Vorbericht - Stadt Ibbenbüren

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A 1Vorberichtnach § 7 GemHVO NRW zu dem Haushaltsplan der Stadt Ibbenbürenfür das Haushaltsjahr 20111. AllgemeinesDie bereits in 2009 feststellbaren Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskriseführten in 2010 zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Haushaltslage sämtlicher Städte undGemeinden. Vor allem die sinkenden Erträge aus den konjunkturabhängigen Einnahmen der Gewerbesteuer,dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen sowiedie steigenden Transferaufwendungen infolge erhöhter Sozialleistungen führten zu einer erheblichenVerschärfung der finanziellen Lage der Städte und Gemeinden. Bemerkenswerterweisewar die Stadt Ibbenbüren von dem auf Landes- und Bundesebene feststellbaren gravierendenEinbruch der Gewerbesteuer nur in weit geringerem Maße betroffen. Dennoch führten die Auswirkungender Finanz- und Wirtschaftskrise auch in Ibbenbüren zu einem Defizit in der Haushaltsplanungdes Jahres 2010 von zunächst rd. 5,6 Mio. EUR. Im Rahmen der Bewirtschaftung kam es zuzusätzlichen Mittelbedarfen bei den Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Betriebskostenzuschüssenfür die Kindertagesstätten. Mitte des Jahres 2010 wurde neben den bereitsin der Haushaltsplanung umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ein weiteresMaßnahmenpaket erarbeitet. Das Maßnahmenpaket umfasste Verbesserungen im Ergebnisplanin Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR sowie die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen in einem Umfangvon rd. 2,0 Mio. EUR. Parallel zu den eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen entwickeltesich auch das Gewerbesteueraufkommen positiver als zunächst in der Haushaltsplanung angenommen.Nach ersten vorläufigen Berechnungen schließt das Haushaltsjahr 2010 im Ergebnis miteinem um voraussichtlich rd. 2 Mio. EUR niedrigeren Defizit gegenüber der Planung ab. Damitkann auf einen Großteil der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage verzichtet werden.Die erkennbare Trendwende der Haushaltskonsolidierung wurde durch die Überarbeitung desGemeindefinanzierungsgesetzes 2011 nicht nur unterbrochen, sondern empfindlich gestört. DieNeugewichtung des Soziallastenansatzes führt für die Stadt Ibbenbüren aufgrund der vergleichsweiseniedrigen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II zu einem erheblichen strukturellenRückgang der Schlüsselzuweisungen. Hinzu kommt, dass die Steuerkraft der Stadt Ibbenbürenin der Referenzperiode entgegen der Entwicklung auf Landesebene geringfügig gestiegenist. Ursache hierfür ist auch die Anhebung der fiktiven Hebesätze des Landes für die Ermittlungder Steuerkraft als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Nach den vorliegendenDaten der ersten Modellrechnung erhält die Stadt Ibbenbüren nur noch Schlüsselzuweisungenin Höhe von rd. 12,3 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgangvon rd. 4,5 Mio. EUR. Nach den zwischenzeitlich veröffentlichten Vergleichsberechnungen desLandes entfallen rd. 2,5 Mio. EUR auf die Neuberechnung des Soziallastenansatzes und rd.2,0 Mio. EUR auf die vergleichsweise hohe Steuerkraft der Stadt Ibbenbüren.Da die Summe der Aufwendungen die Summe der Erträge übersteigt, kann der Haushalt 2011einschließlich der Folgejahre nur durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagebzw. der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Aus den Prognosen der Finanzplanungsjahrewird deutlich, dass von einer längerfristigen erheblichen Beeinträchtigung der Finanzausstattungausgegangen werden muss. Es bedarf daher einschneidender Maßnahmen, um einenstrukturellen Haushaltsausgleich im Sinne des NKF darstellen zu können.

A 1<strong>Vorbericht</strong>nach § 7 GemHVO NRW zu dem Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> Ibbenbürenfür das Haushaltsjahr 20111. AllgemeinesDie bereits in 2009 feststellbaren Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskriseführten in 2010 zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Haushaltslage sämtlicher Städte undGemeinden. Vor allem die sinkenden Erträge aus den konjunkturabhängigen Einnahmen der Gewerbesteuer,dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen sowiedie steigenden Transferaufwendungen infolge erhöhter Sozialleistungen führten zu einer erheblichenVerschärfung der finanziellen Lage der Städte und Gemeinden. Bemerkenswerterweisewar die <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren von dem auf Landes- und Bundesebene feststellbaren gravierendenEinbruch der Gewerbesteuer nur in weit geringerem Maße betroffen. Dennoch führten die Auswirkungender Finanz- und Wirtschaftskrise auch in Ibbenbüren zu einem Defizit in der Haushaltsplanungdes Jahres 2010 von zunächst rd. 5,6 Mio. EUR. Im Rahmen der Bewirtschaftung kam es zuzusätzlichen Mittelbedarfen bei den Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Betriebskostenzuschüssenfür die Kindertagesstätten. Mitte des Jahres 2010 wurde neben den bereitsin der Haushaltsplanung umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ein weiteresMaßnahmenpaket erarbeitet. Das Maßnahmenpaket umfasste Verbesserungen im Ergebnisplanin Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR sowie die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen in einem Umfangvon rd. 2,0 Mio. EUR. Parallel zu den eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen entwickeltesich auch das Gewerbesteueraufkommen positiver als zunächst in der Haushaltsplanung angenommen.Nach ersten vorläufigen Berechnungen schließt das Haushaltsjahr 2010 im Ergebnis miteinem um voraussichtlich rd. 2 Mio. EUR niedrigeren Defizit gegenüber der Planung ab. Damitkann auf einen Großteil der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage verzichtet werden.Die erkennbare Trendwende der Haushaltskonsolidierung wurde durch die Überarbeitung desGemeindefinanzierungsgesetzes 2011 nicht nur unterbrochen, sondern empfindlich gestört. DieNeugewichtung des Soziallastenansatzes führt für die <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren aufgrund der vergleichsweiseniedrigen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II zu einem erheblichen strukturellenRückgang der Schlüsselzuweisungen. Hinzu kommt, dass die Steuerkraft der <strong>Stadt</strong> Ibbenbürenin der Referenzperiode entgegen der Entwicklung auf Landesebene geringfügig gestiegenist. Ursache hierfür ist auch die Anhebung der fiktiven Hebesätze des Landes für die Ermittlungder Steuerkraft als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Nach den vorliegendenDaten der ersten Modellrechnung erhält die <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren nur noch Schlüsselzuweisungenin Höhe von rd. 12,3 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgangvon rd. 4,5 Mio. EUR. Nach den zwischenzeitlich veröffentlichten Vergleichsberechnungen desLandes entfallen rd. 2,5 Mio. EUR auf die Neuberechnung des Soziallastenansatzes und rd.2,0 Mio. EUR auf die vergleichsweise hohe Steuerkraft der <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren.Da die Summe der Aufwendungen die Summe der Erträge übersteigt, kann der Haushalt 2011einschließlich der Folgejahre nur durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagebzw. der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Aus den Prognosen der Finanzplanungsjahrewird deutlich, dass von einer längerfristigen erheblichen Beeinträchtigung der Finanzausstattungausgegangen werden muss. Es bedarf daher einschneidender Maßnahmen, um einenstrukturellen Haushaltsausgleich im Sinne des NKF darstellen zu können.


