13.07.2015 Aufrufe

Protokoll vom 14.12.2010 (391 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

Protokoll vom 14.12.2010 (391 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

Protokoll vom 14.12.2010 (391 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Az. Gem-004/1-9/2010Verhandlungsschriftüber die öffentliche Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach am<strong>14.12.2010</strong>.Tagungsort: Geme<strong>in</strong>deamt (Sitzungssaal)Anwesend s<strong>in</strong>d:von <strong>der</strong> ÖVP:1. Bgm. Johann Reschenhofer2. GVM Margit Ste<strong>in</strong>er3. GVM Mag. arch. Rupert Plasser4. GRM Dr. Josef Plasser5. GRM Dipl. Päd. Ing. Adelheid Geßl6. GRM Josef Re<strong>in</strong>dl7. GRM Felix Spitzwieser8. GRM Gerhard Har<strong>in</strong>g9. GRM Felix Asen10. GRM Alexan<strong>der</strong> Weiss11. GRM Mag. iur. Gregor Würz<strong>in</strong>ger12. GRM Maria Berneckervon <strong>der</strong> PRO:1. GVM He<strong>in</strong>rich Taitl2. GVM Herwig Hammerle3. GRM Hildegard Baumann-Hartl4. GRM Wilhelm Kirchsteigervon <strong>der</strong> SPÖ:1. GVM Horst Grumbach2. GRM Josef Ka<strong>in</strong>3. GRM Herbert Pichlervon <strong>der</strong> FPÖ:1. GRM Roland Dickenberger2. GRM Klaus Österbauerferner die Ersatzmitglie<strong>der</strong>:1. Willibald Str<strong>in</strong>i für GRM Josef Reis<strong>in</strong>ger (SPÖ)2. Otto Wengler für GRM Johann Mersch (FPÖ)3. Angelika Me<strong>in</strong>dl für GRM Dipl. Ing. Sandra Schnei<strong>der</strong> (PRO)4. Bernhard Füller für GRM Roland Hochertse<strong>der</strong> (PRO)Der Leiter des Geme<strong>in</strong>deamtes Karl GerstlohnerFachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): ke<strong>in</strong>eEs fehlen:a) entschuldigt: GRM Josef Reis<strong>in</strong>ger, GRM Johann Mersch, GRM Dipl. Ing. SandraSchnei<strong>der</strong> und GRM Roland Hochertse<strong>der</strong> sowie die GREM AnnaElsenbruch, Roland Pachernigg, Rudolf Preiss und Christian Deublerb) unentschuldigt: niemandSchriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): Maria RothenbuchnerDer Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dassa) die Sitzung von ihm e<strong>in</strong>berufen wurde;b) <strong>der</strong> Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990)enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglie<strong>der</strong> zeitgerecht schriftlich am09.12.2010 unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung <strong>der</strong>Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am 09.12.2010 öffentlich kundgemacht wurde;c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;


- 2 -d) die Verhandlungsschriften über die Sitzungen <strong>vom</strong> 31.03.2009, 26.05.2009, 09.07.2009,08.10.2009, 19.10.2010 und 11.11.2010 bis zur heutigen Sitzung während <strong>der</strong>Amtsstunden im Geme<strong>in</strong>deamt zur E<strong>in</strong>sicht aufgelegen s<strong>in</strong>d und bis zum SitzungsendeE<strong>in</strong>wendungen e<strong>in</strong>gebracht werden können.Die Sitzungsprotokolle über die letzten Sitzungen <strong>vom</strong> 07.09.2010 und 05.10.2010 konntenaus zeitlichen Gründen noch nicht fertig gestellt werden; <strong>der</strong>en Vorlage erfolgt bei <strong>der</strong>nächsten Sitzung.Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Beratung über die Tagesordnungspunkte unterbricht <strong>der</strong> Bürgermeister dieSitzung zur Abhaltung <strong>der</strong> Bürgerfragestunde gem. § 53 Abs. 5 Oö. GemO..Ab 19.45 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende TOP. gem. § 46 Abs. 3 Oö. GemO.e<strong>in</strong>stimmig zur Behandlung <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung <strong>in</strong> die Tagesordnungaufgenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.„Kanalordnung; Än<strong>der</strong>ung Az. Bau 811/0“„Hauptschule; Zustimmung <strong>der</strong> Kommanditist<strong>in</strong> zu folgen<strong>der</strong>Auftragsvergabe durch die "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG": Ankauf e<strong>in</strong>es Spülbeckensund e<strong>in</strong>es Handwaschbeckens Az. Schu 212/0“Auf Antrag <strong>der</strong> PRO-GR-Fraktion wird folgen<strong>der</strong> TOP. gem. § 46 Abs. 3 Oö. GemO.e<strong>in</strong>stimmig zur Behandlung <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung <strong>in</strong> die Tagesordnungaufgenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Vizebürgermeister/Innen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atesHochburg-Ach“ Az. Gem 004/3“1. Punkt: Angelobung des Bürgermeisters durch den BezirkshauptmannNach den Bestimmungen des § 20 Abs. 3 <strong>der</strong> Oö. GemO. 1990 hat <strong>der</strong> direkt gewählteBürgermeister am Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>in</strong> die Hand des Bezirkshauptmanneso<strong>der</strong> se<strong>in</strong>es Beauftragten mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis abzulegen, die Bundesverfassungund die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen<strong>der</strong> Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, se<strong>in</strong>eAufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und dasWohl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de nach bestem Wissen und Gewissen zu för<strong>der</strong>n.Bezirkshauptmann Mag. Dr. Georg Wojak von <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft Braunau begrüßtzunächst die Anwesenden. Er hebt die Bedeutung von Hochburg-Ach als Geburtsort vonFranz Xaver Gruber hervor und dankt für die entsprechenden Aktivitäten. Weiters zeigt sichWojak erfreut, dass die Bemühungen <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft zur Hebung <strong>der</strong>Verkehrssicherheit gewürdigt werden. Anschließend nimmt er die Angelobung vor undwünscht Bgm. Johann Reschenhofer alles Gute für se<strong>in</strong>e Aufgabe und bittet ihn, mit allenFraktionen konstruktiv und lösungsorientiert zum Wohle <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zusammenzuarbeiten.


- 3 -2. Punkt: Geme<strong>in</strong>devorstand; Nachwahl e<strong>in</strong>es MitgliedesBerichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Für die Wahl von Mitglie<strong>der</strong>n des Geme<strong>in</strong>devorstandes s<strong>in</strong>d die Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 26und 29 <strong>der</strong> Oö. GemO. maßgeblich. Sie s<strong>in</strong>d lt. § 26 Abs. 3 je <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang von denGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n jener Wahlpartei, die den Wahlvorschlag erstattet hat, zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahl <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>devorstand ist analog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierendenSitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devorstandsmitgliedes wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgendeKandidat<strong>in</strong> vorgeschlagen:Dipl. Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:GRM Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hande<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Geme<strong>in</strong>devorstandsmitgliedes gewählt.3. Punkt: Wahl e<strong>in</strong>es Vizebürgermeisters gem. § 20 Abs. 7 Zif. 3 Oö. GemO1990 und Angelobung durch den BezirkshauptmannBerichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer


- 4 -Sachverhalt:Die Vizebürgermeister s<strong>in</strong>d aus dem Kreis <strong>der</strong> übrigen Mitglie<strong>der</strong> des Geme<strong>in</strong>devorstandesjeweils von den vorschlagsberechtigten Wahlparteien zu wählen. Ist nur e<strong>in</strong> Vizebürgermeisterzu wählen, so ist er von den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> stärksten im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atvertretenen Wahlpartei zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach den Bestimmungen des § 24 Abs. 4 <strong>der</strong> Oö. GemO. 1990 hat <strong>der</strong> Vizebürgermeistervor Antritt se<strong>in</strong>es Amtes <strong>in</strong> die Hand des Bezirkshauptmannes o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>es Beauftragten mitden Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis abzulegen, die Bundesverfassung und die Landesverfassungsowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen <strong>der</strong> Republik Österreich unddes Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch unduneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de nachbestem Wissen und Gewissen zu för<strong>der</strong>n.E<strong>in</strong> Gelöbnis unter Bed<strong>in</strong>gungen o<strong>der</strong> mit Zusätzen gilt als verweigert, die Beifügung e<strong>in</strong>erreligiösen Beteuerung ist zulässig.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahl e<strong>in</strong>es Vizebürgermeisters ist analog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierendenSitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Vizebürgermeisters wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgende Kandidat<strong>in</strong>vorgeschlagen:Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:GVM Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hande<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zur Vizebürgermeister<strong>in</strong> gewählt.Anschließend erfolgt die Angelobung <strong>der</strong> Vizebürgermeister<strong>in</strong> durch Bezirkshauptmann Dr.Georg Wojak.


