13.07.2015 Aufrufe

Anlage - Albert-Einstein-Gymnasium

Anlage - Albert-Einstein-Gymnasium

Anlage - Albert-Einstein-Gymnasium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für die Aufnahme der Schüler in die Sek. I im Schuljahr 2011/12 schlägt dieSchulkonferenz der 08Y03 dem Schulträger folgende Vorgehensweise vor:Vorab: Für alle einzurichtenden Klassen werden zwei Plätze für Repetenten reserviert.1. 2 Klassen werden als SESB-Klassen eingerichtet (7A und 7E).Begründung: Die Finow-Schule entlässt 3, die Hermann-Nohl-Schule I SESB-Klasse,insgesamt etwa 80 Schüler.An den SESB-Klassen sind 3 Plätze für Seiteneinsteiger, 2 Plätze für Repetenten freizuhalten.54 Plätze (64 - 2 x 5) stehen also für den gyrnnasialempfohlenen Teil der etwa 80SESB-Schüler zur Verfügung. Für die gymnasialempfohlenen SESB-Schüler gilt dasunten erwähnte Auswahlverfahren nicht.Sollten sich weniger als 40 Schüler anmelden, wird wie im Schuljahr 2010/11 einegemischte SESB + EI!I2- Klasse gebildet (in diesem Fall ist die Zusicherung der 18Teilungsstunden unabdingbar).2. Eine weitere Klasse nimmt die Schüler mit Fl auf (7B).Erläuterung: Nach den Erfahrungen der letzen Jahre (ohne Ausnahme) erreicht dieZahl dieser Anmeldungen nicht Klassenstärke.Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl 30 übersteigen, gilt auch für sie das imFolgenden beschriebene Auswahlverfahren, allerdings als gesondertes Verfahren mitfolgenden Maßzahlen:30 (minus evtl. sonderpädagogischer Förderbedarf insgesamt 10%, max. 3 1Klasse)a) 3 Plätze für evtl. Härtefälleb) 18 Plätze nach Auswahlverfahren (+ ggf. die nicht genutzten Plätze von a»c) 9 Plätze für das Losverfahren (alle Bewerber mitFI, die nicht bei a) und b)berücksichtigt wurden)Für die weiteren Klassen kommen drei Alternativen in Frage:Vorab:Bei allen Alternativen ist zu berücksichtigen, dass für die beiden SESB­Klassen mit ...... 2x4 Std. De,2x4 Std. It, 2x3 Std. F, evtl. 2x3 Std. Lat = 22/28 Std.Sprachkopplung (+ Zllsätzliche Teilungsstunden) zu rechnen ist, was für dieOrganisation der Stundenpläne massive Schwierigkeiten bedeutet!


Alternative A4.1 Für die Klassen 7B, 7C und 7D werden die ca. 70/75 Plätze etwa hälftig auf die2. Fremdsprachen Französisch und Italienisch verteilt.Die Klasse 7C nimmt Schüler mit El/F2 und El/It2 auf, die Klasse 7D nur EI/F25.1 Verfahren wie 4.2 - entsprechende Maßzahlen: voraussichtlichFllE2 in der 7B: 15 FllE2 insgesamt: 15EIII2 in der 7B: 15El/I2 in der 7e. 20 E1II2 insgesamt: 35El/F2 in der 7e. 10EI/F2 in der 7D: 30 El/F2 insgesamt 40Bewertung A:Fazit:Alternative Bpädagogisch vertretbar im Hinblick aufspätere Kursbildung (Fremdsprachen);organisatorisch sehr kompliziert und nicht WÜllschenswert:Sprachkoppelungen: 7B: 2x8 Std.; 8: 2x7 Std.; 9 und 10: 2x6 Std. = 54 Std.7C: 2x4 Std.; 8: 2x3 Std.; 9 und 10: 2x 3 Std. = 26 Std.7D ohne Koppelung(80 Std. Koppelung für 3 Klassen in 4 Jahren)24 Koppelungsstunden für drei 7. Klassen: kaum organisierbar und teuer!mit großen Bedenken möglich, aber nicht WÜllschenswert4.2 Zwei Klassen nehmen Schüler mit EI auf (7C und 7D).Für diese beiden Klassen wird ein gesondertes Aufnahmeverfahren durchgeführt fürBewerber mit der 2. FS Französisch; für sie geiten folgende Maßzahlen:60 (minus evtl. sonderpädagogischer Förderbedarf)6 Plätze für evtl. Härtefalle36 Plätze nach Auswahlverfahren18 Plätze Losverfahren5.2 Die in der Klasse 7B evtI. verbleibenden Plätze (30 minus Fl) werden anBewerber mit der 2. FS Italienisch vergeben.Verfahren wie bei 4 - entsprechende Maßzahlen


Bewertung B:Fazit:Alternative Cpädagogisch sehr problematisch, da ...... 12 nur noch marginal vertreten ist, möglicherweise entfallt (wenn 30 Fl)(Repetenten!/Kursbildung OberstufeI);. alle Repetenten aus 8A (12) und 8B (Fl/E2 und E]II2), von insgesamt etwa45 Schülern, in diese Klasse zurücktreten müssen!(Zusätzlich musste z. B. 10/11 ein Schüler-aus einem anderenBundesland aufgenommen werden.)Sprachkoppelungen: 7B: 2x8 Std; 8: 2x7 Std.; 9 und ]0: 2x6 Std. = 54 Std.(für 3 Klassen in 4 Jahren)abzulebnen4.3 Die Scbule richtet 6 KJassen ein:2 Klassen SESB (7A und E)2 Klassen E]!F2 (7C und D)1 Klasse FIIE2 bzw. gemischt Fl/E2 und El/It2 (7B)1 Klasse E l/I2 (7F)5.3 Verfahren wie obenBewertung C:unabdingbare Voraussetzung:~ nur möglich, wenn mindestens ein weiterer Raum in der ANO zur Verfügungsteht und die Cafeteria als Kursraum umgebaut ist!Bewertung:Pädagogisch wünschenswert im Hinblick auf spätere Kursbildung(Fremdsprachen!);Sprachkoppelungen: 7: 2x8; 8: 2x7; 9 und]0; 2x6 = 54 Std. (für 4Regelklassen in 4 Jahren);Kann helfen, den einjährigen Schülerberg 2011/12 abzubauen;Hilft möglicherweise, Prozesse zu velU1eiden, weil (fast) alle (Gym)-Wünscherealisiert werden können.Kein Dauerbrenner: in den folgenden Jahrgängen wieder nur 2 Klassen beiFinow (vem1utlich wieder Lösung wie in 2010111: 1.5 SESB-Klassen)Sprachkoppelungen: 7B: 2x8 Std; 8: 2x7 Std.; 9 und ]0: 2x6 Std. = 54 Std.(für 4 Klassen in 4 Jahren)Fazit:wünscbenswert, beste Lösung


