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Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der ...

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<strong>Merkblatt</strong><strong>Parkausweis</strong> für <strong>Personen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen UnionBed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> den MitgliedstaatenAllgeme<strong>in</strong>e Informationen und RatschlägeDieses <strong>Merkblatt</strong> bietet Informationen, die e<strong>in</strong>en Überblick über die Bed<strong>in</strong>gungen zur Verwendung des<strong>Parkausweis</strong>es für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong> <strong>in</strong> den verschiedenen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Uniongeben.Bevor Sie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> reisen, machen Sie sich <strong>mit</strong> den geltenden Bestimmungen des Landes vertraut. Ine<strong>in</strong>igen Fällen werden Sie vor Ort weitere Informationen e<strong>in</strong>holen müssen.zentraler Thür<strong>in</strong>ger Formularpool© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteVerwenden Sie die Information aus <strong>der</strong> freistehenden Mappe <strong>in</strong> <strong>der</strong>/den Sprache(n) des Landes, das Sie bereisen,<strong>in</strong>dem Sie diese neben Ihren <strong>Parkausweis</strong> auslegen. Diese Informationen werden den örtlichen Behördenerläutern, dass Ihr Ausweis auf dem standardisierten Geme<strong>in</strong>schaftsmodell beruht und Ihnen alle da<strong>mit</strong>verbundenen Parkvergünstigungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen dieses Landes zustehen sollten.BELGIENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot.In den meisten Gegenden <strong>mit</strong> gebührenpflichtigenParkplätzen können Sie kostenfrei und ohnezeitliche Begrenzung parken.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für diejedoch die Parkdauer begrenzt ist, unbeschränktparken.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkhäuser erlauben gebührenfreiesParken für Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong>, allerd<strong>in</strong>gs nur auf den für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teMenschen reservierten Parkplätzen.Überprüfen Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.BULGARIENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENDas Fahrzeug sollte beim Parken außerhalbbewohnter Gegenden neben <strong>der</strong> Verkehrsstraßeanhalten. Das Parken auf <strong>der</strong> Verkehrsstraße istverboten.Der für die Straße zuständige Besitzer o<strong>der</strong> dieBehörde ist berechtigt, Bereiche, Straßen o<strong>der</strong>Straßenteile als Zonen für kurzfristiges Parken zubestimmten Zeiten festzulegen. Dieser Zeitrahmensollte nicht weniger als 30 M<strong>in</strong>uten bzw. mehr alsdrei Stunden betragen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENDie Parkbereiche s<strong>in</strong>d durch Straßenschil<strong>der</strong>,Straßenmarkierungen und -h<strong>in</strong>weise <strong>mit</strong>Anweisungen über die Parkbestimmungen für denFahrer kenntlich gemacht. Der zuständigeGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at ist berechtigt, Parkgebühren festzulegen.TSCHECHISCHE REPUBLIKALLGEMEINESNur <strong>Personen</strong>, die e<strong>in</strong>en O1-<strong>Parkausweis</strong> besitzen,können ihre Fahrzeuge auf den für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teMenschen reservierten Parkplätzen parken, welche<strong>mit</strong> dem O1-<strong>Parkausweis</strong> kenntlich gemacht s<strong>in</strong>d.DAS PARKEN AUF STRASSENIn E<strong>in</strong>zelfällen und wenn e<strong>in</strong> Notfall besteht, könnendie Fahrer <strong>mit</strong> dem O1-<strong>Parkausweis</strong> „Parkverbot“-Schil<strong>der</strong> für die benötigte Zeit missachten (die Sicherheitund <strong>der</strong> Straßenverkehrsfluss dürfen nichtbee<strong>in</strong>trächtigt werden).In E<strong>in</strong>zelfällen und wenn e<strong>in</strong> Notfall besteht,können die Fahrer <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtemO1-<strong>Parkausweis</strong> die folgenden Schil<strong>der</strong>missachten:„Ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>fahrt“ (Zákaz vjezdu);„Nur E<strong>in</strong>fahrt“ (Prùjezd zakázán);„Nur Lieferverkehr“ (Zásobování vjezd povolen);„Nur Son<strong>der</strong>verkehr“ (Vjezd povolen pouze pro);„Nur für Anwohner“ (Dopravní obsluze vjezd povolen);„Außer Anwohnerverkehr“ (Mimo dopravní obsluhu).Blatt 1 von 8


