einem Rotordurchmesser von 90 m(Radius 45 m) zu Grunde, ergibt sich eine harte Tabuzone von 65 m zu den Son<strong>der</strong>bauflächen „Biogas“Legt man einen Rotordurchmesser von zukünftigen Anlagen von 120 m zu Grunde (Radius 60m) 29 ergibt sich eine dem Vorsorgegrundsatz geschuldete weiche Tabuzone von 80 m. Abstan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>nisseaus optischen Gründen lassen sich nicht begründen.Son<strong>der</strong>baufläche „Photovoltaik“ (Solaranlagen)Die Fläche befindet sich im Ortsteil Wünstorf-Waldstadt.Die Fläche stellt aufgrund <strong>der</strong> hier beabsichtigten Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzungdar. Aus Lärmschutzgründen bzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung istkein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstand zur Vermeidung von Verschattung kann, wie obenbereits dargelegt, im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung nicht bestimmt werden. Da die Flächeaber von an<strong>der</strong>en Son<strong>der</strong>gebietsflächen und Wohnbauflächen umgeben ist, ist die Möglichkeit einerVerschattung durch Windenergieanlagen auch zukünftig ausgeschlossen (siehe dazu auch die Tabukriteriendes Natur- und Landschaftsschutzes).Son<strong>der</strong>bauflächen „Kompostieranlage“ und „Recyclinganlage“Die Flächen befinden sich zwischen den Ortsteilen Glienick und Nunsdorf.Die Flächen stellen aufgrund <strong>der</strong> (beabsichtigten) Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzungdar. Aus Lärmschutzgründen bzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung istkein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstand zur Vermeidung von Gefahren, die sich bspw. durchein Eiswurfrisiko ergeben, lässt sich aus einem OVG-Urteil ableiten. Entsprechend eines Urteils desOVG Münsters kann <strong>der</strong> Gefährdung des Straßenverkehrs im Einzelfall durch die Beifügung von Nebenbestimmungenim Genehmigungsverfahren angemessen begegnet werden. So kann bspw. dasEiswurfrisiko durch die Einrichtung einer Abschaltautomatik o<strong>der</strong> eine Rotorheizung minimiert bzw.verhin<strong>der</strong>t werden. Das Gericht sah einen Abstand von 20 m zur nächsten Straße als ausreichend an.Es wird angenommen, dass dieser Abstand ebenfalls genügt, um Unfällen mit benachbarten Biogasanlagenvorzubeugen. Legt man eine heute übliche Anlage mit einem Rotordurchmesser von 90 m(Radius 45 m) zu Grunde, ergibt sich eine harte Tabuzone von 65 m zu den Son<strong>der</strong>bauflächen „Biogas“Legt man einen Rotordurchmesser von zukünftigen Anlagen von 120 m zu Grunde (Radius 60m) 30 ergibt sich eine dem Vorsorgegrundsatz geschuldete weiche Tabuzone von 80 m. Abstan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>nisseaus optischen Gründen lassen sich nicht begründen.Son<strong>der</strong>baufläche „Einzelhandel“Die Fläche befindet sich im Ortsteil „<strong>Zossen</strong>“ an <strong>der</strong> „Stubenrauchstraße“.Die Fläche stellt aufgrund <strong>der</strong> hier beabsichtigten Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzungdar. Aus Lärmschutzgründen bzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung istkein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstand zur Vermeidung von Verschattung kann, wie obenbereits dargelegt, im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung nicht bestimmt werden. Da die Flächeaber von an<strong>der</strong>en Son<strong>der</strong>gebietsflächen und Wohnbauflächen umgeben ist, ist die Möglichkeit einerVerschattung durch Windenergieanlagen auch zukünftig ausgeschlossen.28 Die 3 Megawatt Anlagen Vestas V112 haben bereits einen Rotordurchmesser von 112 m.29 Die 3 Megawatt Anlagen Vestas V112 haben bereits einen Rotordurchmesser von 112 m.30 Die 3 Megawatt Anlagen Vestas V112 haben bereits einen Rotordurchmesser von 112 m.IDAS Luckenwalde- 15 -

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