• Gewerbesteuer 17.337.000 EUR(Ansatz 2010 = 14.500.000 EUR)Das Gewerbesteueraufkommen hat sich nicht zuletzt aufgrund der besonderen wirtschaftlichenErfolge der heimischen Unternehmen in den letzten Jahren positiv entwickelt. Diesesist um so erfreulicher, da die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform- insbesondere durch Wegfall des Staffeltarifs und Senkung der Steuermesszahlbei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages - nicht unbeachtliche negative Auswirkungenauf die Gewerbesteuer gebracht hat.Bemerkenswerter Weise ist der zunächst befürchtete Einbruch bei den Gewerbesteuererträgeninfolge der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bisher nicht eingetreten.Vielmehr beläuft sich das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2010 auf rd. 16,9 Mio.EUR und damit noch über dem Ergebnis des bisherigen Rekordjahres 2008. Die bislangfestgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen bewegen sich zum gegenwärtigen Zeitpunktdamit leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der Ansatz des Vorjahres wurde amJahresende um rd. 2,4 Mio. EUR übertroffen. Die bisher festgestellte Entwicklung der Gewerbesteuererträgeerfordert daher eine differenzierte Betrachtungsweise. Die Prognosender Orientierungsdaten des Landes und der aktuellen Prognosen der Wirtschaftsverbändezur Entwicklung der Gewerbesteuer müssen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheitengesondert bewertet werden. Trotz der vorgenannten positiven Entwicklungen kannnicht ausgeschlossen werden, dass Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuermessbeträgezu einschneidenden Veränderungen führen können.Wie bei der Grundsteuer sieht das GFG 2011 auch eine Hebesatzanpassung für den Bereichder Gewerbesteuer vor. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde von bisher403 v. H. auf 411 v. H. angehoben. Aus den bereits zuvor genannten Gründen erfolgtauch bei der Gewerbesteuer eine Anpassung an den fiktiven Hebesatz. Der Ansatzbildungliegt somit ein Hebesatz in Höhe von 411 v. H. zugrunde. Das Gewerbesteueraufkommenentwickelt sich somit wie folgt:A 5Entwicklung Gewerbesteuer (Mio. EUR)22,00020,00018,00016,00014,00016,66715,56414,50017,33718,62020,01621,01812,00010,0008,0006,0004,0002,0000,000RE vorl.2008RE vorl.2009Ansatz2010Ansatz2011Ansatz2012Ansatz2013Ansatz2014• Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 13.280.000 EUR(Ansatz 2010 = 12.623.000 EUR)Die Gemeinden erhalten wie bisher 15 % des Landesanteils an der Lohn- und Einkommensteuersowie 12 % an dem Aufkommen der Zinsabschlagsteuer. Die Beteiligungsgrößehat sich gegenüber 2010 nicht verändert. Auf der Grundlage der Regionalisierung derNovember-Steuerschätzung 2010 ergibt sich ein angenommener Landesanteil in Höhe


Dieser Ausgleich wird vom Land anteilig an die Gemeinden weitergeleitet. Für 2011 sindnach der ersten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 insgesamt rd.650 Mio. EUR vorgesehen. Die Verteilung erfolgt nach dem Einkommensteuerschlüssel.Dieser auf Landesebene zur Verfügung stehende Betrag führt auf der Grundlage der 1.Proberechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik zu einem städtischenAnteil von insgesamt 1.548.000 EUR.In 2011 werden außerdem die in 2010 geleisteten Zahlungen nach Ist-Ergebnissen abgerechnet.Zur Höhe dieser Abrechnungsbeträge gibt es von Seiten des Landes noch keineBerechnungen.Zuwendungen und allgemeine Umlagen = 21.710.550 EUR(2010 = 27.429.100 EUR)Hierunter fallen insbesondere folgende Einnahmebereiche:• Schlüsselzuweisungen vom Land 12.342.000 EUR(Ansatz 2010 = 16.785.740 EUR)Die zentrale Aufgabe des Finanzausgleiches besteht darin, im Rahmen des jährlich zuverabschiedenden Gemeindefinanzierungsgesetzes den Städten und Gemeinden unterBerücksichtigung ihrer eigenen Finanzkraft eine angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten.Letztlich ist die Höhe der Schlüsselzuweisungen in erster Linie von der eigenen Steuerkraftabhängig. Zum Berechnungsverfahren der erwarteten Schlüsselzuweisungen ist anzumerken,dass ein fiktiver Bedarf, der sich im Wesentlichen nach den KomponentenEinwohnerzahl, Schülerzahl, Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II undAnzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bemisst, ermittelt wird. Dem fiktivenBedarf wird die Steuerkraft der <strong>Stadt</strong>, die sich aus den Grundsteuern, der Netto-Gewerbesteuer,dem Anteil an der Einkommensteuer sowie dem Umsatzsteueranteil zusammensetzt,gegenübergestellt.Für das Jahr 2011 wurden die Grunddaten für die Ermittlung des fiktiven Bedarfs geändert.Neben einer Anpassung der fiktiven Hebesätze für die Realsteuern wurde eine erheblicheNeugewichtung des Soziallastenansatzes auf der Grundlage aktueller Rezessionsrechnungenvorgenommen.Nach der ersten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 errechnet sichfür die <strong>Stadt</strong> eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rd. 12.342.000 EUR. Dabei hat sich dieSchlüsselmasse im Vergleich zum Vorjahr noch geringfügig erhöht. Für die <strong>Stadt</strong> wirktsich insbesondere die Neugewichtung des Soziallastenansatzes aufgrund der vergleichsweiseniedrigen Zahl der Bedarfsgemeinschaften negativ aus. Nach den Vergleichsberechnungendes Landes resultiert hieraus eine dauerhafte strukturelle Verschlechterung inHöhe von rd. 2,5 Mio. EUR. Hinzu kommt, dass sie in der Referenzperiode gegenüber derdurchschnittlichen Entwicklung in NRW (- 7,7 %) eine geringfügig verbesserte Steuerkraft(+ 0,3 %) hatte. Die Steuerkraftverbesserungen führen zu einem weiteren Rückgang derSchlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 2,0 Mio. EUR gegenüber dem Ansatz des Vorjahres.Die Schlüsselzuweisungen entwickeln sich in Abhängigkeit der Steuerkraft wie folgt:A 7


