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Allgemeine Einkaufsbedingungen - paragon - paragon AG

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> - <strong>paragon</strong><strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> – Schwalbenweg 29 – D-33129 Delbrück/Germany<strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> - <strong>paragon</strong> fidelio GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic GmbH<strong>paragon</strong> facilio GmbH - <strong>paragon</strong> forstep GmbH - <strong>paragon</strong> finesse GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic of NA Corp. -<strong>paragon</strong> of NA Corp. - <strong>paragon</strong> of Japan Inc.beauftragten Entwicklung vomLIEFERANTEN bzw. dessen Arbeitnehmernoder gemeinsam mit Mitarbeitern vonPAR<strong>AG</strong>ON entstehen, das Recht, dieseSchutzrechte ausschließlich zu erwerben(Andienungsrecht). Der LIEFERANT wirdhierzu sämtliche Schutzrechte, die imRahmen der von PAR<strong>AG</strong>ON beauftragtenEntwicklungen bei dem LIEFERANTENentstehen sowie patentierbareEntwicklungen, unverzüglich nach ihrerjeweiligen Entstehung anbieten. Über dieBedingungen des ausschließlichenRechtserwerbs werden sich die Parteienvertrauensvoll einigen. Die Einigungsfristbeträgt mindestens zwei Monate nacheinem vollumfänglichen schriftlichenAnbieten der Rechte durch denLIEFERANTEN gegenüber PAR<strong>AG</strong>ON.b) Kommt eine Einigung im Sinne Nr. 2 a)dieser Klausel nicht zustande, stehtPAR<strong>AG</strong>ON ein zeitlich, räumlich undgegenständlich unbeschränktes,übertragbares Mitbenutzungsrecht zu,welches durch die Auftragsvergütungabgegolten ist. Das Mitbenutzungsrechtumfasst auch die Vervielfältigung undVeränderung der Ergebnisse. DemLIEFERANTEN steht es im Fall derAndienung durch den LIEFERANTEN und derNichteinigung der Parteien frei, dieSchutzrechte Dritten anzubieten. BeiÜbertragung der Schutzrechte auf einenDritten hat der LIEFERANT sicher zu stellen,dass der Dritte die PAR<strong>AG</strong>ON zustehendenMitbenutzungsrechte anerkenntc) Bietet der LIEFERANT die Schutzrechteeinem Dritten zu im Verhältnis zumAngebot gegenüber PAR<strong>AG</strong>ON verändertenKonditionen – insbesondere hinsichtlichder Vergütungsregelung an, so hat derLIEFERANT vor Abschluss der Vereinbarungmit diesem Dritten PAR<strong>AG</strong>ON über denInhalt der Vereinbarung zu informieren.PAR<strong>AG</strong>ON hat das Recht, in den zwischendem Dritten und dem LIEFERANTENausgehandelten Vertrag zu den darinenthaltenen Konditionen einzutreten undmit dem LIEFERANTEN diesen Vertragabzuschließen. Nimmt PAR<strong>AG</strong>ON in diesemFall nicht innerhalb einer Frist von zweiWochen nach Mitteilung des Vertragesdiesen Vertrag zu den darin enthaltenenKonditionen gegenüber dem LIEFERANTENan, ist der LIEFERANT berechtigt, diesenVertrag mit dem Dritten abzuschließen.Findet nach dem Angebot gegenüberPAR<strong>AG</strong>ON eine Veränderung derKonditionen des Vertrages oder desVertragspartners statt, so gilt abermalsdas in Ziffer IX. Nr. 2 b) dieser Klauselgenannte Verfahren.4/6X. ERFINDUNGENDer LIEFERANT informiert PAR<strong>AG</strong>ON unverzüglich überalle gemeldeten oder ihm sonst zur Kenntnisgekommenen Erfindungen. Der LIEFERANT ist für dieVergütung seiner Arbeitnehmer gemäß dem Gesetzüber Arbeitnehmererfindungen allein verantwortlich.Der LIEFERANT erklärt sich zur Hilfestellung undAbgabe aller für die Erlangung und Erteilung vonSchutzrechten notwendigen Erklärungen auf eigeneKosten bereit.XI. UNTERAUFTR<strong>AG</strong>NEHMERSofern der LIEFERANT sich eines Unterauftragnehmersbedient, so hat er sicherzustellen, dass dieser dieRechte