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Zuchtbuchordnung des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol 1990

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<strong>Zuchtbuchordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Haflinger</strong>Pferdezuchtverban<strong>des</strong> <strong>Tirol</strong> <strong>1990</strong>(gültig bis zum Erscheinen einer neuen Fassung)1. AbstammungsaufzeichnungFür die Abstammungsaufzeichnung gilt als Grundlage die Entscheidung der EuropäischenKommission 93/623/EWG für die Ausstellung eines Equidenpasses mit besonderenAnforderungen für die Rasse <strong>Haflinger</strong>. Daher sind folgende Abstammungsaufzeichnungeneinzutragen.a) NameDie Namensgebung erfolgt nach den Gepflogenheiten seit den ersten Aufzeichnungenaus dem Jahre 1925.Der Name <strong>des</strong> Hengstes beginnt mit dem Anfangsbuchstaben <strong>des</strong> Vaters, entsprechendden 7 Blutlinien mit den Buchstaben A, B, M, N, S, ST, W.Bei den Stuten beginnt der Name der Stute mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter.b) Zuchtbuch-Nummer und Fohlenbuch-Nummer sowie Datum <strong>des</strong> Fohlen- und <strong>des</strong>Stuten-, bzw. Hengstbran<strong>des</strong> und die Pferdepassnummerc) Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort <strong>des</strong> Pfer<strong>des</strong> und Staatsangehörigkeit <strong>des</strong>Besitzersd) Züchter und Besitzer mit genauer Adressee) Farbe und Abzeichen und weitere Abzeichen wie z.B. Brandzeichenf) Elektronische Kennzeichnungs-Nummer (Mikrochip)g) Maße: Stockmaß, Bandmaß, Brustumfang und Rohrbeinumfang mit Daten derErfassung bei der Eintragung in das Hauptstammbuch und späteren Maßermittlungen.h) Bewertung (Sämtliche Bewertungen bei Verbandsveranstaltungen, wie Fohlenbrand,Stutbuchaufnahme, Verbandsausstellungen, Eliteschauen usw.)i) Abstammungsaufzeichnung von Min<strong>des</strong>tens 6 Generationen mit allen dazu gehörigenZuchtbuchnummern der jeweiligen <strong>Haflinger</strong> Pferde.j) Ausscheidungsdatum und Ausscheidungsgrund <strong>des</strong> <strong>Haflinger</strong> Pfer<strong>des</strong>


k) Alle Belegungen und alle daraus resultierenden Fohlen, nach Möglichkeit mit Verbleibl) Foto <strong>des</strong> jeweiligen <strong>Haflinger</strong> Pfer<strong>des</strong>m) Aufzeichnung über alle Besitzwechseln) Bei Hengsten Bluttypisierung oder DNA-Mikrosatellitenanalyse ab dem Jahre 1992o) Name der eintragenden Zuchtorganisation und <strong>des</strong> verantwortlichen Zuchtleiters2. Das Zuchtziel <strong>des</strong> <strong>Haflinger</strong> Pferdezuchtverban<strong>des</strong> <strong>Tirol</strong>Zuchtziel <strong>Haflinger</strong> <strong>Tirol</strong>Rasse:<strong>Haflinger</strong>Herkunft: Aus bodenständigen Kleinpferden und dem Halbblutorientalen 133El`Bedavi XXII (1868) mit dem Hengst 294 Folie als Begründer der<strong>Haflinger</strong> RasseAbstammung:Eine Einkreuzung mit einem Pferd einer anderen Rasse ist nach demHengst Folie, weder auf Stuten-, noch auf Hengstseite erlaubt.Reinzucht ist eine primäre Vorgabe beim Zuchtziel <strong>des</strong> <strong>Haflinger</strong>Pferdezuchtverban<strong>des</strong> <strong>Tirol</strong>Äußere Erscheinung:Farbe:Abzeichen:Größe:Fuchsfarben vom Lichtfuchs bis Kohlfuchs mit lichtem Langhaar.Farbunreinheiten in der Grundfarbe, wie Stichelhaar oder „Edelflecken“ sindunerwünscht und werden negativ beurteilt, bis zum Ausschluß.Farbunreinheiten im Langhaar sind unerwünscht und werden negativ beurteilt,bis zum Ausschluß.Kopfabzeichen sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung, zuviel Abzeichensind unerwünscht und können bis zum Ausschluß führen. Beinabzeichen sindnicht erwünscht, werden aber bis zu einem Beinabzeichen bis halbe Schienenicht negativ beurteilt, zwei Beinabzeichen werden mit einem Punkt Abzugbeurteilt, drei Beinabzeichen mit 2 Punkten Abzug, vier Beinabzeichenbedeuten den Ausschluß. Beinabzeichen über das Sprunggelenk bedeutenebenfalls den AusschlußVon 140 bis 150 cm Sollmaß. Das Min<strong>des</strong>tmaß wird nicht unterschritten, einNichterreichen führt zum Ausschluß. Das Höchstmaß kann überschrittenwerden, bei entsprechend guter Exterieurbeurteilung.