A 8Entwicklung Schlüsselzuweisungen undSteuerkraftmesszahlen (Mio. EUR)40,00035,00030,00025,00020,000 17,31415,00010,0005,0000,00034,321RE vorl.200818,65535,192RE vorl.200916,78636,397Ansatz201012,34236,504Ansatz201113,546 13,980Ansatz2012Ansatz201314,532Ansatz2014SchlüsselzuweisungenSteuerkraftmesszahlen• Zuweisungen vom Land 4.988.450 EUR(Ansatz 2010 = 6.913.620 EUR)Die Zuweisungen beinhalten insbesondere den Landesanteil der Betriebskostenzuschüssefür Tageseinrichtungen für Kinder. Die Senkung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichenbegründet durch den Wegfall der Mittel des Konjunkturpaketes II.• Zuweisungen vom Land (Anteil aus der Schulpauschale fürZwecke der laufenden Verwaltungstätigkeit)(Ansatz 2010 = 300.000 EUR)500.000 EURNach den vorgenommenen Überprüfungen ist vorgesehen, von der insgesamt zur Verfügungstehenden Schulpauschale in Höhe von rd. 1.580.100 EUR, einen Teilbetrag in Höhevon 500.000 EUR dem Ergebnisplan zur Finanzierung laufender Verwaltungstätigkeitenzur Verfügung zu stellen.• Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 3.653.400 EUR(Ansatz 2010 = 3.285.900 EUR)Sofern sich Dritte (hier treten insbesondere Bundes- und Landesbehörden in Erscheinung)an der Finanzierung von Anlagevermögen durch entsprechende Zuwendungen in unterschiedlichenAufgabenfeldern beteiligt haben, stehen den Abschreibungen in Höhe diesesFinanzierungsanteils entsprechende Erträge gegenüber. Die Veränderungen ergeben sichaus Fortschreibungen im Rahmen der Anlagenbuchhaltung.• Allgemeine Umlagen vom Land 0 EUR(Ansatz 2010 = 0 EUR)Der Verfassungsgerichtshof hatte den Landesgesetzgeber zu einem Ausgleich festgestellterkommunaler Überzahlungen im Rahmen der Finanzierungsbeteiligung zur DeutschenEinheit verpflichtet. Der <strong>Stadt</strong> wurden daraufhin im März 2008 Abschläge in Höhe von rd.1.860.000 EUR (davon 247.000 EUR investiv) für die Jahre 2006 und 2007 ausgezahlt.Ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten kam im Juni 2008 zu dem Ergebnis, dassdie Kommunen im Jahr 2006 nicht zu viel, sondern im Gegenteil eher zu wenig zu denEinheitslasten beigetragen haben. Dies hätte zur Folge, dass die zunächst an die Kommunenzurückgezahlten Überzahlungen wieder hätten erstattet werden müssen. Anfang


A 10Sonstige ordentliche Erträge = 3.905.777 EUR(2010 = 4.466.315 EUR)Die sonstigen ordentlichen Erträge stellen ein Auffangbecken für alle Ertragsarten dar, die inden übrigen Ertragspositionen nicht abgebildet werden können. Gegenüber dem Haushalt2010 treten zum Teil deutliche Veränderungen ein.Den sonstigen ordentlichen Erträgen sind im Wesentlichen folgende Erträge zugeordnet:• Konzessionsabgaben (Strom und Gas) 1.880.000 EURDer verminderte Ansatz ergibt sich aufgrund geringerer Nachzahlungenaus Vorjahren für Stromkonzessionsabgaben im BereichSondervertragskunden bedingt durch die Unterschreitung von Grenzerlösen.• Buß- und Verwarnungsgelder 169.400 EUR• Säumniszuschläge 141.600 EUR• Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Pensionsrückstellungen- VersorgungsempfängerDie Anpassung der Pensionsrückstellungen führt zu einembilanziellen Ertrag. Gutachtliche Festlegungen durch die Versorgungskassebilden die Grundlage für den Veranschlagungsrahmen.394.518 EUR• Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge 469.900 EURDieser Betrag setzt sich zusammen aus der Auflösung der PassivenRechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsgebühren, Kostenersätzefür Ausgleichsmaßnahmen und erhaltene investive Zuwendungenfür die Weiterleitung an Kindergärten.• Erträge aus internen Dienstleistungen mit Umsatzsteuerpflicht 257.490 EUREs handelt sich um bisher als interne Verrechnung geführte Beträge- Nutzungsentgelte für Schulen und Sportvereine im Bäderbereich -,die unter Berücksichtigung einer notwendigen Nettoausweisung aufbesonderen Konten zu führen sind.Mindererträge ergeben sich insbesondere im Bereich der Benutzungsentgelteder Schulen für das Aaseebad.• Andere sonstige ordentliche Erträge - zahlungswirksam - 150.000 EURErfasst sind insbesondere Zinserträge aus der Gewerbesteuervollverzinsung.Der Ansatz unterliegt erheblichen Schwankungen,zumal Nachveranlagungen für zurückliegende Zeiträume nicht vorhersehbarsind.Aktivierte Eigenleistungen = 335.750 EUR(2010 = 307.400 EUR)Sofern durch eigenes Personal der Kernverwaltung Anlagevermögen geschaffen wird, ist derGegenwert der Vermögensbildung hier nachzuweisen. Konkret handelt es sich um die Verrechnungvon Personalkosten im Abwasserbereich. Im Rahmen der Fortschreibung der Gebührenkalkulationwird eine Anpassung des Ansatzes vorgenommen.


A 11Die ordentlichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:Personalaufwendungen = 23.210.832 EUR(2010 = 23.026.588 EUR)Die Personalaufwendungen stellen den zweitgrößten Aufwandsposten dar. Hierzu gehören alleanfallenden Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, tariflich Beschäftigten sowievon weiteren Kräften, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksamsind die Bruttobeträge einschließlich der Lohnnebenkosten, z. B. Sozialversicherungsbeiträge,Beiträge zur Zusatzversorgung, Beihilfen und Versorgungskassenbeiträge.Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie Zuführungen zu den Beihilferückstellungensind ebenfalls den Personalaufwendungen zuzuordnen. Den Rückstellungsbeträgen liegenentsprechende Gutachten der Versorgungskasse zugrunde.Im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden abweichend vonden tatsächlichen Berechnungen die Personalkostenansätze pauschal um 290.000 EUR gekürzt.Die kalkulierten Personalaufwendungen für das Jahr 2011 teilen sich danach auf dieeinzelnen Bereiche wie folgt auf:• Dienstaufwendungen - Beamte - 5.001.700 EURBerücksichtigt wurden insbesondere die Einstellungen von 12 Brandmeisternab 10/2010 sowie die Auswirkungen der linearen Erhöhungenin Höhe von 1 %.• Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen für Beamte nach demBeamtenversorgungsgesetzAnsprüche des aufnehmenden Dienstherren sind jährlich anzupassen.Es erfolgte eine Neuberechnung durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse.7.710 EUR• Dienstaufwendungen - Tariflich Beschäftigte - 11.824.700 EURMinderaufwendungen insbesondere durch die Umstrukturierungenim Fachdienst Soziales (Übernahme von Mitarbeiterinnen durch dieGAB Kreis Steinfurt). Für lineare und strukturelle Veränderungenwurde eine Erhöhung der Bezüge um rd. 1,0 % berücksichtigt.• Dienstaufwendungen - Sonstige Beschäftigte - 601.800 EURInsbesondere Aufwendungen für Honorarkräfte.• Beiträge zu Zusatzversorgungskassen - Tariflich Beschäftigte - 984.700 EURDie Beiträge richten sich nach den Veränderungen bei den Entgeltenfür tariflich Beschäftigte. Der Beitragssatz beträgt einschließlich desSanierungsgeldes 8 %.• Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Tariflich Beschäftigte - 2.392.000 EURDie Beiträge richten sich nach den Veränderungen bei den Entgeltenfür tariflich Beschäftigte. Die Beiträge wurden mit 20,1 % berücksichtigt.• Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. für Aktive 621.700 EURAnpassung des Ansatzes an das Vorjahresergebnis.


