298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...
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Teil 1 Seite 3-27 Das größtes Problem der BVT-Merkblätter ist zweifellos ihr Umfang; die Arbeit mit Doku- menten solchen Umfangs, noch dazu in englischer Sprache, kann den Mitarbeitern der Ge- nehmigungsbehörden, die sich ja nicht nur mit einem, sondern mit mehreren dieser Doku- mente beschäftigen müssen, (nach Meinung des Autors) nicht zugemutet werden. Folge wä- re sicherlich eine weitere Verlängerung der sowieso schon beklagten, zu langen Genehmi- gungszeiten in Deutschland. Daher muss es Ziel der weiteren Überarbeitungen sein, den Umfang der BREFs, in geeigneter Weise zu verringern oder aber, wenn das nicht gelingt, ihn zumindest nicht weiter zu steigern. Weiterhin ist zumindest aus Sicht der Länder, in denen schon eine weiterentwickelte Tech- nologie zum Einsatz kommt, die Aufnahme von zweifellos nicht „Besten Verfügbaren Techni- ken“ in das BREF zu kritisieren. Wie ausdrücklich in der IVU-Richtlinie vorgesehen [IVU- RICHTLINIE, ART. 10], muss sich die Industrie in diesen Ländern an die höheren Anforderun- gen der nationalen Gesetzgebung halten; dagegen reicht in Ländern mit geringen nationalen Umweltschutzauflagen eine Anwendung der in dem entsprechenden BREF vorgegebenen (auch weniger guten und teuren) Techniken aus. Die angestrebte Vereinheitlichung der Um- weltschutzauflagen in Europa ist damit nicht erreicht. Trotzdem wäre es falsch, die Erstellung der BREFs nur als sinnlos, uneffektiv und teuer zu beurteilen. Die beiden oben genannten Kritikpunkte sollen hier deshalb etwas relativiert wer- den. Sie haben beide dieselbe (in Kapitel 3.6 bereits erwähnte) Ursache; durch den Informa- tionsaustausch und die Beteiligung aller Mitgliedsstaaten an der Erstellung der Dokumente soll eine möglichst große Anerkennung der BREFs erreicht werden. Daher ist auch die Auf- nahme weniger guter Techniken, die von technisch weniger stark entwickelten Ländern als BVT eingebracht werden, notwendig, um diese Länder einzubeziehen; es wäre keinem ge- holfen, wenn sich diese Länder vom Informationsaustausch zurückziehen und die dann viel- leicht strengeren Vorgaben der BVT-Merkblätter nicht akzeptieren und anwenden würden. Ist erst einmal eine Verbreitung und gewisse Akzeptanz der BREFs erreicht, sollte dann aber bei der regelmäßig anstehenden Überarbeitung der Merkblätter darauf geachtet werden, dass weniger gute Verfahren in den Dokumenten nicht mehr genannt und langfristig wirklich nur noch die besten Techniken beschrieben werden. Nicht nur eine Anhebung des Anforde- rungsniveaus, sondern auch eine deutliche Verringerung des Dokumentumfangs wäre die Folge. Eine langsame, aber stetige Anpassung der Merkblätter an den Entwicklungsstand der fort- schrittlichsten Länder in der EU ist also anzustreben, um weniger entwickelte Staaten nicht zu verschrecken und (auch finanziell) nicht zu überfordern, sondern sie auch an die Ziele der IVU-Richtlinie zu binden. Insofern wird sich erst in Zukunft an der Entwicklung der BREFs zeigen, welche Qualität die BVT-Merkblätter haben werden.
4 Literaturverzeichnis Teil 1 Seite 4-28 ATV-DVWK (A): ATV-DVWK, Die ATV-DVWK stellt sich vor; Internet-Seite der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall – ATV-DVWK e.V.; Hennef; September 2003; www.atv.de ATV-DVWK (B): Aktualitätsprüfung Regelwerk, Überprüfung des ATV-DVWK-Regelwerkes; Internet-Seite der ATV-DVWK; September 2003 ATV-DVWK (C): Klare Konzepte – Saubere Umwelt, Die ATV-DVWK stellt sich vor; Inter- net-Seite der ATV-DVWK; September 2003 ATV-DVWK (D): Vergleich des Arbeitsblattes ATV-A 116 mit den Europäischen Normen DIN EN 1091 (Unterdruckentwässerung) und DIN EN 1671 (Druckentwäs- serung); ATV-DVWK Arbeitsbericht; KA - Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall; Ausgabe 2/2000; Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. – GFA; Hennef; 2000 ATV-DVWK (E): ATV plus DVWK = ATV-DVWK; KA - Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall; Ausgabe 1/2000; Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. – GFA; Hennef; 2000 ATV-DVWK-FOLIENSATZ: Klare Konzepte – Saubere Umwelt, Informationsmaterial über die ATV- ATV-DVWK- GESCHÄFTSORDNUNG: DVWK, Foliensatz; Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall – ATV-DVWK e.V.; Hennef; 2003 Geschäftsordnung für die Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Kommissio- nen in der ATV-DVWK; KA – Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall; Ausga- be 5/2000; Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik – GFA; Hen- nef; 2000 ATV-DVWK-SATZUNG: Satzung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall – ATV-DVWK e.V.; Hennef; 2000 ATV-A 400 (LEITFADEN): Leitfaden zum Arbeitsblatt ATV-A 400 Grundsätze für die Erarbeitung des BEZIRKSREGIERUNG HAN- NOVER (A): BEZIRKSREGIERUNG HAN- NOVER (B): ATV-DVWK-Regelwerkes; ATV-DVWK Arbeitsbericht; KA - Korrespon- denz