Für alle Auswahlverfahren gilt folgende Regelung:a) Vorabbelegung durch "Sonderpädagogischen Förderbedarf', max. 10% der Plätze,max. 3 Schüler / Klasse.c) Vorabbelegung durch Härtefalle (auch Geschwisterkinder)(max. 10% von b»e) Vergabe nach Schulkriterien (s. u.)f) Lostopf60% von b) - zusätzlich evtl. nicht bei c) beanspruchte Plätze30% von b) -------unter den nach c) und e) nicht Ausgewähltenb) = X minus a)d) = b) minus c)Beispiel für 5.1 (Alternative A):Um 75 Plätze für ElIF2 und EI/I2 bewerben sich 98 SchülerInnen; darunter einesehbehinderte Schülerin, die im Vorgriff aufgenommen wird:X=75 b) =74Unter den Bewerbern sind 5 anerkannte Härtefalle. (10% von 75 = 7; abgerundet!)d) =69e) 60% von 75 = 45 (plus 2 nicht genutzte Härtefall-Plätze) = 47 Plätzef) 30% von 75 = 22 Plätze für LosverfahrenUnter den 92 verbleibenden Bewerbern werden 47 nach Rangliste (s. u.) vergeben;unter evtl. identischen Notenwerten wird gelost.0105472275Es bleiben 45 Bewerber, unter denen 22 Plätze verlost werden.Zeitlicher Ablauf:Info-Elternabend Finow-SchuleInfo-Elternabend Hermann-Nohl-SchuleTag der offenen Tür AEOFörderprognose der Grundschule:Anmeldungen:Entscheidung incl. Losverfahren bis spätestens:EntscheidlUlg durch Schulamt (2.13.-Wahl) bisVorschlag durch Schulamt (andere Schulen)01.12.2010 (18:00 Uhr)1501201128.01.1007. - 18. Februar18.03.201108.04.20111305.2011


Kriterien zur Herste))ung einer RangfolgenplatzIerung für die Aufnahme indie 7. Klassen im Schuljahr 2011/12 (60%-Anteil)A 50% (60%?) Note der FörderprognoseB 25% (20%?) Durchschnitt der Noten bzw. Teilnotender Fächer Deutsch, Musik, Kunst, EWtirsll., eierZeugnisse 5 11 und 6 IVC 25% (20%?) musische Aktivitäten: maximal 20Punkte; Umrechnung nach Liste in Notena) je 1 Punkt pro Jahr AG-Teilnahme ab Klasse 3 (Zeugnisvermerk!) für musischeAktivitäten: Chor, Theater, Akrobatik, Zirkus, Zeichenkurs etcb) je 1 Punkt pro erfolgreiche Teilnahme Lesewettbewerb (Schulebene)4 - 1Punkt(e) für 1. - 3. Platz bzw. Teilnahmec) je 1 Punkt pro dokumentierter Teilnahme an Theateraufführung, Konzert, Jugend.musiziert, Wettbewerben etcd) je 1 Punkt für (z. B. durch Foto) dokumentierte Ausstellung eigener Werke(schuiintern oder außerhalb der Schule); keine ,,Mappe" mitbringen!Musikunterricht (AG-Teilnahme; Gruppenunterricht; kein Einzelunterricht):e) je 1 Punkt pro angefangenes Jahr (mindestens 6 Monate) nachgewiesenerInstrumental-Unterricht (z. B. Keyboard, Blockflöte, Akkordeon, Saz)Musikunterricht @inzelunterricht: Musikschule, Privatunterricht)f) je 2 Punkte pro angefangenes Jahr (mindestens 6 Monate) nachgewiesenerInstrumental-Unterricht (nicht/nur bedingt für Orch.- oder BigBand geeignet;Tasteninstrument; auch Ballett, Gesang)g) je 3 Punkte pro angefangenes Jahr (mindestens 6 Monate) Instrumental-Unterrichtfür Orchester-, BigBand-Instrumenth) für c) bis g)bis zu 5 Zusatzpunkteje nach Gutachten, Zeugnis, Referenz etc.Tabelle zum Umrechnen der Punkte in Noten:4 3 2 11 I 2 I 3 1 4 1 5 6 1 7 I 8 1 9 110 11 112 113 114 115 16 117 118 119 1204.814.614.414.214.0 3.813.613.4 13.213.0 2.8 12.6 12.4 12.2 12.0 1.811.611.411.211.0


~~--_. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~------Beispiele für die Auswirkung:Auswablprinzip:Je niedriger das Gesamtergebnis, desto besser der Rangplatz.Unter den Bewerbern mit Punktgleicbheit (evtI. incI. +1- 1/10 Punkt) wird gelost.Evtl.: Beispiel: 3 Bewerber mit 8.7 P, 4 Bewerber mit 8.8 und 2 Bewerber mit 8.9Für die vier 8.8-Bewerber bleiben 2 Plätze: Losentscheidung 2 von 4 aufgenommen, 2WartelisteOderunter den letzten 5 Plätzen:Los für 5 aus 9, zusätzlich 4 fiir Warteliste(Truge minimal den unterschiedlichen Maßstäben Rechnung; erleichterte das "Schicksal" der ganz knappAusgeschiedenen: analog zur jetzigen 5-Min-Fahrweg-Regelung)Beispielrechnungen für die Auswirkungen Modell 50/25125:Förderprog x 2 + mus. Note + Punktnote ( : 4) Ergebnis fett.: links Punktswnme,rechts als Note zurückgerechnet, wnVergleich 50/60 zu ermöglichen1 Alle Noten I; mus. 10 P. 06.0 1.5 4 Alle Noten 1; mus. 0 P. 07.8 1.952 Alle Noten 2; mus. 20 P. 07.0 1.75 5 alle Noten 2, mus. 6 P: 09.8 2.453 Alle Noten 3; mus. 20 P. 10.0 2.5 6 alle Noten 3; mus. 6 P. 12.8 3.27 Alle Noten 1.5 mus. Noten 3 mus. 03 P. =4.4 10.4 2.68 Alle Noten 1.5, mus. Noten 2, mus. 04 P. = 4.2 09.2 2.39 Alle Noten 2, mus. Noten 1, mus. 17P. = 1.6 06.6 1.6510 Alle Noten 2, mus. Noten 1, mus. 04P. =4.2 09.2 2.311 Alle Noten 3, mus. Noten 1, mus. 18 P. = 1.4 08.4 2.112 Alle Noten 3, mus. Noten 1, mus. 07 P = 3.6 10.6 2.65Beispielrechnungen für die Auswirkungen Modell 60/20/20:Förderprog x 3 + mus Note + Punktnote ( : 5)1 Alle Noten 1; mus. 10 P. 07.0 1.4 4 Alle Noten 1; mus. 0 P. 09.0 1..82 Alle Noten 2; mus. 20 P. 09.0 1.8 5 alle Noten 2, mus. 6 P: 11.8 2.363 Alle Noten 3; mus. 20 P. 13.0 2.6 6 alle Noten 3; mus. 6 P. 15.8 3.167 Alle Noten 1.5 mus. Noten 3 mus. 03 P. =4.4 11.9 2.388 Alle Noten 1.5, mus. Noten 2, mus. 04 P. =4.2 10.2 2.049 Alle Noten 2, IDUS. Noten 1, mus. 17P. = 1.6 08.6 1.7210 Alle Noten 2, mus. Noten I, mus. 04 P. = 4.2 11.2 2.2411 Alle Noten 3, mus. Noten 1, mus. 18 P. = 1.4 11.4 2.28


