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Taxtarif - Spital Linth

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<strong>Taxtarif</strong> der <strong>Spital</strong>regionen 2-4gültig ab 1. Januar 20121 Taxen für stationäre Patientinnen und Patienten1.1 Allgemeine AbteilungDas Entgelt für die Leistungen bei stationären Patientinnen und Patienten auf der allgemeinen Abteilungrichtet sich nach den Regeln von SwissDRG. Davon ausgenommen sind Tarife für die folgenden Leistungen: Leistungen, welche nicht in die Leistungsbereiche der Bundesgesetze (inkl. deren Verordnungen)über die Krankenversicherung (KVG 1 ), Unfallversicherung (UVG 2 ), Invalidenversicherung (IVG 3 )oder Militärversicherung (MVG 4 ) fallen; Leistungen bei Wartepatienten; Leistungen der psychosomatischen Abteilung im <strong>Spital</strong> Wattwil.1.1.1 Leistungen, welche in den Leistungsbereich des KVG, UVG, IVG oder MVG fallenPersonen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem FürstentumLiechtenstein sowie Personen, welche über die Gemeinsame Einrichtung KVG inSolothurn abgerechnet werden:Massgeblich für die Abrechnung ist der im Tarifvertrag ausgehandelte Basispreisnach SwissDRG für den jeweils zuständigen GarantenBasispreis nach SwissDRG für Garanten/Personen ohne Tarifvertrag Fr. 9‘900.00Personen ohne gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem FürstentumLiechtenstein und welche nicht über die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurnabgerechnet werdenBasispreis nach SwissDRG Fr. 10‘500.00Es gelten die folgenden Bedingungen: Der angegebene Basispreis entspricht 100% und enthält den Investitionskostenzuschlag. Folgende Leistungen sind nicht mit der SwissDRG-Pauschale abgedeckt und werden separat inRechnung gestellt (nicht abschliessende Aufzählung): in SwissDRG definierte Zusatzentgelte (Anlage 2 und 3 des Fallpauschalen-Katalogs); Rettungskosten sowie Transportkosten bei Krankenhauseintritt und –austritt (exkl. medizinischindizierte Verlegungstransporte in Institutionen, welche ebenfalls nach SwissDRG abrechnen); Gutachten und Autopsien; beim <strong>Spital</strong>austritt mitgegebene Materialien und Medikamente; ANQ-Beitrag (Beitrag für Qualitätsmessung); CMO-Beitrag (Beitrag für das Casemix-Office) Nichtpflichtleistungen gemäss KVG, UVG, IVG oder MVG und den dazugehörigen Verordnungen; auf Wunsch der Patientin oder des Patienten oder deren Angehörigen zugezogene spitalfremdeÄrztinnen und Ärzte; Mehrleistungen Hotellerie auf Wunsch des Patienten; persönliche Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten (Telefonate, TV, Radio, etc.); Anschaffungen, Reinigung, Reparatur, Pflege von Bekleidung; Beherbergung von Begleitpersonen; Auslagen für Begleitung; Bettenreservation und Effektenaufbewahrung während Urlaub; Unkosten bei Todesfällen.1 SR 832.102 SR 832.203 SR 831.204 SR 833.1H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 2 -Bewertung von SwissDRG Fallpauschalen gemäss Anlage 1 des FallpauschalenkatalogsDRG Bezeichnung KostengewichtK01A Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mitFrührehabilitation oder geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung1.9001.1.2 Leistungen, welche nicht in den Leistungsbereich des KVG, UVG, IVG oder MVGfallen (Nichtpflichtleistungen)Die Verrechnung erfolgt mittels den von den einzelnen <strong>Spital</strong>regionen publizierten Pauschalpreisreglementenoder aufgrund eines Kostenvoranschlags.1.1.3 Leistungen bei WartepatientenTaxe pro Aufenthaltstag 5 alle Abteilungen (exkl. ärztliche Leistungen)Basis Mehrbettzimmer für Einzel- oder Zweibettzimmer kommen die Zuschlägegemäss Kapitel 3.2.1 zur Anwendung.Fr. 600.001.1.4 Leistungen der psychosomatischen Abteilung im <strong>Spital</strong> WattwilPauschale pro Pflegetag 6Fr. 525.00Es gelten die folgenden Bedingungen: Folgende Leistungen sind nicht mit der SwissDRG-Pauschale abgedeckt und werdenseparat in Rechnung gestellt (nicht abschliessende Aufzählung): alle im Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und dem SchweizerischenVerband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) definiertenLeistungen wie Dialysen, Transplantationen usw.; Rettungskosten sowie Transportkosten bei Krankenhauseintritt und –austritt; Gutachten und Autopsien; beim <strong>Spital</strong>austritt mitgegebene Materialien und Medikamente; ANQ-Beitrag (Beitrag für Qualitätsmessung); Nichtpflichtleistungen gemäss KVG, UVG, IVG oder MVG und den dazugehörigenVerordnungen; auf Wunsch der Patientin oder des Patienten oder deren Angehörigen zugezogenespitalfremde Ärztinnen und Ärzte; Mehrleistungen Hotellerie auf Wunsch des Patienten; Kosten für Sachbeschädigungen; persönliche Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten (Telefonate, TV, Radio,etc.); Anschaffungen, Reinigung, Reparatur, Pflege von Bekleidung; Beherbergung von Begleitpersonen; Auslagen für Begleitung; Bettenreservation und Effektenaufbewahrung während Urlaub; Unkosten bei Todesfällen.5 Die Anzahl Aufenthaltstage berechnet sich nach Kapitel 1.5 des Dokuments „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnungunter SwissDRG“6 Ein- und Austrittstage werden als ganze Pflegetage gerechnet.H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 3 -1.2 Halbprivate und private Abteilung1.2.1 Aufpreis für Behandlung als Halbprivat- resp. PrivatpatientPatientenklasse Zuschlag pro Aufenthaltstag 7Halbprivat-Patient 325.00Privatpatient 395.001.2.2 Aufpreis für freie Arztwahl1.2.2.1 Betreuungshonorar pro Tag / KonsilienBetreuungshonorar Halbprivat PrivatInnere Medizin / Neurologie 286.- 371.-Chirurgie / Orthopädie 149.- 194.-Urologie 100.- 130.-ORL 114.- 148.-Augenheilkunde 128.- 162.-Gynäkologie 154.- 200.-Geburtshilfe (inkl. Neugeborene) 174.- 227.-Intensivpflegestation 335.- 435.-Psychosomatische Abteilung 56.- 73.-Geriatrie 98.- 128.-Konsilium intern 194.- 253.-Abrechnungsregeln:1. Das Betreuungshonorar wird durch die Klinik/Fachbereich, in welcher sich der Patient aufhält, einmalpro Aufenthaltstag nach SwissDRG verrechnet.2. Bei internen Verlegungen ist am Verlegungstag das Betreuungshonorar durch die aufnehmende Klinik/Fachbereichzu verrechnen.3. Ein internes Konsilium liegt dann vor, wenn aus medizinischen Gründen ein weiterer Kaderarzt beiAbklärungen, Untersuchungen oder Behandlungen zugezogen wird.4. Externe Konsilien (Abklärungen, Untersuchungen und Behandlungen durch spitalfremde Spezialisten)werden ohne Zuschläge weiterverrechnet. Ebenfalls werden spitalextern erbrachte Labor- undHistologieleistungen als externes Konsilium ohne Zuschläge weiterverrechnet.7 Die Anzahl Aufenthaltstage berechnet sich nach Kapitel 1.5 des Dokuments „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnungunter SwissDRG“H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 4 -1.2.2.2 Honorar für diagnostische und therapeutische Eingriffe (je Eingriff)Fachbereich Klasse Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5Innere Medizin,Neurologie undGeriatrieHalbprivat 241.- 865.- 1'850.- 3'280.- 4’500.-Privat 313.- 1‘225.- 2'405.- 4'264.- 5‘800.-Chirurgie / OrthopädieHalbprivat 440.- 1'065.- 2'030.- 3'185.- 4'410.-Privat 572.- 1‘385.- 2'639.- 4‘141.- 5'733.-Urologie Halbprivat 490.- 970.- 1'910.- 2'495.- 4’000.-Privat 637.- 1'261.- 2'483.- 3'244.- 5’200.-ORL Halbprivat 450.- 870.- 1'845.- 2'950.- 3'900.-Privat 585.- 1'131.- 2'399.- 3'835.- 5'070.-Augenheilkunde Halbprivat 500.- 1'200.- 1'930.- 3'000.- -Privat 650.- 1'560.- 2'509.- 4'986.- -Gynäkologie Halbprivat 525.- 980.- 1'995.- 2'850.- 4'030.-Geburtshilfe(inkl. Neugeborene)AbrechnungsregelnPrivat 683.- 1'274.- 2'594.- 3'705.- 5'239.-Halbprivat 350.- 1'050.- 1'730.- 2'750.- 4'000.