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ältester Teilnehmer Helmut Unterer mit 93 Jahren. - Nattheim

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Freitag, 15. Januar 2010 <strong>Nattheim</strong>er Nachrichten Nummer 02<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

über die<br />

Festsetzung der Grundsteuer 2010<br />

I. Steuerfestsetzung<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Nattheim</strong> hat durch Satzung<br />

über die Erhebung der Realsteuer vom 28.01.2005 die<br />

Hebesätze ab dem Kalenderjahr 2005 auf<br />

- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft<br />

(Grundsteuer A) und<br />

- 360 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />

festgesetzt.<br />

Die Hebesätze sind seit dem Kalenderjahr 2004 unverändert.<br />

Steuerpflichtige, deren Grundsteuer gleich bleibt wie im Vorjahr,<br />

erhalten keinen Steuerbescheid für 2010. Für sie wird die<br />

Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 gemäß § 27 Abs. 3<br />

Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>mit</strong> dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.<br />

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung<br />

treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher<br />

Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen<br />

Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend<br />

an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender<br />

schriftlicher Grundsteuerbescheid.<br />

II. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte<br />

Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser<br />

öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Nattheim</strong>, Fleinheimer Str. 2, 89564 <strong>Nattheim</strong>,<br />

einzulegen.<br />

Der Widerspruch kann nicht da<strong>mit</strong> begründet werden, dass die im<br />

Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen<br />

Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegungen<br />

des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der<br />

Grundsteuer nicht aufgehoben.<br />

III. Zahlungsaufforderung<br />

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010<br />

zu den Fälligkeitsterminen und <strong>mit</strong> den Beträgen, die sich aus Standesamtliche Nachrichten<br />

dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffent-<br />

lichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der im Be-<br />

scheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu<br />

überweisen oder einzuzahlen.<br />

Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Gemeindekasse<br />

die fälligen Beträge termingerecht abbuchen. Die Gemeindekasse<br />

weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin,<br />

dass die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren die Steuerzahlungen<br />

erleichtern und dadurch unnötige Mahngebühren und<br />

Säumniszuschläge vermieden werden.<br />

IV. Auskunft<br />

Auskünfte über die Steuerfestsetzung erteilt das Steueramt,<br />

Telefon 07321/9784-23 oder –24.<br />

Auskünfte über die Zahlungsabwicklung erteilt die Gemeindekasse,<br />

Telefon 07321/9784-28.<br />

<strong>Nattheim</strong>, den 15.01.2010<br />

gez.: Norbert Bereska<br />

Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Seite 032<br />

Bürgermeisterwahl am 24. Januar 2010<br />

Wahlbenachrichtigungskarten<br />

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das<br />

Wählerverzeichnis der Gemeinde <strong>Nattheim</strong> eingetragen sind,<br />

haben <strong>mit</strong>tlerweile eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren<br />

Personalausweis oder Reisepass am Wahlsonntag, 24. Januar<br />

2010 in das Wahllokal <strong>mit</strong>!<br />

Stimmabgabe am Wahlsonntag<br />

Die Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl wird ohne Wahlumschläge<br />

durchgeführt. Der Stimmzettel wird den Wählern<br />

beim Eintritt in das Wahllokal ausgehändigt.<br />

Mit diesem Stimmzettel<br />

- begibt sich der Wähler in die Wahlkabine,<br />

- kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und<br />

- faltet ihn so zusammen, dass seine Stimmabgabe beim Einwurf<br />

in die Wahlurne nicht erkennbar ist.<br />

Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />

Nach der Stimmabgabe begibt sich der Wähler <strong>mit</strong> dem<br />

gefalteten Stimmzettel und der Wahlbenachrichtigungskarte zum<br />

Tisch des Wahlvorstands und legt seine Wahlbenachrichtigungskarte<br />

vor. Nach Aufforderung durch ein Mitglied des<br />

Wahlvorstands wirft der Wähler seinen Stimmzettel dann selbst<br />

in die Wahlurne.<br />

Auszählung des Wahlergebnisses<br />

Ab 18.00 Uhr werden die Wahlbezirke in den jeweiligen<br />

Wahllokalen sowie die Briefwahl im Rathaus ausgezählt. Das<br />

Wahlergebnis wird nach der Auszählung im Eingangsfoyer des<br />

Rathauses ausgehängt.<br />

Sie können sich das Wahlergebnis am Wahlabend aber auch auf<br />

unserer Homepage unter www.nattheim.de ansehen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Anmeldung zur Eheschließung:<br />

22.12. Dieter Danzer, wohnhaft in <strong>Nattheim</strong>, Starenweg 8 und<br />

2009 Sonja Nußbaum, wohnhaft in <strong>Nattheim</strong>, Starenweg 8.<br />

Familiennachrichten<br />

Wir beglückwünschen folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

herzlichst zu ihren Geburtstagen.<br />

16.01. Herrn Dietrich Körner, <strong>Nattheim</strong>, Goethestr. 16, zum 70.<br />

17.01. Herrn Jan-Ulrich Rademaker, <strong>Nattheim</strong>, Goethestr. 17,<br />

zum 72.<br />

19.01. Frau Anneliese Kohn, <strong>Nattheim</strong>, Habichtweg 5/1,<br />

zum 71.<br />

Herrn Hermann Weber, Steinweiler, Lohhöfe 1, zum 75.<br />

Herrn Walter Riek, <strong>Nattheim</strong>, Rotkehlchenweg 6,<br />

zum 71.<br />

21.01. Frau Elisabeth Deißinger, <strong>Nattheim</strong>, Jägergasse 7,<br />

zum 78.<br />

Frau Martha Baamann, <strong>Nattheim</strong>, Eichendorffweg 4,<br />

zum 70.<br />

22.01. Herrn Franz Haas, <strong>Nattheim</strong>, Kirchbergstr. 73, zum 71.

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