evangelisches - Stadt Kandern

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Seite 2 Donnerstag, den 13. Oktober 2011 Kandern Landratsamt Lörrach Fachbereich Jugend und Familie Kreisjugendreferat Lörrach lädt ein zum „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“ Wer hat das nicht schon erlebt? Die Nachbarin erregt sich über „schmarotzende und kriminelle Ausländer“, der Onkel schimpft beim Familienfest über die lasche Strafjustiz und plädiert für die Einführung der Todesstrafe. Fast jedem fällt es schwer, spontan auf vereinfachende Parolen die richtige und griffige Antwort zu finden oder eine angemessene Reaktion zu zeigen. Wie sollen sie reagie- Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 17.10.2011, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Kandern TAGESORDNUNG: 01. Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten. 02. Ansiedlung eines Einzelhandels auf dem Tonwerkeareal. 03. Öffentlicher Personennahverkehr – Linie 55 � Fortführung der Taktverdichtung und Erweiterung nach dem Fahrplanwechsel. 04. Satzungsneufassung der Vergnügungssteuersatzung. � Satzungsbeschluss. 05. Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.09.2011. 06. Fragen der Zuhörer. 07. Informationen und Anregungen. Winterhalter Bürgermeister Landratsamt Lörrach - Untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Kandern-Tannenkirch (Ober Berg) Landkreis Lörrach Schlussfeststellung vom 07.10.2011 Das Landratsamt Lörrach -Untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Kandern -Tannenkirch (Ober Berg) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass � die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist � den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsver- ren? Hilfreich sind da Hintergrundinformationen und Handreichungen, um mit diesen Herausforderungen souverän umgehen zu lernen – das soll das Argumentationstraining leisten. Es werden rhetorische, argumentative und psychologische Reaktionen und Interventionen beim Umgang mit Stammtischparolen geübt. Die Teilnehmenden werden sensibilisiert, soziale Vorurteile, ihre Ursachen und Wirkungen zu erkennen. Autoritäre, populistische und extremistische Ideologien werden entschlüsselt. Zu aktivem Widerspruch beim Aufkommen diskriminierender und diffamierender Äußerungen soll ermutigt werden. Im Argumentationstraining werden Übungen, Rollenspiele und interaktive Methoden zur fahren hätten berücksichtigt werden müssen � die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist � die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Lörrach -Untere Flurbereinigungsbehörde- (Postanschrift: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung, Buchbrunnenweg 14-18 in 79713 Bad Säckingen) erheben. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt Lörrach -Untere Flurbereinigungsbehörde- eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. gez. Müller-Rau Vermessungsdirektor Achtung: Unseriöse Anzeigenverlage für Anzeigen in einer Informationsbroschüre „Energien“ unterwegs Die Stadtverwaltung Kandern wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die mdp Mediendesign Promotion e.K. aus Frankfurt am Main Entwicklung sinnvoller Verhaltensweisen und rhetorischer Gegenstrategien erprobt. Das Training wird geleitet von Jens Korfkamp. Er ist Sozialwissenschaftler, Dr. phil. und Autor von mehreren Büchern zum Thema. Er leitet die Volkshochschule Rheinberg und kommt aus dem Rheinland in den Landkreis Lörrach, um das Seminar durchzuführen. Das Training findet statt am Samstag, den 22. Oktober 2011 von 9-17Uhrund wird auch als JuLeiCa-Seminar mit 8 Punkten anerkannt. Anmeldung ist erforderlich an das Kreisjugendreferat Lörrach, Luisenstr. 35, 79539 Lörrach, Tel.: 07621 4105290 oder unter gisela.schleidt@loerrach-landkreis.de, Internet: www.loerrach-landkreis.de Anzeigenaufträge für eine Bürgerinformationsbroschüre „Energien“ einholt. Es wird bei den Gewerbetreibenden der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Anzeige in der offiziellen Informationsbroschüre der Stadt Kandern (Neubürgerbroschüre) von 2011 handelt. Die Neuauflage der Broschüre wurde Anfang 2011 wieder in Zusammenarbeit mit demmediaprintinfoverlaggmbH (Weka-Verlag) erstellt. Eine Neuauflage dieser Stadtinformationsbroschüre ist derzeit nicht vorgesehen. Wir bitten dringend um Beachtung. Amtsgericht Lörrach Zwangsversteigerung Tel. (07621) 408-155 www.amtsgericht-loerrach.de 1 K 31/10: Kandern: eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 58 m² Wohnfläche im 1. OG eines Wohn- und Geschäftshauses, Baujahr 1989, am Rand des Stadtkerns (Waldeckstr. 49), sowie ein PKW-Abstellplatz in der Tiefgarage. Verkehrswert: 63.000,00 EUR. (Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten) Dieser Grundbesitz soll versteigert werden und wird nachfolgend rechtlich verbindlich beschrieben: eingetragen im Grundbuch von Kandern Nr. 1140: 304/10.000 (Dreihundertvier/ Zehntausendstel) Miteigentumsanteil an dem Flurstück 299/1 Gebäude- und Freifläche 29,45 ar Waldeckstr. 49, Bibelisgasse 5 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Wohnung nebst Abstellraum Nr. 12 im Obergeschoss.