- 5 -4. Punkt: Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und fürörtliche Umweltfragen; Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes Az. Gem 004/41Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2010 hat Bgm. Johann Reschenhofer se<strong>in</strong> Mandat als Mitglied desAusschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragenzurückgelegt.Infolge dieses Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (Ersatzmitglie<strong>der</strong>) von Ausschüssen s<strong>in</strong>d gem. § 33 Oö. GemO.die Bestimmungen für die Wahl des GV anzuwenden, sofern nicht <strong>der</strong> GR e<strong>in</strong>stimmig etwasan<strong>der</strong>es beschließt. Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stetsgeheim mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmige<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong> Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahl <strong>in</strong> den Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtlicheUmweltfragen ist analog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atesHochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes und e<strong>in</strong>es Ersatzmitgliedes des Ausschusses für BauundStraßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragen werden von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgende Kandidaten vorgeschlagen:als Mitglied: GR-EM Andreas Asen, 5122 Kälbermoos 1als Ersatzmitglied: GR-EM Albert Pfaff<strong>in</strong>ger, 5122 L<strong>in</strong>dach 2 aNach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:GR-EM Andreas Asen und GR-EM Albert Pfaff<strong>in</strong>ger werden von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durchErheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Mitglied bzw. Ersatzmitglied desAusschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragengewählt.


- 6 -5. Punkt: Ausschuss für die Vergabe von Betreubaren Wohnungen;Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes und des Obmann-Stellvertreters Az. Gem 004/47Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Mitglied und Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für die Vergabe vonBetreubaren Wohnungen. Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (Ersatzmitglie<strong>der</strong>) von Ausschüssen s<strong>in</strong>d gem. § 33 Oö. GemO.die Bestimmungen für die Wahl des GV anzuwenden, sofern nicht <strong>der</strong> GR e<strong>in</strong>stimmig etwasan<strong>der</strong>es beschließt. Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stetsgeheim mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmige<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong> StimmabgabeNach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahlen <strong>in</strong> den Ausschuss für die Vergabe von Betreubaren Wohnungen s<strong>in</strong>d analog <strong>der</strong>Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes und e<strong>in</strong>es Ersatzmitgliedes sowie des Obmann-Stellvertretersdes Ausschusses für die Vergabe von Betreubaren Wohnungen werden von <strong>der</strong>ÖVP-Fraktion folgende Kandidaten vorgeschlagen:als Mitglied: Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34als Ersatzmitglied: GRM Dr. Josef Plasser, 5122 Geretsdorf 7als Obmann-Stellvertreter: Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl und GRM Dr. Josef Plasser werden von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Mitglied bzw. Ersatzmitglieddes Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragengewählt. Zum Obmann-Stellvertreter wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hande<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) Bgm. Johann Reschenhofer gewählt.


- 7 -6. Punkt: Verbandsversammlung des Sanitätsgeme<strong>in</strong>deverbandes Ach -Überackern; Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes Az. San 510/0Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Mitglied <strong>der</strong> Verbandsversammlung des Sanitätsgeme<strong>in</strong>deverbandes Ach -Überackern. Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Die Wahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Organe außerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de normiert § 33 a<strong>der</strong> Oö. GemO. Demnach s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des GV beidiesen Wahlen s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden, sofern <strong>der</strong> GR nicht e<strong>in</strong>stimmig etwas an<strong>der</strong>esbeschließt. Lt. § 26 Abs. 3 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>der</strong> des GV je <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang von denGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n jener Wahlpartei, die den Wahlvorschlag erstattet hat, zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahl <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des Sanitätsgeme<strong>in</strong>deverbandes Ach - Überackernist analog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes <strong>der</strong> Verbandsversammlung des Sanitätsgeme<strong>in</strong>deverbandesAch - Überackern wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgen<strong>der</strong> Kandidat vorgeschlagen:Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:Bgm. Johann Reschenhofer wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig(12 Stimmen) zum Mitglied <strong>der</strong> Verbandsversammlung des Sanitätsgeme<strong>in</strong>deverbandes Ach- Überackern gewählt.


- 8 -7. Punkt: Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn;Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes und e<strong>in</strong>es Ersatzmitgliedes Az. SH 400/1Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Mitglied <strong>der</strong> Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn,Ersatzmitglied ist Johann Reschenhofer. Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlenerfor<strong>der</strong>lich.Die Wahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Organe außerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de normiert § 33 a<strong>der</strong> Oö. GemO. Demnach s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des GV beidiesen Wahlen s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden, sofern <strong>der</strong> GR nicht e<strong>in</strong>stimmig etwas an<strong>der</strong>esbeschließt. Lt. § 26 Abs. 3 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>der</strong> des GV je <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang von denGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n jener Wahlpartei, die den Wahlvorschlag erstattet hat, zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahlen <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn s<strong>in</strong>danalog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Mitgliedes und e<strong>in</strong>es Ersatzmitgliedes <strong>der</strong> Verbandsversammlungdes Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgen<strong>der</strong> Kandidatvorgeschlagen:als Mitglied: Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2als Ersatzmitglied: Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.


- 9 -Wahlergebnis:Bgm. Johann Reschenhofer und Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl werden von <strong>der</strong>ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Mitglied bzw. Ersatzmitglied<strong>der</strong> Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn gewählt.8. Punkt: Bezirksabfallverband; Nachwahl e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devertreters sowiee<strong>in</strong>es Stellvertreters Az. F<strong>in</strong> 813/8Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung desBezirksabfallverbandes, Ersatzmitglied ist Johann Reschenhofer. Infolge des Mandatsverzichtess<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Die Wahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Organe außerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de normiert § 33 a<strong>der</strong> Oö. GemO. Demnach s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des GV beidiesen Wahlen s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden, sofern <strong>der</strong> GR nicht e<strong>in</strong>stimmig etwas an<strong>der</strong>esbeschließt. Lt. § 26 Abs. 3 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>der</strong> des GV je <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang von denGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n jener Wahlpartei, die den Wahlvorschlag erstattet hat, zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahlen <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes s<strong>in</strong>d analog <strong>der</strong> Vorgangsweise<strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devertreters sowie e<strong>in</strong>es Stellvertreters des BezirksabfallverbandesBraunau am Inn wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgen<strong>der</strong> Kandidat vorgeschlagen:als Mitglied: Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2als Ersatzmitglied: Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34