zentraler Thür<strong>in</strong>ger Formularpool© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteIn E<strong>in</strong>zelfällen und wenn e<strong>in</strong> Notfall besteht,können die Fahrer <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtemO1-<strong>Parkausweis</strong> <strong>mit</strong> „Fußgängerzone“ausgeschil<strong>der</strong>te Bereiche befahren.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENÜberprüfen Sie vor Ort, ob private Parkplätzegeson<strong>der</strong>te Bestimmungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te <strong>Personen</strong>anwenden.<strong>Personen</strong>, die e<strong>in</strong>en O1-<strong>Parkausweis</strong> erhaltenhaben, können bei <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde dieZuteilung e<strong>in</strong>es reservierten Parkplatzes bei ihremWohnort beantragen.DÄNEMARKALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENDie folgenden zeitlichen Begrenzungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>kommen <strong>in</strong> den meisten Gegenden zur Anwendung:Bei Parkverbot können Sie, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursacht wird, bis zu 15 M<strong>in</strong>uten parken.Bei zeitlicher Begrenzung <strong>der</strong> Parkdauer auf15–30 M<strong>in</strong>uten können Sie bis zu e<strong>in</strong>er Stundeparken.Auf gebührenfreien Parkplätzen, für die dieParkdauer auf e<strong>in</strong>e, zwei o<strong>der</strong> drei Stundenbegrenzt ist, können Sie für unbegrenzte Zeitparken.In e<strong>in</strong>igen Gegenden müssen Sie für das Parkenbezahlen. Wenn Sie für die erlaubte Höchstzeitbei Ankunft bezahlen, können Sie eventuell e<strong>in</strong>ezeitlich unbegrenzte Parkerlaubnis erhalten.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen,außer wenn örtliche Son<strong>der</strong>genehmigungen diesausdrücklich erlauben.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENParkplätze bieten ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>.Blatt 2 von 8DEUTSCHLANDALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht aufe<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Persono<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können auf Parkplätzen auf Straßen und<strong>in</strong> Bereichen <strong>mit</strong> Parkverbot bis zu drei Stundenparken.Sie können die zeitliche Parkbegrenzung aufParkplätzen auf Straßen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Bereichen <strong>mit</strong>zeitlich begrenzter Parkdauer überschreiten.Sie können auf sonst durch Parksche<strong>in</strong>- undParkplatzautomaten als gebührenpflichtigeParkplätze kenntlich gemachten Parkplätzenkostenfrei parken.Sie können auf für Anwohner reserviertenParkplätzen bis zu drei Stunden parken.Sie können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränkten Verkehrsbereichenund außerhalb von gekennzeichnetenParkplätzen parken, wenn Sieke<strong>in</strong>en Durchgangsverkehr beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.Parken Sie nur <strong>in</strong> Fußgängerzonen, wennörtliche Son<strong>der</strong>genehmigungen dies ausdrücklicherlauben. Informieren Sie sich vor Ort.Selbst wenn e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>genehmigung vorliegt,s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>fahrt und das Parken nur zubestimmten Zeiten erlaubt.Anmerkung: Diese Son<strong>der</strong>genehmigungen s<strong>in</strong>d nurzutreffend, wenn es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe ke<strong>in</strong>e weiterenParkmöglichkeiten gibt. Die Parkhöchstdauer darf24 Stunden nicht überschreiten.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENDie Bestimmungen variieren von Parkplatz zuParkplatz. Überprüfen Sie die Parkplatzh<strong>in</strong>weiseo<strong>der</strong> fragen Sie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.ESTLANDALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können <strong>in</strong> Gegenden <strong>mit</strong> Parkverbot parken,aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig auf demFußweg geparkt ist und ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursacht wird.Es wird Ihnen ausdrücklich geraten,sich vor Ort zu <strong>in</strong>formieren.


