13.07.2015 Aufrufe

Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der ...

Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der ...

Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zentraler Thür<strong>in</strong>ger FormularpoolLITAUENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können <strong>in</strong> Gegenden <strong>mit</strong> Parkverbot parken,aber nur, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verursacht wird.Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken,aber nur auf Parkplätzen, die <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet s<strong>in</strong>d.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,zeitlich unbeschränkt parken.Sie können <strong>in</strong> Bereiche fahren, <strong>in</strong> denenFahrverbot besteht.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkhäuser erlauben kostenfreies Parkenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>,allerd<strong>in</strong>gs nur auf den für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teMenschen reservierten Parkplätzen. BeachtenSie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragen Sie e<strong>in</strong>enParkplatzwächter.LUXEMBURGSie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, dieZeitbeschränkung überschreiten.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> kostenfreies Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.MALTAALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.Nähere Angaben zu Parkson<strong>der</strong>genehmigungenfür beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen können von denmaltesischen Behörden unter <strong>der</strong> folgendenAdresse e<strong>in</strong>geholt werden:Der DirektorKummissjoni Nazzjonali Persuni b'Dizabilita'Centru Hidma Socjali, Santa Venera, MaltaE-Mail: helpdesk@knpd.org – www.knpd.orgDAS PARKEN AUF STRASSENInformieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENInformieren Sie sich vor Ort.© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENEs werden ke<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>genehmigungenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> angeboten.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>genehmigungenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> angeboten.UNGARNALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei parken.NIEDERLANDEALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht aufe<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Persono<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können bis zu drei Stunden <strong>in</strong> Gegenden<strong>mit</strong> Parkverbot parken, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursacht wird.Sie müssen für das Parken auf Straßen <strong>mit</strong>gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlenund die zeitliche Begrenzung e<strong>in</strong>halten. ÖrtlicheÄn<strong>der</strong>ungen können zur Anwendung kommen.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,zeitlich unbeschränkt parken (blaue Zone).Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> angeboten.Blatt 5 von 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!