Kandern Donnerstag, den 13. Oktober 2011 Seite 3 Dem Sondereigentum Nr. 12 wurde das Sondernutzungsrecht an dem PKW-Stellplatz Nr.22 in der Tiefgarage zugeordnet. Termin: Mittwoch, 30. November 2011, 13:30 Uhr Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr. 4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 = Raum 2.21. Das Verkehrswertgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach, Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf: 63.000,00 EUR. Es gelten die allgemeinen Hinweise am Ende dieser Veröffentlichung. Zimmermann Rechtspfleger Ausgefertigt Rieger, Justizangestellte Allgemeine Hinweise: Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung durch Übergabe von Bargeld im Termin ist nicht mehr zulässig! Wer für einen anderen bietet, benötigt eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht. Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers bzw. des Antragstellers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Amtsgericht Lörrach Zwangsversteigerung Tel. (07621) 408-155 www.amtsgericht-loerrach.de 1 K 30/10: Kandern-Tannenkirch: ein Mehrfamilienwohnhaus mit drei Wohnungen mit insgesamt ca. 260 m² Wohnfläche, Baujahr 1980, am Ortsrand des Ortsteils Gupf (Gupfweg 8). Am Wohnhaus angebaut ist eine Garage mit drei PKW-Stellplätzen. Verkehrswert: 295.000,00 EUR. (Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten) Dieser Grundbesitz soll versteigert werden und wird nachfolgend rechtlich verbindlich beschrieben: eingetragen im Grundbuch von Tannenkirch Nr. 142: Flurstück 2326/1, Gupfweg 8, Gebäude- und Freifläche, 7,82 ar. Termin: Mittwoch, 30. November 2011, 10:00 Uhr Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstr. 4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal 5 = Raum 2.21. Das Verkehrswertgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach, Zimmer 1.23, eingesehen werden. Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf: 295.000,00 EUR. Es gelten die allgemeinen Hinweise am Ende dieser Veröffentlichung. Zimmermann Rechtspfleger Ausgefertigt Rieger, Justizangestellte Allgemeine Hinweise: Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts zu leisten. Sie wird zweckmäßig durch Bankbürgschaft erbracht. Hinweis: Sicherheitsleistung durch Übergabe von Bargeld im Termin ist nicht mehr zulässig! Wer für einen anderen bietet, benötigt eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht. Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger bzw. der Antragsteller der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers bzw. des Antragstellers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Neuauflage des Gastgeberverzeichnisses von Kandern und Malsburg-Marzell Für das kommende Jahr ist die Herausgabe einer Neuauflage des gemeinsamen Gastgeberverzeichnisses der Stadt Kandern sowie der Gemeinde Malsburg-Marzell für eine Dauer von 2 Jahren vorgesehen. Alle bei der Tourist-Information Kandern und beim Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell gemeldeten Beherbergungseinrichtungen erhalten auf dem Postweg die entsprechenden Unterlagen für einen Eintrag. Neue Vermieter von Ferienwohnungen oder Privatzimmern können sich bis zum 31. Oktober 2011 mit der Tourist-Information Kandern (Telefon 07626 972356, E-Mail: verkehrsamt@kandern.de) bzw. dem Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell (Telefon 07626 919913, E-Mail: rathaus@malsburg-marzell.de) bezüglich eines Eintrages in Verbindung setzen. Tourist-Information Kandern Letzte Abendführung durch die Sonderausstellung „Kandern – Kleine Stadt und große Künstler“ im Kanderner Heimat- und Keramikmuseum am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, um 19.00 Uhr Zur letzten Abendführung erwartet Sie ein besonderes Angebot: Kosten 5,00 Euro inkl. Führung, Umtrunk und Broschüre zur Ausstellung Anmeldung: bei der Tourist-Information Kandern, Telefon 07626 972356 „Wildwochen“ der Kanderner Gastronomie Noch bis 23. Oktober 2011 sind alle Einwohner und Gäste der Stadt Kandern von den örtlichen Gastronomiebetrieben zu zwei besonderen „Wildwochen“ recht herzlich eingeladen. Von den an dieser Aktion beteiligten Einrichtungen wird dazu ein spezielles Wildgericht inklusive einem dazu passendem Wein angeboten. Eine entsprechende Speisekarte ist in der Tourist-Information Kandern sowie auf der Kanderner Homepage unter www.kandern.de erhältlich. Tourist-Information Kandern Kandertalbahn Saisonende beim Chanderli Bevor die mittlerweile 107 Jahre alte Lok 30, auch Chanderli genannt, nun für einige Jahre aus dem Betrieb genommen wird, wird sie zum Ende der Saison nochmals durchs Kandertal dampfen, und zwar am letzen Fahrsonntag, 16. Oktober. Das bedeutet aber nicht, dass das Chanderli nun zum alten Eisen gehört. Jedoch hat die jahrelange intensive Nutzung der histori-

