Stadtanzeiger 2012 - Stadt Oelsnitz
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Die <strong>Stadt</strong> <strong>Oelsnitz</strong> handelt hier im Namen der Gemeinde Eichigt<br />
gemäß § 8 Sächs.KomZG i.V.m. der Gemeinschaftsvereinbarung über<br />
die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vom 16.05.2000 in der<br />
jeweils gültigen Fassung.<br />
Ortsübliche Bekanntmachung<br />
der Gemeinde Eichigt<br />
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Außenbereichssatzung<br />
nach § 35 BauBG, Ortsteil Süßebach, Hauptstraße<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichigt hat in seiner Sitzung am<br />
26.06.<strong>2012</strong> den Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 BauBG,<br />
Ortsteil Süßebach, Hauptstraße in der Fassung vom 01.06.<strong>2012</strong> sowie<br />
die Begründung zum Entwurf der Außenbereichssatzung gebilligt und<br />
für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.<br />
Zeitgleich wird das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst<br />
folgende Flurstücke der Gemarkung Süßebach: 9a, 11 (teilweise), 11c,<br />
11d, 11e, 11f, 11g, 12a, 12b, 12c, 12/1 (teilweise), 12/3, 12/4, 29b, 29e,<br />
29f, 29/1 (teilweise), 29/2 (teilweise), 29/3 (teilweise), 29/5 (teilweise),<br />
29/7 (teilweise), 29/8, 35b, 35/3, 35/4, 35/5, 82b, 91/1 (Hauptstraße,<br />
teilweise).<br />
Planungsziel ist, der Gemeinde Eichigt eine „bauliche Eigenentwicklung“<br />
gemäß dem Ziel 5.1.2 des Landesentwicklungsplanes Sachsen,<br />
d.h. hier insbesondere die Neuerrichtung einiger Wohnhäuser, bedarfsgerecht<br />
zu ermöglichen. Mit dieser Außenbereichssatzung sollen<br />
die Zulässigkeitsvoraussetzungen für solche Vorhaben begünstigt<br />
werden.<br />
Der Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 BauBG, Ortsteil Süßebach,<br />
Hauptstraße in der Fassung vom 01.06.<strong>2012</strong> mit ihrer Begründung<br />
liegt in der Zeit vom<br />
10.09.<strong>2012</strong> – 10.10.<strong>2012</strong><br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oelsnitz</strong>, Markt 1, 08606 <strong>Oelsnitz</strong>/Vogtl.,<br />
<strong>Stadt</strong>bauamt, Zimmer 2.07 während der Dienststunden<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
sowie in der Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626<br />
Eichigt während der Dienststunden<br />
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag 7.30 bis 11.30 Uhr und 12.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 12.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag 12.00 bis 14.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Während der vorgenannten Frist (10.09.<strong>2012</strong> – 10.10.<strong>2012</strong>) können<br />
von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Oelsnitz</strong>, Markt 1, 08606 <strong>Oelsnitz</strong>/Vogtl., <strong>Stadt</strong>bauamt,<br />
Zimmer 2.07 oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oelsnitz</strong>, Markt 1, 08606 <strong>Oelsnitz</strong>/Vogtl., <strong>Stadt</strong>bauamt,<br />
Zimmer 2.07 vorgebracht werden.<br />
Darüber hinaus können während der vorgenannten Frist (10.09.<strong>2012</strong><br />
– 10.10.<strong>2012</strong>) von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich<br />
in der Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt oder<br />
während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung<br />
Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt vorgebracht werden.<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird,<br />
ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben,<br />
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte<br />
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung<br />
nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Oelsnitz</strong>/Vogtl., 27.08.<strong>2012</strong><br />
Mario Horn<br />
Oberbürgermeister<br />
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Herzlichen Glückwünsch<br />
Eichigts Bürgermeister Christoph Stölzel feierte<br />
am 28. Juli <strong>2012</strong> seinen 60. Geburtstag. Mario<br />
Horn, der <strong>Oelsnitz</strong>er Oberbürgermeister, gratulierte<br />
im Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelsnitz</strong> und wünschte<br />
Gesundheit, Schaffenskraft und weiterhin<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
Christoph Stölzel erbat sich von seinen Geburtstagsgästen<br />
anstelle von Blumen oder Geschenke<br />
eine Spende für die alte reparaturbedürftige Eule-Orgel der Eichigter<br />
Katharinen-Kirche. Dieser Bitte entsprachen viele Gratulanten,<br />
sodass er sich über rund 1.600 Euro für die Orgelreparatur freuen<br />
konnte.<br />
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Straße in Burkhardtsgrün<br />
Am 05.07.<strong>2012</strong> wurde nach einem Unwetter die Straße in Burkhardtsgrün<br />
stark unterspült und beschädigt. Der Gemeinderat vergab in seiner<br />
Sitzung am 13.08.<strong>2012</strong> die Baumaßnahme zur Sicherung der Zufahrtsstraße<br />
in Höhe von 13.367,68 € an die Firma UTR aus dem Ortsteil<br />
Schönbrunn. Da es sich hier um die einzige Zufahrt für die Wohngebäude<br />
und die landwirtschaftlichen Nutzflächen handelt, ist Eile geboten.<br />
Die Finanzierung wird von der Gemeinde Bösenbrunn übernommen,<br />
Fördermittel sind auf Grund der Dringlichkeit nicht verfügbar. Die Reparaturarbeiten<br />
sollen Ende September bis Oktober ausgeführt werden.<br />
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Sprechzeiten des Versicherungsamtes<br />
des Vogtlandkreises<br />
Seit Juli <strong>2012</strong> bietet das Versicherungsamt jeden zweiten Mittwoch im<br />
Monat Sprechzeiten<br />
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
im Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Reichenbach,<br />
Postplatz 3, Zimmer-Nr. 315 an.<br />
Die Sprechzeiten im Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Plauen, Unterer Graben 1, Zimmer-Nr. 324 finden statt am:<br />
Mo. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Mi. (außer 2. Mittwoch des Monats) und Freitag von 9.00 Uhr bis<br />
12.00 Uhr.<br />
Allgemeine Auskünfte werden während der Sprechzeiten erteilt. Persönliche<br />
Auskünfte zu Ihrer Rente, z. B. frühester Rentenbeginn, mit oder<br />
ohne Abschlag, Kontenklärung oder Rentenantragstellung sind zeitintensiver<br />
und benötigen daher einen anderen Zeitrahmen. Vereinbaren<br />
Sie bitte hierzu immer einen Termin. Terminvereinbarungen mit Frau<br />
Gaubitz sind unter der Telefon-Nummer (0 37 41) 3 92 – 1038 möglich.<br />
<strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong> · 31. August <strong>2012</strong> 5