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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen WindenergienutzungAbb. 5: Orientierungswerte für Mindestabstände <strong>der</strong> für Windnutzung vorgesehen Gebiete zu denBaugebieten 20Im Rahmen <strong>der</strong> Abgrenzung von weichen Tabuzonen im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzessind auch hier wie<strong>der</strong> ausschließlich die großen, leistungsstarken und am stärksten emittierendenAnlagen relevant. Für die Leistungsklassen wurden jeweils typische (mittlere) Werte für die Schallleistungspegel,die Nabenhöhe, den Rotordurchmesser und damit für den resultierenden Abstand zwischenden Anlagen angenommen. Im Fall <strong>der</strong> Leistungsklasse ab 2,5 MW Nennleistung entsprichtdies einer Nabenhöhe von 100 m, einem Rotordurchmesser von 90 m, einem Schallleistungspegelnvon 106 dB(A) und einer Dreiecksaufstellung mit einem Anlagenabstand von 720 m.Für mittlere Windparks mit sechs solcher Anlagen in Dreiecksaufstellung ist demnach ein Mindestabstandvon: 1.450 m zu reinen Wohngebieten, 1.050 m zu allgemeinen Wohngebieten und 500 m zu Misch- und Dorfgebieteneinzuhalten. Die beiden erstgenannten Abstände sind erfor<strong>der</strong>lich, um die Richtwerte <strong>der</strong> TA-Lärmeinzuhalten. Der letztgenannte Abstand zu Misch- und Dorfgebieten ergibt sich nicht aus <strong>der</strong> Einhaltung<strong>der</strong> Geräuschimmissionswerte, son<strong>der</strong>n trägt Abstandempfehlungen zur Vermeidung von Licht-/Schattenwirkungen Rechnung (Details im folgenden Kapitel).Die Orientierungswerte <strong>der</strong> Sächsischen Handlungsempfehlung sind am nachvollziehbarsten undaufgrund <strong>der</strong> differenzierte Aussagen (sowohl nach Anlage- und Baugebietstypen, als auch <strong>der</strong> Anzahlmöglicher Anlagen in Windparks) am ehesten anwendbar. Die Orientierungswerte für die einzelnenGebietstypen liegen über den Werten, die gemäß dem Leitfaden des Landesumweltamtes NRWzwingend erfor<strong>der</strong>lich sind, um die TA-Richtwerte bei heute gängigen Anlagen einzuhalten. Die Wertelassen ähnliche Tendenzen ableiten, wie die Werte des brandenburgischen LUGV. Einzig <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<strong>der</strong> beiden Dokumente bei Mindestabständen zu Mischgebieten ist eklatant und nicht nachvollziehbar.Schließlich enthält die Handlungsempfehlung Abstände für große Anlagen ab einer Nennleistungvon 2,5 MW. Der Trend zu dieser Leistungsklasse ist unverkennbar und sollte für eine zukunftssicherePlanung nachvollzogen und berücksichtigt werden. Insgesamt eignen sich die Wertedamit gut, um über die harten Tabuzonen hinaus, weiche Zonen abzugrenzen, die dem vorbeugendenImmissionsschutzes dienen sollen. Sie finden daher bei <strong>der</strong> Abgrenzung weicher Tabuzonen Anwendung.20 Anlage 4 <strong>der</strong> Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren und des SächsischenStaatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulassung von Windkraftanlagen vom 08.08.2007.IDAS Luckenwalde- 10 -

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