A 12• Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Aktive 1.354.236 EURNach den Vorschriften des NKF sind entsprechende Pensionsrückstellungenfür die aktiven Beamtinnen und Beamten unterBerücksichtigung entsprechender Anpassungskriterien zu bilden.Dem veranschlagten Betrag liegt eine Neuberechnung durch dieWestfälisch-Lippische Versorgungskasse zugrunde.• Zuführungen zu den Beihilferückstellungen - Aktive - 422.286 EURDer Ansatzermittlung liegt eine Neuberechnung durch dieWestfälisch-Lippische Versorgungskasse zugrunde.Insgesamt:Im Interesse der Vergleichbarkeit in Abzug zu bringende PensionsundBeihilferückstellungen (1.354.236 EUR + 422.286 EUR)Verbleibender Ansatz 2011:Ansatz 2010:Mehrbetrag 2011:23.210.832 EUR1.776.522 EUR21.434.310 EUR21.221.050 EUR213.260 EUREntwicklung Personalaufwendungen (Mio. EUR)30,00025,00020,00019,37220,67523,027 23,21123,502 23,570 23,58515,00010,0005,0000,000RE vorl.2008RE vorl.2009Ansatz2010Ansatz2011Ansatz2012Ansatz2013Ansatz2014Versorgungsaufwendungen = 1.556.500 EUR(2010 = 1.467.000 EUR)Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsbezüge, auch für Angehörige des ausgeschiedenenPersonals, soweit die Aufwendungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigtwurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen (z. B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen)zu berücksichtigen.Die Beiträge zur Versorgungskasse sind nach dem Haushaltsrecht den ehemaligen Bedienstetenzuzurechnen. Die Berechnung des Gesamtbestandes der Pensionsrückstellung für Versorgungsempfängererfolgt unter Berücksichtigung dieser Position.


A 13Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = 15.354.903 EUR(2010 = 18.636.910 EUR)Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:• Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 2.126.890 EURHierzu gehören die Aufwendungen für die Unterhaltung eigener,gemieteter oder gepachteter Gebäude, Grundstücke und Anlagensowie der zu den Gebäuden gehörenden Grün- und Außenanlagen.• Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 1.815.430 EUREs ergeben sich insbesondere Mehraufwendungen für dieUnterhaltung der Kanalisation und aufgrund der Umsetzungvon Maßnahmen des Bauunterhaltungsprogramms Friedhöfe.Demgegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich derStraßenunterhaltung.• Erstattungen an das Land 53.000 EUREs handelt sich um Erstattungsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.• Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 93.100 EUREs handelt sich um Erstattungsleistungen zugunsten des KreisesSteinfurt aus der Mitnutzung der Kreissporthalle sowie Leistungenfür die Inanspruchnahme der Kreisschlauchpflegerei.• Erstattungen an verbundene Unternehmen, Sondervermögen undBeteiligungenErfasst sind hier die Erstattungen für Leistungen des Bau- undServicebetriebes. Der Erstattungsbetrag verringert sich gegenüberdem Ansatz 2010 um 61.845 EUR.3.635.000 EUR• Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 65.000 EUREs handelt sich um Erstattungsleistungen zugunsten des Wasserversorgungsverbandesbzw. der RWE (Erstattungen für Abrechnungszeiträume).• Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.576.490 EURDiese Position umfasst im Wesentlichen die Betriebskosten wieHeizung, Reinigung, Strom und Wasser/Abwasser.Ansatzerhöhung unter Berücksichtigung von Energiepreissteigerungen.• Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge 280.420 EURDie Aufwendungen für die Haltung der Fahrzeuge beinhalten dieReparatur- und Wartungskosten sowie Treibstoff.• Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 566.853 EURHier werden die Kosten für die Unterhaltung der Büromaschinenund Einrichtungsgegenstände, der EDV und sonstigen Ausstattungsgegenständeerfasst.Den erhöhten Aufwendungen insbesondere im Bereich der Feuerwehrsteht eine grundsätzliche pauschale Kürzung der Beschaffungsansätzegegenüber.


A 14• Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 248.500 EURDie <strong>Stadt</strong> als Schulträger hat entsprechend den Bestimmungen desLernmittelfreiheitsgesetzes die gesetzlich festgelegten Aufwendungenim Rahmen der Lernmittelfreiheit zu erbringen.• Aufwendungen für Sachleistungen 13.120 EUR• Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.881.100 EURHier sind u. a. die Schülerbeförderungskosten erfasst.Entwicklung Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (Mio. EUR)20,00018,00016,00014,00012,00010,0008,0006,0004,0002,0000,000RE vorl.200814,699 15,992 18,637RE vorl.2009Ansatz201015,355Ansatz201116,501 16,116 15,929Ansatz2012Ansatz2013Ansatz2014Bilanzielle Abschreibungen = 9.752.690 EUR(2010 = 9.577.610 EUR)Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens entsteht, wird ü-ber die Abschreibungen erfasst. Sie sind während der Nutzungsdauer des angeschafften oderhergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln und auf der Basis der Bewertungin der Eröffnungsbilanz hier nachzuweisen. Nicht mehr ausgewiesen werden hingegen kalkulatorischeAbschreibungen auf der Basis fortgeschriebener Wiederbeschaffungszeitwerte.Diese sind jedoch weiterhin - ebenso wie die kalkulatorischen Zinsen - Grundlage der Gebührenkalkulation.Daher ergeben sich in den entsprechenden Bereichen (z. B. Abwasser, Friedhofswesen)bilanzielle Erträge.Für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen in Festwerten ist ein Gesamtaufwandvon 222.500 EUR berücksichtigt worden. Darauf hinzuweisen ist, dass die in Festwertenbewerteten Vermögensgegenstände keiner linearen Abschreibung unterliegen. Der durch dieAbnutzung verursachte Aufwand bemisst sich nach dem Wert der Ersatzbeschaffungen derPeriode. Gleichzeitig stellen die Ersatzbeschaffungen investive Vorgänge dar und werden imTeilfinanzplan B (“Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze”) ausgewiesen.Festwerte für das bewegliche Vermögen wurden gebildet für Standardbüroarbeitsplätze,arbeitsplatzgebundene EDV, Standardklasseneinrichtungen in Schulen und die Medienausstattungin der <strong>Stadt</strong>bücherei.Letztlich sind bei den bilanziellen Abschreibungen sogenannte Sofortabschreibungen auf geringwertigeWirtschaftsgüter mit einem Betrag von 139.760 EUR erfasst. Einzelne beweglicheVermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 410 EUR/netto (Geringwertige Wirtschaftsgüter- GWG -) können im Jahr der Beschaffung voll abgeschrieben werden. Die einzelnenVermögensgegenstände stellen grundsätzlich investive Vorgänge dar, die im TeilfinanzplanB (“Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze”) erfasst werden.


