298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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Teil 1 Seite 3-19 Tabelle 3-1: EU-Arbeitsprogramm zur Erstellung von BVT-Merkblättern (Stand: August 2005, UBA) BVT-Sektor* - geplanter Beginn 1997 - Tatsäch- licherArbeits- beginn Fertigstellung bzw. Entwurfsdatum Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Eisen- und Stahlerzeugung Mai 97 Dez. 01 16.01.2002 2005 Zement- und Kalkindustrie Jun. 97 Dez. 01 16.01.2002 2005 Zellstoff- und Papierindustrie Mai 97 Dez. 01 16.01.2002 2006 Industrielle Kühlsysteme Jun. 97 Dez. 01 16.01.2002 - geplanter Beginn 1998 - Stahlverarbeitung Dez. 97 Dez. 01 16.01.2002 2007 Nichteisenmetallindustrie Jan. 98 Dez. 01 16.01.2002 2007 Glasindustrie Jan. 98 Dez. 01 16.01.2002 2006 Chloralkaliindustrie Dez. 97 Dez. 01 16.01.2002 Lederindustrie Feb. 98 Feb. 03 19.02.2003 2007 Textilindustrie Feb. 98 Juli 03 19.07.2003 Monitoring Jun. 98 Juli 03 19.07.2003 - geplanter Beginn 1999 - Raffinerien Jun. 99 Feb. 03 19.02.2003 Gießereien Apr. 99 Juli 04 03.05.2005 Organische Grundchemikalien Apr. 99 Feb. 03 19.02.2003 Intensivtierhaltung Mai 99 Juli 03 19.07.2003 Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter Dez. 99 Jan. 05 Abwasser- und Abgasbehandlung/ -management in der chemischen Indust- rie Ökonomische und medienübergreifende Aspekte Mai 00 Mai 05 Apr. 99 Feb. 03 19.02.2003 Anorganische Grundchemikalien – Ammoniak, Säuren und Düngemittel Okt. 01 2. Entwurf März 04 - geplanter Beginn 2000 - Großfeuerungsanlagen Feb. 00 Mai 05 Anorganische Grundchemikalien – Feste und andere Juli 03 2.Entwurf Juni 05 Tierschlacht- und Tierkörperverwertungsanlagen Okt 00 Nov. 03 03.05.2005 Nahrungsmittelindustrie Jan. 01 Endentwurf Juni 05 - geplanter Beginn 2001 - Management von Bergbauabfällen Jun. 01 Juli 04 Oberflächenbehandlung von Metallen (Galvanik) Apr. 02 Endentwurf Mai 05 Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösemitteln März 03 1.Entwurf Mai 04 Abfallverbrennungsanlagen Dez. 01 Juli 05 Keramische Industrie Dez. 03 2.Entwurf Juni 05 - geplanter Beginn 2002 - Abfallbehandlungsanlagen Feb. 02 Aug. 05 Anorganische Spezialchemikalien Okt. 03 2. Entwurf Mai 05 Organische Feinchemikalien Mai 03 2. Entwurf Dez 04 Polymerherstellung Dez. 03 2. Entwurf April 05 - geplanter Beginn 2003 - Energieeffizienz Feb. 05 Revisions- beginn geplant *) Die Tabelle enthält alle zur Erstellung vorgesehenen BVT-Merkblätter, die meisten sind bereits in Bearbeitung oder sogar abgeschlossen. Die IVU-Richtlinie sieht eine regelmäßige Überarbeitung der abgeschlossenen BVT-Merkblätter vor. In der letzten Tabellenspalte ist die aktuelle Zeitplanung für diese Revision aufgeführt.

