298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...
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Teil 1 Seite 3-23 Abbildung 3-3: Schema zur Anlagen- / Teilprozeßbeschreibung und Datenerhebung der deutschen Abstimmungsgruppe zum BREF 25 [Weichgrebe und Wieting, 2003] Kapitel 4: Kandidaten für die Besten Verfügbaren Techniken (210 von 470 Seiten) Dieses bei weitem umfangreichste Kapitel des BREFs nennt eine Vielzahl von Verfahren, die zur Minderung von Emissionen und Verbräuchen oder in einer anderen Weise zur Ver- besserung der Umweltverträglichkeit einer Anlage beitragen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Verbesserung durch die Anwendung integrierter Maßnahmen oder durch additive Pro- zessabläufe erreicht wird. Bei ansonsten gleicher Eignung (auch technische Reife und Kos- ten) sind integrierte Maßnahmen im Kapitel 5 den additiven Techniken vorzuziehen. Aus die- sem Katalog von Verfahren, „die bei der Bestimmung der Besten Verfügbaren Techniken zu berücksichtigen sind“, werden die im nächsten Kapitel aufgeführten „BVT“ ausgewählt. Bei der Vorstellung der Techniken sind die Arbeitsgruppen in diesem Kapitel wieder an ein vorgegebenes Schema gebunden (vgl. Abbildung 3-2); die Verfahren bzw. Techniken müs- sen beschrieben und die erreichten Umweltentlastungen aufgezeigt werden; Emissions- und Verbrauchswerte sind unter Angabe der Randbedingungen (Auslastung der Anlage, Position der Messung im Prozess, Messzeiträume und -abstände) bei der Datenermittlung an- zugeben, und möglicherweise auftretende medienübergreifende Effekte sind zu nennen. Zum Unterpunkt „Anwendbarkeit“ gehört neben der Beschreibung der „technischen Reife“ eines Verfahrens auch die Nennung möglicher Voraussetzungen oder Zwänge für dessen
Teil 1 Seite 3-24 Einsatz; hierzu gehören beispielsweise der Platzbedarf der Anlagen(teile), die Möglichkeit, sie in eine bestehende Anlage zu integrieren, oder mögliche Anforderungen an die Rohstof- fe, die in dem entsprechenden Prozessabschnitt ver- bzw. bearbeitet werden. Es sollten, soweit den TWGs Angaben dazu vorliegen, die Kosten (und auch Einsparungen), die der Einsatz des Verfahrens mit sich bringt, genannt und außerdem Beispielanlagen gezeigt wer- den, in denen die Technik bereits erfolgreich zum Einsatz kommt. „Gründe für den Einsatz der Technik“ können neben gesetzlichen Vorschriften auch langfristige Kosteneinsparungen oder eine gesteigerte Produktqualität sein. In diesem Kapitel haben die Technischen Ar- beitsgruppen damit die Möglichkeit, durch ihre Darstellung mögliche Anwender zum Einsatz dieses Verfahrens zu motivieren. In BREF 25 erfolgt diese Motivation auch durch die Nennung von Amortisationszeiten im Unterpunkt „Ökonomische Aspekte“; der auf den ersten Blick möglicherweise hoch erschei- nende Kapitaleinsatz für die Installation einer neuen Technik wird dadurch relativiert, und dem negativ geprägten Gedanken an teure Investitionen werden direkt die positiven (am Ende vielleicht überwiegenden) Effekte der Einsparung von Betriebskosten gegenüberge- stellt. Bei der Durchsicht des BREF 25 fällt auf, dass es sich zumeist um die Beschreibung von oft einfach und kostengünstig zu installierenden Einzelmaßnahmen handelt; Gesamtkonzep- te für ganze Anlagen fehlen. Der Vorteil der Auflistung von Einzelmaßnahmen, die zumeist beliebig kombiniert werden können und sich z.T. ergänzen, ist eine große Flexibilität beim Einsatz der Techniken; damit ist ihre Anwendung auch bei der Modernisierung bestehender Anlagen unproblematisch und denkbar. Die Ausführlichkeit der Beschreibung - zumindest aus deutscher Sicht - trivialer Maßnah- men, wie der Reparatur tropfender Wasserhähne, des Einsatzes wassersparender Reini- gungstechniken oder der guten Isolierung von Öfen oder Kühlhäusern zur Energieeinspa- rung, wird den Nutzer des BREF hierzulande vielleicht etwas erstaunen. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass diese für uns fast selbstverständlichen Maßnahmen noch nicht in allen Ländern der EU „Stand der Technik“ sind; eine kürzere Beschreibung insbesondere dieser Maßnahmen erscheint jedoch möglich und erstrebenswert. Einer der Hauptgründe für den (zu) großen Umfang dieses Kapitels ist das Verfahren zur Erstellung der Merkblätter, da jedes Mitgliedsland die seiner Meinung nach besten verfügba- ren Techniken in das Dokument einbringen kann. Dadurch wird auf der einen Seite zwar die (eher positiv zu bewertende) Vielfalt der einsetzbaren Techniken gefördert; leider kommt es aber zum anderen nicht zu einem Ausschluss von Verfahren, die (nach deutschem Ver- ständnis) wirklich nicht als „beste“ Techniken bezeichnet werden können und für die schon längere Zeit ausgereifte Alternativverfahren existieren. Die Erklärung dafür ist das natürlich nachvollziehbare Bestreben, eine möglichst große Einigkeit in der Arbeitsgruppe zu errei- chen und kein Mitgliedsland durch den Ausschluss des von ihm eingebrachten Verfahrens zu verärgern (Kapitel 3.7 beschäftigt sich noch eingehender mit dieser Problematik).
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die zur Min<strong>der</strong>ung von Emissionen und Verbräuchen o<strong>der</strong> in einer an<strong>der</strong>en Weise zur Ver-<br />
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Bei <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Techniken sind die Arbeitsgruppen in diesem Kapitel wie<strong>der</strong> an ein<br />
vorgegebenes Schema gebunden (vgl. Abbildung 3-2); die Verfahren bzw. Techniken müs-<br />
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