-Privat 455.- 1'365.- 2'249.- 3'575.- 5'200.-1. Bei einer erheblichen Adipositas des Patienten (BMI >40) kann der Eingriff eine Kategorie höher berechnetwerden, wenn die Adipositas den Eingriff massgeblich erschwert.2. Wenn wegen eines mindestens zweiten Rezidivs an derselben Stelle operiert werden muss, kannder Eingriff eine Kategorie höher berechnet werden.3. Wenn der Eingriff unter den Bedingungen einer vorbestehenden und nicht unterbrechbaren Antikoagulationstattfinden muss, kann der Eingriff eine Kategorie höher berechnet werden.4. Werden zwei Eingriffe gleichzeitig bzw. unmittelbar hintereinander mittels gleichen Zugangs vorgenommen,ohne dass der Patient den Operationssaal verlässt, wird der höherklassige Eingriff voll, jederweitere zu 50% in Rechnung gestellt.5. Für Anästhesie (einschliesslich prä- und postoperative Visite) wird ein Zuschlag von 50 Prozent desHonorars für diagnostische und therapeutische Eingriffe erhoben.6. Die Erhöhung der Eingriffskategorie aufgrund der Punkte 1, 2 und 3 dieses Kapitel (Einstufung dereinzelnen Eingriffe) kann nicht kumuliert werden. D.h., es ist aufgrund der in den Punkten genanntenGründen maximal eine Erhöhung um eine Kategorie möglich, auch wenn mehrere Punkte zutreffen.7. Bei Notfalleingriffen der Kategorien 1 oder 2 kann ein einmaliger Zuschlag von CHF 342.00 bei Eingriffender Kategorien 3 und 4 ein einmaliger Zuschlag von CHF 570.00 pro beteiligte Fachdisziplinzusätzlich berechnet werden.8. Ein Notfallzuschlag kann verrechnet werden, wenn Eingriffe ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten(nachts zwischen 19.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen erforderlich sindund nicht aufgeschoben werden können.9. Der Notfallzuschlag ist bei Halbprivat- und Privatpatienten gleich hoch.10. Für Eingriffe der Kategorie 5 kann kein Notfallzuschlag verrechnet werden.H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 5 -2 Taxen für ambulante Patientinnen und Patienten2.1 Ärztliche LeistungenÄrztliche Leistungen werden mit TARMED mit den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 0.82Fr. 1.00Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.002.2 Zahnärztliche LeistungenGemäss Vertrag und Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO und santésuissebetreffend die von Zahnärzten erbrachten Leistungen und die zahntechnischen Leistungen, dievon den Versicherern gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 zuvergüten sind.2.3 LaborleistungenAnalysen-Liste mit Tarif des Bundesamtes für Sozialversicherung bzw. Tarife des Zentrums für Labormedizin.2.4 Physiotherapeutische LeistungenPhysiotherapeutische Leistungen werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse,der Medizinaltarifkommission UVG, der Invalidenversicherung und dem Bundesamt für Militärversicherungzu den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 0.86Fr. 0.95Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 0.952.5 Ergotherapeutische LeistungenErgotherapeutische Leistungen werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse,der Medizinaltarifkommission UVG, der Invalidenversicherung und dem Bundesamt für Militärversicherungzu den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 1.05Fr. 1.10Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.102.6 Logopädische LeistungenLogopädische Leistungen werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse,der Medizinaltarifkommission UVG und dem Bundesamt für Militärversicherung zu den folgenden Taxpunktwertenverrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 1.00Fr. 1.00Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.00H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 6 -2.7 Ernährungs- und DiabetesberatungLeistungen der Ernährungs- und Diabetesberatung werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitälerder Schweiz, santésuisse, der Medizinaltarifkommission UVG, der Invalidenversicherung und dem Bundesamtfür Militärversicherung zu den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder dem im FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 1.00Fr. 1.00Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.002.8 ArzneimittelPreise gemäss neuester veröffentlichter Fassung der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Sozialversicherung,abzüglich 3 Prozent.2.9 MaterialienPreise gemäss Einstandspreis (inkl. MwSt.) plus einen Zuschlag von 10 Prozent.2.10 HämodialyseGemäss Schweizerischem Dialysetarifvertrag vom 02./14. November 2011.2.11 Stomaberatung und Stomabehandlung durch nichtärztliches PersonalLeistungen bei der Stomaberatung und Stomabehandlung durch nichtärztliches Personal werden gemässVertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, der Medizinaltarifkommission UVG,der Invalidenversicherung und dem Bundesamt für Militärversicherung zu den folgenden Taxpunktwertenverrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 0.82Fr. 1.00Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.002.12 Behandlung im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbettdurch Hebammen (ohne Beisein des Arztes)Die Behandlungen im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbett durch Hebammen(ohne Beisein des Arztes) werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse,der Medizinaltarifkommission UVG, der Invalidenversicherung und dem Bundesamt für Militärversicherungzu den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Krankenversicherer für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im FürstentumLiechtensteinKrankenversicherer für andere Personen sowie übrige Garanten und Selbstzahler (Pflichtleistungen)Fr. 1.10Fr. 1.10Übrige Sozialversicherer (UV, IV, MV) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Fr. 1.00H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx


- 7 -2.13 Neuropsychologische Leistungen UV / MV / IVNeuropsychologische Leistungen werden gemäss Vertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, derMedizinaltarifkommission UVG, der Invalidenversicherung und dem Bundesamt für Militärversicherungzu den folgenden Taxpunktwerten verrechnet:Sozialversicherer gemäss UVG, IVG, MVG für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in derSchweizFr. 1.003. Besondere Leistungen3.1 Patientinnen und Patienten aller Abteilungen3.1.1 RettungsdienstGrundtaxe Primäreinsatz Fr. 850.-Grundtaxe Sekundäreinsatz Fr. 280.-Grundtaxe Leerfahrt Fr. 850.-Grundtaxe Notarzteinsatzfahrzeug Fr. 325.-Zuschlag je Fahrkilometer (für Hin- und Rückfahrt) Fr. 7.-3.1.2 Leistungen im TodesfallPauschale ohne Benützung der KühlzellePauschale mit Benützung der KühlzelleSarg, Legalinspektion, Beerdigungsaufschub, Leichenpass, Leichenkleider,Blumen usw.Fr. 150.- zuzüglich MwSt.Fr. 200.- zuzüglich MwSt.SelbstkostenLeichentransport Gemäss Kap. 3.1.13.1.3 DiversesTaxifahrtenMittel und Gegenstände, UtensilienGemäss KostenvoranschlagSelbstkosten3.2 Patientinnen und Patienten der Allgemeinen Abteilung3.2.1 Aufpreis für zusätzlichen Hotelkomfort (pro Aufenthaltstag 8 )im Einzelzimmer Fr. 270.-im Zweibettzimmer Fr. 180.-Zusätzlicher Hotelkomfort kann nicht mit freier Arztwahl kombiniert werden.3.2.2 Aufpreis für freie ArztwahlGemäss Kapitel 1.2.23.3 Patientinnen und Patienten der Halbprivaten AbteilungAufpreis für zusätzlichen Hotelkomfort im Einzelzimmer (pro Aufenthaltstag 7 ) Fr. 90.-8 Die Anzahl Aufenthaltstage berechnet sich nach Kapitel 1.5 des Dokuments „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnungunter SwissDRG“H:\Daten\Taxordnungen\<strong>Taxtarif</strong>e\<strong>Taxtarif</strong> per 20120101\<strong>Taxtarif</strong> 20120101_20120223.docx

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