Typ:Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten und harmonischenPfer<strong>des</strong>. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großemAuge, gut geformter Hals, ein genügend langes und elastisches Mittelstück,eine gute nicht zu abgezogene und nicht zu kurze Kruppe, eine plastischeBemuskelung sowie korrekte, klare Gliedmaßen mit guten Gelenken.Zuchthengste und -stuten sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruckverfügen.Unerwünscht ist, insbesondere ein derbes, plumpes, unsportlichesErscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklareGelenke und ein derbes Fundament mit viel Behang, sowie fehlenderGeschlechtsausdruck.Körperbau: Erwünscht ist ein harmonischer, für ein universell verwendbaresFreizeitpferd geeigneter Körperbau.Dazu gehören:1. Der Kopf soll edel und trocken sein, in der Größe harmonisch zum Pferd passen, mit einemgroßen nach vorne gerichteten Auge und weiten Nüstern. Der Kopf soll auch genügendGenickfreiheit, eine korrekte Stellung <strong>des</strong> Ohres und eine gute Ganaschenfreiheit aufweisen.2. Die Halsung soll mittellang sein und sich zum Kopf hin verjüngen, mit wenig Unterhalsund nicht zu breit sein.3. Ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, eine große, schräggelagerte Schulter und ausreichende Brusttiefe, sind die markantesten Merkmale derVorhand.4. Der Rücken soll mittellang und gut bemuskelt sein sowie in der Bewegung Schwingung,Tragkraft und Gleichgewicht vereinen.5. Für die Hinterhand gilt eine lange, leicht geneigte, nicht zu stark abgezogene und nicht zustark gespaltene, kräftig bemuskelte Kruppe. Der Schweif soll nicht zu tief angesetzt sein.6. Insgesamt gilt eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.7. Das Fundament soll insbesondere durch eine korrekte Stellung mit klar ausgeprägtenGelenken überzeugen, bei einem breiten und flachen Vorderfußwurzelgelenk und einembreiten, kräftigen Sprunggelenk. Von hinten und vorn gesehen eine geradeGliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein imSprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachsemit etwa 45° bis 50° zum Boden sind erwünscht. Die Fessel sollen lang und gut entwickeltsein. Die Hufe rund, klar und hart.8. Der Gang soll möglichst korrekt, elastisch und taktrein, ohne gravierende Fehler sein.9. Das Pferd soll über einen möglichst guten Raumgriff verfügen, bei nicht zu flachenGängen.10. Insbesondere gilt ein hervorragender Charakter ohne Mängel und ein ausgeglichenesTemperament als Zuchtziel.


Unerwünscht ist:1. Ein insgesamt unharmonischer Körperbau und ein fehlender Geschlechtsausdruck.2. Ein derber oder zu großer Kopf, eine Ramsnase aber auch ein zu breiter oder zu kleinerKopf sind unerwünscht. Ebenso Gebißfehler wie Hecht- oder Karpfengebiß. Das Ohr sollnicht zu lange sein.3. Insbesondere eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung.4. Eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist.5. Ein zu kurzer oder überlanger, ein weicher oder zu straffer Rücken sowie eine feste oderaufgewölbte Nierenpartie sowie geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken.6. Eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz oder eine zu breite oder starkgespaltene Kruppe.7. Unkorrekte Gliedmaßen; hierzu gehören kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke,schwache oder zu massive Röhrbeine und kurze, steile oder überlange oder zu weicheFesseln sowie zu kleine oder zu steile Hufe, insbesondere mit nach innen oder nach außengerichteten Trachten, sowie zehenenge- oder zehenweite, vorderfußwurzelenge- odervorderfußwurzelweite, sprunggelenksenge- oder sprunggelenksweite Stellungen. Weitersunerwünscht sind rück- oder vorbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oderfaßbeinige Gliedmaßenstellungen.Bewegungsablauf:Grundgangarten:Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifendeGrundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt). DerBewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhabensein bei klarem Ab- und Auffußen.Der Bewegungsablauf im Trab undGalopp soll bei erkennbarer Schwebephase elastisch, schwungvoll,leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balanceausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußenderHinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingendenRücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragenwerden. Etwas Knieaktion ist erwünscht. Insbesondere der Galopp solleinen deutlich vorwärts-aufwärts gesprungenen Ablauf aufweisen.Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastischeBewegungen bei festgehaltenem Rücken, schwerfällige, auf dieVorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen sowie schwankendeund schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge,zehenenge, bodenweite bzw. zehenweite Bewegungen und zu hoheKnieaktion.