von PAR<strong>AG</strong>ON gem. der Ziffer IX. anerkennt.XII. MÄNGELANSPRÜCHE UND LEISTUNGSSTÖRUNG1. Der LIEFERANT übernimmt die Gewähr dafür, dassdie gelieferte Ware frei von Sach- undRechtsmängeln ist und den vertraglich vereinbartenBedingungen und Spezifikationen entspricht.Weiterhin leistet der LIEFERANT Gewähr dafür, dassim Falle der Herstellung der Ware dies nach denallgemein anerkannten Regeln der Technik undunter Verwendung einwandfreier Rohstoffegeschieht sowie dass die geliefertenVertragsprodukte im Einklang mit folgendenRechtsvorschriften stehen:- der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkungder Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffein Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) inihrer jeweils gültigen Fassung- der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- undElektronik-Altgeräte (WEEE) in ihrer jeweilsgültigen Fassung- dem Elektrogesetz in seiner jeweils gültigenFassung- der Verordnung Nr. 1907/2006 zurRegistrierung, Bewertung, Zulassung undBeschränkung chemischer Stoffe (REACH) inder jeweils gültigen Fassung.2. Im Hinblick auf die Verpflichtung des LIEFERANTEN zurAufrechterhaltung eines Qualitätssicherungssystemsgem. Ziff. V. iVm Anlage 1, ist PAR<strong>AG</strong>ON berechtigt,die Prüfung der gelieferten Ware imStichprobenverfahren durchzuführen und dieEingangsuntersuchung darauf zu beschränken, ob diegelieferte Ware nach Stückzahl mit der jeweilsbestellten Menge übereinstimmt und mitoffensichtlichen äußerlich erkennbarenTransportschäden versehen ist. Dies kann auch amProduktionsstandort erfolgen.Es steht PAR<strong>AG</strong>ON frei, zu einem späteren Zeitpunkteine eingehendere Wareneingangskontrolledurchzuführen. Hierbei auftretende Mängel(insbesondere verdeckte Mängel) werden demLIEFERANTEN unverzüglich nach deren Feststellungschriftlich angezeigt.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> - <strong>paragon</strong><strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> – Schwalbenweg 29 – D-33129 Delbrück/Germany<strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> - <strong>paragon</strong> fidelio GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic GmbH<strong>paragon</strong> facilio GmbH - <strong>paragon</strong> forstep GmbH - <strong>paragon</strong> finesse GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic of NA Corp. -<strong>paragon</strong> of NA Corp. - <strong>paragon</strong> of Japan Inc.3. Bei mangelhafter Lieferung ist PAR<strong>AG</strong>ONberechtigt, vom LIEFERANTEN Nacherfüllung -nach Wahl von PAR<strong>AG</strong>ON Mängelbeseitigungoder Nachlieferung - verlangen. Der LIEFERANTträgt alle im Zusammenhang mit derNacherfüllung (Mängelbeseitigung undNachlieferung) entstehenden Aufwendungenund Kosten.4. Kommt der LIEFERANT seiner Verpflichtung zurNacherfüllung innerhalb einer angemessenenFrist nicht nach, so erhält PAR<strong>AG</strong>ON das Rechtzur Selbstvornahme („Notfertigung“). Dabeikann PAR<strong>AG</strong>ON entweder den Mangel selbstbeseitigen bzw. beseitigen lassen odermangelfreie Ware liefern lassen oder herstellenbzw. herstellen lassen. Die hierdurchentstehenden Kosten trägt der LIEFERANT.PAR<strong>AG</strong>ON ist auch berechtigt, einenentsprechenden Vorschuss zu verlangen.Ist die Nacherfüllung durch den LIEFERANTENfehlgeschlagen oder für PAR<strong>AG</strong>ON unzumutbar(z. B. wegen besonderer Dringlichkeit,Gefährdung der Betriebssicherheit oderdrohendem Eintritt unverhältnismäßigerSchäden) bedarf es einer Fristsetzung nicht.Im Falle der Selbstvornahme durch Herstellungerklärt sich der LIEFERANT bereit, dies technischzu betreuen, damit so schnell wie möglichLieferungen