A 15Transferaufwendungen = 43.000.550 EUR(2010 = 40.550.665 EUR)Die “Transferaufwendungen” stellen wiederum die größte Aufwandsposition im städtischenHaushalt dar. Als Transferaufwendungen werden Übertragungen der Kommune an den öffentlichenoder privaten Bereich erfasst. Während bei den typischen Transfers an natürlichePersonen (Sozialtransfers) diese ohne den Anspruch auf eine Gegenleistung erfolgt, kann beiZuweisungen und Zuschüssen eine Gegenleistung vereinbart sein. Unter diese Aufwandspositionfallen insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse, Sozialtransfers, Kreisumlagen, Umlagenim Rahmen des Steuerverbundes sowie Schuldendiensthilfen.Entwicklung Transferaufwendungen (Mio. EUR)50,00045,00040,00035,00030,00025,00020,00015,00010,0005,0000,00037,147R E vo rl.2 0 0 840,613 40,551R E vo rl.2 0 0 9A nsat z2 0 1043,001A nsat z2 0 1144,070A nsat z2 0 1245,631 46,862A nsat z2 0 13A nsat z2 0 14Die Transferaufwendungen berücksichtigen u. a. folgende wesentliche Positionen:• Zuweisungen an das Land für den Fußgängerüberweg ander Ibbenbürener Straße12.500 EUR• Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.822.000 EURAls Finanzierungsbeteiligung der <strong>Stadt</strong> an den kommunalenAufwendungen nach dem SGB II sind Mittel in Höhe von1.750.000 EUR berücksichtigt worden (2010: 1.440.000 EUR).• Zuweisungen an Zweckverbände 155.000 EURErfasst sind hier die Beiträge an Unterhaltungsverbände,Wasser- und Bodenverbände.• Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen undSondervermögenAls Aufwand sind hier die Zuschüsse an die <strong>Stadt</strong>marketingIbbenbüren GmbH sowie an die RVM (ungedeckte Kosten des<strong>Stadt</strong>verkehrs) erfasst.511.000 EUR• Zuschüsse an übrige Bereiche 9.833.510 EURInsbesondere im Bereich der gesetzlichen Betriebskostenzuschüssefür Tageseinrichtungen für Kinder ergeben sichMehraufwendungen in Höhe von rd. 794.000 EUR.


A 16• Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in undaußerhalb von EinrichtungenInsgesamt sind hier die Aufwendungen für die Jugendhilfe nachdem KJHG erfasst. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2010 inHöhe von 5.905.900 EUR tritt damit eine Aufwandssteigerungum rd. 1.600.000 EUR ein.7.507.640 EUR• Sonstige soziale Leistungen 1.347.000 EUREs ergibt sich eine Erhöhung der Leistungen nach demUnterhaltsvorschussgesetz in Höhe von 50.000 EUR.• Gewerbesteuerumlage 1.476.400 EURDer Aufwandsermittlung liegt ein Hebesatz von 35 Punktenzugrunde. Die Berechnung basiert auf dem zu erwartendenGewerbesteueraufkommen.• Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (ErhöhungsbetragGewerbesteuerumlage)Anpassung des Ansatzes unter Berücksichtigung der zu erwartendenGewerbesteuereinnahmen. Der Aufwandsermittlung liegt ein Hebesatzvon 35 Punkten zugrunde.1.476.400 EUR• Allgemeine Umlagen an das Land 570.000 EURDie Beteiligung der Kommunen an den Investitionskosten für denKrankenhausbereich wird im Wege einer einwohnerbezogenen Umlagerealisiert.• Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 17.968.000 EURVor dem Hintergrund einer Anhebung des Hebesatzes auf voraussichtlich36,8 % ist bei Umlagegrundlagen von 48.826.653 EURentsprechend der 1. Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes2011 eine Kreisumlage in Höhe von rd.17.968.000 EUR zu zahlen. Damit verringert sich die Kreisumlagegegenüber dem Jahr 2010 um rd. 639.200 EUR. Die Stagnationder Kreisumlage in den Finanzplanungsjahren ist im Wesentlichenauf die Zusage des Bundes zurückzuführen, die Kosten für dieGrundsicherung im Alter bis 2014 vollständig zu übernehmen.Die Veranschlagung erfolgte in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt.Entwicklung Kreisumlage (Mio. EUR)20,00016,73018,147 18,60717,968 17,697 17,939 17,73215,00010,0005,0000,000RE vorl.2008RE vorl.2009Ansatz2010Ansatz2011Ansatz2012Ansatz2013Ansatz2014


A 17• Aufwendungen aus der Auflösung von Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten(ARAP) für geleistete ZuschüsseHier sind die Auflösungsbeträge für geleistete Investitionszuwendungenmit einklagbarer, mehrjähriger Zweckbindung auszuweisen.303.100 EURSonstige ordentliche Aufwendungen = 5.014.981 EUR(2010 = 5.083.836 EUR)Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderenAufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichenAufwendungen zuzuordnen sind.Hierzu gehören die Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Dienst- undSchutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände aber auch die Aufwendungen für ehrenamtlicheTätigkeit. Ein erheblicher Anteil entfällt auf Mieten und Pachten. Letztlich sind hierdie Aufwendungen für die Versicherungsbeiträge für die Schülerinnen und Schüler sowie fürdie Fahrzeuge veranschlagt.Für die nachfolgenden wesentlichen Bereiche ergeben sich folgende Aufwendungen:• Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung 121.950 EUR• Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit(insbesondere Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall etc.- Rats- und Ausschussmitglieder -) 390.500 EUR• Mieten und Pachten 507.560 EUR• Sachverständigen-, Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten 167.770 EUREs ergibt sich gegenüber dem Ansatz 2010 eine Verringerungum 323.380 EUR.• Sonstige Geschäftsaufwendungen 565.585 EURDer Ansatz berücksichtigt erhöhte Kosten für die Beschaffung vonAusweis- und Passunterlagen aufgrund des neuen Personalausweises.Demgegenüber konnten in vielen Bereichen die sonstigen Geschäftsaufwendungen(Organisationsuntersuchungen, Verfilmung Kanalnetz etc.)zurückgeführt werden.• Versicherungsbeiträge 645.450 EUR• Sonstige Abgaben und Aufwendungen 157.000 EURDer Ansatz berücksichtigt die voraussichtlich in 2011 an das Landabzuführenden Abwasserabgaben.• Übrige weitere sonstige Aufwendungen aus laufenderVerwaltungstätigkeitDer Ansatz berücksichtigt erhöhte Kosten für die Mittagsverpflegungim Bereich der Schulen sowie die Kosten für das Wettbewerbsverfahren„Europan 11“ in Höhe von 125.000 EUR.• Aufwendungen aus internen Dienstleistungen ohne Vorsteuerabzug,denen umsatzsteuerpflichtige Erträge gegenüberstehenEs handelt sich um Entgelte der Schulen und Sportvereine für dieBenutzung der Bäder.1.537.740 EUR235.926 EUR


