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Ermittlung der Konzentrationsflächen - Stadt Zossen

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Anlage 1 zum Vorentwurf des FNP <strong>Zossen</strong> – Konzentrationsflächen WindenergienutzungAbb. 2: Schalltechnische Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005Zur Einhaltung <strong>der</strong> im konkreten Windenergieanlagengenehmigungsverfahrens relevanten Richtwerte<strong>der</strong> TA-Lärm, müssen die Windkraftanlagen ausreichende Abstände zu den Immissionsorten einhalten.Der notwendige Abstand ist dabei abhängig vom Anlagentyp sowie <strong>der</strong> Anzahl und Anordnung<strong>der</strong> Anlagen. Da auf Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung keine konkreten Angaben zu den Parameternvorliegen, wird auf eine beispielhafte Ausbreitungsrechnung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalens für 7 <strong>der</strong>zeit üblichen Windkraftanlagen und einem Schallleistungspegel von je 103dB(A) 11 zurückgegriffen. 12 Die Ausbreitungsberechnung ergibt für die Immissionsorte in Hauptwindrichtungfolgende Beurteilungspegel:• 45 dB(A) in 440 m Abstand• 40 dB(A) in 740 m Abstand• 35 dB(A) in 1.100 m AbstandDie Ergebnisse <strong>der</strong> Schallausbreitungsberechnung werden in <strong>der</strong> folgenden Abbildung grafisch veranschaulicht:Abb. 3: Beispielhaft berechnete Schallausbreitung bei 7 Windenergieanlagen 13Damit ergeben sich folgende Mindestabstände, die zur Einhaltung <strong>der</strong> Richtwerte <strong>der</strong> TA-Lärm bei<strong>der</strong>zeit üblichen Anlagen notwendig sind und als harte Tabuzonen angewendet werden. Maßgeblichsind die geringeren Nachwerte <strong>der</strong> TA-Lärm, da Windkraftanlagen i.d.R. auch nachts laufen und dieNachtwerte einen höheren Schutzstatus begründen.11 Ein Schallleistungspegel von 103 dB(A) ist für heutige Anlagen typisch. Auch das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz geht in eineraktuellen Veröffentlichung vom September 2011 von Anlagen mit Schallleistungspegeln zwischen 102-106 dB(A) aus.12 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2002): Windenergieanlagen und Immissionschutz, Materialien Nr. 63.13 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2002): Windenergieanlagen und Immissionschutz, Materialien Nr. 63, S. 16. Bei <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong>Anlagen für die beispielhafte Schallausbreitungsrechnung wurde darauf geachtet, dass die Anlagen sich nicht gegenseitig den Wind nehmen.Um dies zu verhin<strong>der</strong>n, weisen die Anlagen quer zur Windrichtung einen Mindestabstand von 3-5 Rotordurchmessern (hier 200 m) auf. WennAnlagen in Hauptwindrichtung nebeneinan<strong>der</strong> stehen, wird ein Mindestabstand von 8-10 Rotordurchmessern empfohlen.IDAS Luckenwalde- 7 -

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