12 Alle Noten 3, mus. Noten 1, mus. 07 P = 3.6 13.6 2.72Vergleich 1 (Schülei· 2 - 4 - 9)Bei 50/25 landet Schüler 2, der in allen Fächern 2 steht, aber bei mus. Aktiv. volle Punktzahlbekommt, vor Schüler 4 ohne jede musische Akt., aber mit I in allen Fächern, noch besserSchüler 9 mit Notendurchschnitt 2 durch mus. Noten und Aktivitäten.Bei 60/20 landen Schüler 2 und Schüler 4 gleichauf; Schüler 9 auch hier besser, aber vielgeringere Distanz (04).Vergleich 2 (Schüler 5 und 11)Bei 50/25 landet Schüler 11 mit Notendurchschnitt 3, aber I in mus. Fächern (also 4 inmehreren Fächern) und hoher Punktzahl mus. Akt. vor Schüler 5 mit allg. Notendurchschnitt2, aber niedriger Punktzahl mus Akt. (84 - 9.8)Bei 60/20 sind sie fast gleichauf: Schüler 11 landet sehr knapp vor 5 (114 - 11.8)Berlin,25.09.2010H. AmbrosiusP.S : Auch wenn der Verordnungstext schon länger bekannt ist: die 27-seitige Handreichungwurde den SL am 22.09. als power-point erläutert und dann mitgegeben; abweichendvon der Senatsvorlage wünscht der Schulträger (verständlicherweise) die Vorlage vorden Herbstferien.Die Sitzung der Schulkonferenz muss deshalb am DI, den 05.10. (18:00 Uhr)stattfinden (Einladung folgt).


VerCJ!eichsarbeiten Ja hrgangsstufe 8 (VER;-\ 8) 2010Schulbezogene RückmeldungISQfür die Klasseder Schuleim Fach8A08Y03 - <strong>Albert</strong>-<strong>Einstein</strong>-<strong>Gymnasium</strong>MathematikSChulbezogener Vergleich der Verteilung der KompetenzstufenIn de unten stehenden Grafik finden Sie den Vergleich der Klassen/Kursen an Ihrer Schule, einenSchulgesamt- sowie einen Landeswert. Dargestellt ist die Verteilung der fünf Kompetenzstufen inden jeweiligen Klassen/Kursen und Ihrer Schule vor dem Hintergrund der Punkteskala derBildungsstandards.lhre Schule erreichte auf der Bildungsstandardskala insgesamt 540Punkte.5159041II520 ___II3Ihre BerlinSchule <strong>Gymnasium</strong>44~2 1I ImI I13% 13%AnzahlSchüler/innen1 SchülerentsprichtKompetenzstufe 5Kompetenzstufe 4Kompetenzstufe 3Kompetenzstufe 2Kompetenzstufe 17%17%10%13%21%29 29 30 32 293.4% 3.4% 3.3% 3.1% 3.4%l1li'111'


Vergleichsillbeit~n Jahrgangsstufe 8 (I/EFlA 8) 2010Schulbezogene RückmeldungISQfür die Klasseder Schuleim Fach8A08Y03 - <strong>Albert</strong>-<strong>Einstein</strong>-<strong>Gymnasium</strong>MathematikLeistungen aller Vergleichsgruppen .auf der Punkteskala der BIldungsstandardsHier sind die durchschnittlich erreichten Punktwerte auf der Punkteskala der Bildungsstandards füralle gebildeten Vergleichsgruppen in einer Übersicht zusammengefasst. Das Ende der Balken bildetden exakten Mittelwert ab, während die darüber hinausragenden Striche die Streuung derLeistungen um diesen Mittelwert darstellen. Je kürzer dieser Strich, desto homogener sind dieLeistungen der Schülerinnen und Schüler. -~~------- ------ ---~- -----------~~~------700 I650600------~--------------------------550 -------------------------------------------------------------500 ------------.-------------En:l 4sa ----------~-_._----.---.--------c cB~ 400'-·---g>:>J2 350c..200 -15010050 -Hauptschulen I H-Kurse Gesamtschulen G/A-Kurse Realschulen IR-Kurse Gesamtschulen f IE-Kurse Gymnasien


I'/~hi'l'IDGrundkurse AF 1 Grundkurse AF 2FACH/ ~INotenvon .. \• Ge/geit 0811 8.5/8.9 5 - 11AFbIS ...·PW 16 8.9 5 - 13• Geo 21 91 6 - 14• Deutsch 17 8.0 3 - 13• Sprachen 30 8.9 3 - 13 AF2 46 9.0• Ku/Mu 01 8.0 8AF1 48 8.5Grundkurse AF 3 Leistungskurse AF 1• Ma 47 6.3 0- 12 Deutsch 043 08.8 4 -14• Ph 03 6.3 3 - 11 • 3 Sprachen 105 10.0 4 - 15• Ch 01 7.0 E 63 9.46• Bi / bb 08 + 05 7.0/6.8 1 - 13 F 13 10.1It 29 11.1AF3 59 6.4 • KulMu 033 11.2 4 -14• AFI 181 9.96Leistungskurse AF 2 Leistungskurse AF 3• Ge 15 8.3 2 - 14 • MA 14 10.7 4 -13• PW 13 7.8 1 - 14 • PH 11 7.1 4 - 12• Geo 27 7.92 3 - 14 • CH 19 6.5 3 - 13·BI 28 6.6 2 -13AF2 55 8.01 ·IN 09 9.7 5 - 14AF3 81 7.71