- 10 -Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:Bgm. Johann Reschenhofer und Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl werden von <strong>der</strong>ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Geme<strong>in</strong>devertreterbzw. Stellvertreter des Bezirksabfallverbandes Braunau am Inn gewählt.9. Punkt: Verbandsversammlung des WegeerhaltungsverbandesAlpenvorland; Nachwahl e<strong>in</strong>es Vertreters Az. Agrar 710Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung desWegeerhaltungsverbandes Alpenvorland. Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlenerfor<strong>der</strong>lich.Die Wahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Organe außerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de normiert § 33 a<strong>der</strong> Oö. GemO. Demnach s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des GV beidiesen Wahlen s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden, sofern <strong>der</strong> GR nicht e<strong>in</strong>stimmig etwas an<strong>der</strong>esbeschließt. Lt. § 26 Abs. 3 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>der</strong> des GV je <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang von denGeme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n jener Wahlpartei, die den Wahlvorschlag erstattet hat, zu wählen.Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>d Wahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzettelndurchzuführen, es sei denn, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahl <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland istanalog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 11 -Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Vertreters <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des WegeerhaltungsverbandesAlpenvorland wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgen<strong>der</strong> Kandidat vorgeschlagen:Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:Bgm. Johann Reschenhofer wird von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig(12 Stimmen) zum Vertreter <strong>in</strong> die Verbandsversammlung des WegeerhaltungsverbandesAlpenvorland gewählt.10. Punkt: Personalbeirat; Nachwahl e<strong>in</strong>es Vorsitzenden und e<strong>in</strong>esStellvertreters Az. Pers 011Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.07.2010 verzichtete Bgm. Karl Lugmayr mit 31.08.2010 auf se<strong>in</strong>Bürgermeisteramt, se<strong>in</strong> GV- und GR-Mandat sowie auf die GR-Ersatzmitgliedschaft.Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Wahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 warKarl Lugmayr Vorsitzen<strong>der</strong> des Personalbeirates, Stellvertreter ist Johann Reschenhofer.Infolge des Mandatsverzichtes s<strong>in</strong>d Nachwahlen erfor<strong>der</strong>lich.Für die Wahl <strong>der</strong> Dienstgebervertreter des Personalbeirates s<strong>in</strong>d die Bestimmungen des§ 24 Abs. 2 OÖ. Objektivierungsgesetzes 1994 anzuwenden. Nach § 52 Oö. GemO. s<strong>in</strong>dWahlen durch den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stets geheim mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn,<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt e<strong>in</strong>stimmig e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong> Stimmabgabe.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Wahlen <strong>in</strong> den Personalbeirat s<strong>in</strong>d analog <strong>der</strong> Vorgangsweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> konstituierendenSitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Hochburg-Ach am 06.11.2009 durchzuführen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 12 -Für die Nachwahl e<strong>in</strong>es Vorsitzenden und e<strong>in</strong>es Stellvertreters <strong>in</strong> den Personalbeirat werdenvon <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion folgende Kandidaten vorgeschlagen:als Vorsitzen<strong>der</strong>: Bgm. Johann Reschenhofer, 5122 Kreil 2als Stellvertreter<strong>in</strong>: Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl, 5122 Wanghausen 34Nach <strong>der</strong> Verlesung des Wahlvorschlages durch den Vorsitzenden wird die Abstimmungdurchgeführt.Wahlergebnis:Bgm. Johann Reschenhofer und Vizebgm. Dipl.Päd. Ing. Adelheid Geßl werden von <strong>der</strong>ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand e<strong>in</strong>stimmig (12 Stimmen) zum Vorsitzenden bzw. zurStellvertreter<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Personalbeirat gewählt.11. Punkt: Voranschlag 2011; Festsetzung <strong>der</strong> Grenzwerte für die Erläuterung<strong>der</strong> Unterschiedsbeträge zum Nachtragsvoranschlag 2010 Az. F<strong>in</strong> 902Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Die Oö. Geme<strong>in</strong>dehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im § 14Abs. 3 Zif. 1 vor, dass <strong>der</strong> GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungenzwischen den veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zuerläutern s<strong>in</strong>d. Damit können die Geme<strong>in</strong>den dieses Erfor<strong>der</strong>nis besser auf die jeweiligeBudgetgröße abstimmen. Im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debuchhaltung schlägt <strong>der</strong> GVvor, als Grenzwerte 10 % und zugleich € 25.000,-- vorzusehen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Gem. § 14 Abs. 3 Oö. GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen denveranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d, wenndiese 10 % und zugleich € 25.000,00 überschreiten."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 13 -12. Punkt: Voranschlag 2011 <strong>der</strong> "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG": Festsetzung <strong>der</strong>Grenzwerte für die Erläuterung <strong>der</strong> Unterschiedsbeträge zumNachtragsvoranschlag 2010 Az. F<strong>in</strong> 880Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Gemäß dem Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong> KEG „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KEG“, nunmehr Co KG, <strong>vom</strong> 21.03.2006 hat <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zurFör<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach (Komplementär) e<strong>in</strong>en Voranschlagzu erstellen und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de (Kommanditist<strong>in</strong>) zur Genehmigung vorzulegen. DieOÖ. Geme<strong>in</strong>dehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im § 14 Abs.3 vor, dass <strong>der</strong> GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen denveranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d.Damit kann dieses Erfor<strong>der</strong>nis besser auf die jeweilige Budgetgröße abgestimmt werden.Der Obmann des Vere<strong>in</strong>s zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach KarlGerstlohner schlägt vor, als Grenzwerte 10 % und zugleich € 25.000,-- vorzusehen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Gemäß § 14 Abs. 3 Oö. GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischenden veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d,wenn diese 10 % und zugleich € 25.000,00 überschreiten.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.13. Punkt: Flächenwidmungsplan; Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ungspläne:Nr. 38 – Pommer Markus; Nr. 39 – Esterbauer Felix undNr. 40 – S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>ger Matthias Az. ÖAG 016/1Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 07.09.2010 fasste <strong>der</strong> GR den Beschluss, zum FWP Nr. 4 e<strong>in</strong> Än<strong>der</strong>ungsverfahrenfür die nachstehend angeführten Umwidmungsansuchen e<strong>in</strong>zuleiten.- Ansuchen <strong>der</strong> Familie Pommer/Dorfen 5 <strong>vom</strong> 19.04.2010 um Umwidmung e<strong>in</strong>er ca.3.500 m² großen Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 1103/1, KG. Unterkriebach, von Grünland <strong>in</strong>"Grünland Son<strong>der</strong>ausweisung zur Errichtung e<strong>in</strong>es Geflügelmaststalles"


- 14 -- Ansuchen des Herrn Felix Esterbauer/Oberkriebach 3 <strong>vom</strong> 29.07.2010 um Umwidmunge<strong>in</strong>er ca. 150 m² großen Teilfläche aus <strong>der</strong> Parz. 182, KG. Oberkriebach, von Grünland<strong>in</strong> "Grünland für Son<strong>der</strong>formen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – Biogasanlagezur Errichtung e<strong>in</strong>er Flachsiloanlage" (Erweiterung <strong>der</strong> besteh. Widmung)- Ansuchen des Herrn Matthias S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>ger/Rieshofstraße 1 <strong>vom</strong> 16.08.2010 um Umwidmunge<strong>in</strong>er ca. 1.880 m² großen Fläche aus den Parz. 36/1, 38/1 und 40/1,KG. Oberkriebach, von Grünland <strong>in</strong> Bauland (Wohnbaugebiet)Anschließend fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 18.10. bis 13.12.2010 das Stellungnahmeverfahren statt.Die e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen werden den GRM zur Kenntnis gebracht. Demnach ist fürdie Än<strong>der</strong>ungswünsche, die <strong>in</strong> den Än<strong>der</strong>ungsplänen Nr. 4.39 und 4.40 dargestellt s<strong>in</strong>d, mit<strong>der</strong> Genehmigung des Landes zu rechnen.Zum Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 4.38 liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor.E<strong>in</strong>e Planauflage nach § 36 Abs. 4 Oö. ROG war nicht erfor<strong>der</strong>lich, da die von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungBetroffenen vor <strong>der</strong> Beschlussfassung verständigt wurden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Die vorliegenden von Dipl.-Ing. Günther Popp<strong>in</strong>ger/Thalgau erstellten Än<strong>der</strong>ungspläne- Nr. 39 v. 03.09.2010, Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 150 m² großen Teilfläche aus <strong>der</strong> Parz. 182,KG. Oberkriebach, Eigentümer: Esterbauer Felix/Oberkriebach 3, von Grünland <strong>in</strong>"Grünland für Son<strong>der</strong>formen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – Biogasanlagezur Errichtung e<strong>in</strong>er Flachsiloanlage" (Erweiterung <strong>der</strong> besteh. Widmung) und- Nr. 40 v. 03.09.2010, Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 1.880 m² großen Fläche aus den Parz. 36/1,38/1 und 40/1, KG. Oberkriebach, Eigentümer: Matthias S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>ger/Rieshofstraße 1, vonGrünland <strong>in</strong> Bauland (Wohnbaugebiet),zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach werden genehmigt.Die Beschlussfassung über den Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 38 v. 14.07.2010 wird zurückgestellt."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.14. Punkt: Abhaltung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Informationsabends für neuzugezogene Bürger <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach Az. Sich 023/1Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer


- 15 -Sachverhalt:Die SPÖ-Ortsorganisation hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.11.2010 den Antrag gestellt, den Punkt„Abhaltung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Informationsabends für neu zugezogene Bürger <strong>in</strong> <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach“ <strong>in</strong> die Tagesordnung <strong>der</strong> nächsten GR-Sitzung aufzunehmen.Begründet wurde <strong>der</strong> Antrag damit, dass im Zuge dieser Informationsveranstaltung neuzugezogene Bürger <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach über Belange und Gegebenheiten <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, Kontaktpersonen und Sachbearbeiter im Geme<strong>in</strong>deamt, öffentlicheInstitutionen und vieles an<strong>der</strong>e mehr <strong>in</strong>formiert werden können. Auf Wunsch <strong>der</strong> Anwesendenist Gelegenheit zu themenbezogenen Fragestellungen zu geben.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Die Abhaltung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Informationsabends für die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach neu zugezogenen Bürger wird grundsätzlich befürwortet.Der Ausschuss für Kultur- und Sportangelegenheiten sowie für Senioren und Gesundheitwird beauftragt, dafür e<strong>in</strong> Konzept zu erstellen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.15. Punkt: Hauptschul-Sanierung/1. Bauetappe – "Westtrakt" durch die"Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG"; Zustimmung <strong>der</strong> Kommanditist<strong>in</strong> zu folgen<strong>der</strong>Auftragsvergabe: Brandschutzplan - Ausarbeitung Az. Schu 212/0Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 16.09.2008 wurde <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss für die Sanierung <strong>der</strong>Hauptschule gefasst und e<strong>in</strong> FZP beschlossen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> mit Schreiben des Landes v.04.07.2008, Az. Gem-311017/296-2008-Rei, bekannt gegebenen F<strong>in</strong>anzierungsvorstellungentspricht. Die geme<strong>in</strong>deaufsichtsbehördlichen Voraussetzungen für die Realisierung diesesBauvorhabens s<strong>in</strong>d somit gegeben.Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> GR-Sitzung am 21.10.2008 die Aufgabe <strong>der</strong> Errichtungund Verwaltung <strong>der</strong> Gebäude<strong>in</strong>frastruktur von Hauptschulen und von K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten <strong>der</strong>Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG übertragen.Mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehende Vergaben haben daher nicht durch dieGeme<strong>in</strong>de selbst, son<strong>der</strong>n durch die neu geschaffene Rechtspersönlichkeit zu erfolgen. ImGesellschaftsvertrag <strong>vom</strong> 21.03.2006 ist im Vertragspunkt 5.4 geregelt, dass die Vergabevon Aufträgen, wenn die Auftragssumme den Betrag von € 1.000,-- überschreitet, nur dannerfolgen darf, wenn die Kommanditist<strong>in</strong> (Geme<strong>in</strong>de) im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> ihre Zustimmung gibt.


- 16 -Von <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG wurdefolgendes Angebot e<strong>in</strong>geholt:BrandschutzplanArchitektenbüro Färbergasse/Braunau am InnAngebot <strong>vom</strong> 04.10.2010 zum Preis von € 1.140,-- <strong>in</strong>kl. MWSt.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GRM Josef Ka<strong>in</strong> wun<strong>der</strong>t sich über diese Beauftragung, da <strong>in</strong> <strong>der</strong> PrA-Sitzung am02.12.2010 bereits die Endabrechnung dieses Bauvorhabens vorgelegt worden sei. Der ALführt aus, diese Endabrechnung wurde <strong>vom</strong> Amt <strong>der</strong> Oö. LReg. verlangt, es sei abertrotzdem noch notwendig, e<strong>in</strong>en Brandschutzplan erstellen zu lassen. GRM Josef Ka<strong>in</strong>bekräftigt, die Umbauten und die verwendeten Materialen seien im Brandschutzplan zuberücksichtigen.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stimmt <strong>der</strong> Beauftragung des Architektenbüros Färbergasse/Braunau amInn mit <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es Brandschutzplanes für die Hauptschule Hochburg-Ach lt. ihremAngebot <strong>vom</strong> 04.10.2010 zum Preis von € 1.140,-- <strong>in</strong>kl. MWSt. durch die Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG zu."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.16. Punkt: Freiwillige Sozialhilfe; Gewährung von Spenden anlässlich desWeihnachtsfestes 2010 Az. SH 429/4Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Wie alljährlich sollen auch heuer wie<strong>der</strong> bedürftige Personen und caritative Vere<strong>in</strong>e anlässlichdes Weihnachtsfestes von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de mit f<strong>in</strong>anziellen Zuwendungen bedachtwerden. Für diesen Zweck wurden im VA bei den AVp. 1/429000/768000 und1/429000/757000 Mittel für Spenden bereitgestellt. Der Prüfungsausschuss hat hierzu e<strong>in</strong>enVerteilungsvorschlag ausgearbeitet, demzufolge bedürftige Geme<strong>in</strong>debewohner Gutsche<strong>in</strong>evon zusammen € 360,-- sowie die „Hilfe im Alltag“ Zuwendungen von <strong>in</strong>sgesamt € 350,--erhalten sollen. Das hierüber erstellte Verzeichnis, auf dessen Verlesung <strong>vom</strong> GR e<strong>in</strong>helligverzichtet wird, liegt vor.


