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Taxtarif - Spital Linth

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- 4 -1.2.2.2 Honorar für diagnostische und therapeutische Eingriffe (je Eingriff)Fachbereich Klasse Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5Innere Medizin,Neurologie undGeriatrieHalbprivat 241.- 865.- 1'850.- 3'280.- 4’500.-Privat 313.- 1‘225.- 2'405.- 4'264.- 5‘800.-Chirurgie / OrthopädieHalbprivat 440.- 1'065.- 2'030.- 3'185.- 4'410.-Privat 572.- 1‘385.- 2'639.- 4‘141.- 5'733.-Urologie Halbprivat 490.- 970.- 1'910.- 2'495.- 4’000.-Privat 637.- 1'261.- 2'483.- 3'244.- 5’200.-ORL Halbprivat 450.- 870.- 1'845.- 2'950.- 3'900.-Privat 585.- 1'131.- 2'399.- 3'835.- 5'070.-Augenheilkunde Halbprivat 500.- 1'200.- 1'930.- 3'000.- -Privat 650.- 1'560.- 2'509.- 4'986.- -Gynäkologie Halbprivat 525.- 980.- 1'995.- 2'850.- 4'030.-Geburtshilfe(inkl. Neugeborene)AbrechnungsregelnPrivat 683.- 1'274.- 2'594.- 3'705.- 5'239.-Halbprivat 350.- 1'050.- 1'730.- 2'750.- 4'000.-Privat 455.- 1'365.- 2'249.- 3'575.- 5'200.-1. Bei einer erheblichen Adipositas des Patienten (BMI >40) kann der Eingriff eine Kategorie höher berechnetwerden, wenn die Adipositas den Eingriff massgeblich erschwert.2. Wenn wegen eines mindestens zweiten Rezidivs an derselben Stelle operiert werden muss, kannder Eingriff eine Kategorie höher berechnet werden.3. Wenn der Eingriff unter den Bedingungen einer vorbestehenden und nicht unterbrechbaren Antikoagulationstattfinden muss, kann der Eingriff eine Kategorie höher berechnet werden.4. Werden zwei Eingriffe gleichzeitig bzw. unmittelbar hintereinander mittels gleichen Zugangs vorgenommen,ohne dass der Patient den Operationssaal verlässt, wird der höherklassige Eingriff voll, jederweitere zu 50% in Rechnung gestellt.5. Für Anästhesie (einschliesslich prä- und postoperative Visite) wird ein Zuschlag von 50 Prozent desHonorars für diagnostische und therapeutische Eingriffe erhoben.6. Die Erhöhung der Eingriffskategorie aufgrund der Punkte 1, 2 und 3 dieses Kapitel (Einstufung dereinzelnen Eingriffe) kann nicht kumuliert werden. D.h., es ist aufgrund der in den Punkten genanntenGründen maximal eine Erhöhung um eine Kategorie möglich, auch wenn mehrere Punkte zutreffen.7. Bei Notfalleingriffen der Kategorien 1 oder 2 kann ein einmaliger Zuschlag von CHF 342.00 bei Eingriffender Kategorien 3 und 4 ein einmaliger Zuschlag von CHF 570.00 pro beteiligte Fachdisziplinzusätzlich berechnet werden.8. Ein Notfallzuschlag kann verrechnet werden, wenn Eingriffe ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten(nachts zwischen 19.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen erforderlich sindund nicht aufgeschoben werden können.9. Der Notfallzuschlag ist bei Halbprivat- und Privatpatienten gleich hoch.10. Für Eingriffe der Kategorie 5 kann kein Notfallzuschlag verrechnet werden.H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx

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