Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

zvr.univie.ac.at
von zvr.univie.ac.at Mehr von diesem Publisher
13.07.2015 Aufrufe

Erstinstanzliches VerfahrenKlagebeantwortung (§§ 230, 239 ZPO)• Frist: 4 Wochen ab Zustellung• Form und Inhalt- schriftlich- Urteilsgegenantrag- „leere Klagebeantwortung“ Zulässigkeit str• Fristversäumung Versäumungsurteil• rechtzeitige Einbringung der Klagebeantwortung Anberaumung der vorbereitendenTagsatzung58Mündliche Streitverhandlung1. Grundlagen• Inhalt- Vorträge der Parteien- Klärung prozessualer Fragen- Beweisverfahren- Erörterung• Vorbereitung- Vorbereitung durch Klage, Klagebeantwortung, allenfalls vorbereitende Schriftsätze- gerichtliche Aufträge (zB Urkundenvorlage)• Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung- GH-Verfahren: Vorbereitungsfrist mind 3 Wochen betragen- BG-Verfahren: Vorbereitungsfrist soll 3 Wochen betragen59Mündliche Streitverhandlung2. Vorbereitende Tagsatzung (§ 258 ZPO)• erste mündliche Verhandlung• Programm- Entscheidung über Prozesseinreden- Vortrag der Parteien- Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens- Vornahme eines Vergleichsversuchs- Prozessprogramm- ggfs Beweisaufnahme• Partei hat persönlich zu erscheinen• Besonderheiten im BG-Verfahren• Versäumung: Versäumungsurteil auf Antrag der erschienenen Partei6020

Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für ausländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321

Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für <strong>aus</strong>ländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!