- 17 -Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GR-EM Otto Wengler f<strong>in</strong>det es gut, den gesamten Betrag an die örtliche Organisation „Hilfeim Alltag“ auszubezahlen und nicht mehr wie <strong>in</strong> den letzten Jahren verschiedenen caritativenVere<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>e Beträge zukommen zu lassen.Antrag:Der Bürgermeister stellt auf Grund e<strong>in</strong>er Empfehlung des Prüfungsausschusses den Antrag,folgenden Beschluss zu fassen:a) „Spenden an bedürftige Geme<strong>in</strong>debewohner (<strong>in</strong> Form von Gutsche<strong>in</strong>en)1. Kanz Marianne / Athalerstraße 18 € 40,002. Sandner Stefan / Oberkriebach 75 € 40,003. Leithner Marianne / Endt 12 € 40,004. Radl Andrea / Athalerstraße 25 € 40,005. Horwath Johannes / Athalerstraße 20 € 40,006. Proßegger Eva Maria /Holzgassen 78 € 40,007. Schweizer Simone / Athalerstraße 46 € 40,008. Weyand Petra / Duttendorf 142 für Tochter Johanna € 40,009. Lechner Wolfgang / Holzgassen 19 € 40,00Summe € 360,00b) Spenden an caritative Vere<strong>in</strong>e„Hilfe im Alltag“ / Hochburg-Ach € 350,00“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.17. Punkt: VS Hochburg-Ach; Zusammenlegung <strong>der</strong> Volksschulen imGebäude <strong>der</strong> VS Hochburg durch die "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG"Fortsetzung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>unga) Abschluss e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsvertrages mit <strong>der</strong> "Vere<strong>in</strong> zurFör<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach &Co KG"b) Abschluss e<strong>in</strong>es Bestandsvertrages mit <strong>der</strong> "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG"c) E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von gewährten öffentlichen För<strong>der</strong>ungen undsonstigen Beiträgen als Gesellschafterzuschüssed) Leistung von Gesellschafterzuschüssene) Erbr<strong>in</strong>gung von Sach- und Arbeitsleistungen Az. Schu 2111/0 u.Bau 880


- 18 -GVM Rupert Plasser und GRM Josef Plasser erklären sich für befangen und nehmen an <strong>der</strong>Beratung und Abstimmung nicht teil.Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach und <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deHochburg-Ach haben mit Gesellschaftsvertrag <strong>vom</strong> 21.03.2006 die „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ gegründet. In <strong>der</strong> GR-Sitzung v.10.07.2008/TOP. 4 wurde <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss für die Zusammenlegung <strong>der</strong> VolksschulenAch und Hochburg zu e<strong>in</strong>er Volksschule Hochburg-Ach, die im Gebäude <strong>der</strong> VSHochburg geführt werden soll, gefasst. Die dafür am Objekt Hochburg 29 erfor<strong>der</strong>lichen ZuundUmbauarbeiten sollen über die „VFI <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach und Co KG“ abgewickeltwerden. In <strong>der</strong> GR-Sitzung v. 19.10.2010 wurde bereits die Aufgabe <strong>der</strong> Errichtungund Verwaltung <strong>der</strong> Gebäude<strong>in</strong>frastruktur des VS-Gebäudes Hochburg <strong>der</strong> „VFI <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ übertragen und <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss gefasst, dieVolksschule Hochburg <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Sache<strong>in</strong>lage mit geson<strong>der</strong>tem E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsvertrag <strong>in</strong>die „VFI <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Nun soll die Geme<strong>in</strong>deHochburg-Ach die Liegenschaft EZ 125, GB 40313 Hochburg, Bezirksgericht Mattighofen,mit den <strong>in</strong>ne liegenden Grundstücken 267/4, 267/8, 276/2 und .164, im Ausmaß von<strong>in</strong>sgesamt 2.678 m2, samt dem darauf errichteten Bauwerk (Volksschule samt Biomasseheizanlage)und samt allem sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör, jedoch ohneFahrnisse (nicht fest mit dem Grundstück bzw. Gebäude verbundene E<strong>in</strong>richtungsgegenstände)<strong>der</strong> „VFI <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ übertragen. Weiters ist zwischen<strong>der</strong> „VFI <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach e<strong>in</strong>Bestandsvertrag abzuschließen. Für die Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> „VFI <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deHochburg-Ach & Co KG“ <strong>in</strong> vollem Umfang hat die Geme<strong>in</strong>de die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von gewährtenöffentlichen För<strong>der</strong>ungen und sonstigen Beiträgen als Gesellschafterzuschüsse, die Leistungvon Gesellschafterzuschüssen und die Erbr<strong>in</strong>gung von Sach- und Arbeitsleistungen zuregeln.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:Bgm. Johann Reschenhofer führt aus, dass die E<strong>in</strong>tragung von Geh- und Fahrtrechtenzugunsten <strong>der</strong> Volksschul-Liegenschaft nicht notwendig sei, weil e<strong>in</strong> schmaler Grundstreifen biszur öffentlichen Straße reiche.Der AL spricht e<strong>in</strong>ige Aspekte <strong>der</strong> Befangenheit von Mandataren an. GR-EM Bernhard Füllerbetont, die Beachtung <strong>der</strong> Befangenheit sollte jedenfalls so protokolliert werden, wie sietatsächlich wahrgenommen worden sei.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Zusammenlegung <strong>der</strong> Volksschulen im Gebäude <strong>der</strong> VS Hochburgdurch die „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & CoKG“ wird folgendes beschlossen:a) Der vorliegende E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsvertrag zwischen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach und <strong>der</strong>„Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ über dieE<strong>in</strong>lage <strong>der</strong> Liegenschaft EZ 125, GB 40313 Hochburg, Bezirksgericht Mattighofen, mitden <strong>in</strong>ne liegenden Grundstücken 267/4, 267/8, 276/2 und .164, im Ausmaß von <strong>in</strong>sge-


- 19 -samt 2.678 m2, samt dem darauf errichteten Bauwerk (Volksschule samt Biomasseheizanlage)und samt allem sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör, jedochohne Fahrnisse (nicht fest mit dem Grundstück bzw. Gebäude verbundene E<strong>in</strong>richtungsgegenstände)wird beschlossen. E<strong>in</strong>e Fotokopie des Vertrages wird demSitzungsprotokoll als „Anhang 1“ angeschlossen und bildet e<strong>in</strong>en wesentlichenBestandteil desselben.b) Der vorliegende Bestandsvertrag über die Liegenschaft EZ 125, GB 40313 Hochburg,Bezirksgericht Mattighofen mit den <strong>in</strong>ne liegenden Grundstücken 267/4, 267/8, 276/2und .164 im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt 2.678 m2, samt dem sich darauf bef<strong>in</strong>dlichenGebäude (Volksschule samt Biomasseheizanlage) sowie zugehöriger Außenanlagenmit <strong>der</strong> „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“wird genehmigt. E<strong>in</strong>e Fotokopie des Vertrages wird dem Sitzungsprotokoll als „Anhang2“ angeschlossen und bildet e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil desselben.c) Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach fasst den Grundsatzbeschluss, die für das Bauvorhabengewährten öffentlichen För<strong>der</strong>ungen und sonstigen Beiträge <strong>in</strong> die „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ als Gesellschafterzuschüssee<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Die konkrete Höhe <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>genden För<strong>der</strong>ungen undsonstigen Beiträge wird <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at nach Vorliegen e<strong>in</strong>es genehmigten F<strong>in</strong>anzierungsplanesbeschlossen.d) Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach erklärt sich <strong>in</strong> Zusammenhang mit diesem Bauvorhabenbereit, durch Gesellschafterzuschüsse für e<strong>in</strong>e ausreichende Liquidität <strong>der</strong> „Vere<strong>in</strong> zurFör<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG“ zu sorgen. Die Höhe<strong>der</strong> Zuschüsse sowie <strong>der</strong> Auszahlungszeitpunkt werden <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beiGenehmigung des von <strong>der</strong> KG jährlich zu erstellenden Budgets o<strong>der</strong> bei Bedarfbeschlossen.e) Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach erklärt sich bereit, durch Gesellschaftere<strong>in</strong>lage für Unterstützung<strong>der</strong> Bautätigkeiten <strong>der</strong> „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deHochburg-Ach & Co KG“ zu sorgen. Die Höhe <strong>der</strong> Sach- und Arbeitsleistungen sowie<strong>der</strong> E<strong>in</strong>lagezeitpunkt werden <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at bei Feststehen <strong>der</strong> betragsmäßigenHöhe beschlossen.Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 16 : 7 Stimmen (Gegenstimmen: die GVMHe<strong>in</strong>rich Taitl und Herwig Hammerle, GRM Wilhelm Kirchsteiger sowie die GR-EM AngelikaMe<strong>in</strong>dl und Bernhard Füller, Stimmenthaltung: GRM Hildegard Baumann-Hartl und GRMGregor Würz<strong>in</strong>ger) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.18. Punkt: Mental-Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g für K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche; Ansuchen umf<strong>in</strong>anzielle Unterstützung Az. Schu 232Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Vom Elternvere<strong>in</strong> <strong>der</strong> Volksschule Ach wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.11.2010 e<strong>in</strong> Ansuchenum f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung <strong>in</strong> Höhe von € 15,-- pro K<strong>in</strong>d für das Projekt „Mental-Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g fürK<strong>in</strong><strong>der</strong> (Entspannung, Autogenes Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g, Konzentration) angesucht. Dieses Projekt wurdeim Schulforum <strong>der</strong> VS Ach am 04.11.2010 vorgestellt und besprochen. Den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n werdenvon e<strong>in</strong>er dipl. K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendmentaltra<strong>in</strong>er<strong>in</strong> Techniken und Entspannungsübungengezeigt, die überall anzuwenden und auch leicht verständlich s<strong>in</strong>d. Die Elternvertreter f<strong>in</strong>den,dass gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Zeit es ganz wichtig und gut ist, den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n e<strong>in</strong> starkes Selbst-