zentraler Thür<strong>in</strong>ger Formularpool© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteSie können auf kostenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken.Sie können auf Straßen <strong>mit</strong> gebührenfreienParkplätzen, für die jedoch die Parkdauerbegrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken.E<strong>in</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Fahrer sollte beim Parkenke<strong>in</strong>er Zeitbegrenzung unterliegen.Der Fahrer e<strong>in</strong>er beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Person kann zumAbsetzen o<strong>der</strong> Abholen e<strong>in</strong>er beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Personanhalten.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> gebührenfreies Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragen Siee<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.IRLANDALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot.Die Son<strong>der</strong>genehmigungen für Parkgebührenund Parkzeit <strong>in</strong> Bezug auf Fahrzeuge <strong>mit</strong>sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> variieren.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze bieten Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> an.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.GRIECHENLANDALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht aufe<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Persono<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENDer Gebrauch von <strong>Parkausweis</strong>en berechtigt zumParken auf öffentlichen Straßen o<strong>der</strong> Plätzen fürden Straßenverkehr, Fußgänger o<strong>der</strong> Tiereentsprechend <strong>der</strong> Priorität. Parken Sie nicht aufStraßen <strong>mit</strong> Parkverbot.In den meisten Gegenden müssen Sie aufgebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen.Informieren Sie sich vor Ort.In den meisten Gegenden können Sie aufgebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch dieParkdauer begrenzt ist, zeitlich unbeschränktparken.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> gebührenfreies Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragen Siee<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.SPANIENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot,außer wenn örtliche Son<strong>der</strong>genehmigungendies ausdrücklich erlauben.Informieren Sie sich vor Ort.Die Son<strong>der</strong>genehmigungen für Parkgebührenund zeitliche Parkbegrenzungen <strong>in</strong> Bezug aufFahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>variieren.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen, außer wennörtliche Son<strong>der</strong>genehmigungen dies ausdrücklicherlauben.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENIn den meisten Gegenden bieten die ParkplätzeVergünstigungen für Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> an.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.Blatt 3 von 8


zentraler Thür<strong>in</strong>ger FormularpoolFRANKREICHALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.Obwohl es e<strong>in</strong> nationales System fürSon<strong>der</strong>genehmigungen bezüglich des Parkensgibt, können örtliche Än<strong>der</strong>ungen zurAnwendung kommen.Informieren Sie sich vor Ort.Die Gesetzgebung besteht auf e<strong>in</strong>em freienZugang zu Parkplätzen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te <strong>Personen</strong>und verbietet jegliche Ausstattung, welche ihrenZugang e<strong>in</strong>schränken könnte.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot.Sie müssen für das Parken auf gebührenpflichtigenParkplätzen auch bezahlen.In Paris und e<strong>in</strong>igen an<strong>der</strong>en Städten könnenFahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> kostenfrei geparkt werden.Informieren Sie sich vor Ort.In vielen Gegenden können Sie auf gebührenfreienParkplätzen, für die jedoch die Parkdauerbegrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENParkplätze bieten Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> an.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.ITALIENSie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlichunbeschränkt parken. Fahren o<strong>der</strong> parken Sienicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen o<strong>der</strong> verkehrsberuhigtenZonen, außer wenn örtliche Son<strong>der</strong>genehmigungendies ausdrücklich erlauben.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>er von 50 Parkplätzen auf e<strong>in</strong>em öffentlichenParkplatz ist für die Nutzung von Fahrzeugen <strong>mit</strong>sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> kenntlichgemacht. Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> können auf solchen Parkplätzenkostenfrei parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.ZYPERNALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot.Sie können auf Straßen <strong>mit</strong> gebührenpflichtigenParkplätzen kostenfrei und ohne zeitlicheBegrenzung parken.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige öffentliche Parkplätze erlauben Fahrzeugen<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>kostenfreies Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.LETTLAND© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em gelben Strichund e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.Parken Sie nicht auf e<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> demNamen e<strong>in</strong>er Person o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichenversehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot parken,aber nur, wenn e<strong>in</strong> Notfall besteht und ke<strong>in</strong>eBeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verursacht wird.In den meisten Gegenden müssen Sie aufgebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen.Informieren Sie sich vor Ort.ALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können Ihr Fahrzeug kostenfrei auf für<strong>Personen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong> beson<strong>der</strong>s gekennzeichnetenParkplätzen parken.<strong>Personen</strong>, die e<strong>in</strong>en <strong>Parkausweis</strong> für Menschen<strong>mit</strong> <strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong> besitzen, können die folgendenSchil<strong>der</strong> missachten:„Parkverbot“ (Stavet aizliegts),„Halteverbot“ (Apstaties aizliegts).DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> angeboten.Blatt 4 von 8


zentraler Thür<strong>in</strong>ger FormularpoolLITAUENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können <strong>in</strong> Gegenden <strong>mit</strong> Parkverbot parken,aber nur, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verursacht wird.Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken,aber nur auf Parkplätzen, die <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet s<strong>in</strong>d.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,zeitlich unbeschränkt parken.Sie können <strong>in</strong> Bereiche fahren, <strong>in</strong> denenFahrverbot besteht.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkhäuser erlauben kostenfreies Parkenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>,allerd<strong>in</strong>gs nur auf den für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teMenschen reservierten Parkplätzen. BeachtenSie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragen Sie e<strong>in</strong>enParkplatzwächter.LUXEMBURGSie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, dieZeitbeschränkung überschreiten.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> kostenfreies Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.MALTAALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.Nähere Angaben zu Parkson<strong>der</strong>genehmigungenfür beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen können von denmaltesischen Behörden unter <strong>der</strong> folgendenAdresse e<strong>in</strong>geholt werden:Der DirektorKummissjoni Nazzjonali Persuni b'Dizabilita'Centru Hidma Socjali, Santa Venera, MaltaE-Mail: helpdesk@knpd.org – www.knpd.orgDAS PARKEN AUF STRASSENInformieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENInformieren Sie sich vor Ort.© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENEs werden ke<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>genehmigungenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> angeboten.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>genehmigungenfür Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem<strong>Parkausweis</strong> angeboten.UNGARNALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei parken.NIEDERLANDEALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht aufe<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Persono<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können bis zu drei Stunden <strong>in</strong> Gegenden<strong>mit</strong> Parkverbot parken, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursacht wird.Sie müssen für das Parken auf Straßen <strong>mit</strong>gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlenund die zeitliche Begrenzung e<strong>in</strong>halten. ÖrtlicheÄn<strong>der</strong>ungen können zur Anwendung kommen.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,zeitlich unbeschränkt parken (blaue Zone).Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> angeboten.Blatt 5 von 8


