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298 94 307/02 Untersuchungen zum Stand der Umsetzung des ...

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• Der Bluttank ist regelmäßig zu reinigen<br />

Rohware<br />

Teil 2 Seite 4-72<br />

• Schlachtabfälle und Schlachtnebenprodukte sind grundsätzlich am Schlachttag, bei<br />

Transportproblemen spätestens am nächsten Tag zur TBA zu transportieren<br />

• Die Räume für die Lagerung <strong>der</strong> Rohware sind auf eine Raumtemperatur von max. 5°C<br />

zu kühlen<br />

• ausreichende Lagerreserven (z.B. im Seuchenfall) sind vorzusehen<br />

• Die Rohwarenannahme sowie die Zwischenlagerung <strong>des</strong> Rohmaterials müssen in ge-<br />

schlossenen Räumen erfolgen<br />

• Die Räume sind mit einer Entlüftungsanlage zu versehen die einen Unterdruck gegen die<br />

äußere Atmosphäre von 10 bis 20 Pa gewährleistet<br />

• ggf. sind Gebäu<strong>des</strong>chleusen erfor<strong>der</strong>lich<br />

• die abgesaugte Raumluft ist einer Abgasreinigung zuzuführen<br />

Verarbeitung<br />

• Durch vorbeugende sowie regelmäßige Reinigung und Wartung <strong>der</strong> Produktionsanlagen<br />

und <strong>der</strong> Abgasreinigungsanlagen sind Betriebsunterbrechungen zu minimieren<br />

• Ersatzteile sind in ausreichen<strong>der</strong> Menge zu bevorraten<br />

• ausreichende Kapazitätsreserven (z.B. im Seuchenfall) sind vorzusehen<br />

• Die Prozessanlagen und Apparaturen sind in geschlossener Bauweise (geschlossenes<br />

System) auszuführen, soweit dies Arbeits- und Betriebstechnisch möglich ist<br />

• Die emissionsrelevanten Verarbeitungsbereiche sind mit Absauganlagen zu versehen,<br />

die die Geruchsstoffemissionen wirksam erfassen und einer Abgasreinigungsanlage zu-<br />

führen<br />

Abwasserbehandlung<br />

• die geruchsintensiven Anlagenbereiche <strong>der</strong> Abwasserbehandlung (Sandfang,<br />

Grob/Feinrechen, Vorklär-/Belebungsbecken) sind einzuhausen bzw. abzudecken.<br />

• die Abluft ist zu erfassen und einer Abgasreinigungsanlage zuführen

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