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seit 1902 Im Dienst der Jagd<br />
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der Zahl der gefallenen Würfe der Landesgruppe ausrichtet. Sollte sich herausstellen, dass mehr Hunde als<br />
für die Landesgruppe zugelassen, sich für die Hegewald bewerben, so müsste in der Landesgruppe eine<br />
interne Ausscheidungsprüfung (VJP-Ergebnis + F- u. H-Bewertungen + Leistung bei der Wasservorprüfung)<br />
stattfinden. Bei Nichtausschöpfung der zugewiesenen Quote in einer Gruppe, könnte der Überhang<br />
an Gruppen gehen, in denen Ausscheidungsprüfungen stattfinden mussten.<br />
Enten und Wasserreviere<br />
Obwohl Entenzüchter der ausrichtenden Gruppe eine Bestätigung geben müssen, dass ihre Enten entsprechend<br />
§ 35 (4) (b) HZPO aufgezogen wurden, hatte ich oft den Eindruck, dass das nur bedingt zutraf.<br />
Hier ist der <strong>VDD</strong>, nicht nur die ausrichtende Gruppe gefordert, für die Hegewald Lieferverträge mit<br />
Entenzüchtern abzuschließen, bei denen die Aufzucht der Enten wie in § 35 (4) (b) verlangt auch erfolgt.<br />
Wenn hierdurch der Einkaufspreis pro Ente steigen sollte, könnte der Mehrpreis auf die Nenngebühr aufgeschlagen<br />
werden. Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahme von den Führern akzeptiert wird. Sie haben<br />
dann die Gewissheit, dass ihre Hunde an Enten arbeiten, die das Wasser und nicht das Land als natürlichen<br />
Lebensraum kennen. Nur so können die Hunde ihre tatsächlichen Leistungen im Wasser auf dieser bedeutsamen<br />
Prüfung zeigen. Wenn trotzdem eine Ente das Land annimmt und, wie geschehen, nach knapp einer<br />
Minute dort vom Hund gegriffen wird, so wird diese Ente dem Prüfungsfach und dem Hegewaldziel nicht<br />
gerecht. Um die Wasserarbeit (HZPO § 37) auch entsprechend bewerten zu können, müsste in einem solchen<br />
Fall für den Hund eine weitere prüfungskonforme Ente ausgesetzt werden. Aber nicht nur die Enten<br />
sind es, die die Hunde fordern. Einen gleich großen Anteil haben die Wasserreviere. Was da zum Teil den<br />
Prüfungsteilnehmern angeboten wurde, war nie und nimmer ein prüfungsgerechtes Gewässer. Wenn eine<br />
ausrichtende Gruppe nur sehr gute Feldreviere aber schlechte Wasserreviere hat, sollte sie vielleicht mit<br />
einer anderen Gruppe, die bessere Wasserreviere hat, eine ARGE bilden.<br />
Richter auf der Hegewald<br />
Schon seit vielen Jahren, als Richter mit der Materie einigermaßen vertraut, stelle ich auf den Hegewald-<br />
Zuchtprüfungen fest, dass dort Richter eingesetzt waren, bei denen die Qualifikation, auf einer Hegewald<br />
zu richten, nicht erkennbar war.<br />
Hierzu einige Erlebnisse:<br />
1. Ein Obmann äußerte sich, bei ihm würde grundsätzlich keine Benotung mit 12 vergeben. Frage: Wo<br />
bleibt die Gleichwertigkeit der Beurteilung zu anderen Richtergruppen, insbesondere wenn der Obmann<br />
sich in seiner Gruppe mit seiner Meinung durchsetzt? Wird hierdurch nicht das Hauptziel einer<br />
Anlageprüfung, hier sogar Ausleseprüfung, nämlich das Herausstellen der wirklich höchst veranlagten<br />
Hunde, mit solcher sachfremden Einstellung vorsätzlich verhindert?<br />
2. Ein Obmann verkündet allen Ernstes bei der Endbewertung von 3 erfolgreichen Hasenspuren, dass<br />
die Gesamtnote aller Richter der Gruppe 10,54 sei. Weil dieser Wert über 10,5 liege, würde eine 11<br />
vergeben. Frage: Nach welcher mathematischen Formel kommt 10,54 zustande und wo steht sie in der<br />
HZPO?<br />
3. Drei junge Richter bilden eine Richtergruppe. Nach jeder Arbeit eines Hundes stellen sie sich zusammen<br />
und diskutieren, z.T. kontrovers, welche Note angebracht sei. Einem ehemaligen Hegewaldsieger,<br />
der in der Corona mitging, fiel dies schon am frühen Morgen auf. Er stoppte auf seinem Chronometer<br />
die Zeit, die die 3 Richter mit ihren Diskussionen den Prüflingen raubten. Er kam am Nachmittag<br />
nach Abschluss der Prüfung auf 1 Stunde und 43 Minuten. Frage: Kann bei der Zusammenstellung<br />
der Richtergruppen nicht darauf geachtet werden, dass drei junge Richter, die im Richterwesen noch<br />
unerfahren und bei der Benotung noch unsicher sind, nicht in einer Gruppe richten?<br />
4. In einer Richtergruppe äußerten sich zwei Richter gleichlautend, dass sie keine Schwarzschimmel<br />
mögen. Frage: Ist hier der Führer von einem Schwsch nicht schon im Voraus bei der Benotung einem<br />
Brsch unterlegen?<br />
5. Ein Richterobmann (sogar Gruppenvorsitzender) sagt zum Führer eines hervorragend suchenden<br />
Hundes, sein Hund müsse aber quer zu den Rübenreihen suchen, obwohl der Wind im Winkel von ca.<br />
35° zu den Reihen stand und der Hund somit vorbildlich, vollkommen quer zu diesem Wind, suchte.<br />
Das Urteil fiel entsprechend der laienhaften Forderung des Obmannes niedrig aus. Ergebnis: Der erfahrene<br />
Führer war, wie Mitführer und Zuschauer, von der Hegewald bedient.<br />
6. Die hervorragende Führigkeit eines Hundes zeigte sich dadurch, dass der Hund bei einer tollen flotten<br />
Suche alle paar Sekunden mit blitzschnellem, wirklich kaum bemerkbaren Blick ständig Kontakt zu<br />
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