A 18Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit = -6.243.771 EUR(Differenz ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen)Finanzerträge = 226.270 EURDie veranschlagten Finanzerträge setzen sich im Wesentlichen aus Zinserträgen aus angelegtenErlösen aus der Veräußerung von RWE-Aktien sowie sonstigen Zinserträgen von Kreditinstitutenzusammen. Die Rückführung der Zinserträge gegenüber dem Haushaltsansatz2010 um 132.030 EUR geht auf den verringerten Anlagenbestand aufgrund des Einsatzes derVerkaufserlöse aus Aktien zur Schuldentilgung und geringerer Zinssätze zurück.Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = 1.638.950 EURHier sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen (einschließlich Zinsausgaben für Gewerbesteuervollverzinsung)auszuweisen. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2010 wird sich der Gesamtaufwandin 2011 um insgesamt 50.450 EUR erhöhen.Finanzergebnis = -1.412.680 EUR(Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen abzüglich Finanzerträge)Ordentliches ErgebnisErgebnis der laufenden VerwaltungstätigkeitFinanzergebnisJahresergebnis:-6.243.771 EUR-1.412.680 EUR-7.656.451 EURGesamtbeurteilung des ErgebnisplanesDer Ergebnisplan ist in erheblicher Weise durch den Rückgang der Schlüsselzuweisungenaufgrund der Neuberechnung des Soziallastenansatzes beeinträchtigt. Des Weiteren erholensich die durch einen Rückgang infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise drastisch gesunkenenErträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer langsamer als es die konjunkturelle Entwicklungerwarten lässt. Zu den sinkenden Erträgen addieren sich steigende Aufwendungen insbesondereim Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie den Aufwendungen fürdie Betriebskostenzuschüsse der Kindertageseinrichtungen und den Personalaufwendungen.Die vorgenannten Einflüsse führen zu einem negativen Jahresergebnis in Höhe von rd. 7,656Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der bisherigen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagekann der Haushaltsausgleich für die Jahre 2011 und 2012 noch durch eine Entnahme aus derAusgleichsrücklage sichergestellt werden. Der Haushalt gilt demnach gem. § 75 Abs. 3 GONRW als ausgeglichen. Bereits mit Wirkung ab 2013 ist der Haushaltsausgleich nur nochdurch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Inanspruchnahmeder allgemeinen Rücklage bedarf gem. § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.


A 19Entwicklung der Ausgleichsrücklage (Mio. EUR)20,00017,897 17,89718,00016,00014,29714,00012,00010,0008,0006,6416,0004,0002,0001,3080 00,000vorl.31.12.2008vorl.31.12.2009vorl.31.12.201031.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014B) FinanzplanIm doppischen Haushaltsrecht ist die Planung der Einzahlungen und Auszahlungen - insbesonderefür Investitionen - von besonderer Bedeutung. In der gemeindlichen Haushaltswirtschaftgewährleistet der Finanzplan durch die Aufnahme aller Zahlungen aussagekräftige Informationenüber die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinde.Mit dem Finanzplan werden folgende Zielsetzungen verfolgt:• Zeitraumbezogene Abbildung sämtlicher Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen)• Darstellung der Finanzierungsquellen (Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung)• Darstellung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes• Ermächtigung für investive Einzahlungen und Auszahlungen• Nutzung der Finanzrechnung für die FinanzstatistikDer Finanzplan bildet auf der Gesamtebene des kommunalen Haushalts mit dem Ergebnisplaneinen unverzichtbaren Bestandteil des neuen Haushaltsplanes. Für den Finanzplan gilt -anders als im Ergebnisplan - das Kassenwirksamkeitsprinzip. Eine Periodenabgrenzung findetnicht statt, so dass alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungenzu erfassen sind.Der Finanzplan wird in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeitaufgeteilt, damit die Finanzvorgänge nachvollzogen werden können. DieseForm erhöht damit auch die Übersichtlichkeit, weil Zwischensummen ausgewiesen werden.Der Finanzplan stellt damit die Ermächtigungsgrundlage für die Einzahlungen und Auszahlungendar, die nicht gleichzeitig als Erträge oder Aufwendungen im Ergebnisplan zu veranschlagensind. Insbesondere handelt es sich dabei um Ermächtigungen für Investitionen.Der Finanzplan ist wie der Ergebnisplan produktorientiert aufgestellt. Die Darstellung wird aufProduktebene vorgenommen. Auf dieser Ebene sind auch die Investitionen aufgeführt.


A 20GesamtfinanzplanDer Gesamtfinanzplan beinhaltet die Darstellung aller geplanten Ein- und Auszahlungen undgibt einen Überblick über die Liquiditätslage der Kommune. Der liquide Mittelbestand ist imGesamtfinanzplan noch nicht ausgewiesen, da die Finanzrechnungskonten noch nicht abgeschlossensind. Auf der Grundlage der Fortschreibung des Finanzzwischenberichtes 2010 beläuftsich der Bestand an eigenen Finanzmitteln zum 31.12.2010 auf 23,8 Mio. EUR. Der Gesamtfinanzplan2011 stellt sich demnach wie folgt dar:Einzahlungen aus lfd. VerwaltungstätigkeitAuszahlungen aus lfd. VerwaltungstätigkeitSaldo aus lfd. VerwaltungstätigkeitEinzahlungen aus InvestitionstätigkeitAuszahlungen aus InvestitionstätigkeitSaldo aus InvestitionstätigkeitAufnahme von DarlehenTilgung von DarlehenSaldo aus FinanzierungstätigkeitÄnderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln83.959.006 EUR-88.143.394 EUR-4.184.388 EUR10.442.430 EUR-15.695.910 EUR-5.253.480 EUR2.000.000 EUR-3.302.000 EUR-1.302.000 EUR-10.739.868 EURDie Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechen überwiegendden Ertrags- und Aufwandsarten des Gesamtergebnisplanes, da die Erträge undAufwendungen im Wesentlichen auch zahlungswirksam sind. Abweichungen ergeben sich beiden Erträgen bspw. durch die nicht zahlungswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungenund Verkaufserlösen über Buchwerten. Bei den Aufwendungen resultieren die Differenzenim Wesentlichen aus der Zuführung zu Rückstellungen (z. B. Rückstellungen fürPensionen, Unterhaltungsaufwendungen).Entwicklung Bestand liquide Mittel (Mio. EUR)35,030,025,032,128,123,820,015,013,110,05,03,91,12,80,02008 2009 2010 2011 2012 2013 2014TeilfinanzplanBei jeder einzelnen im Teilfinanzplan darzustellenden Investitionsmaßnahme sind zusätzlichzu den maßnahmebezogenen Jahresbeträgen auch die Investitionssumme und die bisher bereitgestelltenHaushaltsmittel sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre anzugeben.


A 21Der Teilfinanzplan besteht daher aus zwei Teilena) Teilfinanzplan A (Zahlungsübersicht)Der Teil A enthält die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen nach Arten einschließlichder damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen.b) Teilfinanzplan B (Planung einzelner Investitionsmaßnahmen)Der Teil B enthält die Planung der einzelnen Investitionsmaßnahmen oberhalb der vomRat festgesetzten Wertgrenzen mit den diesen zugeordneten Ein- und Auszahlungen,Verpflichtungsermächtigungen und den bereitgestellten Mitteln sowie den gesamten getätigtenZahlungen. Außerdem sind die investiven Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionenunterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen erfasst.Die Investitionstätigkeit nach dem Finanzplan1. Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 5.434.330 EURDie Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen setzen sich wie folgtzusammen:- Investitionspauschale 1.306.800 EUR- Schul-/Bildungspauschale nach GFG 1.580.100 EUR- Sportpauschale 139.800 EUR- Feuerschutzsteuerpauschale 105.000 EUR- Zuweisung Land für Investitionsmaßnahmen zur VerbesserungBetreuungsangebot von Kindern unter drei Jahren1.298.600 EUR- Landeszuweisungen Konjunkturpaket II 517.650 EUR- GVFG-Zuweisung für den Ausbau P & R-ParkplätzeLaggenbecker Straße (Bahnhof Ibbenbüren)157.500 EUR- Landeszuweisung „Städtebauliches Entwicklungskonzept“ 144.000 EUR- GVFG-Zuweisung Eisenbahnkreuzung Mühlenweg 101.500 EUR- Zuweisung Land für die Errichtung von Buswartehallen 75.000 EUR- Sonstige Zuwendungen investive Maßnahmen 8.380 EUR2. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2.887.350 EURDer Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:Erlöse aus der Veräußerung von Industrie- und Gewerbegrundstückensowie von WohnbaugrundstückenVeräußerungserlöse Maschinen, Geräte und Fahrzeuge2.883.750 EUR3.600 EUR3. Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 1.974.000 EURErschließungsbeiträge nach dem BauGB und Anliegerbeiträgenach § 8 KAG machen einen Anteil in Höhe von 1.262.200 EURaus, während auf den Entwässerungsbereich Anschlussbeiträgein Höhe von 595.900 EUR entfallen. Letztlich sind in der GesamtsummeBeiträge für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen inHöhe von 93.400 EUR sowie Ablösebeiträge für Kfz-Einstellplätzein Höhe von 22.500 EUR enthalten.


