evangelisches - Stadt Kandern
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<strong>Kandern</strong> Donnerstag, den 13. Oktober 2011 Seite 3<br />
Dem Sondereigentum Nr. 12 wurde das Sondernutzungsrecht<br />
an dem PKW-Stellplatz<br />
Nr.22 in der Tiefgarage zugeordnet.<br />
Termin: Mittwoch, 30. November 2011,<br />
13:30 Uhr<br />
Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr.<br />
4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 =<br />
Raum 2.21.<br />
Das Verkehrswertgutachten kann auf der<br />
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach,<br />
Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert<br />
ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
worden auf: 63.000,00 EUR.<br />
Es gelten die allgemeinen Hinweise am<br />
Ende dieser Veröffentlichung.<br />
Zimmermann<br />
Rechtspfleger<br />
Ausgefertigt<br />
Rieger, Justizangestellte<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />
für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />
verlangt werden; die Sicherheit ist in<br />
der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts<br />
zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch<br />
Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung<br />
durch Übergabe von Bargeld<br />
im Termin ist nicht mehr zulässig!<br />
Wer für einen anderen bietet, benötigt eine<br />
öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst<br />
nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />
muss der Berechtigte es anmelden, bevor<br />
das Gericht im Versteigerungstermin<br />
zum Bieten auffordert; er hat das Recht<br />
glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />
bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht.<br />
Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />
der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />
bzw. des Antragstellers und den übrigen<br />
Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei<br />
Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den<br />
beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Niederschrift<br />
der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht<br />
hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren<br />
aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Amtsgericht Lörrach<br />
Zwangsversteigerung<br />
Tel. (07621) 408-155<br />
www.amtsgericht-loerrach.de<br />
1 K 30/10:<br />
<strong>Kandern</strong>-Tannenkirch: ein Mehrfamilienwohnhaus<br />
mit drei Wohnungen mit insgesamt<br />
ca. 260 m² Wohnfläche, Baujahr<br />
1980, am Ortsrand des Ortsteils Gupf<br />
(Gupfweg 8). Am Wohnhaus angebaut ist<br />
eine Garage mit drei PKW-Stellplätzen.<br />
Verkehrswert: 295.000,00 EUR.<br />
(Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten)<br />
Dieser Grundbesitz soll versteigert werden<br />
und wird nachfolgend rechtlich verbindlich<br />
beschrieben:<br />
eingetragen im Grundbuch von Tannenkirch<br />
Nr. 142:<br />
Flurstück 2326/1,<br />
Gupfweg 8, Gebäude- und Freifläche, 7,82 ar.<br />
Termin: Mittwoch, 30. November 2011,<br />
10:00 Uhr<br />
Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr.<br />
4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 =<br />
Raum 2.21.<br />
Das Verkehrswertgutachten kann auf der<br />
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach,<br />
Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert<br />
ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
worden auf: 295.000,00 EUR.<br />
Es gelten die allgemeinen Hinweise am<br />
Ende dieser Veröffentlichung.<br />
Zimmermann<br />
Rechtspfleger<br />
Ausgefertigt<br />
Rieger, Justizangestellte<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />
für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />
verlangt werden; die Sicherheit ist in<br />
der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts<br />
zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch<br />
Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung<br />
durch Übergabe von Bargeld<br />
im Termin ist nicht mehr zulässig!<br />
Wer für einen anderen bietet, benötigt eine<br />
öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst<br />
nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />
muss der Berechtigte es anmelden, bevor<br />
das Gericht im Versteigerungstermin<br />
zum Bieten auffordert; er hat das Recht<br />
glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />
bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht.<br />
Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />
der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />
bzw. des Antragstellers und den übrigen<br />
Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei<br />
Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den<br />
beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Niederschrift<br />
der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht<br />
hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren<br />
aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Neuauflage des Gastgeberverzeichnisses<br />
von <strong>Kandern</strong><br />
und Malsburg-Marzell<br />
Für das kommende Jahr ist die Herausgabe<br />
einer Neuauflage des gemeinsamen Gastgeberverzeichnisses<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> sowie<br />
der Gemeinde Malsburg-Marzell für eine<br />
Dauer von 2 Jahren vorgesehen.<br />
Alle bei der Tourist-Information <strong>Kandern</strong> und<br />
beim Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell<br />
gemeldeten Beherbergungseinrichtungen<br />
erhalten auf dem Postweg die entsprechenden<br />
Unterlagen für einen Eintrag.<br />
Neue Vermieter von Ferienwohnungen oder<br />
Privatzimmern können sich bis zum 31. Oktober<br />
2011 mit der Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />
(Telefon 07626 972356, E-Mail: verkehrsamt@kandern.de)<br />
bzw. dem Bürgermeisteramt<br />
Malsburg-Marzell (Telefon<br />
07626 919913, E-Mail: rathaus@malsburg-marzell.de)<br />
bezüglich eines Eintrages<br />
in Verbindung setzen.<br />
Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />
Letzte Abendführung durch<br />
die Sonderausstellung<br />
„<strong>Kandern</strong> – Kleine <strong>Stadt</strong> und große<br />
Künstler“ im <strong>Kandern</strong>er Heimat- und Keramikmuseum<br />
am Donnerstag, den 27.<br />
Oktober 2011, um 19.00 Uhr<br />
Zur letzten Abendführung erwartet Sie ein<br />
besonderes Angebot:<br />
Kosten 5,00 Euro inkl. Führung, Umtrunk<br />
und Broschüre zur Ausstellung<br />
Anmeldung: bei der Tourist-Information <strong>Kandern</strong>,<br />
Telefon 07626 972356<br />
„Wildwochen“ der<br />
<strong>Kandern</strong>er Gastronomie<br />
Noch bis 23. Oktober 2011 sind alle Einwohner<br />
und Gäste der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> von<br />
den örtlichen Gastronomiebetrieben zu zwei<br />
besonderen „Wildwochen“ recht herzlich eingeladen.<br />
Von den an dieser Aktion beteiligten<br />
Einrichtungen wird dazu ein spezielles<br />
Wildgericht inklusive einem dazu passendem<br />
Wein angeboten. Eine entsprechende<br />
Speisekarte ist in der Tourist-Information<br />
<strong>Kandern</strong> sowie auf der <strong>Kandern</strong>er Homepage<br />
unter www.kandern.de erhältlich.<br />
Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />
Kandertalbahn<br />
Saisonende beim<br />
Chanderli<br />
Bevor die mittlerweile<br />
107 Jahre alte Lok 30,<br />
auch Chanderli genannt,<br />
nun für einige Jahre aus dem Betrieb genommen<br />
wird, wird sie zum Ende der Saison<br />
nochmals durchs Kandertal dampfen, und<br />
zwar am letzen Fahrsonntag, 16. Oktober.<br />
Das bedeutet aber nicht, dass das Chanderli<br />
nun zum alten Eisen gehört. Jedoch hat die<br />
jahrelange intensive Nutzung der histori-