Abi-NoteAnzahl2006 2007 2008 2009 20101.0 0 0 0 0 11.1 2 1 3 2 11.2 0 0 1 2 01.3 1 1 1 2 31.4 2 4 1 4 11.5 6 1 3 9 51.6 1 4 6 5 41.7 2 4 4 5 81.8 2 4 8 6 61.9 5 3 5 6 122.0 8 5 10 8 62.1 5 8 7 7 102.2 8 6 5 5 62.3 10 9 9 13 102.4 7 5 7 8 102.5 9 7 11 9 82.6 7 12 9 6 82.7 14 5 14 4 92.8 7 9 3 14 132.9 7 9 6 2 73.0 6 9 7 5 63.1 9 8 7 5 63.2 7 6 7 4 83.3 9 5 10 5 53.4 3 0 1 6 13.5 8 2 4 4 23.6 1 4 5 1 13.7 1 0 0 3 03.8 2 0 0 0 03.9 0 0 0 0 04.0 0 0 0 0 0Summe 149 131 155 150 157Durchschnittsnote 2.59 2.52 2.49 2.39 2.39


Regelung für die Planung von Klassen- und Kursfahrten> für alle Klassen Musikfahrt VOde0Woche?)> Klassenfahrten 7 oder 8: individuelle Termine, frei festzulegen (Einschränkung wg.zentraler Termine beachten: MSA, Abitur etc.) Empfehlung: 81 oder 7 I1> 9. Klasse: Praktikum; Austausch (Paris + X) keine Klassenfahrt> 10. Klasse: Klassenfahrt während a) Skifahrtwoche oder b) Reisewochevor Sommerferien, ein gemeinsamer weiterer Termin c) möglich für die 10.Klassen, die a) oder b) nicht wählen.> Q1/2 Kursfahrt während a) Skifahrtwoche oder b) Reisewoche vorSommerferien c) Bio-Exkursion (muss frühzeitig festgelegt werden; kanndann von anderen Kursen als Ausweichtermin genutzt werden)> Q 3/4 keine Kursfahrten; individuelle Beurlaubung> Grundsätze Reisewoche: alle LK-Lehrer in Q 1/2 für den Jahrgang verantwortlich:z. S.: a) Kursfahrt oder b) ergänzender Blockunterricht oder c) Unterricht + Exkursion(en)oder d) Kooperation mit Kollegen (also ca. 30 Kollegen für 330 Schüler zuständig: 1 zu 11)Die anderen Koll. für die Sek. I zuständig, (ca. 50 Kollegen für ca. 600 Schüler: 1 zu 12)Zwischen Einsatz in Sek.1 und 11kann getauscht werden: z. B. bei Konflikt KlassenL- LK;Folgen:Koll. mit halber StellelTeilzeit kooperieren,Kursreisen und Klassenfahrten müssen bis Febr$ organisiert sein, damit ab MärzExkursionen etc für die Nicht-Verreisenden geplant werden können.Al"'. t~, CI


1. Career day 25.Juni 2010, AEO Gesamtauswertung:147 Feedback' sZielgruppe Schüler Eltern Andere Mitwirkende LehrerGesamtbefragte 106 25 10 6Wie hat Ihnen der 1. Career dayan der AEO Qefallen?Sehr zufrieden 19 8 3 2Zufrieden 51 10 2 4Eher zufrieden 29 7 3 0IEher unzufrieden 1 0 0 0Unzufrieden 2 0 1 0Sehr unzufrieden 1 0 0 0Stand für einzelne Inhalte 105 x JA 24 x JA 8 x JA 6 xJAausreichend Zeit zur Verfügung? 3 x NeinWerden Sie die Teilnahme 92xJA 24 xJA 9 x JA 6 xJAIMitwirkung am Career day weiter 9 x Nein 1 x Neinempfehlen?11111 "'Umfangreiche Angebote Infos über denFragemöglichkeiten Interesse der Schüler 11111 (Kurse, Stände) 11; Gute Berufs-alltag;Das Angebot selbst 11111 Organisation, Verpflegung I; Entspannte,Angenehme Gruppenatmosphäre 111 Freundlichkeit und Hilfsbe- informativeFragen der Schüler 11 reitschaft (Organisatoren Referenten, dasZusammenarbeit Eltern-Schule; Ungeteilte Aufmerksamkeit, Begleitung durch die Lehrer I und Lehrer); Möglichkeit ins breite Angebot,Gute Laufzeltelorganisation, Vielfalt der Angebote, Viele TN, gern wieder, Genügend Vorlauf für Gespräch zu kommen ProfessionelleWas hat Ihnen besonders Große Bandbreite Gute Organisation im Vorfeld und vor Ortgefallen, z.B.?Vorbereitung, Eingehen auf Technikwünsche und -verlässlichkeit Interesse der anwesenden Darstellung derSchülerBerufsfelderWas hat Ihnen nicht gefallen Schlechte zu wenig Schüler für die ,Ausstellung"; zu wenig Fragen der Schüler, teilweise zu passive Konsumhaltung Während d. Vorträge Leere Zu wenig Schüler (3-z.B.?Organisation (z.B. 11; Themen konkreter ankündigen; Vorab Rückmeldung: Wie viele Schüler haben Interesse am Vortrag?; im Foyer 11 4 jeweils)Blockaufteilung) 4. Block könnte wegfallen, wenn nur 3 nötig, alle Blocks verbindlich 11 Sehr unstrukturiert, wenig Die mangelhaftePflichlteilnahme? Vorträge online stellen, Vorab wissen, was die anderen Eltern anbieten Interessierte, Durcheinander Anwesenheit bei derStörende Des- Raumklima, technische Probleme, etwas mehr Vorbreitungszeit vor Ort Club Lise hätte gern, wie Eröffnungsveranstaltinteressierte; Zu viele Angebote, Zusammenfassen einzelner'Berufsbilder, Fehlende Anwesenheitspflicht, offenes vorher besprochen, einen ung in der AulaGeringe Auswahl Ende, mangelnde Teilnahme, Zwangscharakter der Veranstaltung/spürbare Lustlosigkeit (2DTN), Keine Vortragsblock übernommen, (betrifft Lehrer und(zu wenig sprachlich Vorbereitung der Schüler spürbar, Stand der Bundeswehr im Foyer, wenn überhaupt soll es Infostände für war aber nicht konkret Schüler)/künstlerisch), Zu Zivildienst und soz.l ökolog. Jahr geben, Wenig Platz für Anschauungsmaterial (Bilder) angekündigtlange Vorträge'.Weitere Anregungen/Fragen: Bessere Vormilta~sveranstaltungl? ..viele Eltern mussten sich wohl freinehmen, Feedback an die Eltern; Infos Stände außerhalb der Stände außerhalbOrganisation vorab: welche Vorkenntnisse haben die Schüler Vortragszeiten, Größere der Vortragszeiten(bessere Werbung) Anzahl der Schüler vorab wissen für ausreichend Handouts/lnfomaterial Nachfrage bei Schüler sollte Der Career dayMehr Berufsgruppen Vorabbefragung der Schüler, über gewünschte Schwerpunkte (Fragenkatalog: Gehalt, Karriere, künftig vorhanden sein sollte/mussVorab eine Umfrage Weiterbildung, mögliche Arbeitsfelder, Tagesablauf usw.) I Ungünstiger Termin, besser institutio nalisiertnach besonders Überangebot an z,B. juristischen Veranstaltungen vorab prüfen kurZ nach schriftlichem Abi werdengefragten Berufen Zu wenig Stände im Foyer, auch Eltern im Foyer platzieren, Marktplatz in der Aula?, Transparente TN- Im Vorfeld mehr Infos undmachen Liste. Themenschwerpunkte, Klarer Beginn, klares Ende, Bessere Vorbereitung durch die Schüler (sie Hinweise zu den AusstellernKürzere Pauseninteressierende Themen werden an die Ref, weitergegeben 11. Klassenfahrten/Ausflüge der Zielgruppesollte nicht in diesem Zeitraum konkurrieren. Schüler sollen sich vorab selbst informieren und ggf. Fragenüberlegen, je mehr desto größer der Gewinn aus dem Karrieretag. Veranstaltung ist kein Selbstzweck,soll der Orientierung dienen, Begegnung mit anderen Eltern, die sich auch vorgestellt haben,Vo~ahreseltern einladen (Austausch, Synergien, sinnvolle Impulse für weitere Career-days, EtwasImprovisation tut dem Gelingen keinen Abbruch, Vollständiae QualfikationfTitel/Ausübungsberuf angebenStand: 06.09.2010


