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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen WindenergienutzungDie Übersicht des LUGV enthält für 3 Anlagetypen zwischen 102-106 dB(A) Aussagen darüber ob undin welcher Anzahl sie in einer Entfernung von 800, 1.000 und 1.200 m zu den Baugebietstypen <strong>der</strong>BauNVO zulässig sind.Abb. 4: Entfernungsbedingte Zulässigkeit von Windenergieanlagen am Beispiel verschiedenerAnlagentypen 18Im Sinne eines vorbeugende Immissionsschutzes wird <strong>der</strong> Tendenz zu immer größeren und leistungsstärkerenAnlagen Rechnung getragen, indem hier nur die Aussagen zum leistungsstärksten(3MW) und auch „lautestem“ (106 dB(A) Schalleistungspegel) Anlagentyp <strong>der</strong> Übersicht des LUGVausgewertet werden. 19 Die in <strong>der</strong> obigen Abbildung rot umrandete Vestas Anlage ist nach Einschätzungdes LUGV in folgenden Abständen zu folgenden Baugebietstypen zulässig: 800 m Abstand: zulässig ist eine Anlage in Nachbarschaft zu einem Mischgebietes• 1.000 m Abstand: zulässig ist eine Anlage in Nachbarschaft zu einem Misch- bzw. einemallgemeinen Wohngebiets und 5 Anlagen in Nachbarschaft zu einem Mischgebiet• 1.200 m Abstand: zulässig ist all das was bereits in einem 1.000 m Abstand zulässig ist; zusätzlichsind auch 10 Anlagen in Nachbarschaft zu einem Mischgebiet zulässig.Zu reinen Wohngebiete und vergleichbaren sonstigen schutzbedürftigen Nutzungen, wie bspw. Kurgebietemüssten demnach größere Abstände als 1.200 m eingehalten werden.Die Brandenburgische Abstandsleitlinie gibt nach eigener Aussagen, nur einen ersten Ansatz <strong>der</strong> Orientierung,in dem sie Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW <strong>der</strong> Abstandsklasse Vzuordnet und damit einen Abstand zwischen schutzwürdigen Gebieten (dem Wohnen dienende Gebieteund Kur- und Klinikgebiete) und Windkraftanlagen von mindestens 300 m empfiehlt. Da die Abstandsleitliniewe<strong>der</strong> nach Anlagenanzahlen noch nach Anlagen- und Gebietstypen differenziert, istsie zur Abgrenzung von weichen Tabuzonen nicht relevant. Der empfohlene Mindestabstand ist sogering, dass er ohnehin in den meisten Fällen notwendig ist, um die Richtwerte <strong>der</strong> TA-Lärm einzuhalten.Die Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren und desSächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulassung von Windkraftanlagenvom 08.08.2007 bieten im Vergleich dazu schon genauere Anhaltspunkte. Sie benennt Orientierungswertefür Mindestabstände <strong>der</strong> für Windnutzung vorgesehenen Gebiete zu den Baugebieten,hinsichtlich <strong>der</strong> Vermeidung von Licht-/ Schatteneinwirkungen und hinsichtlich <strong>der</strong> Geräuscheinwirkungen.An dieser Stelle sind zunächst die Orientierungswerte für Mindestabstände hinsichtlich <strong>der</strong>Geräuscheinwirkungen relevant, die in Anlage 4 <strong>der</strong> Handlungsempfehlungen tabellarisch dargestelltsind:18 Brandenburgisches Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz, Bearbeitungsstand 02.09.11.19 Es handelt sich um die Vestas V112 3MW Anlage für Onshore-Standorten mit niedrigen und mittleren Windgeschwindigkeiten: Nabenhöhevon 84 bis 119 m, Rotordurchmesser 112 m, Einschaltgeschwindigkeit 3 m/, Nenngeschwindigkeit 12 m/s.IDAS Luckenwalde- 9 -

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