13.07.2015 Aufrufe

Taxtarif - Spital Linth

Taxtarif - Spital Linth

Taxtarif - Spital Linth

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 2 -Bewertung von SwissDRG Fallpauschalen gemäss Anlage 1 des FallpauschalenkatalogsDRG Bezeichnung KostengewichtK01A Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mitFrührehabilitation oder geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung1.9001.1.2 Leistungen, welche nicht in den Leistungsbereich des KVG, UVG, IVG oder MVGfallen (Nichtpflichtleistungen)Die Verrechnung erfolgt mittels den von den einzelnen <strong>Spital</strong>regionen publizierten Pauschalpreisreglementenoder aufgrund eines Kostenvoranschlags.1.1.3 Leistungen bei WartepatientenTaxe pro Aufenthaltstag 5 alle Abteilungen (exkl. ärztliche Leistungen)Basis Mehrbettzimmer für Einzel- oder Zweibettzimmer kommen die Zuschlägegemäss Kapitel 3.2.1 zur Anwendung.Fr. 600.001.1.4 Leistungen der psychosomatischen Abteilung im <strong>Spital</strong> WattwilPauschale pro Pflegetag 6Fr. 525.00Es gelten die folgenden Bedingungen: Folgende Leistungen sind nicht mit der SwissDRG-Pauschale abgedeckt und werdenseparat in Rechnung gestellt (nicht abschliessende Aufzählung): alle im Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und dem SchweizerischenVerband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) definiertenLeistungen wie Dialysen, Transplantationen usw.; Rettungskosten sowie Transportkosten bei Krankenhauseintritt und –austritt; Gutachten und Autopsien; beim <strong>Spital</strong>austritt mitgegebene Materialien und Medikamente; ANQ-Beitrag (Beitrag für Qualitätsmessung); Nichtpflichtleistungen gemäss KVG, UVG, IVG oder MVG und den dazugehörigenVerordnungen; auf Wunsch der Patientin oder des Patienten oder deren Angehörigen zugezogenespitalfremde Ärztinnen und Ärzte; Mehrleistungen Hotellerie auf Wunsch des Patienten; Kosten für Sachbeschädigungen; persönliche Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten (Telefonate, TV, Radio,etc.); Anschaffungen, Reinigung, Reparatur, Pflege von Bekleidung; Beherbergung von Begleitpersonen; Auslagen für Begleitung; Bettenreservation und Effektenaufbewahrung während Urlaub; Unkosten bei Todesfällen.5 Die Anzahl Aufenthaltstage berechnet sich nach Kapitel 1.5 des Dokuments „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnungunter SwissDRG“6 Ein- und Austrittstage werden als ganze Pflegetage gerechnet.H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!