Antrag an die Gesamtkonferenz vom 13.9.2010:Im Ergebnis des Studientages am 3.9.2010 stellen wir folgenden Antrag an die Gesamtkonferenz der AEO:Zur Durchsetzung der Schulordnung des <strong>Albert</strong>-<strong>Einstein</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s wird ab sofort zunächst folgendes Verfahren umgesetzt:'-0/""11"1. Konsequenzen bei Unterrichtsstörungen, respektlosem Verhalten bzw. leichter Sachbeschädigung:Unterrichtsstörungen, respektloses Verhalten und leichte Sachbeschädigungen werden zur Verbesserung der Übersichtlichkeitund zur Erhöhung der Transparenz mit Hilfe einer Liste im Klassenbuch (s. <strong>Anlage</strong>) mit Datum und Kürzel erfasst. Die genaueBeschreibung des Verstoßes wird zur Dokumentation wie üblich im Klassenbuch unter "Bemerkungen" eingetragen. Handelt essich um einen Schüler/in der Oberstufe, wird der Verstoß dem Tutor mitgeteilt.Auf diese Weise erfasste Verstör~e gegen die Regelungen der Schulordnung führen zu folgenden erzieherischen Maßnahmenbzw.Ordnungsmaßnahmen:Insgesamt drei Verstöße sind von dem/derwiedergutzumachen.entsprechenden Schüler/in durch 60 Minuten "Dienst für die Allgemeinheit"Dazu erhält er/sie vom Klassenlehrer/Tutor einen "Laufzettel", mit dem er/sie diesen geleisteten Dienst innerhalb von zweiWochen nachweisen muss. Dieser "Laufzettel" enthält Hinweise, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuleentsprechende Tätigkeiten zuweisen können.Nach Rückgabe des "Laufzettels" an den Klassenlehrer/Tutor wird dieser vom Klassenlehrer/Tutor einbehalten - ein Vermerk imSchülerbogen erfolgt nicht.Sollte der Dienst aus Gründen, die der Schüler / die Schülerin zu verantworten hat, nicht innerhalb von zwei Wochennachgewiesen werden, wird ein mündlicher Tadel ausgesprochen und dessen Verhängung im Schülerbogen aktenkundiggemacht. Die Eltern des Schülers/der Schülerin werden zu einem Gespräch eingeladen.Folgen danach weitere drei Verstöße, so sind mit der Aushändigung des "Laufzettels" (für weitere 60 Minuten "Dienst für dieAllgemeinheit" - Verfahren s.o.) die Eltern des Schülers/der Schülerin vom Klassenlehrer/Tutor zu einern Gespräch einzuladen ­verbunden mit dem Hinweis, dass der Schüler/die Schülerin sich bei der BUDDY-Gruppe melden soll, um ggf. Unterstützung zurÄnderung seines Verhaltens zu erhalten.Der abgegebene "Laufzettel" und eine Notiz zum Elterngespräch werden vom Klassenlehrer/Tutor in den Schülerbogen geheftet.Folgen danach weitere drei Verstöße, so stellt der Klassenlehrer/Tutor zusätzlich zur Aushändigung des dritten "Laufzettels"(s.o.) einen Antrag auf einen schriftlichen Verweis, über den die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleitersentscheidet.Verbessert ein Schüler/eine Schülerin sein/ihr Verhalten nachhaltig erheblich, dann erfolgt eine schriftliche Mitteilung an dieEltern.Konsequenzen bei Unterrichtsstörungen durch Benutzung von Handys während des Unterrichts:In diesen Fällen wird zusätzlich zum Eintragen in die Liste folgendes Verfahren angewendet:Das Handy wird vom Fachlehrer eingezogen und in einem mit dem Namen, Klasse und Rückgabedatum beschrifteten Umschlagim Lehrerzimmer aufbewahrt. Es wird frühestens am nächsten Unterrichtstag wieder ausgehändigt.Im Wiederholungsfalle ist das Handy von den Eltern des Schülers/der Schülerin in der Schule abzuholen.Weiteres Vorgehen:Im Februar 2011 erfolgt ein Erfahrungsaustausch zur Praktikabilität und zur Wirksamkeit des Verfahrens. Zu diesem Zeitpunktwird geprüft, inwieweit andere Kategorien (Verspätungen, Fehlende HA/AM) in das Verfahren einbezogen werden können bzw.sollen.S.Harke, M.Radners