Seite 2 Donnerstag, den 13. Oktober 2011 <strong>Kandern</strong><br />

Landratsamt Lörrach<br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Kreisjugendreferat Lörrach<br />

lädt ein zum „Argumentationstraining<br />

gegen Stammtischparolen“<br />

Wer hat das nicht schon erlebt? Die Nachbarin<br />

erregt sich über „schmarotzende und kriminelle<br />

Ausländer“, der Onkel schimpft beim<br />

Familienfest über die lasche Strafjustiz und<br />

plädiert für die Einführung der Todesstrafe.<br />

Fast jedem fällt es schwer, spontan auf vereinfachende<br />

Parolen die richtige und griffige<br />

Antwort zu finden oder eine angemessene<br />

Reaktion zu zeigen. Wie sollen sie reagie-<br />

Einladung<br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

am Montag, den 17.10.2011, 19.30 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Kandern</strong><br />

TAGESORDNUNG:<br />

01. Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten.<br />

02. Ansiedlung eines Einzelhandels auf dem<br />

Tonwerkeareal.<br />

03. Öffentlicher Personennahverkehr – Linie<br />

55<br />

� Fortführung der Taktverdichtung und Erweiterung<br />

nach dem Fahrplanwechsel.<br />

04. Satzungsneufassung der Vergnügungssteuersatzung.<br />

� Satzungsbeschluss.<br />

05. Bekanntgabe eines Beschlusses aus der<br />

nichtöffentlichen Sitzung vom<br />

19.09.2011.<br />

06. Fragen der Zuhörer.<br />

07. Informationen und Anregungen.<br />

Winterhalter<br />

Bürgermeister<br />

Landratsamt Lörrach<br />

- Untere Flurbereinigungsbehörde -<br />

Öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

Flurbereinigung <strong>Kandern</strong>-Tannenkirch<br />

(Ober Berg)<br />

Landkreis Lörrach<br />

Schlussfeststellung vom 07.10.2011<br />

Das Landratsamt Lörrach -Untere Flurbereinigungsbehörde-<br />

erklärt das Flurbereinigungsverfahren<br />

<strong>Kandern</strong> -Tannenkirch<br />

(Ober Berg) für abgeschlossen.<br />

Hierzu wird festgestellt, dass<br />

� die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan<br />

und seinen Nachträgen bewirkt<br />

ist<br />

� den Beteiligten keine Ansprüche mehr<br />

zustehen, die im Flurbereinigungsver-<br />

ren? Hilfreich sind da Hintergrundinformationen<br />

und Handreichungen, um mit diesen Herausforderungen<br />

souverän umgehen zu lernen<br />

– das soll das Argumentationstraining<br />

leisten. Es werden rhetorische, argumentative<br />

und psychologische Reaktionen und Interventionen<br />

beim Umgang mit Stammtischparolen<br />

geübt.<br />

Die Teilnehmenden werden sensibilisiert,<br />

soziale Vorurteile, ihre Ursachen und Wirkungen<br />

zu erkennen. Autoritäre, populistische<br />

und extremistische Ideologien werden<br />

entschlüsselt. Zu aktivem Widerspruch beim<br />

Aufkommen diskriminierender und diffamierender<br />

Äußerungen soll ermutigt werden. Im<br />

Argumentationstraining werden Übungen,<br />

Rollenspiele und interaktive Methoden zur<br />

fahren hätten berücksichtigt werden<br />

müssen<br />

� die Kasse der Teilnehmergemeinschaft<br />

aufgelöst ist<br />

� die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft<br />

abgeschlossen sind.<br />

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen<br />

Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft<br />

ist das Flurbereinigungsverfahren<br />

beendet.<br />

Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.<br />

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) in der Fassung vom<br />

16.03.1976 (BGBl. I S. 546).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten<br />