- 20 -bewusstse<strong>in</strong> und positive E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> allen Lebensbereichen zu übermitteln. Sie würdendaher dieses Projekt gerne <strong>in</strong> den Unterricht e<strong>in</strong>fließen lassen. Die Kosten würden sich für 6x 1 o<strong>der</strong> 4 x 1,5 Unterrichtse<strong>in</strong>heiten auf € 25,-- pro K<strong>in</strong>d belaufen. Von Dir. E<strong>der</strong> wird diesesVorhaben befürwortet.Der GV hat sich dafür ausgesprochen, den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n bei<strong>der</strong> Volksschulen diese Unterstützungzu bieten.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GRM Felix Spitzwieser kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen, da er e<strong>in</strong> strikter Gegnervon autogenem Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g sei. Außerdem f<strong>in</strong>de er die Anwendung des Gießkannenpr<strong>in</strong>zips zurE<strong>in</strong>beziehung aller K<strong>in</strong><strong>der</strong> nicht richtig. Schwache o<strong>der</strong> gemobbte K<strong>in</strong><strong>der</strong> bräuchten sicherUnterstützung, aber es sei nicht e<strong>in</strong>fach allgeme<strong>in</strong> für K<strong>in</strong><strong>der</strong> wichtig. GRM Gregor Würz<strong>in</strong>gerbetont nicht gegen das Mental-Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zu se<strong>in</strong>, bekrittelt aber den Zuschuss als Übernahmevon Aufgaben des Landes bzw. des Bundes, und das obwohl Österreich angeblich e<strong>in</strong>es <strong>der</strong>teuersten Schulsysteme habe. GRM Herbert Pichler sieht es nicht als Angelegenheit <strong>der</strong>Schule, son<strong>der</strong>n als zusätzliche För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>. GR-EM Angelika Me<strong>in</strong>dl weiß, dassLehrer dafür nicht ausgebildet würden. GRM Roland Dickenberger hebt die Tatsache hervor,dass <strong>der</strong>artige Programme <strong>der</strong>zeit nicht f<strong>in</strong>anziert würden. Trotzdem könne versucht werden,ob es den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n etwas br<strong>in</strong>ge. GR-EM Otto Wengler bezeichnet sich zu wenig <strong>in</strong>formiertund möchte wissen, für welches Alter und <strong>in</strong> welchem Umfang das Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g gedacht sei, wases tatsächlich koste und ob die Eltern mit zahlen würden. GRM Herbert Pichler erklärt, dieKosten würden normal € 45,-- betragen. Das Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g solle aber im Rahmen des Unterrichtsund damit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er größeren Gruppe stattf<strong>in</strong>den, daher sei e<strong>in</strong> Betrag von € 25,-- je K<strong>in</strong>dvorgesehen. Dieses Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g sei bereits <strong>in</strong> mehreren Volksschulen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung mitdurchwegs positiven Erfahrungen umgesetzt und im Elternforum vorgestellt worden. Gedachtsei, alle Volksschul-Klassen e<strong>in</strong>zubeziehen. Vizebgm. Adelheid Geßl bestätigt, es gebeimmer mehr verhaltensauffällige K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Nach e<strong>in</strong>em Kurs sehe man, ob es den K<strong>in</strong><strong>der</strong>netwas br<strong>in</strong>ge. Wichtig sei, dass das Programm von den Lehrern aufgenommen und fortgesetztwerde. Dann könne es richtig fruchten. Da es sich um e<strong>in</strong> befristetes Projekt handle,hält es GRM Josef Ka<strong>in</strong> für wichtig, anschließend Analysen zu erstellen, um e<strong>in</strong>e ev.Weiterführung abklären zu können. GVM Margit Ste<strong>in</strong>er betont, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> bestmöglichgeför<strong>der</strong>t werden sollten. Sie überlege aber, ob es für alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>nvoll sei und etwasbr<strong>in</strong>ge. Vielleicht wäre es zweckmäßiger, das Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g jährlich e<strong>in</strong>er bestimmten Klasseanzubieten. GVM Herwig Hammerle erwartet sich e<strong>in</strong>e Rückmeldung <strong>der</strong> Lehrer über denNutzen. Außerdem fragt er, ob die Elternvere<strong>in</strong>e bei<strong>der</strong> Schulen die Umsetzung befürwortetwürden und was sei, wenn manche Eltern, das nicht wollten. GRM Herbert Pichler führt aus,wenn das Elternforum e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Schulveranstaltung beschließe, dann sei die TeilnahmePflicht. GRM Josef Re<strong>in</strong>dl erkundigt sich nach den Gesamtkosten. Der AL schätzt dieSchülerzahl bei<strong>der</strong> VS auf ca. 100, daher würde sich e<strong>in</strong> Gesamtbetrag von € 1.500,--ergeben. Bgm. Johann Reschenhofer vermutet, dass man beim Land anfragen müsse, obdie Ausgabe getätigt werden könne.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Für das Mental-Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>der</strong> Volksschulen Ach und Hochburg wird e<strong>in</strong>Zuschuss von € 15,-- pro K<strong>in</strong>d gewährt“.Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.


- 21 -Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 23 : 2 Stimmen (Stimmenthaltung die GRMFelix Spitzwieser und Josef Re<strong>in</strong>dl) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben<strong>der</strong> Hand.19. Punkt: Friedhof Hochburg – Oberflächenentwässerung; Grundsatzbeschlussund F<strong>in</strong>anzierungsplan Az. F<strong>in</strong> 817/1Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Beim Friedhof <strong>in</strong> Hochburg wird im Zuge <strong>der</strong> Errichtung e<strong>in</strong>er Oberflächenentwässerung e<strong>in</strong>Weg errichtet und <strong>in</strong> diesem Zusammenhang <strong>der</strong> Schotterunterbau e<strong>in</strong>gebaut und Streifenfundamenteals seitliche Stabilitätselemente betoniert. Die Kosten für den Weg gehen zuLasten <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Aufgrund e<strong>in</strong>er Vorsprache bei Landesrat Dr. Josef Stock<strong>in</strong>ger am07.09.2010 wurde e<strong>in</strong> BZ-Antrag e<strong>in</strong>gereicht. Mit Schreiben des Amtes <strong>der</strong> OÖ. Landesregierungv. 19.10.2010, IKD(Gem)-311017/357-2010-Mai wurden Bedarfszuweisungsmittel<strong>in</strong> Höhe von € 18.000,00 im Jahr 2012 <strong>in</strong> Aussicht gestellt. Nun soll e<strong>in</strong> Grundsatzbeschlussgefasst und e<strong>in</strong> <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsvorstellung des Landes entsprechen<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsplanbeschlossen werden. Die Arbeiten werden 2010 durchgeführt und die Kosten von <strong>der</strong> PfarreHochburg vorf<strong>in</strong>anziert.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Im Zuge <strong>der</strong> Errichtung e<strong>in</strong>er Oberflächenentwässerung im Friedhof Hochburg wird e<strong>in</strong> Wegerrichtet. Dazu wird folgen<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsplan festgelegt:A) Kosten2012 GesamtSonst. Kosten 18.000,-- 18.000,--Summe 18.000,-- 18.000,--==========================B) BedeckungBZ 18.000,-- 18.000,--Summe 18.000,--- 18.000,--==========================C) Überschuss/Abgang 0,-- -/-„==========================


