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4MB - Kollegium Spiritus Sanctus

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DasGymnasium1 Ziel der Maturitätsschulen ist es, Schülernim Hinblick auf ein lebenslanges Lernengrundlegende Kenntnisse zu vermittelnsowie ihre geistige Offenheit und dieFähigkeit zum selbständigen Urteilen zufördern. Die Schulen streben eine breitgefächerte, ausgewogene und kohärenteBildung an, nicht aber eine fachspezifischeoder berufliche Ausbildung. Die Schülergelangen zu jener persönlichen Reife,die Voraussetzung für ein Hochschulstudiumist und die sie auf anspruchsvolleAufgaben in der Gesellschaft vorbereitet.Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz,die Willenskraft, die Sensibilität inethischen und musischen Belangen sowiedie physischen Fähigkeiten ihrer Schüler.2 Maturanden sind fähig, sich den Zugangzu neuem Wissen zu erschliessen, ihreNeugier, ihre Vorstellungskraft und ihreKommunikationsfähigkeit zu entfaltensowie allein und in Gruppen zu arbeiten.Sie sind nicht nur gewohnt, logisch zudenken und zu abstrahieren, sondernhaben auch Übung im intuitiven, analogenund vernetzten Denken. Sie haben somitEinsicht in die Methodik wissenschaftlicherArbeit.3 Maturanden beherrschen eine Landesspracheund erwerben sich grundlegendeKenntnisse in anderen nationalen undfremden Sprachen. Sie sind fähig, sichklar, treffend und einfühlsam zu äussern,und lernen, Reichtum und Besonderheitder mit einer Sprache verbundenen Kulturzu erkennen.4 Maturanden finden sich in ihrer natürlichen,technischen, gesellschaftlichenund kulturellen Umwelt zurecht, unddies in Bezug auf die Gegenwart und dieVergangenheit, auf schweizerischer undinternationaler Ebene. Sie sind bereit,Verantwortung gegenüber sich selbst,den Mitmenschen, der Gesellschaft undder Natur wahrzunehmen. (Verordnungdes Bundesrates/Reglement der EDKüber die Anerkennung von gymnasialenMaturitätsausweisen (MAR) vom 16.Januar/15. Februar 1995/Teilrevison vom27. Juni 2007, Artikel 5).Allgemeine StrukturDie gymnasiale Ausbildung am <strong>Kollegium</strong>erstreckt sich über fünf Jahre, gemäss denim Maturitätsanerkennungsreglement (MAR)der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)festgelegten Bedingungen, beziehungsweisedem Rahmenlehrplan der EDK.Während der fünf Jahre Gymnasium, dasmit dem Erwerb des gymnasialen Maturitätszeugnissesabgeschlossen wird, werdendie folgenden Fächer unterrichtet:Die GrundlagenfächerIn den Grundlagenfächern erhalten dieSchüler das Rüstzeug, das man für einegymnasiale Allgemeinbildung als unerlässlicheinstuft.Der Kanton Wallis hat die Grundlagenfächernoch durch die kantonalen Fächer Religionsunterricht,Informatik und Italienischoder Latein erweitert.Das SchwerpunktfachMit dem Schwerpunktfach geben dieSchüler ihrer Ausbildung ein bestimmtesProfil. Die Wahl des Schwerpunktfachesermöglicht eine vertiefte Beschäftigung miteinem bestimmten Fachbereich. Angebotenwerden am <strong>Kollegium</strong> <strong>Spiritus</strong> <strong>Sanctus</strong> BrigSchwerpunktfächer aus allen Fachbereichen(Sprachen, Naturwissenschaften und Mathematik,Geistes- und Sozialwissenschaftensowie Kunst und Musik).Das ErgänzungsfachEine zusätzliche Erweiterung erfährt diegymnasiale Ausbildung durch die Wahldes Ergänzungsfaches. Hier kann derSchüler aus vierzehn Angeboten das ihmentsprechende Ergänzungsfach auswählen.Die Wahlfreiheit ist insofern eingeschränkt,als hier nicht das gleiche Fach gewähltwerden darf wie im Schwerpunkt. DasErgänzungsfach bietet die Möglichkeit,den gewählten Schwerpunkt zu verstärkenoder aber die gymnasiale Ausbildung mitder Wahl eines anderen Fachgebietes zuerweitern.WahlmöglichkeitenIn der 1. Klasse wird allen Schülern die gleichegymnasiale Grundausbildung vermittelt.Einzig im Bereich des Religionsunterrichtesund in der dritten Fremdsprache müssensie bereits