zentraler Thür<strong>in</strong>ger Formularpool© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteÖSTERREICHALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht aufe<strong>in</strong>em Parkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Persono<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen, auf denenHalte- und Parkverbot besteht.In den meisten Gegenden können Sie aufStraßen <strong>mit</strong> gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlichunbeschränkt parken.Sie können <strong>in</strong> Fußgängerzonen fahren undparken, allerd<strong>in</strong>gs nur während <strong>der</strong> Zugangszeitenfür den Lieferverkehr.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENÖffentliche Parkplätze bieten ke<strong>in</strong>eVergünstigungen für Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> an.POLENALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d auf Straßenund Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbolkenntlich gemacht.<strong>Personen</strong>, die e<strong>in</strong>en <strong>Parkausweis</strong> für <strong>Personen</strong> <strong>mit</strong><strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong> besitzen, können unter <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gung,dass sie beson<strong>der</strong>e Vorsicht walten lassen, diefolgenden Verkehrsschil<strong>der</strong> missachten:„Ke<strong>in</strong> beidseitiger Straßenverkehr“(Zakaz ruchu w obu kierunkach);„Ke<strong>in</strong>e Zufahrt für Motorfahrzeuge außer e<strong>in</strong>spurigeMotorrä<strong>der</strong>“ (Zakaz wjazdu pojazdów silnikowych,z wyjatkiem motocykli jednoœladowych);„Ke<strong>in</strong>e Zufahrt für Busse“ (Zakaz wjazdu autobusów);„Ke<strong>in</strong>e Zufahrt für Motorrä<strong>der</strong>“ (Zakaz wjazdu motocykli);„Ke<strong>in</strong>e Zufahrt für motorisierte Fahrrä<strong>der</strong>“(Zakaz wjazdu motorowerów);„Parkverbot“ (Zakaz postoju);„Parkverbot an ungeraden Tagen“(Zakaz postoju w dni nieparzyste);„Parkverbot an geraden Tagen“(Zakaz postoju w dni parzyste);„Gebiet <strong>mit</strong> Parkbeschränkung“(Strefa ograniczonego postoju).Blatt 6 von 8Die oben genannten Bestimmungen treffen ebenfallszu auf:e<strong>in</strong>en Fahrzeugführer, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Person <strong>mit</strong>verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Mobilität beför<strong>der</strong>t;Mitarbeiter von E<strong>in</strong>richtungen, die sich um diePflege, Rehabilitation o<strong>der</strong> Bildung von unter<strong>der</strong>en Aufsicht bef<strong>in</strong>dlichen Menschen <strong>mit</strong><strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen</strong> kümmern;Fahrzeugführer <strong>mit</strong> im Ausland ausgestelltem,sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot. Siekönnen auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken,aber nur auf Parkplätzen, die <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>emRollstuhl-Symbol gekennzeichnet s<strong>in</strong>d.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf beiden <strong>mit</strong> Parkverbotausgeschil<strong>der</strong>ten Straßenseiten an geraden o<strong>der</strong>ungeraden Tagen parken, allerd<strong>in</strong>gs nur, wennke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verursacht wird.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen, außer wennörtliche Son<strong>der</strong>genehmigungen dies ausdrücklicherlauben.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENEs werden ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> angeboten.Es können jedoch örtliche Än<strong>der</strong>ungen zurAnwendung kommen.Informieren Sie sich vor Ort.PORTUGALALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>emRollstuhl-Symbol, dem Symbol e<strong>in</strong>er schwangerenFrau o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Frau <strong>mit</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> den Armenkenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf e<strong>in</strong>emParkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Person o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENParken Sie nicht auf Straßen <strong>mit</strong> Parkverbot,außer wenn es e<strong>in</strong> Notfall bzw. nur für e<strong>in</strong>e kurzeZeit ist und an<strong>der</strong>e Fahrzeuge o<strong>der</strong> Fußgängernicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.Sie müssen für das Parken auf gebührenpflichtigenParkplätzen auch bezahlen und dürfen die zeitlicheBegrenzung nicht überschreiten.


