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evangelisches - Stadt Kandern

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<strong>Kandern</strong> Donnerstag, den 13. Oktober 2011 Seite 3<br />

Dem Sondereigentum Nr. 12 wurde das Sondernutzungsrecht<br />

an dem PKW-Stellplatz<br />

Nr.22 in der Tiefgarage zugeordnet.<br />

Termin: Mittwoch, 30. November 2011,<br />

13:30 Uhr<br />

Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr.<br />

4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 =<br />

Raum 2.21.<br />

Das Verkehrswertgutachten kann auf der<br />

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach,<br />

Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert<br />

ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />

worden auf: 63.000,00 EUR.<br />

Es gelten die allgemeinen Hinweise am<br />

Ende dieser Veröffentlichung.<br />

Zimmermann<br />

Rechtspfleger<br />

Ausgefertigt<br />

Rieger, Justizangestellte<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />

für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />

verlangt werden; die Sicherheit ist in<br />

der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts<br />

zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch<br />

Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung<br />

durch Übergabe von Bargeld<br />

im Termin ist nicht mehr zulässig!<br />

Wer für einen anderen bietet, benötigt eine<br />

öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst<br />

nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />

muss der Berechtigte es anmelden, bevor<br />

das Gericht im Versteigerungstermin<br />

zum Bieten auffordert; er hat das Recht<br />

glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />

bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht.<br />

Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />

der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />

bzw. des Antragstellers und den übrigen<br />

Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei<br />

Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den<br />

beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Niederschrift<br />

der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht<br />

hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />

Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren<br />

aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />

bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Amtsgericht Lörrach<br />

Zwangsversteigerung<br />

Tel. (07621) 408-155<br />

www.amtsgericht-loerrach.de<br />

1 K 30/10:<br />

<strong>Kandern</strong>-Tannenkirch: ein Mehrfamilienwohnhaus<br />

mit drei Wohnungen mit insgesamt<br />

ca. 260 m² Wohnfläche, Baujahr<br />

1980, am Ortsrand des Ortsteils Gupf<br />

(Gupfweg 8). Am Wohnhaus angebaut ist<br />

eine Garage mit drei PKW-Stellplätzen.<br />

Verkehrswert: 295.000,00 EUR.<br />

(Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten)<br />

Dieser Grundbesitz soll versteigert werden<br />

und wird nachfolgend rechtlich verbindlich<br />

beschrieben:<br />

eingetragen im Grundbuch von Tannenkirch<br />

Nr. 142:<br />

Flurstück 2326/1,<br />

Gupfweg 8, Gebäude- und Freifläche, 7,82 ar.<br />

Termin: Mittwoch, 30. November 2011,<br />

10:00 Uhr<br />

Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr.<br />

4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 =<br />

Raum 2.21.<br />

Das Verkehrswertgutachten kann auf der<br />

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach,<br />

Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert<br />

ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />

worden auf: 295.000,00 EUR.<br />

Es gelten die allgemeinen Hinweise am<br />

Ende dieser Veröffentlichung.<br />

Zimmermann<br />

Rechtspfleger<br />

Ausgefertigt<br />

Rieger, Justizangestellte<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />

für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />

verlangt werden; die Sicherheit ist in<br />

der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts<br />

zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch<br />

Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung<br />

durch Übergabe von Bargeld<br />

im Termin ist nicht mehr zulässig!<br />

Wer für einen anderen bietet, benötigt eine<br />

öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst<br />

nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />

muss der Berechtigte es anmelden, bevor<br />

das Gericht im Versteigerungstermin<br />

zum Bieten auffordert; er hat das Recht<br />

glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />

bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht.<br />

Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />

der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />

bzw. des Antragstellers und den übrigen<br />

Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei<br />

Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den<br />

beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Niederschrift<br />

der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht<br />

hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />

Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren<br />

aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />

bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Neuauflage des Gastgeberverzeichnisses<br />

von <strong>Kandern</strong><br />

und Malsburg-Marzell<br />

Für das kommende Jahr ist die Herausgabe<br />

einer Neuauflage des gemeinsamen Gastgeberverzeichnisses<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> sowie<br />

der Gemeinde Malsburg-Marzell für eine<br />

Dauer von 2 Jahren vorgesehen.<br />

Alle bei der Tourist-Information <strong>Kandern</strong> und<br />

beim Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell<br />

gemeldeten Beherbergungseinrichtungen<br />

erhalten auf dem Postweg die entsprechenden<br />

Unterlagen für einen Eintrag.<br />

Neue Vermieter von Ferienwohnungen oder<br />

Privatzimmern können sich bis zum 31. Oktober<br />

2011 mit der Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />

(Telefon 07626 972356, E-Mail: verkehrsamt@kandern.de)<br />

bzw. dem Bürgermeisteramt<br />

Malsburg-Marzell (Telefon<br />

07626 919913, E-Mail: rathaus@malsburg-marzell.de)<br />

bezüglich eines Eintrages<br />

in Verbindung setzen.<br />

Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />

Letzte Abendführung durch<br />

die Sonderausstellung<br />

„<strong>Kandern</strong> – Kleine <strong>Stadt</strong> und große<br />

Künstler“ im <strong>Kandern</strong>er Heimat- und Keramikmuseum<br />

am Donnerstag, den 27.<br />

Oktober 2011, um 19.00 Uhr<br />

Zur letzten Abendführung erwartet Sie ein<br />

besonderes Angebot:<br />

Kosten 5,00 Euro inkl. Führung, Umtrunk<br />

und Broschüre zur Ausstellung<br />

Anmeldung: bei der Tourist-Information <strong>Kandern</strong>,<br />

Telefon 07626 972356<br />

„Wildwochen“ der<br />

<strong>Kandern</strong>er Gastronomie<br />

Noch bis 23. Oktober 2011 sind alle Einwohner<br />

und Gäste der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> von<br />

den örtlichen Gastronomiebetrieben zu zwei<br />

besonderen „Wildwochen“ recht herzlich eingeladen.<br />

Von den an dieser Aktion beteiligten<br />

Einrichtungen wird dazu ein spezielles<br />

Wildgericht inklusive einem dazu passendem<br />

Wein angeboten. Eine entsprechende<br />

Speisekarte ist in der Tourist-Information<br />

<strong>Kandern</strong> sowie auf der <strong>Kandern</strong>er Homepage<br />

unter www.kandern.de erhältlich.<br />

Tourist-Information <strong>Kandern</strong><br />

Kandertalbahn<br />

Saisonende beim<br />

Chanderli<br />

Bevor die mittlerweile<br />

107 Jahre alte Lok 30,<br />

auch Chanderli genannt,<br />

nun für einige Jahre aus dem Betrieb genommen<br />

wird, wird sie zum Ende der Saison<br />

nochmals durchs Kandertal dampfen, und<br />

zwar am letzen Fahrsonntag, 16. Oktober.<br />

Das bedeutet aber nicht, dass das Chanderli<br />

nun zum alten Eisen gehört. Jedoch hat die<br />

jahrelange intensive Nutzung der histori-

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