<strong>Anlage</strong>Entwurf der Übersichtstabelle (Original In DIN A3)------------Name Unterrichtsstörungen Respektlosigkeiten ISachbeschädigungenB.; NataschaC.; EminID:, Victoriajl I.Ll..V"\"..IUU,,Ll. .l VMaßnahmen bei Erziehungskonflikten§ 62Erziehungsmaßnahmen(I) Die Schule soll bei Konflikten und Stönmgen in der Unterrichts-und Erziehungsarbeit gegenüber den Schülerinnen undSchülern vorrangig erzieherische Mittel einsetzen. Bei der Lösungvon Erziehungskonflikten sind alle beteiligten Personen 'sowiedie Erziehungsberechtigten einzubeziehen.(2) Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten und Unterrichtsstörungengehören insbesondere1. das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler,2. gemeinsame Absprachen,3. der mündliche Tadel,4. die Eintragung in das Klassenbuch,5. die Wiedergutmachung angerichteten Schadens,6. die vOlübergehende Einziehung von Gegenständen.(3) Die Lehrkraft entscheidet im Rahmen ihrer pädagogischenVerantwOltung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeitüber das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Süuationsowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oderdes Schülers am ehesten gerecht wird. Die Erziehungsberechtigtensind in geeigneter Weise über die gewählten erzieherischenMittel zu infonnieren.§ 63Ordnungsrnaßnahmen(1) Soweit Erziehungsrnaßnahmen nach § 62 nicht zu einerKonfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolgversprechen, können Ordnungsrnaßnahmen unter Wahrung desGrundsatzes der Verhäl1Jusmäßigkeit getroffen' werden, wenn dieSchülerin oder der Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und'Erziehungsarbeit beeinträchtigt oder andere am Scbulleben Betei·ligte gefährdet. Als nachhaltige Beeinträchtigung der ordnungsgemäßenUnterrichts- und Erziehungsarbeit ist auch ein mehrfachesunentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht anzusehen.,(2) Ordnungsmaßnahmen sindI. der schriftliche Verweis,2.' der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungenbis zu zehn Schultagen,3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe,! 4. die überweisung in eine andere Schule desselben BildungsgangsundS. die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfülltist.Jede Form der körperlichen Züchtigung und andere entwürdigendeMaßnahmen sind verboten.(3) Ordnungsmaßnahrnen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5dürfen nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten einerSchülerin oder eines Schülers getroffen werden; sie sind in derRegel vorher schriftlich anzudrohen. Die Androhung kaml bereitsmit einem schriftlichen Verweis verbUnden werden.(4) Vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnalune sinddie Schülerin oder der Schüler und deren Erziehungsberechtigtezu hören.(5) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. I und2 entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterinoder des Schulleiters, über Ordnungsrnaßnahmen nach Absatz2 Satz 1 Nr. 3 die Gesamtkonferenz oder bei Oberstufenzentrendie Abteilungskonferenz der Lehrkräfte. Ordnungsmaßnahmennach Absatz 2 Satz 1 NT. 4 und 5 werden von der Schulaufsichts..behörde getroffen; zuvor ist die Schulkonferenz zu hören.(6) In dringenden Fällen kann die Schulleiterin oder der Sfhüi.leiter eine Schülerin oder einen Schüler vorläufig bis einerEntscheidung'nach Absatz 5 eine Regelung im Sinne d s Absat·­zes 2 Satz 1 NT. 2 und 3 treffen, wenn auf andere Weis die Aufrechterhaltungeines geordneten Schullebens nicht ge ährleistetwerden kann. Widerspruch und Anfechtungsklage ha en keineaufschiebende Wirkung.(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für Teilnehmerinnen undTerrnehmerder Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichenErwerb allgemein bildender Abschlüsse und für Studierendeder Fachschulen mit der Maßgabe entsprechend, dassdie Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entfallt undan die Stelle der Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 NI'.4 und 5 der Ausschluss von der besuchten Einrichtung bitt. Überdie Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 entscheidetdie Leiterin oder der Leiter der Einrichtung, über denAusschluss von der besuchten Einrichtung die Schulaufsichtsbehörde.


Kurse und Schülerzahlen01 A und BFach Kurs Q1A Schülerzahl Kurs Q1 S Schülerzah I1 ggf. GesamtzahlOE L 01 WL 14 L 01 sO 1SL 02 GS 14 L 02 SH 1SMU L 03 FS 5 L 03 5 10KU L 04 NM 7 L 04 9 16L 05 KUN 6 L 05 9 1SL 06 NM 7 L 06 9 16EN L 07 111 SM 15 L 07 112 STK 15L 081 12 KOS 14 L 08 HUT 15L 09/13 FLT 15 L 09 137 LG 16L 10/13 KM 15L 11 JS 15FR L15/16FD 7 L14/15/16FO 8 15IT L 18 PA 15 L 17 FEL 18L 20 1 21 LAM 10 L 18 LAM 4 14PW L 22 KL 7 L 19 5 12L 23 SCR 7 L 20 6 13L 24 HOL 6 L 21 7 13GE L 25 JA 9 L 22 9 18EK L 26 SY 14 L 23 KRY 17L 27 RA 15 L 24 STK 16MA L 28 WUL 10 L 25 6 16IL 29 HIN 7 L 26 9 16L 30 HL 8 L 27 9 17PH L 31 JW 8 L 28 8 16L 32 REI 6 L 29 8 14L 33 JW 6 L 30 7 13CH L 35 SU 5 L 31 9 14L 36 WF 5 L 32 9 14BI L 37 GRO 15 L 33 DF 11L 38 RT 14 L 34 NEU 11IN L 39 DIE 2 L 35 6 8L 40 DIE 3 L 36 7 10de G 01 GOE 18 G 01 PWE 20G 02 GOE 20 G 02 WAL. 19G03WL 16 G 03 PWE. 18G 04 sO 19 G 04 FNK 19G 05 GRE 18 G 05 JS 19G 06 AM 18 G 06 PWE 19G 07 BGH 19mu G 07 SAM 17 G 08 FS 14G 08 GOE 18 G 09 DIE 16mu-Z G 32 FS 7 G 34 3 11 (1 Sch. aus 13)ku G 09WI 17 G 10 KUN 18G 10WI 17 G 11 ZG 18G 11 KUN 18 G12NM 16G 12 ZG 18 G13NM 17G 14 SCH 17en G 13/18 SCZ 19 G16/21RIT 21G 141"19 LM 17 G 17/22 BIA 20G 15/20 FLT 20 G 18/23 RIT 20G 16/21 FRA 18 G 19/24 JS 21G 17/22 LM 19


