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Umwelterklärung 2012 (PDF; 3,6MB) - Volkswagen AG

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Standortübergreifender Teil 25Einhaltung von Vorschriften im UmweltrechtDie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für den<strong>Volkswagen</strong> Konzern und jeden seiner Mitarbeiterselbstverständlich.Allerdings ist die Menge an Rechtssetzungen geradeim Umweltschutz nur noch schwer überschaubar, zubeachten sind europaweite Regelungen, Vorschriftendes Bundes und der einzelnen Länder sowie kommunaleSonderregelungen.Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,wurden im Umweltmanagement-System spezielleStrukturen geschaffen. In der zentralen Abteilung„Konzern Umwelt“ verfolgen Fachleute alle gesetzlichenEntwicklungen und werten diese aus. Fallsnotwendig, werden über die beteiligten Industrieverbändein Berlin bzw. in Brüssel Stellungnahmenabgegeben. Informationen werden allen Beteiligtenim Unternehmen zur Verfügung gestellt.Die Umweltbeauftragten der einzelnen Standortewerden bei regelmäßigen Treffen über alle wichtigenneuen Regelungen informiert, sie diskutierenund beschließen die notwendigen einzuleitendenMaßnahmen.Das Thema Legal Compliance (Einhaltung derRechtsvorschriften) ist ein wichtiges und regelmäßigesThema bei allen internen und externenUmweltaudits bei <strong>Volkswagen</strong>. In einem hierin integriertenDokumentenaudit werden bspw. Genehmigungengesichtet und die Einhaltung von Auflagenund Nebenbestimmungen vor Ort überprüft.NotfallvorsorgeUm die durch mögliche Betriebsstörungen hervorgerufenenUmweltrisiken (Brandfall, Umgang mitchemischen Produkten und Fertigung) so gering wiemöglich zu halten, wurden in den Werken entsprechendetechnische und organisatorische Maßnahmenfestgelegt. Die Notfallpläne werden laufendaktualisiert und zur Berücksichtigung werkübergreifenderAuswirkungen auch mit den zuständigen lokalenBehörden abgestimmt; die Mitarbeiter werdenin Unterweisungen geschult.An allen Standorten ist eine gut trainierte und mitentsprechenden Einsatzfahrzeugen gut ausgerüsteteWerkfeuerwehr in Bereitschaft, die in jedem Fallauch mit der örtlich zuständigen kommunalenFeuerwehr in Kontakt steht.Eine kommerzielle Datenbank ist im unternehmenseigenenIntranet jedem mit Umweltschutz befasstenMitarbeiter zugänglich. Damit ist jederzeit der Zugriffauf das geltende Recht möglich.Das Funktionieren der in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänenbeschriebenen Festlegungen und Abläufewird regelmäßig – sowohl auf Stabs- als auchauf Arbeitsebene – geübt.

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