zentraler Thür<strong>in</strong>ger FormularpoolSie dürfen bei zeitlich begrenztem Parken dieZeitbeschränkung nicht überschreiten.Parkplätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Wohnorte vonbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten <strong>Personen</strong> können reserviert werden.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENIm Allgeme<strong>in</strong>en bieten die Parkplätze ke<strong>in</strong>eVergünstigungen für Fahrzeuge <strong>mit</strong> sichtbarangebrachtem <strong>Parkausweis</strong> für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<strong>Personen</strong> an.E<strong>in</strong>ige örtliche Behörden legen e<strong>in</strong>en reserviertenParkplatz bei dem Wohnort <strong>der</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenPerson fest.RUMÄNIENALLGEMEINESAuf Parkplätzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von öffentlichenE<strong>in</strong>richtungen und auf überwachten Parkplätzens<strong>in</strong>d wenigstens 4 % <strong>der</strong> Gesamtanzahl <strong>der</strong>Parkplätze, aber nicht weniger als zwei, reserviertund durch <strong>in</strong>ternationale Beschil<strong>der</strong>ung fürbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen kenntlich gemacht.Diese Parkplätze s<strong>in</strong>d kostenfrei. DieParkplatz-Verwaltung im öffentlichen Bereich teiltbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen freie Parkplätze zu, diee<strong>in</strong>en Parkplatz so nah wie möglich an ihremWohnort beantragt haben und diesen auchbenötigen.SLOWENIENSLOWAKEIALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d auf Straßenund Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbolkenntlich gemacht. Die Nutzung von beschränktenParkplätzen ist nur für Fahrzeuge <strong>mit</strong> demNr.-O1-Symbol gestattet. Parken Sie nicht auf e<strong>in</strong>emParkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Namen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>emFahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENDer Fahrzeugführer, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e schwer beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tePerson beför<strong>der</strong>t, die auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelleBeför<strong>der</strong>ung angewiesen ist und e<strong>in</strong>en <strong>Parkausweis</strong><strong>mit</strong> dem Nr.-O1-Symbol besitzt, ist nicht verpflichtet,die Parkverbote e<strong>in</strong>zuhalten, vorausgesetzt, <strong>der</strong>Fahrer stellt ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung für den Durchgangsverkehrdar.E<strong>in</strong> Fahrzeug <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em O1-Symbol kann diefolgenden Schil<strong>der</strong> missachten:„Außer Lieferverkehr“ (Neplatí pre zásobovanie);„Nur für Lieferverkehr“ (Iba zásobovanie);„Außer Verkehrs<strong>mit</strong>tel“ (Neplatí pre Prepravné služby);„Verkehrs<strong>mit</strong>tel“ (Prepravné služby).DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong>sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>gebührenfreies o<strong>der</strong> kostenreduziertes Parken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.FINNLAND© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.DAS PARKEN AUF STRASSENSie können bis zu zwei Stunden <strong>in</strong> Gegenden <strong>mit</strong>Parkverbot parken, wenn Sie ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursachen. Sie müssen für das Parken aufgebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlenund die zeitliche Begrenzung e<strong>in</strong>halten. BeimParken auf dem Fußweg müssen Sie sicherstellen,dass wenigstens noch 1,6 m Fußweg für dieFußgänger zugänglich s<strong>in</strong>d.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong>sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> kostenfreiesParken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragenSie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.ALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d auf Straßenund Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbolkenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf e<strong>in</strong>emParkplatz, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> dem Namen e<strong>in</strong>er Person o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>em Fahrzeugkennzeichen versehen ist.DAS PARKEN AUF STRASSENIn e<strong>in</strong>igen Gegenden können Sie auf Straßen<strong>mit</strong> Parkverbot parken, aber nur, wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungverursacht wird.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können <strong>in</strong> Gegenden <strong>mit</strong> gebührenpflichtigenParkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzungparken. Sie können auf gebührenfreienParkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenztist, die Zeitbeschränkung überschreiten.Fahren o<strong>der</strong> parken Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENDie Bestimmungen variieren von Parkplatz zuParkplatz. Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong>fragen Sie e<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.Blatt 7 von 8