Innere Eigenschaften/Gesundheit:Erwünscht ist ein charakterstarkes, gutmütiges, robustes, vielseitigverwendbares, leistungsbereites und leistungsfähiges, leichtfutteriges,widerstandsfähiges, leicht aklimatisationsfähiges, für alleVerwendungsarten geeignetes Pferd.Insbesondere gilt dies für Reiten, Fahren, Voltigieren imFreizeitbereich, weniger im Sportbereich, aber auch für denArbeitseinsatz als Zug- und Tragtier.Zur Erkennung der Leistunsveranlagung werden im Fohlenalter und im Alter voneinem Jahr, vor der Zuchtbucheintragung bereits folgende Merkmale überprüft:1. Charakter und Temperament2. Exterieur3. Grundgangarten (Schritt und Trab)4. Gesundheitliche Mängel5. Eventuelle ErbfehlerStutbucheintragung und KörungBei der Stutbucheintragung und Körung werden wiederum folgende Merkmale ausschließlichdurch internationale Richter (Welt <strong>Haflinger</strong> Vereinigung Liste) beurteilt:1. Charakter und Temperament2. Exterieur3. Grundgangarten (Schritt und Trab, gewünscht auch Galopp)4. Gesundheitliche MängelBei der Körung und Zuchtbucheintragung kann Freilaufen überprüft werden.Die Stutbuchaufnahme und die Hengstkörung sind ebenso endgültige Entscheidungen, wiediese vorherigen Zuchtbeurteilugen. Beurteilungen werden nicht mehr nach oben und nachunten im nachhinein und bei einer späteren Vorführung revidiert. Ein Scheitern an derMin<strong>des</strong>tpunkteanzahl bedeutet ein endgültiges Ausscheiden.Die Maße für die Zuchtbucheintragung werden im Alter von 3 Jahren genommen. DieseMaße entsprechen den im Zuchtziel angegebenen Min<strong>des</strong>t- und Höchstmaßen. Ein Scheiternam Min<strong>des</strong>tmaß im Alter von 3 Jahren, bedeutet den endgültigen Ausschluß aus demHauptstammbuch. Eine Vorstellung von Pferden aus dem Zuchtgebiet <strong>Tirol</strong> ist nur bis zumAlter von 4 Jahren möglich, in diesem Alter erhöht sich jedoch das Min<strong>des</strong>tmaß.Ein endgültiges Maß wird im Alter von 6 Jahren genommen und im Zuchtbuch vermerkt.Verbesserung der Leistungsmerkmale „Freizeitpferd“:Dazu soll ein Eignungstest durchgeführt werden. Der Test wird für Stuten und Hengsteunterschiedlich durchgeführt, jedoch mit den selben Anforderungen.