erfolgen können. DieAufwendungen zur Einrichtung undAufrechterhaltung der Selbstvornahme trägtder LIEFERANT.5. Im Übrigen ist PAR<strong>AG</strong>ON berechtigt, nacherfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllungunter den gesetzlichen VoraussetzungenMinderung zu verlangen oder vom Vertragzurückzutreten. Ist die Nacherfüllung durch denLIEFERANTEN fehlgeschlagen oder für PAR<strong>AG</strong>ONunzumutbar (z. B. wegen besondererDringlichkeit, Gefährdung derBetriebssicherheit oder drohendem Eintrittunverhältnismäßiger Schäden) bedarf es einerFristsetzung nicht.Das Recht auf Schadensersatz bleibtausdrücklich vorbehalten. Sofern sich derLieferant bei der Leistungserbringung Dritterbedient, haftet er für diese wie fürErfüllungsgehilfen.6. Wird aufgrund mangelhafter Lieferungen einestückweise oder 100%ige Überprüfung derLieferungen erforderlich, trägt der LIEFERANTdie dabei entstehenden Kosten.7. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechtebeträgt 36 Monate ab Übergabe desLiefergegenstandes am Erfüllungsort.Im Fall der Nacherfüllung beginnt dieVerjährungsfrist für Mängelansprüche vonNeuem, wenna) die Nacherfüllung durch den LIEFERANTENim Wege der Nachlieferung erfolgt. Diesgilt nicht, wenn der LIEFERANT aus Sicht vonPAR<strong>AG</strong>ON die Nachlieferung aus Kulanzgründenoder im Interesse des Fortbestandes derLieferbeziehungen vornimmt.b) die Nachbesserung mangelhaft durchgeführtwurde und der ursprüngliche Mangel nichtbehoben wurde.8. Der Rückgriffanspruch von PAR<strong>AG</strong>ON gegenüber demLIEFERANTEN nach §§ 478, 479 BGB bleibt hiervonunberührt.XIII. PRODUKTHAFTUNG1. Wird wegen des Fehlers eines von dem LIEFERANTENhergestellten Produktes jemand getötet, sein Körperoder seine Gesundheit verletzt oder eine andereSache beschädigt, die ihrer Art nach gewöhnlich fürden Ge- oder Verbrauch bestimmt ist und hierzu vondem Geschädigten hauptsächlich verwendet wordenist, so ist der LIEFERANT verpflichtet, demGeschädigten und / oder PAR<strong>AG</strong>ON unabhängig voneinem Verschulden den daraus entstandenenSchaden sowie darauf beruhende Folgeschäden zuersetzen. Dies gilt nicht, sofern der LIEFERANTnachweist, dass der Produktfehler auf Umständenberuht, die nach der Ablieferung durch ihn eingetretensind. Wird PAR<strong>AG</strong>ON wegen derartiger Schäden inAnspruch genommen, stellt der LIEFERANT PAR<strong>AG</strong>ON -von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und erstattetPAR<strong>AG</strong>ON die im Zusammenhang mit der Abwehrsolcher Ansprüche entstehenden Kosten. Ist aufgrundeines Produktfehlers ein Rückruf des Produktes ausdem Markt oder eine Warnung notwendig, erstattetder LIEFERANT PAR<strong>AG</strong>ON alle damit im Zusammenhangstehenden Aufwendungen und Kosten einschließlichdes Wertes von Produkten, die PAR<strong>AG</strong>ONzurücknehmen muss.2. Sofern der LIEFERANT die gelieferte Ware nicht selbsthergestellt hat, so haftet er für Produktfehler nursofern ihn diesbezüglich ein Verschulden trifft.3. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf eigene Kosten eineProdukthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens jeweils EUR 5 Mio.bezüglich Sach- und Personenschäden zuunterhalten, soweit nicht im Einzelfall etwas anderesvereinbart wird. Der LIEFERANT wird PAR<strong>AG</strong>ON aufVerlangen den Versicherungsschutz nachweisendurch Übersendung einer Kopie der Haftpflichtpolicesowie der Versicherungsbedingungen.XIV. BEISTELLUNGEN1. Alle dem LIEFERANTEN übergebenen Beistellungen wiez. B. Werkzeuge oder Bauteile dienen ausschließlichzur Verwendung für Bestellungen von PAR<strong>AG</strong>ON undbleiben Eigentum von PAR<strong>AG</strong>ON. EineVerfügungsmacht über diese Beistellungen oder diedaraus hergestellten Teile wird dem LIEFERANTEN nichtübertragen. Soweit die Beistellungen nicht fürBestellungen von PAR<strong>AG</strong>ON benötigt werden, sinddieselben wieder an PAR<strong>AG</strong>ON zurückzugeben. Beiverarbeiteten Beistellungen bleibt PAR<strong>AG</strong>ON das5/6