Teil 1 Seite 3-20 Ursprünglich war von der EU-Kommission geplant, den gesamten Text aller BVT- Merkblätter in sämtliche Landessprachen der EU zu übersetzen; aus Kostengründen ist jetzt allerdings nur die Übersetzung wesentlicher Teile des BREFs (Executive Summary, Preface, Scope, Techniques to consider BAT, Concluding Remarks) ab Beginn 2006 vorgesehen. Das BREF ist hierzu einzusehen unter http://eippcb.jrc.es/pages/Fmembers.htm. In Deutsch- land haben Bund und Länder vereinbart, sicherlich auch um die Akzeptanz der Dokumente hierzulande zu fördern, zusätzlich die besonders wichtigen Kapitel 4 und 5, „Kandidaten für die Besten Verfügbaren Techniken“ und „Beste Verfügbare Techniken“ zu übersetzen [UM- WELTBUNDESAMT (A), 2003]. Die deutschen Übersetzungen sind beispielsweise auf den Inter- net-Seiten des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) zu finden. 3.5 Aufbau der BVT-Merkblätter Die Gliederung aller BVT-Merkblätter folgt einem einheitlichen Schema. Von Seiten des eu- ropäischen IPPC-Büros wurde mit dem „IPPC BREF OUTLINE AND GUIDE“ ein für alle BREFs gültiger, standardisierter Aufbau (vgl. Abbildung 3-2) erarbeitet; alle Technischen Arbeits- gruppen können ihn einerseits bei der Erstellung der Dokumente als Basis und Leitfaden nutzen, andererseits haben sie sich aber auch (streng) daran zu halten [UMWELTBUNDESAMT (H), 2000]. Damit ist der eine Vorteil, den dieses strikte Gliederungsschema bietet, bereits erwähnt; den TWGs wird für ihre Arbeit bereits ein „Grundgerüst“ zur Verfügung gestellt, das sie „nur noch“ themenbezogen ausfüllen müssen. Der Gefahr, dass wichtige notwendige Informatio- nen unberücksichtigt bleiben und vergessen werden, wird vorgebeugt. Der zweite Vorteil ergibt sich bei der späteren Anwendung der Dokumente; besonders bei der Arbeit mit meh- reren BREFs wird es für den Nutzer einfacher, sich in den Merkblättern zu orientieren, da die einzelnen Informationen in jedem Merkblatt an derselben Stelle zu finden sind. 3.6 Inhalte der BVT-Merkblätter Neben der Vorgabe dieses standardisierten Aufbaus beschreibt das EIPPCB in dem ge- nannten „Guide“ auch, welche Informationen die einzelnen Kapitel beinhalten sollen und welche Themen in dem BREFs nicht angesprochen werden. Diese Vorgaben sind ebenfalls als Hilfestellung für die TWGs zu verstehen; sie tragen zu einer Vereinheitlichung der Doku- mente bei und beschränken den inhaltlichen Umfang der Merkblätter. Im folgenden sollen die Inhalte einzelner Kapitel beschrieben werden; als Informationsquel- le dient dabei neben dem oben genannten Dokument des EIPPCB [EIPPCB (H), 2000], auch das “Final Draft” des BREF 25 “Tierschlachtungs- und Tierkörperbeseitigungs-anlagen”. Es kann also neben den Vorgaben durch das Büro auch deren Umsetzung in einem (fast) fertigen BVT-Merkblatt beschrieben werden. Um ein Gefühl für den Umfang der einzelnen Kapitel zu bekommen, wird beispielhaft für alle BREFs im Folgenden die Anzahl der Seiten angegeben, die das jeweils beschriebene Kapitel im BREF “Tierschlachtungs- und Tierkörperbeseitigungsanlagen” hat; insgesamt umfaßt dieses Merkblatt 470 Seiten.

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Ursprünglich war von <strong>der</strong> EU-Kommission geplant, den gesamten Text aller BVT-<br />

Merkblätter in sämtliche Lan<strong>des</strong>sprachen <strong>der</strong> EU zu übersetzen; aus Kostengründen ist jetzt<br />

allerdings nur die Übersetzung wesentlicher Teile <strong>des</strong> BREFs (Executive Summary, Preface,<br />

Scope, Techniques to consi<strong>der</strong> BAT, Concluding Remarks) ab Beginn 2006 vorgesehen.<br />

