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298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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Teil 2 Seite 7-96<br />

Für die wesentlichen Umweltprobleme im Zusammenhang mit Schlachtanlagen und Verar-<br />

beitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte sind mittlerweile beste verfügbare Techniken<br />

festgelegt worden. Dies allerdings nur, soweit die im Rahmen <strong>des</strong> Informationsaustausches<br />

mitgeteilten Informationen dies zuließen, denn die Bewertung von Techniken hängt von den<br />

zur Verfügung gestellten und von <strong>der</strong> TAG bewerteten Informationen ab. Für zahlreiche<br />

Techniken sind nur begrenzte technische und wirtschaftliche Daten vorhanden, und auch für<br />

einige wesentliche Umweltprobleme wurden nur sehr wenige Informationen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

In Schlachtanlagen stellen <strong>der</strong> Wasserverbrauch, die Emission von Flüssigkeiten mit einer<br />

hohen Konzentration an organischen Stoffen in die Abwässer und <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Kühlung und<br />

Wassererhitzung zusammenhängende Energieverbrauch die größten Umweltprobleme dar,<br />

in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte sind es <strong>der</strong> Energieverbrauch bei <strong>der</strong><br />

Trocknung tierischer Nebenprodukte, die Emission von Flüssigkeiten mit einer hoher Kon-<br />

zentration an organischen Stoffen in die Abwässer sowie die Infektiosität <strong>des</strong> Materials, ins-<br />

beson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Überwachung, Behandlung und Vernichtung von<br />

TSE-Material und geruchsbildenden Stoffen.<br />

Der Erfolg von Maßnahmen zur Minimierung <strong>der</strong> Verbrauchs- und Emissionswerte hängt<br />

sehr stark davon ab, dass je<strong>der</strong> Prozess technisch und betriebstechnisch auf <strong>der</strong> Ebene je-<br />

<strong>des</strong> einzelnen Arbeitsbereiches geplant wird. Einige BVT betreffen daher genau diesen<br />

Punkt.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1774/20<strong>02</strong> <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom<br />

3. Oktober 20<strong>02</strong> mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte<br />

tierische Nebenprodukte regelt den Umschlag, die Lagerung, die Beför<strong>der</strong>ung sowie die Ver-<br />

arbeitung tierischer Nebenprodukte und erläutert die für TSE-Risikomaterial zugelassenen<br />

Beseitigungsmethoden. Bei <strong>der</strong> Festschreibung <strong>der</strong> BVT-Schlussfolgerungen wurde darauf<br />

geachtet, dass letztere mit den Vorschriften <strong>der</strong> Verordnung in Einklang stehen. Gleicherma-<br />

ßen wurde auf Übereinstimmung mit an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften geachtet, etwa mit Hygie-<br />

nevorschriften, Vorschriften betreffend die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz sowie Vor-<br />

schriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein großer Teil <strong>der</strong> Diskussionen<br />

über die BVT-Schlussfolgerungen galt daher den potenziellen Auswirkungen <strong>der</strong> angewand-<br />

ten Techniken auf die genannten Bereiche.<br />

Die folgenden Abschnitte enthalten eine Zusammenfassung <strong>der</strong> wesentlichen BVT-<br />

Schlussfolgerungen zur den wichtigsten Umweltproblemen. Viele Fragen wurden im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Erörterung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> TAG ausgetauschten Informationen angesprochen und dis-<br />

kutiert. In <strong>der</strong> vorliegenden Zusammenfassung werden nur einige dieser Fragen durchleuch-<br />

tet. Sie sollte nicht anstellte <strong>des</strong> Kapitels über die "besten verfügbaren Techniken" gelesen<br />

werden, welches wie<strong>der</strong>um nicht losgelöst vom Rest <strong>des</strong> BVT-Merkblattes gelesen werden<br />

sollte.

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