und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

innerhalb eines Monats nach der<br />

Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift<br />

- Widerspruch beim Landratsamt Lörrach<br />

-Untere Flurbereinigungsbehörde-<br />

(Postanschrift: Gemeinsame Dienststelle<br />

Flurneuordnung, Buchbrunnenweg 14-18 in<br />

79713 Bad Säckingen) erheben.<br />

Wird der Widerspruch schriftlich erhoben,<br />

muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt<br />

Lörrach -Untere Flurbereinigungsbehörde-<br />

eingegangen sein.<br />

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

dieses Beschlusses.<br />

gez.<br />

Müller-Rau<br />

Vermessungsdirektor<br />

Achtung: Unseriöse Anzeigenverlage<br />

für Anzeigen in<br />

einer Informationsbroschüre<br />

„Energien“ unterwegs<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kandern</strong> wurde davon<br />

in Kenntnis gesetzt, dass die mdp Mediendesign<br />

Promotion e.K. aus Frankfurt am Main<br />

Entwicklung sinnvoller Verhaltensweisen<br />

und rhetorischer Gegenstrategien erprobt.<br />

Das Training wird geleitet von Jens Korfkamp.<br />

Er ist Sozialwissenschaftler, Dr. phil.<br />

und Autor von mehreren Büchern zum Thema.<br />

Er leitet die Volkshochschule Rheinberg<br />

und kommt aus dem Rheinland in den Landkreis<br />

Lörrach, um das Seminar durchzuführen.<br />

Das Training findet statt am Samstag,<br />

den 22. Oktober 2011 von 9-17Uhrund<br />

wird auch als JuLeiCa-Seminar mit 8 Punkten<br />

anerkannt. Anmeldung ist erforderlich<br />

an das Kreisjugendreferat Lörrach, Luisenstr.<br />

35, 79539 Lörrach, Tel.: 07621<br />

4105290 oder unter gisela.schleidt@loerrach-landkreis.de,<br />

Internet: www.loerrach-landkreis.de<br />

Anzeigenaufträge für eine Bürgerinformationsbroschüre<br />

„Energien“ einholt. Es wird<br />

bei den Gewerbetreibenden der Eindruck erweckt,<br />

dass es sich um eine Anzeige in der<br />

offiziellen Informationsbroschüre der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kandern</strong> (Neubürgerbroschüre) von 2011<br />

handelt.<br />

Die Neuauflage der Broschüre wurde Anfang<br />

2011 wieder in Zusammenarbeit mit demmediaprintinfoverlaggmbH<br />

(Weka-Verlag) erstellt.<br />

Eine Neuauflage dieser <strong>Stadt</strong>informationsbroschüre<br />

ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Wir bitten dringend um Beachtung.<br />

Amtsgericht Lörrach<br />

Zwangsversteigerung<br />

Tel. (07621) 408-155<br />

www.amtsgericht-loerrach.de<br />

1 K 31/10:<br />

<strong>Kandern</strong>: eine 2-Zimmer-Wohnung mit<br />

ca. 58 m² Wohnfläche im 1. OG eines<br />

Wohn- und Geschäftshauses, Baujahr<br />

1989, am Rand des <strong>Stadt</strong>kerns (Waldeckstr.<br />

49), sowie ein PKW-Abstellplatz in<br />

der Tiefgarage.<br />

Verkehrswert: 63.000,00 EUR.<br />

(Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten)<br />

Dieser Grundbesitz soll versteigert werden<br />

und wird nachfolgend rechtlich verbindlich<br />

beschrieben:<br />

eingetragen im Grundbuch von <strong>Kandern</strong> Nr.<br />

1140:<br />

304/10.000 (Dreihundertvier/ Zehntausendstel)<br />

Miteigentumsanteil an dem<br />

Flurstück 299/1<br />

Gebäude- und Freifläche 29,45 ar<br />

Waldeckstr. 49, Bibelisgasse 5<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten<br />

Wohnung nebst Abstellraum Nr. 12 im<br />

Obergeschoss.

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