A 224. Sonstige Investitionseinzahlungen 146.750 EURKostenerstattungen für Haus- und Grundstücksanschlüsse undim Rahmen der Druckentwässerung sowie Tilgungsleistungenvon Darlehen von Sondervermögen werden hier ausgewiesen.Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (lfd. Nr. 1 - 4)10.442.430 EUR5. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.527.800 EURIm Interesse einer kontinuierlichen Gesamtentwicklung sind auchzukünftig für den Erwerb von unbebauten Grundstücken entsprechendeMittel bereitzustellen. Der auf Wohnbaugrundstücke entfallendeAnteil beträgt rd. 855.000 EUR. Zur Finanzierung von Grunderwerbsmaßnahmenzur Entwicklung von Gewerbegebieten werden im Haushaltrd. 238.000 EUR ausgewiesen.Darüber hinaus sind im Haushaltsplan 2011 berücksichtigt worden:210.000 EUR Allgemeiner Grunderwerb für den Straßenausbau100.000 EUR für den Grunderwerb (Ersatz-/Ausgleichsflächen,BNatSchG) Restkaufgelder Ratenzahlungen70.000 EUR Grunderwerb für die Anlage von Regenwasserrückhaltebecken6. Auszahlungen für Baumaßnahmen 10.951.120 EURDer Gesamtbetrag der geplanten Auszahlungen teilt sich auffolgende Bereiche auf:Hochbaumaßnahmen2.097.420 EURInsbesondere Bau Dreifachsporthalle Johannes-Kepler-Gymnasium(1.000.000 EUR), Erweiterung Ludwigschule und Erneuerung desDaches als energetische Sanierung - Konjunkturpaket II (295.900 EUR),Aufstockung Anne-Frank-Realschule einschließlich Dacherneuerung- Konjunkturpaket II - (221.750 EUR), Anbau zur Errichtung von zweiGruppen OGTs Mauritiusschule (150.000 EUR), Installation InformationsundKommunikationsanlage - IuK-Anlage - (135.000 EUR)Tiefbaumaßnahmen8.202.300 EURInsbesondere Erweiterung Klärschlammbehandlung KläranlagePüsselbüren (2.100.000 EUR), Umlegung Jordanbach (850.000 EUR),Endausbau Emslandstraße - Westvorstadt (480.000 EUR), EndausbauPermer Straße/Velper Straße I. BA (405.000 EUR), RegenwasserkanalisationJahnstraße (330.000 EUR), Kanalisation BaugebietPermer Straße II. BA (270.000 EUR), Kanalerneuerung Schillerstraße(235.000 EUR), Ausbau P + R-Parkplätze Laggenbecker Straße(210.000 EUR), Endausbau Schillerstraße (180.000 EUR) und weiterediverse Maßnahmen im Kanal- und StraßenbaubereichAbwicklung von sonstigen BaumaßnahmenÜberwiegend Auszahlungen für notwendige Ausgleichsmaßnahmen,Baukosten zur Verbesserung des Betreuungsangebotes von Kindernunter drei Jahren - Max und Moritz-Kindergarten -, Errichtung von Buswartehallen,Schrankenanlage Bahnübergang Mühlenweg, Anlage vonKinderspielplätzen, Errichtung von Buswartehallen u. a.651.400 EUR


A 237. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 1.590.640 EURDie Auszahlungen sind eingeplant für:- Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 110.800 EUR- Erwerb von Maschinen, technischen Anlagen,Betriebsvorrichtungen und Fahrzeugen204.500 EUR- Betriebs- und Geschäftsausstattungen 913.080 EUR- Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 139.760 EUR- Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen in Festwerten 222.500 EUR(Büroausstattung, Klassenräume in Schulen, arbeitsplatzgebundeneEDV-Ausstattung, Bücher und Medien)8. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 1.626.350 EUREs handelt sich um Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionenan Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an übrige Bereiche(z. B. Kostenbeteiligung Westumgehung Laggenbeck, Zuschüssefür Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotesvon Kindern unter drei Jahren).Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (lfd. Nr. 5 - 8)Saldo aus Investitionstätigkeit15.695.910 EUR-5.253.480 EURDie Finanzierungstätigkeit nach dem FinanzplanUnter Berücksichtigung der negativen Salden aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und derInvestitionstätigkeit und zur Sicherstellung der Liquidität werden den Tilgungsleistungen inden Jahren 2011 bis 2014 in Höhe von 11,65 Mio. EUR Darlehensaufnahmen in dem gleichenZeitraum in Höhe von 7 Mio. EUR gegenübergestellt. Es ist damit beabsichtigt, den Entschuldungskursder vergangenen Jahre auch in Zukunft weiterhin konsequent fortzusetzen. DieEntwicklung der Verschuldung stellt sich demnach wie folgt dar:Entwicklung der Verschuldung (Mio. EUR)60,0050,0040,0050,9446,0340,9537,3133,5530,0020,0028,88 27,58 25,79 24,8124,2310,000,002005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014


