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AltbausanierungNetzwerktechnikSpeicherheizungenBeleuchtungen mit PlanungAntennen- und SatellitenanlagenSprech- und Briefkastenanlagenund vieles mehr!Kübele 2013 Kübele 2013www.elektro-betsch.deGerichtsreporter Edgar GebauerUrteil im Mordfall HesekielDas <strong>Cannstatt</strong>er Narrengericht hat entschiedenWilhelmstraße 22A70372 Stuttgart<strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong>Tel.: 0711 - 59 23 93Nicht nur für Felben,Monde oderBrunnengeist...Vor 3 Jahren erschütterte der abscheulicheMord an einer der wichtigsten Narrenfiguren,dem „Hesekiel“, die Narrengemeinde in<strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong>. Wenige Stunden vor Ende derFasnetszeit wurde Hesekiel, anstatt auf derBrücke, bereits in einer Weinstube ins Jenseitsbefördert. Dieses abscheuliche Verbrechenempörte eine Teil der Narrengemeindeauf das äußerste.Das fiktive Narrengericht zu <strong>Cannstatt</strong> hatdiesen Fall nun juristisch aufgearbeitet unddie Beschuldigten unter Auflagen freigesprochen.Die Anklage hatte eine empfindlicheStrafe gefordert, konnte sich aber vor Gerichtnicht durchsetzten. Dem HauptangeklagteW. W. wurde zur Auflage gemacht,das Lied „Der Hans der wollte Fensterlngehn“ als Narrenbrauch einzuführen, da derRefrain dieses Liedes, gerade jüngeren Narrenwährend der Fasnet als Leitsatz geltensollte. Der der Beihilfe beschuldigten St. K.muss W. W. bei diesem Vorhaben tatkräftigunterstützen.Das Narrengericht begründete das Urteil mit§ 1 Absatz 3 , § 2 Absatz 2 und 3 des CFGB(<strong>Cannstatt</strong>er Fasnetsgesetzbuch).Der Vorsitzende Richter sah es in seinermündlichen Urteilsbegründung als erwiesenan, dass die Beklagten den Diebstahl des Hesekielausgeführt haben, aber eine unglücklicheVerkettung von widrigen Umständenzum Tode des Hesekiel geführt habe.Während der Beweisaufnahme stellte sichzudem heraus, dass nicht der richtige Hesekiel,sonder eine Kopie des Hesekiels meuchlerischgemordet wurde.Nach dem Diebstahl wollte ein Dritter denHesekiel aus dem Lokal entfernen und blieban einem Tischbein hängen. Dadurch wurdedas Opfer aufgeschlitzt und seine Innereienergossen sich über die Wirtschaft. DieseHandlung eines Dritten führte zum Todedes Hesekiel und ist den Beklagten nichtanzurechnen. Den Beschuldigten wurde dassofortige Geständnis des Diebstahls strafmilderndangerechnet. Da sie sich zu diesemZeitpunkt im volltrunkenen Zustand befanden,was zumindest ein Teil der Narrengemeindegut verstehen kann, waren die Angeklagtenfreizusprechen.Außerdem befanden sich die Beschuldigtenin einem Verbotsirrtum. Sie und viele andereNarren hatten in der Vergangenheit sehr vielgröbere Vergehen begangen und wurden dafürnie zur Rechenschaft gezogen. Sie konntendaher davon ausgehen, dass sie auchdiesmal straffrei ausgehen.Der Richter legte allen Beteiligten nahe, sichin der nächsten Fasnet am Tatort zu treffenund auf das Opfer gemeinsam mit einemViertele Trollinger anzustoßen. Sie solltenaber dabei den Gerichtsreporter nicht vergessen.§ 1 Absatz 3 CFGB Narren sind sehr tolerant und haben viel Verständnisfür betrunkene Narren.§ 2 Absatz 2 CFGB Personen, die kurz vor dem Verbrennversäufnis alkoholisiertsind, haben die Fasnet richtig gefeiert und bekommen aufjeden Fall absolut mildernde Umstände.§ 2 Absatz 3 CFGB Personen die im Kleinen Rathaus den ganzen MorgenProminentenbelustiger gespielt haben, sind kurz vor dem Verbrennversäufnisnicht mehr für ihre Taten verantwortlich zu machen.34 35

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