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Familiengericht (Ausland) (pdf)

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Amtsgericht(Anschrift)_________________________________(Geschäftsnummer bitte stets angeben!)Telefon:Telefax:Durchwahl:Ihr Zeichen:__________________________L ADUNGBringen Sie diese Ladung bitte zum Termin mit!LADUNG zum Termin amWochentag und Datum Uhrzeit Anschrift und Zimmer/SaalSehr geehrte(r)in der Familiensachewerden Sie zu dem oben genannten Termin geladen.Es handelt sich um einen Termin zurGüteverhandlungund zur gegebenenfalls unmittelbar anschließenden mündlichen Verhandlung.mündlichen Verhandlung.Beglaubigte Abschrift(en)der Klageschriftdes gegnerischen Schriftsatzes vomfristgebundener richterlicher Auflagenwird/werden Ihnen anliegend zugestellt.Das persönliche Erscheinen ist gemäß angeordnet.Ihr persönliches Erscheinen ist gemäßVertretung erscheinen.angeordnet. Sie müssen daher auch bei anwaltlicherMit freundlichen GrüßenAuf AnordnungBitte beachten Sie die wichtigen Hinweise aufder Rückseite bzw. in der Anlage, insbesonderedie Folgen bei Nichterscheinen im Termin!RH 718 - Ladung der beklagten Partei zum frühen ersten Termin - <strong>Familiengericht</strong> (<strong>Ausland</strong>) - 01.2004


Wichtige HinweiseFolgen bei Versäumung von FristenRügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, sind gleichzeitig und vor der Verhandlung zurHauptsache vorzubringen. Ist eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt, müssen die Rügenspätestens am letzten Tag dieser Frist bei Gericht eingehen.Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die verzichtet werden kann,sind nur zuzulassen, wenn die Verspätung genügend entschuldigt wird.Übersendung von SchriftsätzenAnträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel (das heißt, das gesamte Vorbringen, das derDurchsetzung beziehungsweise Abwehr des geltend gemachten Anspruchs dient), auf die der Gegnervoraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor dermündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, dass der Gegner dieerforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag. Werden solche Angriffs- undVerteidigungsmittel nicht rechtzeitig vorgebracht, können sie zurückgewiesen werden, wenn ihreZulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögernwürde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Fügen Sie bitte für die klagendePartei(en) die erforderliche Anzahl von Abschriften bei. Ihre Schreiben können nur dannberücksichtigt werden, wenn sie in deutscher Sprache abgefasst sind.Vertretung durch einen Rechtsanwalt (nur wenn angekreuzt!)In Familiensachen müssen sich die Parteien nach Maßgabe von § 78 Absatz 2 Zivilprozessordnung(ZPO) durch einen zur Vertretung bei dem <strong>Familiengericht</strong> befugten Rechtsanwalt vertreten lassen.Dies gilt vor allem für Ehesachen und Folgesachen. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie in demProzess grundsätzlich keine wirksamen Handlungen vornehmen, das heißt keine Anträge stellen oderEinwände vorbringen.Folgen bei Nichterscheinen im TerminFalls Ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist, gilt außerdem folgendes:Bleiben Sie im Termin aus, haben Sie die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten zu tragen. Ihrpersönliches Erscheinen ist auch dann erforderlich, wenn Sie anwaltlich vertreten sind.Übernahme der ReisekostenFalls Sie mittellos sind, können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag die Mittelfür die Reise zum Gericht und für die Rückreise gewährt werden. Dieser Antrag ist umgehend zurumseitigen Geschäftsnummer zu stellen. Einkommensbelege sind beizufügen.Rückseite RH 718

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