Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Erstinstanzliches VerfahrenKlagebeantwortung (§§ 230, 239 ZPO)• Frist: 4 Wochen ab Zustellung• Form und Inhalt- schriftlich- Urteilsgegenantrag- „leere Klagebeantwortung“ Zulässigkeit str• Fristversäumung Versäumungsurteil• rechtzeitige Einbringung der Klagebeantwortung Anberaumung der vorbereitendenTagsatzung58Mündliche Streitverhandlung1. Grundlagen• Inhalt- Vorträge der Parteien- Klärung prozessualer Fragen- Beweisverfahren- Erörterung• Vorbereitung- Vorbereitung durch Klage, Klagebeantwortung, allenfalls vorbereitende Schriftsätze- gerichtliche Aufträge (zB Urkundenvorlage)• Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung- GH-Verfahren: Vorbereitungsfrist mind 3 Wochen betragen- BG-Verfahren: Vorbereitungsfrist soll 3 Wochen betragen59Mündliche Streitverhandlung2. Vorbereitende Tagsatzung (§ 258 ZPO)• erste mündliche Verhandlung• Programm- Entscheidung über Prozesseinreden- Vortrag der Parteien- Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens- Vornahme eines Vergleichsversuchs- Prozessprogramm- ggfs Beweisaufnahme• Partei hat persönlich zu erscheinen• Besonderheiten im BG-Verfahren• Versäumung: Versäumungsurteil auf Antrag der erschienenen Partei6020
Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für ausländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321
- Seite 5 und 6: Prozessgrundsätze5. Unmittelbarkei
- Seite 7 und 8: Prozessvoraussetzungen3. Prüfung u
- Seite 9 und 10: Arten von Klagen1. Leistungsklagen
- Seite 11 und 12: Klagsänderung (§ 235 ZPO)• Klag
- Seite 13 und 14: Vergleich (§§ 204, 206 ZPO)4. Wir
- Seite 15 und 16: Wiedereinsetzung in den vorigen Sta
- Seite 17 und 18: Mahnverfahren3. Bedingter Zahlungsb
- Seite 19: Erstinstanzliches VerfahrenStreitan
- Seite 23 und 24: Grundlagen des Beweisrechts6. Bewei
- Seite 25 und 26: Beweismittel• fünf klassische Be
- Seite 27 und 28: Zeugen3. Zeugenvernehmung• Gerich
Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für <strong>aus</strong>ländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321