SCHWEDENVEREINIGTES KÖNIGREICHzentraler Thür<strong>in</strong>ger Formularpool© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHSTVO-142-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> Europäische ParkkarteALLGEMEINESDie <strong>Parkausweis</strong>e befreien die Inhaber nur von denörtlichen Verkehrsbestimmungen zur Regelung desParkens. Örtliche Verkehrsbestimmungen werdengewöhnlich vom Landrat festgelegt und durchVerkehrsschil<strong>der</strong> kenntlich gemacht.Speziell für körperlich beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen <strong>mit</strong><strong>Parkausweis</strong> reservierte Parkplätze s<strong>in</strong>d auf Straßenund Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Rollstuhl-Symbolkenntlich gemacht.In e<strong>in</strong>igen Bezirken ist das Parken für Fahrzeugführer<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong>kostenfrei.DAS PARKEN AUF STRASSENDas Parken ist für bis zu drei Stunden <strong>in</strong> Gegenden<strong>mit</strong> bestehendem Parkverbot erlaubt. Entsprechend<strong>der</strong> örtlichen Verkehrsbestimmungen kann dasParken auch für kürzere Zeitabschnitte unter dreiStunden erlaubt se<strong>in</strong>.Das Parken ist für bis zu 24 Stunden <strong>in</strong>Gegenden <strong>mit</strong> zeitlicher Parkbeschränkungzwischen drei und 24 Stunden entsprechendden örtlichen Verkehrsbestimmungen erlaubt.Das Parken <strong>in</strong> Fußgängerzonen ist für bis zudrei Stunden erlaubt.Das Parken ist für körperlich beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teMenschen <strong>mit</strong> <strong>Parkausweis</strong> auf reserviertenParkplätzen im Rahmen <strong>der</strong> örtlichenVerkehrsbestimmungen erlaubt. Die maximaleParkzeit für die erwähnten Parkplätze mussbeachtet werden.Sie dürfen nicht auf Parkplätzen parken, die füre<strong>in</strong>en spezifischen Zweck o<strong>der</strong> Fahrzeugtypvorgesehen s<strong>in</strong>d.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENDie unter „Parken auf Straßen“ genanntenBestimmungen s<strong>in</strong>d auch für das Parken aufParkplätzen gültig. Grundbesitzer können dasParken o<strong>der</strong> Halten untersagen.ALLGEMEINESParkplätze für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen s<strong>in</strong>d aufStraßen und Parkplätzen <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>emRollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.Der <strong>Parkausweis</strong> wird <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>erParkscheibe verwendet. Menschen aus demAusland, die den <strong>Parkausweis</strong> ohne Parkscheibesichtbar anbr<strong>in</strong>gen, erhalten jedoch dieselbenVergünstigungen.DAS PARKEN AUF STRASSENEs werden ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen für Fahrzeuge<strong>mit</strong> sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> <strong>in</strong> CentralLondon angeboten.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf Parkplätzen auf Straßen <strong>mit</strong>Parkverbot parken, außer wenn e<strong>in</strong> Verkehrsschild<strong>mit</strong> „Ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Abladen“ vorhanden ist, und nur,wenn ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verursacht wird:bis zu drei Stunden <strong>in</strong> England und Wales;ohne zeitliche Begrenzung <strong>in</strong> Schottland undNordirland, außer wenn örtliche Beschränkungenzur Anwendung kommen.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzenkostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken,wenn es Verkehrsschil<strong>der</strong> nicht an<strong>der</strong>s anzeigen.Informieren Sie sich vor Ort.Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für diejedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlichunbeschränkt parken, wenn es Verkehrsschil<strong>der</strong>nicht an<strong>der</strong>s anzeigen.Informieren Sie sich vor Ort.Fahren Sie nicht <strong>in</strong> Fußgängerzonen, außer wennörtliche Son<strong>der</strong>genehmigungen dies ausdrücklicherlauben.Informieren Sie sich vor Ort.DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZENE<strong>in</strong>ige Parkplätze erlauben Fahrzeugen <strong>mit</strong>sichtbar angebrachtem <strong>Parkausweis</strong> kostenfreiesParken.Beachten Sie die Parkh<strong>in</strong>weise o<strong>der</strong> fragen Siee<strong>in</strong>en Parkplatzwächter.Blatt 8 von 8

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