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Männer und Teilzeit (PDF, 3438 kb) - KV Schweiz

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12226 BewerbungenPolitik <strong>und</strong> WirtschaftStellensuche. Werner Meister* hat einen Absagebrief erhalten, worin steht,dass ein jüngerer Bewerber bevorzugt werde. Das ist nur eine von vielenfrustrierenden Reaktionen, mit denen der 60-Jährige konfrontiert ist. Von Therese JäggiEndlose Stellensuche: eine Absage nach der anderen.«Ich gebe jeder Bewerbung eine Nummer»,sagt Werner Meister. Am Tag,als wir dieses Gespräch führen, ist er beider Zahl 226 angelangt. Allein seit Novemberhat er sich 80 Mal beworben. DasRegionale ArbeitsvermittlungszentrumRAV verlangt pro Monat zehn Bewerbungen.An dieser Zahl orientiert sich der60-jährige Werner Meister aber nicht. Erschreibt die Bewerbungen nicht um dieAuflagen des RAV zu erfüllen, sondernschlicht <strong>und</strong> einfach weil er arbeiten will.Werner Meister hat sich an den <strong>KV</strong><strong>Schweiz</strong> gewandt, weil ihm in einem Artikelüber mögliche Begründungen vonAbsagen auf Stellenbewerbungen eineUngereimtheit aufgefallen ist. In diesemArtikel (Context 1-2011) sagt eine HR-Managerin,man dürfe gegenüber einem60-Jährigen nicht erwähnen, dass er aufgr<strong>und</strong>seines Alters nicht eingestelltwerde. Man riskiere deswegen eine Klagewegen Verletzung des Gleichstellungsar-tikels. Dies machte Werner Meister stutzig.Nur zu gut erinnerte er sich an einen Absagebrief,den er kürzlich erhalten hat.Darin stand: «Sie werden sicher verstehen,dass wir einen jüngeren Bewerber suchen.»Absender dieses Schreibens ist dieZugerland Verkehrsbetriebe AG.Fehlendes GesetzLaut dem Rechtsdienst des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> istes aber durchaus zulässig, das Alter alsGr<strong>und</strong> für eine Absage zu erwähnen.Zwar steht in der B<strong>und</strong>esverfassung, dassniemand wegen seines Alters diskriminiertwerden darf, doch würde diesesDiskriminierungsverbot für Arbeitgebererst verbindlich, wenn es – wie bei dergeschlechtlichen Diskriminierung – Eingangin eine konkrete gesetzliche Regelungfinden würde. Bei der geschlechtlichenDiskriminierung besteht mit demGleichstellungsgesetz eine entsprechendeGr<strong>und</strong>lage.Werner Meister nimmt es den ZugerlandVerkehrsbetrieben nicht einmal übel,dass sie sich so direkt geäussert haben.«Die waren wenigstens ehrlich.» Bei manchenanderen hätte es wohl genau gleichgetönt, wenn sie den Gr<strong>und</strong> für die Absagehätten erwähnen müssen. Stattdessentrifft er in den Absagen auf die ewiggleichen Floskeln: Man habe das Kandidatenfeldeingrenzen müssen, es seienBewerbungen eingegangen, welche demAnforderungsprofil besser entsprächen,leider müssen sie einen negativen Entscheidgeben. All das bedauern die Absenderimmer sehr, <strong>und</strong> sie wünschen vielGlück <strong>und</strong> alles Gute für die weitere Stellensuche.Nicht viel anders tönt es, wennMeister gelegentlich einmal telefonischnachfragt. Nach r<strong>und</strong> 200 Absagen machter sich über seine Chancen auf dem Arbeitsmarktkeine Illusionen mehr. Aber ergibt auch nicht auf. Er kämpft um eineneue Stelle. Jeden Tag.context 3 – 2011

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