Das BREF ist hierzu einzusehen unter http://eippcb.jrc.es/pages/Fmembers.htm. In Deutsch-<br />

land haben Bund und Län<strong>der</strong> vereinbart, sicherlich auch um die Akzeptanz <strong>der</strong> Dokumente<br />

hierzulande zu för<strong>der</strong>n, zusätzlich die beson<strong>der</strong>s wichtigen Kapitel 4 und 5, „Kandidaten für<br />

die Besten Verfügbaren Techniken“ und „Beste Verfügbare Techniken“ zu übersetzen [UM-<br />

WELTBUNDESAMT (A), 2003]. Die deutschen Übersetzungen sind beispielsweise auf den Inter-<br />

net-Seiten <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes (www.umweltbun<strong>des</strong>amt.de) zu finden.<br />

3.5 Aufbau <strong>der</strong> BVT-Merkblätter<br />

Die Glie<strong>der</strong>ung aller BVT-Merkblätter folgt einem einheitlichen Schema. Von Seiten <strong>des</strong> eu-<br />

ropäischen IPPC-Büros wurde mit dem „IPPC BREF OUTLINE AND GUIDE“ ein für alle BREFs<br />

gültiger, standardisierter Aufbau (vgl. Abbildung 3-2) erarbeitet; alle Technischen Arbeits-<br />

gruppen können ihn einerseits bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Dokumente als Basis und Leitfaden<br />

nutzen, an<strong>der</strong>erseits haben sie sich aber auch (streng) daran zu halten [UMWELTBUNDESAMT<br />

(H), 2000].<br />

Damit ist <strong>der</strong> eine Vorteil, den dieses strikte Glie<strong>der</strong>ungsschema bietet, bereits erwähnt;<br />

den TWGs wird für ihre Arbeit bereits ein „Grundgerüst“ zur Verfügung gestellt, das sie „nur<br />

noch“ themenbezogen ausfüllen müssen. Der Gefahr, dass wichtige notwendige Informatio-<br />

nen unberücksichtigt bleiben und vergessen werden, wird vorgebeugt. Der zweite Vorteil<br />

ergibt sich bei <strong>der</strong> späteren Anwendung <strong>der</strong> Dokumente; beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Arbeit mit meh-<br />

reren BREFs wird es für den Nutzer einfacher, sich in den Merkblättern zu orientieren, da die<br />

einzelnen Informationen in jedem Merkblatt an <strong>der</strong>selben Stelle zu finden sind.<br />

3.6 Inhalte <strong>der</strong> BVT-Merkblätter<br />

Neben <strong>der</strong> Vorgabe dieses standardisierten Aufbaus beschreibt das EIPPCB in dem ge-<br />

nannten „Guide“ auch, welche Informationen die einzelnen Kapitel beinhalten sollen und<br />

welche Themen in dem BREFs nicht angesprochen werden. Diese Vorgaben sind ebenfalls<br />

als Hilfestellung für die TWGs zu verstehen; sie tragen zu einer Vereinheitlichung <strong>der</strong> Doku-<br />

mente bei und beschränken den inhaltlichen Umfang <strong>der</strong> Merkblätter.<br />

Im folgenden sollen die Inhalte einzelner Kapitel beschrieben werden; als Informationsquel-<br />

le dient dabei neben dem oben genannten Dokument <strong>des</strong> EIPPCB [EIPPCB (H), 2000], auch<br />

das “Final Draft” <strong>des</strong> BREF 25 “Tierschlachtungs- und Tierkörperbeseitigungs-anlagen”. Es<br />

kann also neben den Vorgaben durch das Büro auch <strong>der</strong>en <strong>Umsetzung</strong> in einem (fast)<br />

fertigen BVT-Merkblatt beschrieben werden. Um ein Gefühl für den Umfang <strong>der</strong> einzelnen<br />

Kapitel zu bekommen, wird beispielhaft für alle BREFs im Folgenden die Anzahl <strong>der</strong> Seiten<br />

angegeben, die das jeweils beschriebene Kapitel im BREF “Tierschlachtungs- und<br />

Tierkörperbeseitigungsanlagen” hat; insgesamt umfaßt dieses Merkblatt 470 Seiten.

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