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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen Windenergienutzungnur um evtl. ausnahmsweise zulässige Nutzungen zu ermöglichen. Daher wird im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong>von Potenzialflächen lediglich ein Schutzabstand von 250 m um bestehende Wohnungen bzw.Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gezogen. Dieser Abstand dientdazu, die Richtwerte <strong>der</strong> TA-Lärm einzuhalten. Die entsprechenden Flächen wurden durch die Auswertung<strong>der</strong> ALK-Gebäudedaten ermittelt. Es handelt sich um folgende Flächen: Glienick an <strong>der</strong> L 79 „<strong>Zossen</strong>er Straße“ und Wünsdorf „Am Bahnhof“Optische Bedrängungswirkungen durch Windenergieanlagen werden in gewerblichen Bauflächenaufgrund den hier ohnehin zulässigen Bebauung und Nutzungen ausgeschlossen.4.1.5. Son<strong>der</strong>bauflächenDen Son<strong>der</strong>bauflächen ist auch im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung eine Zweckbestimmungzuzuordnen, die erkennbar macht, welche Nutzung die Fläche haben soll. Son<strong>der</strong>bauflächen bietenzum einen Raum für Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong> Erholung dienen – hier kommen insbeson<strong>der</strong>e Wochenendhaus-,Ferienhaus- und Campingplatzgebiete in Betracht. Zum an<strong>der</strong>en bieten sie Raum für die sogenannten sonstigen Son<strong>der</strong>gebiete. Dabei handelt es sich um Gebiete, die sich von den übrigenBaugebieten <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung (§§ 2-10) wesentlich unterscheiden. Das können u.a. Kur-,Klinik, Fremdenverkehrs- und Ladengebiete sein, aber auch Landwirtschaftliche Betriebsstandorteo<strong>der</strong> Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien.Die Schutzwürdigkeit die eine Son<strong>der</strong>baufläche aufweist, hängt unmittelbar von <strong>der</strong> hier beabsichtigtenbzw. vorhandenen Nutzung ab. Da es viele Möglichkeiten gibt, wie eine Son<strong>der</strong>baufläche genutztwerden kann, werden die einzelnen im FNP dargestellten Son<strong>der</strong>bauflächen und die ihnen zugeordnetenTabuzonen im folgenden kurz dargestellt.Son<strong>der</strong>bauflächen „Sport-Schießsport“Die Flächen befinden sich in:- im OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf nordwestlich des Gewerbegebietes „Am Funkwerk“- im OT Wünsdorf südöstlich des Verwaltungszentrums CDie Flächen stellen aufgrund <strong>der</strong> (beabsichtigten) Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzungdar. Aus Lärmschutzgründen bzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung istkein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstand zur Vermeidung von Gefahren, die sich bspw. durchein Eiswurfrisiko ergeben, lässt sich aus einem OVG-Urteil ableiten. Entsprechend eines Urteils desOVG Münsters kann <strong>der</strong> Gefährdung des Straßenverkehrs im Einzelfall durch die Beifügung von Nebenbestimmungenim Genehmigungsverfahren angemessen begegnet werden. So kann bspw. dasEiswurfrisiko durch die Einrichtung einer Abschaltautomatik o<strong>der</strong> eine Rotorheizung minimiert bzw.verhin<strong>der</strong>t werden. Das Gericht sah einen Abstand von 20 m zur nächsten Straße als ausreichend an.Es wird angenommen, dass dieser Abstand ebenfalls genügt, um Unfällen mit den benachbartenSchießsportanlagen vorzubeugen. Legt man eine heute übliche Anlage mit einem Rotordurchmesservon 90 m (Radius 45 m) zu Grunde, ergibt sich eine harte Tabuzone von 65 m zu den Son<strong>der</strong>bauflächen„Biogas“ Legt man einen Rotordurchmesser von zukünftigen Anlagen von 120 m zu Grunde(Radius 60 m) 27 ergibt sich eine dem Vorsorgegrundsatz geschuldete weiche Tabuzone von 80 m.Abstan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>nisse aus optischen Gründen lassen sich nicht begründen.Son<strong>der</strong>bauflächen „Freizeitnutzung“Dabei handelt es sich um Flächen, die <strong>der</strong> Freizeitnutzung dienen, selbst aber durch ihre NutzungLärmimmissionen erzeugen. Dazu gehören: Reiterhof, Motorcross-Anlage, Sport- und Freizeiteinrichtungensowie die Anlage zum Fahrsicherheitstraining. Die Flächen stellen aufgrund <strong>der</strong> (beabsichtigten)Nutzung einen harten Tabubereich für die Windenergienutzung dar. Aus Lärmschutzgründenbzw. zum Schutz vor optischer Bedrängungswirkung ist kein Abstandserfor<strong>der</strong>nis abzuleiten. Ein Abstandzur Vermeidung von Gefahren, die sich bspw. durch ein Eiswurfrisiko ergeben, lässt sich auseinem OVG-Urteil ableiten. Entsprechend eines Urteils des OVG Münsters kann <strong>der</strong> Gefährdung desStraßenverkehrs im Einzelfall durch die Beifügung von Nebenbestimmungen im Genehmigungsverfahrenangemessen begegnet werden. So kann bspw. das Eiswurfrisiko durch die Einrichtung einerAbschaltautomatik o<strong>der</strong> eine Rotorheizung minimiert bzw. verhin<strong>der</strong>t werden. Das Gericht sah einenAbstand von 20 m zur nächsten Straße als ausreichend an. Es wird angenommen, dass dieser Abstandebenfalls genügt, um Unfällen mit benachbarter Freizeitnutzung vorzubeugen. Legt man eineheute übliche Anlage mit einem Rotordurchmesser von 90 m (Radius 45 m) zu Grunde, ergibt sicheine harte Tabuzone von 65 m zu den Son<strong>der</strong>bauflächen „Biogas“ Legt man einen Rotordurchmes-27 Die 3 Megawatt Anlagen Vestas V112 haben bereits einen Rotordurchmesser von 112 m.IDAS Luckenwalde- 14 -

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