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298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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Teil 1 Seite 3-15<br />

3 Die BVT-Merkblätter – BAT-Reference Documents<br />

3.1 Allgemeines<br />

Die Notwendigkeit und die Hintergründe für die Bestimmung <strong>der</strong> „Besten Verfügbaren<br />

Technik“ durch die BVT-Merkblätter sind in Kapitel 2 behandelt worden; im Folgenden sollen<br />

nun die BREF-Dokumente selbst vorgestellt und beschrieben werden. Beginnend mit <strong>der</strong><br />

Darstellung <strong>der</strong> Ziele und <strong>der</strong> Eingrenzung <strong>der</strong> Zielgruppe <strong>der</strong> BVT-Merkblätter werden im<br />

weiteren Verlauf die einzelnen Schritte im Erarbeitungsprozess für ein BREF geschil<strong>der</strong>t.<br />

Am Beispiel <strong>des</strong> BREF 25 „Tierschlacht- und Tierkörperbeseitigungsanlagen“ werden an-<br />

schließend äußerliche und inhaltliche Merkmale sowie Beson<strong>der</strong>heiten von BVT-<br />

Dokumenten herausgestellt.<br />

3.2 Zielsetzung und Zielgruppe <strong>der</strong> BVT-Merkblätter<br />

Das Ziel bzw. die Aufgabe <strong>der</strong> BREF-Dokumente wird vom EIPPCB im standardisierten<br />

Vorwort <strong>der</strong> BVT-Merkblätter beschrieben; danach sollen sie „den stattgefundenen und unter<br />

Artikel 16 Absatz 2 (<strong>der</strong> IVU-Richtlinie) gefor<strong>der</strong>ten Informationsaustausch genau wie<strong>der</strong>ge-<br />

ben und <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde Referenz-Informationen zur Verfügung stellen, die von<br />

dieser bei <strong>der</strong> Festlegung von Genehmigungsauflagen zu berücksichtigen sind“ [EIPPCB (A),<br />

2003]. Die Merkblätter dokumentieren also den Diskussionsprozess <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten zur<br />

Festlegung von „Besten Verfügbaren Techniken“, um die erzielten Ergebnisse als Hinter-<br />

grundinformationen und Zeugnis für die Eignung einer bestimmten Technik an die zuständi-<br />

gen Genehmigungsbehörden weiterzugeben. Mit <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> „Besten Verfügbaren<br />

Techniken“ sollen sie eine Informationsquelle über stabil erreichbare Emissionswerte und<br />

den Verbrauch von Rohstoffen sowie den effizienten Einsatz von Energie sein. Die BREFs<br />

sollen als Entscheidungsgrundlage und –hilfe für die Behörden bei <strong>der</strong> Genehmigung von<br />

Industrieanlagen dienen und die Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU bei <strong>der</strong> wirksamen Durchführung<br />

<strong>der</strong> IVU-Richtlinie unterstützen. Aufgrund <strong>des</strong>sen sind außerdem auch alle Ziele dieser<br />

Richtlinie indirekt Ziele <strong>der</strong> BREF-Dokumente. Alles in allem sollen die BVT-Merkblätter „mit<br />

ihren Informationen über die besten verfügbaren Techniken (...) als wertvolle Instrumente zur<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes dienen“ [EIPPCB (A), 2003].<br />

Durch das erklärte Ziel, die „Besten Verfügbaren Techniken“ und damit verbunden die zu-<br />

künftig einzuhaltenden Umweltschutzauflagen in <strong>der</strong> Industrie zu beschreiben und definieren,<br />

sind die BREFs auch für die Planer neuer und die Betreiber bereits bestehen<strong>der</strong>, genehmi-<br />

gungsbedürftiger Anlagen von Interesse; Zielgruppe <strong>der</strong> Merkblätter sind im Wesentlichen<br />

die Genehmigungsbehörden. Deshalb werden in den BREFs auch keine Bemessungswerte<br />

o<strong>der</strong> sonstige für die Planung und Auslegung von Anlagen benötigten Werte geliefert; „ein<br />

BREF ist keine Technikbibel“ [SUHR, o.J.].

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