20. AUGUST 2010SCHULBUCH-BmLIOTHEKUMSTELLUNG AUF DIE ELKTRONISCHE BUCHAUSLEIHENach dem erfolgreichen Testlauf der digitalenBücherausleihe im letzen Schuljahr für einigeJahrgänge Mathematik wird jetzt die Ausleihe derSchulbücher zum Beginn des neuen Schuljahresauf alle Klassen der SI (7-10) und fast alle Fächer(sofern sie angemeldet wurden) ausgeweitet (ohneWarllpflichtfacher).Bücher der Oberstufe und Lektüren werdenzunächst nicht berücksichtigt.Veränderungen in der BibliothekBücher, die digital ausgeliehen werden sollen,müssen sich dauerhaft in der Schulbuch-Bibliothek(untere Etage) befinden. In den Sommerferienwurden dazu einige Änderungen bzw. umfangreicheUnuäumaktionen vorgenommen, damit allezentral auszuleihenden Bücher dort Platz finden.Falls Sie Bücher nicht an dem gewohnten Ortfinden, fragen Sie das Bibliotheksteam oder diezuständigen Fachbereichsleiter.Die »Duden« und sonstigen Deutschwörterbüchersind jetzt am anderen vorderen Eingang der. Schulbuchbibliothek (1. Etage) zu finden.Ausleihe von BüchernDigital bereits erfasste und mit Barcode verseheneBücher dürfen nur an der Buchausleihtheke in derBibliothek ausgeliehen werden, damit am Schuljahresendealle nicht zurückgegebenen Bücherermittelt werden können. Das gilt auch fürEinzelausleihen an Lehrkräfte oder einzelneSchülerInnen.Eine Liste der schon registrierten Lehrwerke undderen Anzahl ist beigefügt.Vorgehensweise bei der Ausgabe der Bücher andie SchülerIn den Fächern der FK-Vorsitzenden liegt eineListe, auf der alle bereits digital erfassten Bücherihres Fachbereichs aufgelistet sind. Die Fachkollegenmüssen dann bitte bis Fr. 20.8. 14:30 in dieseListe eintragen, welche dieser Bücher sie inwelcher Lerngruppe einsetzen wollen.Wir legen dann für jede Klasse einen Termin zurBuchausleihe innerhalb der nächsten Woche fest.Zu diesem Tennin gehen die Schmer während deslaufenden Unterrichts in Kleingruppen (ohneLehrer) nach und nach in die Bibliothek und holenihre Bücher ab. Die Fachlehrer, die zu diesemTermin unterrichten, werden gebeten, die Klasseüber den Ablauf zu informieren. Sie erhalten dazueine genaue Anleitung.Verfahren für die sonstigen BücherNicht digital erfasste Bücher und alle Oberstufel1­bücher und Lektüren werden über das altbekannteVerfahren der Fachbibliotheken ausgeliehen undzurückgegeben, auch wenn sie bereits mit einemAufkleber mit Barcode versehen sind!Öffnungszeiten der Bibliothel{Die Bibliothek wird im ganzen Schuljahr täglicheÖffnungszeiten anbieten, in denen alle nachträglichnotwendigen Ausleihen und Rückgaben usw.abgewickelt werden können.An die Klassenlehrer: Weisen Sie die Schülerbitte darauf hin, dass sie zu dem Ausleihtermineine zusätzliche Tasche mitbringen sollen, da biszu 14 Bücher ausgeliehen werden kÖlmen.SchülerInnen, die den offiziellen Ausleihterminihrer Klasse verpasst haben, müssen aufgefordertwerden; selbst zur Bibliothek zu gehen und ihrenBüchersatz abzuholen (frühestens in der 2.Schulwoche).


56rechtlichen Vorschriften sowie das Landesgleichstellungsgesetzin de:c Fassung vom 6. September 2002 (GVBI. S. 280) in derjeweils geltenden Fassung unberührt.§ 73Funktionsstellen(I) Die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter derSchuLleiterin oder des Schulleiters sowie die Abteilungsleiterinnenoder Abteilungsleiter an Oberstufenzentren werden gemäߧ 72 a.usgewählt.(2) Für besondere schulfachliche Aufgaben können an Schulenweitere Funktionsstellen eingerichtet werden. Einer Lehrkraftkönnen besondere Aufgaben übertragen werden, ohne dass eineFunktionsstelle eingerichtet wird.§ 74Erweiterte Schulleitung(I) Jede Schule kann sich eine erweiterte Schulleitung geben.(2) Die erweiterte Schulleitung nimmt insbesondere die in § 69Abs.2 genaIUlten Aufgaben wahr. Über die interne Aufgabenverteilungentscheidet die erweiterte Schulleitung mit Zustimmungder Schulleiterin oder des Schulleiters. Die übrigen Rechte undPflichten nach den §§ 69 und 70 bleiben der Schulleiterin oderdem Schulleiter vorbehalten.(3) Der erweiterten Schulleitung gehören an:I: die Schulleiterin oder der Schulleiter,2. die Funktionsstelleninhaberinnen oder Funktionsstelleninhabergemäß § 73 Abs. 1 und3. bis zu vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählteLehrkräfte.Abschnitt IISchulkonferenz§ 75Stellung und Aufgaben(I) An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. DieSchulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremiumder schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeitvon Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigtenund dem Schulpersonal.(2) Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheitender Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Siekann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben;die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenzberaten werden.(3) Die Mitglieder der Schulkonferenz und ihrer Ausschüsse(§ 78 Abs. 2 und 3) können an den Sitzungen der Gesamtkonferenzder Lehrkräfte und ihrer Ausschüsse sowie den anderenKonferenzen der Schule mit beratender Stimme teilnehmen; derAusschluss von der Teilnahme an den Sitzungen der Klassenkonferenzgemäß § 82 Abs. 5 Satz 2 gilt tur alle Mitglieder, dienicht Lehrkräfte sind. Die Mitglieder der Schulkonferenz undihrer Ausschüsse können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben imEinvernehmen mit der verantwortlichen Lehrkraft den Unterrichtbesuchen.§ 76Entscheidungs- und Anhörungsrechte(I) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der RechtsundVerwaltungsvorschriften mit einer Mehrheit von zwei Drittelnder stimmberechtigten Mitglieder überI. die Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenenBewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel (§ 7Abs. 3 bis 5),2. das Schulprogramm und sich daraus ergebende Grundsätzetur die Organisation von Schule und Unterricht (§ 8),3. das Evaluationsprogramm der Schule (§ 9 Abs. 2),4. die Unterrichtung in Unterrichtsfachern oder als Lembereich(§ 12 Abs. 3),5. die Organisation besonderer Bildungs- und Erziehungsaufgabenals Aufgabengebiete (§ 12 Abs. 4),6. die Abweichungen von der Stundentafel (§ 14Abs. 4),7. den bildungsgangübergreifenden Unterricht in der verbundenenHaupt- und Realschule (§ 25 Abs. 2),8. einen Vorschlag tur die Bestellung der Schulleiterin oderdes Schulleiters (§ 72 Abs. 4), der ständigen Vertreterin oderdes ständigen Vertreters der Schulleiterin oder des Schulleitersund der Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter anOberstufenzentren (§ 73 Abs. 1),9. Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgabenundim Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde10. die Dauer der Schu1woche (§ 53 Abs. 2) sowie11. die Namensgebung fur die Schule.(2) Die Schulkonferenz ents~heidetferner mit einfacher MehrheitüberI. die Stellung eines Antrags auf Durch.filluung eines Schulversuchsoder auf Einrichtung als Schule besonderer pädagogischerPrägung (§ 18),2. den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antragsauf Eimichtung von Ganztagsangeboten und Einrichtung alsGanztagsschule (§ 19 Abs. 2),3. Gnmdsätze fur die Betätigung von Schülergruppen (§ 49Abs.2),4. die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens (§ 58 Abs.7),5. Grundsätze fur die Mitarbeit von Eltern und anderen Personenim Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§68 Abs. 2),6. Grundsätze für die Eiruichtung von freiwilligem Unterricht,fur besondere Schulveranstaltungen sowie Vereinbarungenmit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schuleund zur Berufsvorbereitung,7. Grundsätze des Schüleraustausches, der internationalen Zusammenarbeit,der Schülerfahrten und Wandertage sowieüber Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften und8. Verhaltensregeln tur den geordneten Ablauf des äußerenSchulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schuleigenenGrundsätze übera) das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmenzugelassener gewerblicher Tätigkeit sowieb) die Werbung an der Schule sowie Art und Umfang desSponsoring.(3) Die Schulkonferenz ist anzuhören1. vor Anträgen der Schulleiterin oder des Schulleiters nach § 7Abs. 3 Satz 4,


