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298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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Teil 2 Seite 7-92<br />

werden, werden die jedem Arbeitsgang eigenen Techniken angesprochen, obwohl vielfach<br />

dieselbe Umweltproblematik erörtert wird. Verschiedene Techniken dienen beispielsweise<br />

<strong>der</strong> Einsparung von Energie bei Trocknungsprozessen. Viele betreffen als sog. nachsorgen-<br />

de ″end-of-pipe″-Techniken auch die Bekämpfung von Geruchsbildung und <strong>der</strong> Abwasser-<br />

reinigung.<br />

Der Abschnitt über die Verbrennung tierischer Nebenprodukte behandelt die für die<br />

Verbrennung dieser Erzeugnisse typischen Probleme, beginnend mit <strong>der</strong> Anlieferung <strong>der</strong><br />

Nebenprodukte. Techniken, die nicht speziell tierische Nebenprodukte betreffen, werden<br />

nicht behandelt, da sie in den Geltungsbereich <strong>des</strong> BVT-Merkblattes "Müllverbrennung" fal-<br />

len. Die Abgasreinigung fällt ebenfalls in den Geltungsbereich <strong>des</strong> BVT-Merkblattes "Müll-<br />

verbrennung", während die den hier beschriebenen Techniken zugrunde liegenden Probleme<br />

direkt o<strong>der</strong> indirekt die Bekämpfung <strong>der</strong> durch tierische Nebenprodukte entstehenden Ge-<br />

ruchsbildung sowie die Vernichtung von TSE-Risikomaterial betreffen.<br />

Abschließend werden drei ein und dieselbe Produktionsstätte betreffende integrierte Tätig-<br />

keiten beschrieben, wie beispielsweise die Umweltvorteile, die sich aus <strong>der</strong> Reduzierung <strong>des</strong><br />

Energieverbrauchs durch Wie<strong>der</strong>verwendung von Hitze o<strong>der</strong> infolge <strong>der</strong> Geruchsverhütung<br />

durch betriebseigene Verbrennungsanlagen ergeben.<br />

7.8 Beste verfügbare Techniken (Kapitel 5)<br />

In <strong>der</strong> folgenden Abbildung werden die BVT-Schlussfolgerungen in Kapitel 5 hierarchisch<br />

präsentiert. Die oberste Stufe enthält die Abschnitte, in denen beste verfügbare Techniken<br />

aufgelistet sind, die für sämtliche Schlacht- und Nebenproduktanlagen gelten. Die zweite<br />

Stufe bietet zusätzliche BVT für Schlachtanlagen und Anlagen für tierische Nebenprodukte.<br />

Die dritte Stufe ist noch stärker unterglie<strong>der</strong>t und enthält die Abschnitte, die zusätzliche BVT<br />

für einzelne Arten von Schlachtanlagen und Nebenproduktbetriebe enthalten.<br />

Die TAG hält die vorgestellten Ergebnisse für die im weitesten Sinne besten verfügbaren<br />

Techniken für den Bereich Schlachtanlagen und Verarbeitungsbetriebe für tierische Neben-<br />

produkte. Sie stützt diese Ergebnisse auf die in Kapitel 4 enthaltenen Informationen. Außer-<br />

dem wurden die in Artikel 2 Absatz 11 gegebene Definition einer "besten verfügbaren Tech-<br />

nik" sowie die Erwägungen in Anhang IV <strong>der</strong> Richtlinie berücksichtigt. In diesem Kapitel wer-<br />

den keine Emissionsgrenzwerte festgelegt, son<strong>der</strong>n vielmehr Emissionswerte vorgeschla-<br />

gen, die bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> besten verfügbaren Techniken erreicht werden können.

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