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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen WindenergienutzungSchattenwurf und optische BedrängungswirkungSchattenwurf und Lichtblitze (Disko-Effekt)Die Sächsische Handlungsempfehlung enthält auch Immissionsrichtwerte, die gewährleisten sollen,dass erhebliche optische Beeinträchtigungen (periodischer Schattenwurf, Disko-Effekt durch Lichtreflexionen)durch Windkraftanlagen vermieden werden.Nach <strong>der</strong> Handlungsempfehlung beträgt <strong>der</strong> Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal möglicheBeschattungsdauer 21 30 Stunden pro Kalen<strong>der</strong>jahr bzw. 30 Minuten pro Kalen<strong>der</strong>tag. 22 Beieiner längeren Beschattung ist von einer erheblichen Belästigung auszugehen. Auch die WEA-Schattenwurf-Leitlinie des brandenburgischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,die im konkreten Genehmigungsverfahren angewendet wird, benennt diese Richtwerte. 23Da <strong>der</strong> notwendige Abstand zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch Schattenwurf sehr starkvon <strong>der</strong> Himmelsrichtung, dem Gelände, <strong>der</strong> Höhe und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Windenergieanlage abhängt, isteine Analyse nur im Rahmen des vorhabenbezogen konkreten Genehmigungsverfahrens möglich. DieEinstellung eines pauschalen Abstandes zu Siedlungsgebieten aufgrund möglicher Konflikte durchSchattenwurf ist auf Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung nicht gerechtfertigt. Ohnehin werden aufdieser Planungsebene die Abstände zu Siedlungen maßgeblich durch die Schallproblematik bestimmt,so dass an dieser Stelle auf eine Betrachtung des Schattenwurfes verzichtet wird. Bei einer Prüfung ineinem nachgeordneten Verfahren sollten die Abstände zu Grunde gelegt, die sich aus <strong>der</strong> folgendenAbbildung ergeben:Abb. 6: Möglicher Beschattungsbereich einer großen Windenergieanlage 24Störenden Lichtblitzen soll gemäß <strong>der</strong> Sächsischen Handlungsempfehlung und <strong>der</strong> BrandenburgischenLeitlinie, durch Verwendung mittelreflektieren<strong>der</strong> Farben, z. B. RAL 7035-HR, und matterGlanzgrade gemäß DIN 67530/ISO 2813-1978 bei <strong>der</strong> Rotorbeschichtung vorgebeugt werden. Hierdurchwerden die Intensität möglicher Lichtreflexe und verursachte Belästigungswirkungen (Disco-Effekt) minimiert. Lichtblitze aufgrund von Nässe o<strong>der</strong> Vereisung werden dadurch allerdings nicht minimiert.Optische BedrängungswirkungDurch die Größe, die Rotorbewegung und die Befeuerung einer Windenergieanlage kann eine optischeBeeinträchtigung bzw. Bedrängung des Nachbarbereichs hervorgerufen werden.Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschlussvom 24. Juni 2010 25 wie<strong>der</strong>holt grobe Richtwerte festgestellt, die eine Orientierung für die Rechtsanwendunggeben und eine hinreichend sichere Beurteilung bei <strong>der</strong> Einzelfallprüfung ermöglichen sollen,ob eine optische Bedrängungswirkung von Windenergieanlagen vorliegt o<strong>der</strong> nicht. Demnach istein meist unproblematischer Abstand gegeben, wenn <strong>der</strong> Abstand zwischen Wohnhaus und Windenergieanlagemindestens das Dreifache <strong>der</strong> Gesamthöhe (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser) be-21 Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) ist die Zeit, bei <strong>der</strong> die Sonne theoretisch während <strong>der</strong> gesamten Zeitzwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlungsteht und die Windenergieanlage in Betrieb ist.22 Anlage 3 <strong>der</strong> Sächsischen Handlungsempfehlung, S. 4-5.23 Punkt 3.1 und 3.2.24 Abbildung aus <strong>der</strong> WEA-Schattenwurf-Leitlinie des MUGV (die so auch in Anlage 3 <strong>der</strong> Sächsischen Handlungsempfehlung enthalten ist.25 Aktenzeichen 8 A 2764/09.IDAS Luckenwalde- 11 -

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