A 243. Zusammenfassung und AusblickDer Haushalt des vergangenen Jahres war in erheblichem Umfang geprägt von den Ausfällen inden gravierenden Einnahmebereichen, die letztlich zu einem Defizit von rd. 5,6 Mio. EUR im Ergebnisplanführten. Wie bereits eingangs dargestellt, schließt das Haushaltsjahr 2010 insbesonderedurch die konsequente Umsetzung des im Laufe des Jahres erarbeiteten Konsolidierungspaketsund die erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer erheblich besser ab als zunächst angenommen.Insofern kann auf die Inanspruchnahme eines Großteils der Ausgleichsrücklage verzichtetwerden. Unter Berücksichtigung der seit Monaten festzustellenden spürbaren Erholung der allgemeinenKonjunkturlage hätte sich die Finanzsituation der <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren mittelfristig mindestenswie in der bisherigen Finanzplanung prognostiziert entwickeln können.Entgegen ersten Ankündigungen wurden bereits mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 wesentlicheBerechnungsgrößen des Gemeindefinanzierungsgesetzes überarbeitet. Die Überarbeitungdes Gemeindefinanzierungsgesetzes wird mit der Rechtsprechung des VerfassungsgerichtshofsNRW begründet, wonach die Berechnungsgrundlagen zur Verteilung der Schlüsselzuweisungenregelmäßig an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Es war jedoch zunächst davonauszugehen, dass eine Anpassung der Grundlagen erst mit dem GFG 2012 erfolgt, da zu diesemZeitpunkt sowohl die Umsetzung des ifo-Gutachtens als auch die Ergebnisse aus den Gemeindefinanzkommissionenauf Bundes- und Landesebene berücksichtigt werden sollten. Die Neuberechungder Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage der Neugewichtung des Soziallastenansatzesführt für die <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren zu einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 4,5Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresansatz. Nach den zwischenzeitlich seitens des Ministeriumsveröffentlichten Vergleichsberechnungen resultieren Verschlechterungen in Höhe von rd. 2,5 Mio.EUR aus der Neugewichtung des Soziallastenansatzes und rd. 2 Mio. EUR aus der vergleichsweisehohen Steuerkraft der <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren im Gegensatz zum landesweiten Durchschnitt. D. h.die strukturellen und somit auf Dauer wirkenden Verschlechterungen belaufen sich auf rd. 2,5 Mio.EUR.Während sich die Gewerbesteuererträge vergleichsweise positiv entwickeln, bleiben die Erträgeaus dem Anteil an der Einkommensteuer infolge der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrisenoch weit hinter den Erwartungen zurück. Voraussichtlich erst ab 2013 werden diese Erträgewieder das Rekordniveau der Jahre 2007 bzw. 2008 erreichen.Auf der Aufwandseite des Ergebnisplans bilden die Transferaufwendungen den mit Abstand größtenKostenblock. Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um rd. 2,5 Mio. EUR auf nunmehr43 Mio. EUR an. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf Mehraufwendungen im Bereich derKinder- und Jugendhilfe sowie den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungenzurückzuführen. Den Aufwandssteigerungen wird derzeit durch verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmenin der Form verkürzter Prüfintervalle und die intensive Überprüfung der jeweiligen Hilfeartund des Hilfeumfangs begegnet. Ziel muss es sein, die Aufwandssteigerungen kurz- bis mittelfristigwieder zurückzuführen.Die Personalaufwendungen, die den zweitgrößten Aufwandsblock bilden, wurden bis auf eineSteigerung von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 23,2 Mio. EUR begrenzt.Im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ergeben sich insbesondere durch denWegfall der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II erhebliche Entlastungen. Darüber hinaus wurdenauf der Grundlage der Fortschreibung des Maßnahmenkataloges zur Haushaltskonsolidierungdie Haushaltsansätze auf das notwendige Mindestmaß reduziert (auf die Drucksache 179/2010wird verwiesen).Die im allgemeinen Teil des <strong>Vorbericht</strong>es behandelten zusätzlichen Aufgabenbereiche (Ausbaudes Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren, Umsetzung von Maßnahmen aus demSchulentwicklungsplan, der Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen, die konsequente Umsetzungdes Medienentwicklungskonzeptes an den Schulen, die Verbesserung der Infrastruktur der


A 25Sport- und Freizeitanlagen, die Umsetzung städtebaulicher Fördermaßnahmen, die Verbesserungder Entsorgungsinfrastruktur sowie die weitere Förderung günstiger Rahmenbedingungen für dieörtliche Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine und Verbände) stellen erheblicheBelastungen des Haushalts dar. Der Haushaltsausgleich gelingt gegenwärtig nur durch eine gegenüberder bisherigen Finanzplanung deutlich erhöhte Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.Bereits ab 2013 kann der Haushaltsausgleich nur noch durch eine Entnahme aus der allgemeinenRücklage sichergestellt werden.Bei der derzeitigen mit Unwägbarkeiten behafteten Gesamtentwicklung sind Rat und Verwaltunggut beraten, ihre finanz- und haushaltspolitischen Überlegungen mit einer besonderen Zurückhaltunganzugehen. Der Finanzplan weist einen negativen Finanzierungssaldo von rd. 10,7 Mio. EURauf, der durch eine Verringerung der liquiden Mittel auszugleichen ist. Bei diesem Ergebnis sindbereits Tilgungsleistungen in der Größenordnung von netto rd. 1,3 Mio. EUR berücksichtigt worden,wodurch der Entschuldungsprozess entsprechend den politischen Vorgaben weiter fortgesetztwird und der Haushalt eine nachhaltige Entlastung erfährt. Aus Gründen der Sicherstellungder Liquidität und zur Optimierung der Zinsaufwendungen stehen den Tilgungsleistungen teilweiseDarlehensaufnahmen gegenüber. Dennoch ist beabsichtigt, den in den vergangenen Jahren begonnenenEntschuldungsprozess weiter fortzusetzen. Eine nach Einsatz der RWE-Aktienerlösedauerhafte Fortführung des Entschuldungsprozesses in dem Umfang der vergangenen Jahre wirdjedoch nur bei einer spürbaren Verbesserung der Haushaltslage möglich sein.Der finanzielle Rahmen für Investitionen des Jahres 2011 kann vor dem Hintergrund der aktuellenEntwicklung mit der veranschlagten Summe in Höhe von rd. 15,7 Mio. EUR als äußerst anspruchsvollbezeichnet werden.Schwerpunkte der Investitionstätigkeit stellen insbesondere der Bau einer Dreifachsporthalle amJohannes-Kepler-Gymnasium (1.000.000 EUR), die Erweiterung der Ludwigschule und die Erneuerungdes Daches als energetische Sanierung - Konjunkturpaket II (295.900 EUR), die Aufstockungder Anne-Frank-Realschule einschließlich Dacherneuerung - Konjunkturpaket II - (221.750EUR) und der Anbau zur Errichtung von zwei Gruppen des offenen Ganztagsangebots an derMauritiusschule (150.000 EUR) dar. Darüber hinaus stellen die Tiefbaumaßnahmen im Kanal- undStraßenbau mit einem Gesamtvolumen von rd. 8,1 Mio. EUR einschließlich der Erweiterung derKläranlage Püsselbüren (2.100.000 EUR) einen gewichtigen Investitionsumfang dar.Wie bereits eingangs erwähnt, ist bei den Investitionsentscheidungen besonderes Augenmerk aufFolgekostenentwicklung zu richten. Diese Auswirkungen haben unmittelbaren Einfluss auf die immerschwieriger werdenden Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb des Ergebnisplanes.Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklungen kann die Ausführung des Haushaltsplans nureingeschränkt auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien zur Ausführung des Haushaltsplanesvollzogen werden. Geringfügigste Abweichungen sind sofort zu identifizieren und für Gegensteuerungsmaßnahmennutzbar zu machen. Von den Budgetverantwortlichen ist daher ein besonderesMaß an Aufmerksamkeit hinsichtlich sich abzeichnender Veränderungen erforderlich. DieFehlbedarfsentwicklung erfordert unverzüglich die Einleitung wirksamer Gegensteuerungsmaßnahmen.In einem intensiven Dialog mit den politischen Gremien sind konsensfähige Maßnahmenmit dem Ziel der Fehlbetragsreduzierung zu erarbeiten und umzusetzen.Die umfangreichen Produktbeschreibungen und Definitionen von Zielen und Kennzahlen soll eineverbesserte Grundlage für die Entwicklung von Steuerungsmechanismen bieten. Mit der Kennzahlenausweisungsind überdies gute Möglichkeiten geschaffen worden, im Rahmen eines zu praktizierendenBenchmarkings zu entsprechenden Vergleichswerten zu gelangen. Oberstes Ziel mussjedoch immer die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren darstellen.Nur mit Hilfe eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts lassen sich zukünftig produktbereichsübergreifenddie Zielsetzungen umsetzen.

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