Abwasser; Ausgabe 10/98; Gesellschaft zur Förderung der Abwas- sertechnik e.V. – GFA; Hennef; 1998 Niedersächsisches Wasserrecht – Übersicht der Rechtsvorschriften; In- ternet-Seite der Bezirksregierung Hannover; September 2003; www.bezirksregierung-hannover.de Aufbau der Wasserwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen; Internet-Seite der Bezirksregierung Hannover; September 2003 BÜRGER, M.: Erarbeitung von Merkblättern zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT – BMU: vor dem Hintergrund der EG-IVU-Richtlinie; KA - Korrespondenz Abwas- ser; Ausgabe 12/1999; Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. – GFA; Hennef; 1999 Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz („Artikelgesetz“); Themen- papier; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - BMU; Arbeitsgruppen G I 4 und IG I 1; Juni 2000
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Das größtes Problem <strong>der</strong> BVT-Merkblätter ist zweifellos ihr Umfang; die Arbeit mit Doku-<br />
menten solchen Umfangs, noch dazu in englischer Sprache, kann den Mitarbeitern <strong>der</strong> Ge-<br />
nehmigungsbehörden, die sich ja nicht nur mit einem, son<strong>der</strong>n mit mehreren dieser Doku-<br />
mente beschäftigen müssen, (nach Meinung <strong>des</strong> Autors) nicht zugemutet werden. Folge wä-<br />
re sicherlich eine weitere Verlängerung <strong>der</strong> sowieso schon beklagten, zu langen Genehmi-<br />
gungszeiten in Deutschland. Daher muss es Ziel <strong>der</strong> weiteren Überarbeitungen sein, den<br />
Umfang <strong>der</strong> BREFs, in geeigneter Weise zu verringern o<strong>der</strong> aber, wenn das nicht gelingt, ihn<br />
<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t nicht weiter zu steigern.<br />
Weiterhin ist <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t aus Sicht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, in denen schon eine weiterentwickelte Tech-<br />
nologie <strong>zum</strong> Einsatz kommt, die Aufnahme von zweifellos nicht „Besten Verfügbaren Techni-<br />
ken“ in das BREF zu kritisieren. Wie ausdrücklich in <strong>der</strong> IVU-Richtlinie vorgesehen [IVU-<br />
RICHTLINIE, ART. 10], muss sich die Industrie in diesen Län<strong>der</strong>n an die höheren Anfor<strong>der</strong>un-<br />
gen <strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung halten; dagegen reicht in Län<strong>der</strong>n mit geringen nationalen<br />
Umweltschutzauflagen eine Anwendung <strong>der</strong> in dem entsprechenden BREF vorgegebenen<br />
(auch weniger guten und teuren) Techniken aus. Die angestrebte Vereinheitlichung <strong>der</strong> Um-<br />
weltschutzauflagen in Europa ist damit nicht erreicht.<br />
Trotzdem wäre es falsch, die Erstellung <strong>der</strong> BREFs nur als sinnlos, uneffektiv und teuer zu<br />
beurteilen. Die beiden oben genannten Kritikpunkte sollen hier <strong>des</strong>halb etwas relativiert wer-<br />
den. Sie haben beide dieselbe (in Kapitel 3.6 bereits erwähnte) Ursache; durch den Informa-<br />
tionsaustausch und die Beteiligung aller Mitgliedsstaaten an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Dokumente<br />
soll eine möglichst große Anerkennung <strong>der</strong> BREFs erreicht werden. Daher ist auch die Auf-<br />
nahme weniger guter Techniken, die von technisch weniger stark entwickelten Län<strong>der</strong>n als<br />
BVT eingebracht werden, notwendig, um diese Län<strong>der</strong> einzubeziehen; es wäre keinem ge-<br />
holfen, wenn sich diese Län<strong>der</strong> vom Informationsaustausch zurückziehen und die dann viel-<br />
leicht strengeren Vorgaben <strong>der</strong> BVT-Merkblätter nicht akzeptieren und anwenden würden. Ist<br />
erst einmal eine Verbreitung und gewisse Akzeptanz <strong>der</strong> BREFs erreicht, sollte dann aber<br />
bei <strong>der</strong> regelmäßig anstehenden Überarbeitung <strong>der</strong> Merkblätter darauf geachtet werden,<br />
dass weniger gute Verfahren in den Dokumenten nicht mehr genannt und langfristig wirklich<br />
nur noch die besten Techniken beschrieben werden. Nicht nur eine Anhebung <strong>des</strong> Anforde-<br />
rungsniveaus, son<strong>der</strong>n auch eine deutliche Verringerung <strong>des</strong> Dokumentumfangs wäre die<br />
Folge.<br />
Eine langsame, aber stetige Anpassung <strong>der</strong> Merkblätter an den Entwicklungsstand <strong>der</strong> fort-<br />
schrittlichsten Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> EU ist also anzustreben, um weniger entwickelte Staaten nicht<br />
zu verschrecken und (auch finanziell) nicht zu überfor<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n sie auch an die Ziele <strong>der</strong><br />
IVU-Richtlinie zu binden. Insofern wird sich erst in Zukunft an <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> BREFs<br />
zeigen, welche Qualität die BVT-Merkblätter haben werden.