mit der Anmeldung für dasGymnasium entscheiden, ob sie ChristlicheReligion oder Religionswissenschaft und obsie Latein oder Italienisch belegen wollen.Im zweiten Semester der 1. Klasse müssensich die Schüler dann auf ihr Schwerpunktfachfestlegen, das sie bis zur Maturabeibehalten.Im zweiten Semester der 3. Klasse entscheidensie sich für ein Ergänzungsfach,das sie dann während zwei Jahren belegen.Dieses differenzierte progressive Wahlsystemermöglicht den Schülern, ihrergymnasialen Ausbildung ein persönlichesProfil zu geben.Die MaturaarbeitAuf Grund allgemeiner Themen, die sich aufdie unterrichteten Fächer beziehen, wähltjeder Schüler nach seinem Interesse einvon den Lehrpersonen vorgeschlagenesoder von der Schulleitung akzeptiertesselbst gewähltes Thema und verfasstdazu seine Maturaarbeit. Die Maturaarbeitbesteht aus einem Schrifttum oder einemredigierten Kommentar und einer mündlichenPräsentation. Die erreichte Gesamtnoteder Maturaarbeit ist Bestandteil des gymnasialenMaturazeugnisses.Allgemeine BestimmungenRechtliche Grundlagen- Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über dieAnerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR)vom 16. Januar/15. Februar 1995/Teilrevison vom 27. Juni 2007- Allgemeines Reglement über die Mittelschulen vom 17. Dezember2003- Reglement der Handelsmittelschulen des Kantons Wallis vom20. Mai 1992- Reglement über die Schulzeit am Gymnasium und die Maturitätsprüfungenim Kanton Wallis vom 10. April 2002 bzw. 10.Juni 2009- Reglement über die Organisation der kantonalen Gymnasienvom 9. Oktober 1974- Weisungen vom 10. Dezember 2004 betreffend die Maturaarbeit- Beschluss über die Festsetzung der Einschreibegebühren fürdie Diplom- und Maturitätsprüfungen vom 2. Oktober 1970- Interne Reglemente des <strong>Kollegium</strong>s <strong>Spiritus</strong> <strong>Sanctus</strong> BrigAufnahmebedingungenDie Aufnahmebedingungen sind in den folgenden Grundlagengeregelt:- Gesetz über die Orientierungsschule vom 13. Mai 1987- Weisungen vom 16. Dezember 2009 über die Aufnahme in dieMittelschulen Schuljahr 2012/2013- Weisungen vom 27. April 2001 betreffend die Aufnahme, denWechsel und die Beförderung in den verschiedenen Bildungswegender Oberwalliser Mittelschulen- Richtlinien vom 30. Mai 2008 betreffend den Sprachaustauschvon Schülern der Kollegien des Ober- und UnterwallisDie Aufnahmebedingungen für das Gymnasium sind im Gesetzüber die Ortientierungsschule vom 13. Mai 1987 im Artikel 19-21geregelt.Die Aufnahmebedingungen für die Sportmittelschule hsk+m sindim Gesetz über die Ortientierungsschule vom 13. Mai 1987 imArtikel 22 geregelt.Aufnahme- Die Aufnahme aus den deutschsprachigen Orientierungsschulzentrendes Kantons Wallis erfolgt via Direktion der Orientierungsschule.- Die Aufnahme aus den französischsprachigen Orientierungsschulzentrendes Kantons Wallis erfolgt via das Bureau deséchanges linguistiques, Aula du Collège de la Planta, 1950Sitten. Tél.: 027/606 41 30.- Aufnahmegesuche aus ausserkantonalen Schulen sind direktan das Rektorat <strong>Kollegium</strong> <strong>Spiritus</strong> <strong>Sanctus</strong> Brig zu richten.Schulgeld- Für Schüler, derenEltern im Wallis wohnen:0.00 Fr.- Für Walliser mit Wohnsitzausserhalb des Kantons Wallis: 2000.00 Fr.- Für alle anderen Schüler: 4000.00 Fr.VerpflegungFür interne und externe Schüler besteht über Mittag die Möglichkeit,sich in der Mensa des Internates oder in der Cafeteriazu verpflegen.VersicherungVon Seiten der Schule besteht keine Unfall- und Haftpflichtversicherungfür die Schüler. Es wird dringend empfohlen, eine privateUnfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.Alle auf dieser Seite aufgeführten Gesetze, Reglemente, Weisungenund Richtlinien sind im Internet unter der Adresse:www.spiritus.ch/gymnasium/schule/downloads/ zu finden.6465

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