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s'Kübele -- Layout -- 121218 1825.indd - Kübelesmarkt Bad Cannstatt

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Kübele 2013 Kübele 2013Beitragsregelungdes Kübelesmarkt <strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong> e.V.I. GrundlageGrundlage für die Regelungen in dieser Beitragsregelung ist der § 6 der aktuellenVereinssatzung in der Fassung vom ...II. SolidaritätsprinzipWesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommender Mitglieder.Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die inder Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur sokann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedernerbringen.III. Beschlussfassung und Bekanntgabe1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 22.05.2012 die nachfolgendeBeitragsregelung zu beschließen.2. Die Beitragsregelung wird in der Vereinszeitschrift (Kübele) sowie auf er Homepage desKübelesmarkt <strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong> e.V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsregelungals Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für dieseverbindlich.IV. Regelungen1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 –Mehrheitbeschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeitum ein weiteres Jahr.2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsregelung.3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstandnach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlichder Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Vereindaraus keine Nachteile entstehen.5. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Volksbank Stuttgart eG, BLZ 600 901 00, Girokonto-Nr. 502710004.6. Alle Vereinsbeiträge sind zu Beginn des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist vom 01.01. - 31.12.)zu bezahlen bzw werden bei Vorlage einer entsprechenden Einzugserächtigung eingezogen.7. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sichaus Anlage B.8. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit demMitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergebn sich auf Grund einer gesonderten Festsetzung.9. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufenwerden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.Anlage ADefinition des Mitgliedsstatus und deren BeitragshöheDefinition1. EinzelmitgliedEinzelmitglied (Normaltyp des Vereinsmitglieds) ist grundsätzlichjede natürliche Person. Dazu gehören insbesondere• natürliche Personen die im Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr vollendethaben• jede natürliche Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Partnerschaftohne Kinder1. Mitglied mit ermäßigtem Beitrag:Mitglieder mit bestimmten Voraussetzungen erhalten eine Mitgliedschaftmit ermäßigtem Beitrag. Dazu gehören• Renter und/oder Pensionäre die im Geschäftsjahr das 65. Lebensjahrvollendet haben• Renter und/oder Pensionäre die im Geschäftsjahr das 65. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben und einen entsprechenden auf Ihren Namenausgestellten Rentenausweis und/oder entsprechende Unterlagen, ausdenen eine frühere Berentung hervorgeht, vorlegen• Behinderte mit einer Behinderung ab 100% unter Vorlagen eines entsprechendenNachweises (z.B. Behindertenausweis)• Schüler, Studenten, Auszubildende, „Butties“, Zivildienstleistende inVollzeit unter Vorlagen eines entsprechenden Nachweises (z.B. Schülerausweis,Immatrikulationsbescheinigung)• Harz-IV- und/oder Sozialhilfeempänger unter Vorlagen eines entsprechendenNachweises (z.B. Bescheinigung der ARGEII)Beitragshöhe in EUR49,0023,5036 37

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