ältester Teilnehmer Helmut Unterer mit 93 Jahren. - Nattheim
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Freitag, 15. Januar 2010 <strong>Nattheim</strong>er Nachrichten Nummer 02<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
über die<br />
Festsetzung der Grundsteuer 2010<br />
I. Steuerfestsetzung<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Nattheim</strong> hat durch Satzung<br />
über die Erhebung der Realsteuer vom 28.01.2005 die<br />
Hebesätze ab dem Kalenderjahr 2005 auf<br />
- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft<br />
(Grundsteuer A) und<br />
- 360 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />
festgesetzt.<br />
Die Hebesätze sind seit dem Kalenderjahr 2004 unverändert.<br />
Steuerpflichtige, deren Grundsteuer gleich bleibt wie im Vorjahr,<br />
erhalten keinen Steuerbescheid für 2010. Für sie wird die<br />
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 gemäß § 27 Abs. 3<br />
Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>mit</strong> dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.<br />
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung<br />
treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />
ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher<br />
Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen<br />
Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend<br />
an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender<br />
schriftlicher Grundsteuerbescheid.<br />
II. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte<br />
Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser<br />
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim<br />
Bürgermeisteramt <strong>Nattheim</strong>, Fleinheimer Str. 2, 89564 <strong>Nattheim</strong>,<br />
einzulegen.<br />
Der Widerspruch kann nicht da<strong>mit</strong> begründet werden, dass die im<br />
Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen<br />
Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegungen<br />
des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der<br />
Grundsteuer nicht aufgehoben.<br />
III. Zahlungsaufforderung<br />
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010<br />
zu den Fälligkeitsterminen und <strong>mit</strong> den Beträgen, die sich aus Standesamtliche Nachrichten<br />
dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffent-<br />
lichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der im Be-<br />
scheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu<br />
überweisen oder einzuzahlen.<br />
Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Gemeindekasse<br />
die fälligen Beträge termingerecht abbuchen. Die Gemeindekasse<br />
weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin,<br />
dass die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren die Steuerzahlungen<br />
erleichtern und dadurch unnötige Mahngebühren und<br />
Säumniszuschläge vermieden werden.<br />
IV. Auskunft<br />
Auskünfte über die Steuerfestsetzung erteilt das Steueramt,<br />
Telefon 07321/9784-23 oder –24.<br />
Auskünfte über die Zahlungsabwicklung erteilt die Gemeindekasse,<br />
Telefon 07321/9784-28.<br />
<strong>Nattheim</strong>, den 15.01.2010<br />
gez.: Norbert Bereska<br />
Bürgermeister<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Seite 032<br />
Bürgermeisterwahl am 24. Januar 2010<br />
Wahlbenachrichtigungskarten<br />
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das<br />
Wählerverzeichnis der Gemeinde <strong>Nattheim</strong> eingetragen sind,<br />
haben <strong>mit</strong>tlerweile eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren<br />
Personalausweis oder Reisepass am Wahlsonntag, 24. Januar<br />
2010 in das Wahllokal <strong>mit</strong>!<br />
Stimmabgabe am Wahlsonntag<br />
Die Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl wird ohne Wahlumschläge<br />
durchgeführt. Der Stimmzettel wird den Wählern<br />
beim Eintritt in das Wahllokal ausgehändigt.<br />
Mit diesem Stimmzettel<br />
- begibt sich der Wähler in die Wahlkabine,<br />
- kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und<br />
- faltet ihn so zusammen, dass seine Stimmabgabe beim Einwurf<br />
in die Wahlurne nicht erkennbar ist.<br />
Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />
Nach der Stimmabgabe begibt sich der Wähler <strong>mit</strong> dem<br />
gefalteten Stimmzettel und der Wahlbenachrichtigungskarte zum<br />
Tisch des Wahlvorstands und legt seine Wahlbenachrichtigungskarte<br />
vor. Nach Aufforderung durch ein Mitglied des<br />
Wahlvorstands wirft der Wähler seinen Stimmzettel dann selbst<br />
in die Wahlurne.<br />
Auszählung des Wahlergebnisses<br />
Ab 18.00 Uhr werden die Wahlbezirke in den jeweiligen<br />
Wahllokalen sowie die Briefwahl im Rathaus ausgezählt. Das<br />
Wahlergebnis wird nach der Auszählung im Eingangsfoyer des<br />
Rathauses ausgehängt.<br />
Sie können sich das Wahlergebnis am Wahlabend aber auch auf<br />
unserer Homepage unter www.nattheim.de ansehen.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
Anmeldung zur Eheschließung:<br />
22.12. Dieter Danzer, wohnhaft in <strong>Nattheim</strong>, Starenweg 8 und<br />
2009 Sonja Nußbaum, wohnhaft in <strong>Nattheim</strong>, Starenweg 8.<br />
Familiennachrichten<br />
Wir beglückwünschen folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
herzlichst zu ihren Geburtstagen.<br />
16.01. Herrn Dietrich Körner, <strong>Nattheim</strong>, Goethestr. 16, zum 70.<br />
17.01. Herrn Jan-Ulrich Rademaker, <strong>Nattheim</strong>, Goethestr. 17,<br />
zum 72.<br />
19.01. Frau Anneliese Kohn, <strong>Nattheim</strong>, Habichtweg 5/1,<br />
zum 71.<br />
Herrn Hermann Weber, Steinweiler, Lohhöfe 1, zum 75.<br />
Herrn Walter Riek, <strong>Nattheim</strong>, Rotkehlchenweg 6,<br />
zum 71.<br />
21.01. Frau Elisabeth Deißinger, <strong>Nattheim</strong>, Jägergasse 7,<br />
zum 78.<br />
Frau Martha Baamann, <strong>Nattheim</strong>, Eichendorffweg 4,<br />
zum 70.<br />
22.01. Herrn Franz Haas, <strong>Nattheim</strong>, Kirchbergstr. 73, zum 71.