I.j.'I I2,3.4.5.6.DerzurI.2.3.4.5.bei Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und5,vor Entscheidungen über Änderungen der Schulorganisation,insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung undSchließung der Schule, über die vorzeitige Beendigung einesSchulversuchs an der Schule sowie vor Entscheidungen überdie Eimichtung von Ganztagsangeboten oder eines Schulversuchs,sofern die Einrichtung nicht von der Schule beantragtworden ist,vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen ander Schule,vor der Einrichtung von neuen Bildungsgängen, Fachrichtungenund Schwerpunkten in beruflichen Schulen sowievor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen derzuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanungund Schulwegsicherung sowie vor Bildung und Ändenmgvon Schuleinzugsbereicben an Grundschulen.Schulkonferenz kann eine Frist von vier UnterrichtswochenStellungnahme gesetzt werden.§77Mitglieder(1) Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sinddie Schulleiterin oder der Schulleiter,vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnenoder Vertreter,vier von der Gesamtscbülervertretung gewählte Schülerinnenoder Schüler ab Jahrgangsstufe 7,vier von der Gesamtelternvertretung geWählte Erziehungsberechtigteundeine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlageneund gewählte, der Schule nicht angehörende Person,die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischenAufgaben unterstützen soll.Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehörender Schulkonferenz mit beratender Stimme an. Der Schulkonferenzsoll eine Vertretenn oder ein Vertreter der nichtpädagogisehenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender Stimmeangehören.(2) Abweichend von Absatz 1 sind stimmberechtigte Mitgliederder Schulkonferenz an OberstufenzentrenI. die Schulleiterin oder der Schulleiter,2. die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter,3. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilungskonferenzder Lehrkräfte,4. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülerinnen undSchüler der Abteilung und5. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und derArbeitnehmer.Die Mitglieder nach Satz I Nr. 5 werden von den jeweils zuständigenStellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sowie vomDeutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg, benannt.Mit beratender Stimme nehmen die nach § 91 Abs. 2 Satz3 gewählten Elternvertreterinnen oder Eltemvertreter teil.(3) In Schulen, denen mehr al~.-50 Schülerinnen und Schülernichtdeutscher Herkunftssprache angehören, zieht die Schulkonferenzfur die Dauer eines Schuljahres zu ihren Sitzungen je eineSchülerin oder einen Schüler nichtdeutscher Herkunftsspracheund eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigtennichtdeutscher Herkunftssprache als beratende Mitgliederhinzu; dies gilt nicht, wenn Schülerinnen und Schüler nichtdeutscherHerkunftssprache oder Erziehungsberechtigte nichtdeutscherHerkunftssprache Mitglieder der Schulkonferenz sind.(4) Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werdeninnerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuenSchuljahr fur zwei Jahre gewählt.(5) Wählen die Gesamt- oder Abteilungsschülervertretung unddie Gesamtelternvertretung weniger als die Hälfte der ihnen gesetzlichzustehenden stimmberechtigten Mitglieder in die Schulkonferenz,so werden die Aufgaben der Schulkonferenz von derGesamtkonferenz der Lehrkräfte wahrgenommen; in diesem Fallhaben die in die Schulkonferenz gewählten Mitglieder Stimmrechtin der Gesamtkonferenz.§78Verfahrensgrundsätze, Ausschüsse(1) DenVorsitzinderSchulkonferenzführtdieScbulleiterin oderder Schulleiter. Die Schulkonferenz wird von ihr oder ihm mindestensviermal im Jahr einberufen. Sie ist beschlussfahig, wenndie Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.(2) Die Scbulkonferenz kann zur Beratung und Entscheidungeinzelner Aufgaben, insbesondere zur Vermittlung bei Erziehungskonflikten,Ausschüsse bilden. Über die Zahl der Mitgliederund die Zusammenset~mg des Ausschüsse entscheidet dieSchulkonferenz; dabei soll jede in der Scbulkonferenz vertreteneGruppe angemessen vertreten sein.(3) Die Schulkonferenz jeder beruflichen Schule bildet einenFachausschuss. Der Fachausschuss berät die Schulkonferenz beider Durchfuhrung ihrer Aufgaben. Er befasst sich insbesonderemit1. der Koordinierung der schulischen lmd der betrieblichen Ausbildung,2. der weiteren Entwicklung der Ausbildung an der Schule,3. dem Ausbau der Fachräume und der Lehrmittelsammlung,4. Meinungsverschiedenheiten von allgemeiner Bedeutung zwischenSchule und Betrieb,5. Fragen der fachpraktischen Ausbildung in den Bildungsgängendes Oberstufenzentrums.(4) Dem Fachausschuss gehören an:1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,2. zwei Vertreterinnen oderVertreter derLehrkräfte in der Schulkonferenz,3. die Vertreterin oder der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin der Schulkonferenz und4. je zwei bis funf weitere Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeberund der Arbeitnehmer.Die Anzahl der Mitglieder nach Satz 1 NT. 4 soll so bemessensein, dass die an der Schule überwiegend vertretenen Berufsspartenberücksichtigt werden, § 77 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend;die Benennung erfolgt für .vier Jahre. Die oder der Vorsitzendewird jeweils fur zwei Jahre abwechselnd aus dem Kreis der Vertreterinnenund Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmergewählt.57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!