Für Stuten gilt daher:- 1-tägiger Test durch Besitzer oder seinen Beauftragten bzw. Trainer.- Prüfung durch einen Richter <strong>des</strong> nationalen Reit- und Fahrverban<strong>des</strong> (80%)und eines Int. <strong>Haflinger</strong>-Richters (20%)- Aufgabe R1 im Reiten (FEI-Aufgabe) (40%)- Aufgabe F1 im Fahren (FEI-Aufgabe) (40%)- Charakterprüfung – Anschirren, Satteln vor den Richtern, sowie Überprüfungder Schmiedetauglichkeit (Aufheben aller 4 Hufe) (20%)- Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres ist möglich- Prüfung kann innerhalb eines Jahres im Reiten und Fahren getrennt gemachtwerden- Min<strong>des</strong>talter der Stuten – 3 Jahre- Bei Stuten ab dem 4. Lebensjahr gibt es einen Punkteabzug von 5%.Für Hengste gelten die selben Testanforderungen, müssen diese über mehrere Tage und mitFremdreitern gemacht werden. Bei der Prüfung sollte eine Min<strong>des</strong>tzahl von 5 Hengsten sein.- Reiten und Fahren zum selben Termin innerhalb von 2 Tagen- 2-tägiger Test mit einer Wiederholungsmöglichkeit, falls in einem Bereich diePrüfung nicht bestanden wird, es muss dann jedoch die gesamte Prüfungwiederholt werden. Eine zeitliche Trennung von Reiten und Fahren ist nichterlaubt.- Min<strong>des</strong>talter der Hengste – 3 Jahre- Es gibt kein Höchstalter, empfohlen ist jedoch eine Prüfung bis zu einem Altervon maximal 6 Jahren.- Bei Hengsten ab dem 4. Lebensjahr gibt es einen Punkteabzug von 5%.- Bis zur Prüfung sollte eine gemeinsame 30-tägige Ausbildung mit einemtäglichen Protokoll erfolgen1. Teilprüfung Reiten:Reitaufgabe R1 durch den Besitzer oder seinen Beauftragten bzw. Trainer.Beurteilung durch einen Richter <strong>des</strong> nationalen Reit- und Fahrverban<strong>des</strong> mitFEI-Anerkennung (80%) und eines Int. <strong>Haflinger</strong>-Richters (20%).Anteil am Gesamtergebnis Reiten 50%.Fremdreitertest durch einen Richter <strong>des</strong> nationalen Reit- und Fahrverban<strong>des</strong>mit FEI Anerkennung (80%). Neuerliche Mitbeurteilung durch einen Int.<strong>Haflinger</strong>-Richter mit 20%. Anteil am Gesamtergebnis Reiten 50%.2. Teilprüfung Fahren:Fahraufgabe F1 durch den Besitzer oder seinen Beauftragten bzw. Trainer.Beurteilung durch einen Richter <strong>des</strong> nationalen Reit- und Fahrverban<strong>des</strong> mitFEI-Anerkennung (80%) und eines Int. <strong>Haflinger</strong>-Richters (20%).Anteil am Gesamtergebnis Fahren50%.Fremdfahren durch einen Richter <strong>des</strong> nationalen Reit- und Fahrverban<strong>des</strong> mitFEI Anerkennung (80%). Neuerliche Mitbeurteilung durch einen Int.<strong>Haflinger</strong>-Richter mit 20%. Anteil am Gesamtergebnis Fahren 50%.


3. Teilprüfung Charakterprüfung –Anschirren, Satteln vor den Richtern,Reit- und Fahrverhalten während <strong>des</strong> Bewerbes, sowie Überprüfung derSchmiedetauglichkeit (Aufheben aller 4 Hufe).50% FEI Richter, 50% Int. <strong>Haflinger</strong>-Richter.Anteil am Gesamtergebnis 20%3. KennzeichnungAlle <strong>Haflinger</strong> müssen zur eindeutigen Identifizierung gekennzeichnet werden, es sind dafürBrandzeichen und elektronische Chips zulässig.4. Zuchtbucha) Belegregister: alle im Verbandsgebiet und im Hauptzuchtbuch eingetragenen Stuten, dievon einem eingetragenen Hengst gedeckt werden, müssen diese Deckung genauregistrieren und innerhalb von maximal 3 Monaten dem zuständigen Zuchtverbandmelden.b) Fohlenregister: alle geborenen Fohlen müssen innerhalb von 3 Monaten gemeldet werdenund erhalten eine Fohlen-Nummer. Registriert werden alle in derAbstammungsaufzeichnung angeführten Daten. Als Grundlage für die Eintragung gilt eineausgefüllte und gültige Deckbescheinigung im Original.c) Hauptstammbuch: Das Hauptstammbuch ist getrennt für Stuten und Hengste zu führen.Eingetragen können nur <strong>Haflinger</strong> Pferde werden, welche die Bestimmungen <strong>des</strong>Zuchtzieles erfüllen, insbesondere auf lückenlose Ahnenreihen bis zum Begründer der<strong>Haflinger</strong> Rasse, Maße, Rassenmerkmale wie Farbe und Typ usw. . Im Hauptstammbuchwerden alle Daten der Abstammungsaufzeichnung registriert.

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