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298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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Teil 1 Seite 2-8<br />

<strong>der</strong> IVU-Richtlinie, dass wasserrechtliche Entscheidungen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> BVT zu<br />

treffen sind, gilt dann als erfüllt, wenn auch die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Abwasserverordnung und<br />

Ihrer Anhänge damit erfüllt werden. Das Artikelgesetz, welches die IVU-Richtlinie in deut-<br />

sches Recht umsetzt, verlagert im Wasserrecht somit die integrative Prüfung auf die Ebene<br />

<strong>des</strong> untergesetzlichen Regelwerkes.<br />

In diesem (europäischen) Fall hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Europäischen Union durch die Richtlinie<br />

96/61/EG einen Rahmen für die Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen in den Mit-<br />

gliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union geschaffen. Auf nationaler Ebene hatten die Mit-<br />

gliedsstaaten danach drei Jahre Zeit, die Inhalte <strong>der</strong> Richtlinie in ihre jeweiligen Gesetze ein-<br />

zubauen und ihre Genehmigungsverfahren entsprechend den IVU-Anfor<strong>der</strong>ungen zu än<strong>der</strong>n.<br />

Die dazu notwendigen Schritte werden im Folgenden am Beispiel Deutschlands beschrieben<br />

(vgl. Abbildung 2-1, Mitte links).<br />

2.6 Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> nationalen (deutschen) Gesetzgebung<br />

Ebenso wie die IVU-Richtlinie folgt auch die UVP-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie einem integrierten,<br />

medienübergreifenden Konzept; mit ihrer Gültigkeit für Industrieanlagen und Deponien ha-<br />

ben die beiden Richtlinien außerdem einen weitgehend gleichen Anwendungsbereich. Aus<br />

diesen Gründen war ursprünglich vorgesehen, die beiden Richtlinien im Rahmen eines Ers-<br />

ten Buches <strong>zum</strong> Umweltgesetzbuch (UGB I) einheitlich in deutsches Recht umzusetzen. Im<br />

Frühjahr 1999 auftretende kompetenzrechtliche Probleme und <strong>der</strong> stärker werdende Zeit-<br />

druck durch den Ablauf <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sfristen (14. März 1999 für die UVP-<br />

Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie und 30.Oktober 1999 für die IVU-Richtlinie) hatten aber zur Folge, daß<br />

von <strong>der</strong> ursprünglichen <strong>Umsetzung</strong>sidee vorerst Abstand genommen wurde. Zusammen mit<br />

weiteren EU-Umweltrichtlinien wurden die beiden Richtlinien schließlich im Sommer 2001<br />

durch ein Artikelgesetz 5 in deutsches Recht umgesetzt [UMWELTBUNDESAMT (E), 2003].<br />

Zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> IVU-Richtlinie sah dieses Artikelgesetzes vor allem Än<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), <strong>des</strong> Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie<br />

<strong>des</strong> Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vor; außerdem än<strong>der</strong>te es weitere<br />

Umweltfachgesetze und die zugehörigen Rechtsverordnungen [BUNDESMINISTERIUM FÜR<br />

UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT - BMU, 2000] (vgl. Abbildung 2-1, Mitte<br />

links).<br />

Durch die Än<strong>der</strong>ungen wurde in erster Linie das integrierte Konzept in die Gesetze einge-<br />

arbeitet, <strong>der</strong>en Schutzaufgabe sich bis dato eher auf ein Medium (z.B. die Luft im BImSchG<br />

o<strong>der</strong> das Wasser im WHG) beschränkte. Heute ist in Paragraph 1 <strong>des</strong> BImSchG eine deut-<br />

lich erweiterte Zweckbestimmung zu finden; demnach „dient dieses Gesetz auch <strong>der</strong> integ-<br />

rierten Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in<br />

Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung <strong>der</strong> Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau<br />

für die Umwelt insgesamt zu erreichen“ [BImSchG, §1 (2) i.d.F.v. 26.9.20<strong>02</strong>]. Damit ist <strong>der</strong><br />

5 Das Artikelgesetz vom 27. Juli 2001 „Gesetzes zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> UVP-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie, <strong>der</strong> IVU-<br />

Richtlinie und weiterer EU-Richtlinien <strong>zum</strong> Umweltschutz“ ist am 3. August 2001 in Kraft getreten.

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