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> - <strong>paragon</strong><strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> – Schwalbenweg 29 – D-33129 Delbrück/Germany<strong>paragon</strong> <strong>AG</strong> - <strong>paragon</strong> fidelio GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic GmbH<strong>paragon</strong> facilio GmbH - <strong>paragon</strong> forstep GmbH - <strong>paragon</strong> finesse GmbH - <strong>paragon</strong> firstronic of NA Corp. -<strong>paragon</strong> of NA Corp. - <strong>paragon</strong> of Japan Inc.Miteigentumsrecht an der fertigen Ware inHöhe des Wertanteils der Beistellungen imVergleich zum Gesamtwert der Ware.2. Werkzeuge, Passformen u. ä. sind vomLIEFERANTEN vorbeugend zu warten.XV. KÜNDIGUNG1. PAR<strong>AG</strong>ON ist berechtigt, bei Vorliegen eineswichtigen Grundes den Vertrag fristlos zukündigen.Als wichtiger Grund gilt insbesondere abernicht ausschließlich, wenn:a) über das Vermögen des LIEFERANTEN dasInsolvenzverfahren eröffnet oder mangelsMasse abgelehnt wird,b) der LIEFERANT trotz mehrmaliger vorherigerschriftlicher Mahnung seinenLieferverpflichtungen nicht nachkommt,c) der LIEFERANT die Verletzung einerBestimmung dieser <strong>Allgemeine</strong>n<strong>Einkaufsbedingungen</strong> (z. B. derGeheimhaltungserkläung gem. Ziff. VIoder der Qualitätssicherungsvereinbarunggem. Ziff. V) trotz vorheriger schriftlicherAbmahnung fortsetzt,d) der LIEFERANT oder konzernverbundeneUnternehmen nach § 15 AktG an einemUnternehmen, das im Wettbewerb mitPAR<strong>AG</strong>ON steht, beherrschenden Einflussgewinnt oder ein Unternehmen, das imWettbewerb mit PAR<strong>AG</strong>ON steht, amLIEFERANTEN oder konzernverbundeneUnternehmen nach § 15 AktGbeherrschenden Einfluss gewinnt,e) bei Verlangen über die Änderung derVertragsprodukte gem. Ziff. II Nr. 3 diePARTEIEN keine Einigung über den Preiserzielen oder der LIEFERANT einerPreisanpassung gem. Ziff. III Nr. 3 nichtzustimmt.bedürfen ebenfalls der Schriftform. § 127 BGB bleibtunberührt. Zur Wahrung der schriftlichen Form genügtsomit auch die telekommunikative Übermittlung (z.B.Übermittlung per Fax, Email oderDatenfernübertragung).5. PAR<strong>AG</strong>ON weist darauf hin, dass personenbezogeneDaten unter Beachtung der gesetzlichenBestimmungen gespeichert und im Zusammenhangmit Geschäftsvorfällen verarbeitet werden.___________________________________________Stempel / Name / Unterschrift________________________________________________Ort / Datum2. Das Recht des LIEFERANTEN zur Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt.XVI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN1. Für das Vertragsverhältnis gilt deutschesRecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtsfinden keine Anwendung.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderesvereinbart ist, ist Erfüllungsort für Lieferungenund Leistungen der von PAR<strong>AG</strong>ON in derBestellung angegebene Bestimmungsort.Erfüllungsort für Zahlungen ist Delbrück.3. Gerichtsstand ist -vorbehaltlich einesgesetzlich abweichenden ausschließlichenGerichtsstandes - Delbrück.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Soweit sie bestehen, bedürfen sie derSchriftform. Änderungen und Ergänzungen6/6

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