- 22 -Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.20. Punkt: Wegparz. 34/1, KG. Oberkriebach – Ludwig-Wendl<strong>in</strong>g-Straße;Verän<strong>der</strong>ung des öffentlichen Gutes lt. Vermessungsurkunde <strong>der</strong>Ingenieurkonsulent<strong>in</strong> für Vermessungswesen DI Susanne Charvat,Lochen, v. 10.09.2010, GZ 249a/10 Az. Bau 612/2Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Frau Aloisia S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>ger, wh. <strong>in</strong> S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>gerstraße 4/5122 Hochburg-Ach ist Besitzer<strong>in</strong> desGrundstückes 34/5, KG. Oberkriebach. Dieses Grundstück bef<strong>in</strong>det sich nördlich ihrerBetriebsstätte S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>gerstraße 1. Frau S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>ger beabsichtigt nunmehr, e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong>Liegenschaft 34/5, zu veräußern. Bei <strong>der</strong> Grundstücksvermessung am 28.8.2010 hat sichherausgestellt, dass e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> westlich gelegenen öffentlichen Wegparzelle 34/1 nicht dentatsächlichen Verhältnissen entspricht. Konkret handelt es sich um e<strong>in</strong>en Grundstreifen vonca. 20 m Länge und 71 m2 Größe, welcher sich lt. den Vermessungsaufnahmen auf Privatgrundbef<strong>in</strong>den würde. Für die Korrektur dieses Straßenabschnittes liegt hierzu <strong>der</strong> Vermessungsplan<strong>der</strong> Ingenieurkonsulent<strong>in</strong> für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Susanne Charvat,5221 Lochen, GZ. 249a/10 v. 10.09.2010, zur Genehmigung vor.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GVM Rupert Plasser beschreibt, es handle sich um e<strong>in</strong>e asphaltierte Fläche, die alsWendemöglichkeit genutzt werde. Er rechnet nicht mit Folgekosten. Es spreche daher nichtsdagegen, dieses Teilstück zu übernehmen.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Der Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aufschließungsstraße <strong>der</strong> "S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>gersiedlung" <strong>in</strong> Oberkriebach, Wegparzelle34/1, KG. Oberkriebach, lt. Vermessungsplan <strong>der</strong> Ing.-Konsulent<strong>in</strong> für VermessungswesenDipl.-Ing. Susanne Charvat/Lochen v. 10.09.2010, GZ. 249a/10, wird zugestimmt."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 23 -21. Punkt: Ortswasserversorgungsanlage; Erlassung e<strong>in</strong>er neuenWassergebührenordnung Az. Bau 810/0Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Die <strong>der</strong>zeit geltende Wassergebührenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach wurde 2008beschlossen.Im Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn v. 03.02.2010, Az. Gem60-5014-2009-Ti/Die/Fo,über die Gebarungse<strong>in</strong>schau <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 31.08.2009 – 19.10.2009, wurde u.a. aufgefor<strong>der</strong>t,<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wassergebührenordnung Bereitstellungsgebühren für unbebaute Grundstückeund M<strong>in</strong>destbenützungsgebühren für bebaute Liegenschaften festzusetzen und vorzuschreiben.Außerdem haben <strong>der</strong> Prüfungsausschuss und <strong>der</strong> Umweltausschuss bereits vor längeremvorgeschlagen, die Wasser- und die Kanalgebührenordnung aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzustimmen.Auf Grund dieser Vorgaben und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Voranschlagserlass für 2011v. 15.11.2010, Az. IKD/Gem)-511001/312-2010-Pra/Kai, bekannt gegebenen M<strong>in</strong>destgebührenfür 2011 wurde e<strong>in</strong> Entwurf für e<strong>in</strong>e neue Wassergebührenordnung ausgearbeitetund dem Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragensowie dem Geme<strong>in</strong>devorstand zur Vorberatung vorgelegt.Der überarbeitete Entwurf wurde mit E-Mail <strong>vom</strong> 03.12.2010 zur Vorprüfung beim Amt <strong>der</strong>Oö. Landesregierung vorgelegt. Die im Antwortschreiben v. 07.12.2010 bekannt gegebenenÄn<strong>der</strong>ungen wurden <strong>in</strong> den vorliegenden Entwurf e<strong>in</strong>gearbeitet.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GVM Rupert Plasser gibt bekannt, dass <strong>der</strong> Bauausschuss h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Regelungen fürGewerbeflächen e<strong>in</strong>e Glie<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> Gewerbeflächen und re<strong>in</strong>e Lagerflächen vorgenommenhabe. Dabei wäre für Gewerbeflächen e<strong>in</strong> 50 %-iger Abschlag und für die re<strong>in</strong>e Lagerflächene<strong>in</strong> 70 %-iger Abschlag vorgesehen gewesen. Im Zuge von weiteren Vorberatungen wurdeüberlegt, e<strong>in</strong>heitlich 60 % Abschlag zu gewähren, damit wären spätere Nutzungsän<strong>der</strong>ungenke<strong>in</strong> Problem. GRM Josef Ka<strong>in</strong> wünscht e<strong>in</strong>e grafische Darstellung <strong>der</strong> Gebührenentwicklung,damit sei für den Bürger e<strong>in</strong>e Erhöhung von Gebühren nachvollziehbarer. GR-EM Otto Wengler beurteilt e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>heitssatz als vernünftig, e<strong>in</strong>e Kontrolle <strong>der</strong> tatsächlichenNutzung wäre aufwendig. GVM He<strong>in</strong>rich Taitl <strong>in</strong>teressiert sich, welchen Anteil erfahrungsgemäßdie Gewerbeflächen ausmachen würden. GRM Wilhelm Kirchsteiger möchte wissen,um welche Beträge es gehen könne. Dies lasse sich schwer abschätzen, da es um künftigeAnschlüsse gehe, bedauert <strong>der</strong> AL. Die GRM sprechen sich e<strong>in</strong>hellig dafür aus, e<strong>in</strong>enpauschalen Abschlag für alle gewerblich genutzten Flächen im Ausmaß von 60 % zuverordnen.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgende Verordnungzu erlassen:„Verordnungdes Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong> mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Wassergebührenordnungfür die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach erlassen wird.Aufgrund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. 28/1958 i.d.g.F., und des § 15Abs. 3 Zif. 4 des F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I/103/2007, jeweils <strong>in</strong> <strong>der</strong> geltendenFassung, wird verordnet:


- 25 -b) Für Gast- und Schankgewerbebetriebe e<strong>in</strong>schließlich Kaffeehäuser und Beherbergungsbetriebe:für allgeme<strong>in</strong>e Betriebsflächen 30 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage,für Saalflächen 15 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.c) Für Fleischhauereibetriebe und Schlächtereien: 50% Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.d) Für Wäschereien: 100 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.e) Für Friseure: 30 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.f) Für an<strong>der</strong>e betriebsspezifische Abwässer können Son<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>barungen zwischen<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de als Betreiber <strong>der</strong> Wasserversorgungsanlage und dem Anschlusswerberabgeschlossen werden.6. Als Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die M<strong>in</strong>destanschlussgebührvorgeschrieben.7. In allen Fällen, <strong>in</strong> denen für e<strong>in</strong> Grundstück mehr als e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>mündungsstelle <strong>in</strong> diegeme<strong>in</strong>deeigene, öffentliche Wasserversorgungsanlage geschaffen wird, ist für jedeweitere E<strong>in</strong>mündungsstelle e<strong>in</strong> Zuschlag im Ausmaß von 50 % <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destanschlussgebührzu entrichten.8. Bei nachträglichen Abän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> angeschlossenen Grundstücke ist e<strong>in</strong>e ergänzendeWasserleitungs-Anschlussgebühr zu entrichten, die im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> obigen Bestimmungen mitfolgen<strong>der</strong> Maßgabe errechnet wird:a) Wird auf e<strong>in</strong>em unbebauten Grundstück e<strong>in</strong> Gebäude errichtet, ist von <strong>der</strong>ermittelten Wasserleitungs-Anschlussgebühr die se<strong>in</strong>erzeit <strong>vom</strong> Grundstückseigentümero<strong>der</strong> dessen Vorgänger bereits entrichtete Wasserleitungs-Anschlussgebühr entsprechend dieser Gebührenordnung abzusetzen.b) bei Än<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>es angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, E<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Umbausowie bei Neubau nach Abbruch o<strong>der</strong> bei Än<strong>der</strong>ung des Verwendungszweckes istdie Wasserleitungs-Anschlussgebühr <strong>in</strong> dem Umfang zu entrichten, als gegenüberdem bisherigen Zustand e<strong>in</strong>e Vergrößerung <strong>der</strong> Berechnungs- bzw. Bemessungsgrundlagegegeben ist und die M<strong>in</strong>destgebühr überschritten wirdc) e<strong>in</strong>e Rückzahlung bereits entrichteter Wasserleitungs-Anschlussgebühren auf Grunde<strong>in</strong>er Neuberechnung nach diesem Absatz f<strong>in</strong>det nicht statt.§ 3Vorauszahlungen auf die Wasserleitungs-Anschlussgebühr1. Die zum Anschluss an die geme<strong>in</strong>deeigene Wasserversorgungsanlage verpflichtetenGrundstückseigentümer und Bauberechtigten haben auf die von ihnen nach dieserWassergebührenordnung zu entrichtenden Wasserleitungs-AnschlussgebührenVorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlung beträgt 50 v.H. jenes Betrages, <strong>der</strong> vondem betreffenden Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten unter Zugrundelegung <strong>der</strong>Verhältnisse im Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Vorauszahlung als Wasserleitungs-Anschlussgebühr zu entrichten wäre.2. Die Vorauszahlungen s<strong>in</strong>d nach Baubeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> gegenständlichen geme<strong>in</strong>deeigenen,öffentlichen Wasserversorgungsanlage bescheidmäßig vorzuschreiben. Die Vorauszahlungist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach Zustellung dieses Bescheides fällig.3. Ergibt sich bei <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Wasserleitungs-Anschlussgebühr, dass die von dembetreffenden Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten bereits geleistete Vorauszahlungdie vorzuschreibende Wasserleitungs-Anschlussgebühr übersteigt, hat die


- 26 -Geme<strong>in</strong>de den Unterschiedsbetrag <strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen ab <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong>Wasserleitungs-Anschlussgebühr von Amts wegen zurückzuzahlen.4. Än<strong>der</strong>n sich nach Leistung <strong>der</strong> Vorauszahlung die Verhältnisse <strong>der</strong>art, dass die Pflicht zurEntrichtung e<strong>in</strong>er Wasserleitungs-Anschlussgebühr voraussichtlich überhaupt nichtentstehen wird, hat die Geme<strong>in</strong>de die Vorauszahlung <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen ab <strong>der</strong>maßgeblichen Än<strong>der</strong>ung, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen ab Fertigstellung <strong>der</strong>geme<strong>in</strong>deeigenen Wasserversorgungsanlage, verz<strong>in</strong>st mit 4 v.H. pro Jahr ab Leistung <strong>der</strong>Vorauszahlung, von Amts wegen zurückzuzahlen.§ 4Wasserbezugsgebühren1. Die Eigentümer <strong>der</strong> an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstückehaben für den Wasserbezug e<strong>in</strong>e jährliche Wassergebühr zu entrichten.Diese beträgt pro Kubikmeter des aus <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>deeigenen Wasserversorgungsanlagebezogenen Wassers € 1,51. Die zu verrechnende M<strong>in</strong>destmenge beträgt 35 m3 pro Jahrund angeschlossenem Objekt.Für unbebaute Grundstücke ist bis zur Installierung e<strong>in</strong>es Wasserzählers e<strong>in</strong>e monatlichePauschalabgabe zu leisten. Diese beträgt € 7,55.2. Wenn <strong>der</strong> Wasserzähler unrichtig anzeigt o<strong>der</strong> ausfällt, ist die verbrauchte Wassermengezu schätzen. Bei <strong>der</strong> Schätzung des Wasserverbrauches ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf denWasserverbrauch <strong>der</strong> vorangegangenen drei Kalen<strong>der</strong>jahre und auf etwa geän<strong>der</strong>teVerhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.3. Spätestens mit bewilligungsgemäßer Nutzung des Objektes ist e<strong>in</strong> Wasserzählere<strong>in</strong>zubauen.§ 5WasserzählergebührenDie Kosten für den E<strong>in</strong>bau des Wasserzählers trägt <strong>der</strong> Liegenschaftseigentümer bzw.Bauberechtigte. Der Wasserzähler selbst wird von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zur Verfügung gestellt undbleibt im Eigentum <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Pro angeschlossenem Objekt kann nur e<strong>in</strong> Hauptwasserzählere<strong>in</strong>gebaut werden. Dem Grundeigentümer bzw. Bauberechtigten bleibt es vorbehalten,nach dem Hauptwasserzähler auf eigene Kosten weitere Subzähler e<strong>in</strong>zubauen. Für dieerfor<strong>der</strong>liche Eichung <strong>der</strong> Wasserzähler (alle 5 Jahre) und die damit verbundenenManipulationen wird e<strong>in</strong>e jährliche Zählermiete <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von € 17,40 e<strong>in</strong>gehoben.§ 6Bereitstellungsgebühr1. Für die Bereitstellung <strong>der</strong> Wasserleitung wird für angeschlossene aber unbebauteGrundstücke e<strong>in</strong>e jährliche Wasserleitungsbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtigist <strong>der</strong> Eigentümer des an die Wasserleitung angeschlossenen, jedoch unbebautenGrundstücks.2. Die Bereitstellungsgebühr für Grundstücke beträgt € 0,07 je m2 Grundstücksfläche.


- 27 -§ 7Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit1. Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr wird mit dem Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes bzw.Objektes an die Wasserversorgungsanlage fällig; geleistete Vorauszahlungen nach § 3dieser Verordnung s<strong>in</strong>d zu jenem Wert anzurechnen, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong><strong>in</strong> den m²-Satz e<strong>in</strong>geflossenen Preissteigerungskomponente gegenüber dem zumZeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Vorauszahlung kalkulierten m²-Satz ergibt.2. Die Verpflichtung zur Entrichtung e<strong>in</strong>er ergänzenden Wasseranschlussgebühr nach § 2Abs. 8 lit. a o<strong>der</strong> b entsteht mit <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Rohbauarbeiten.Der Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Baurechtes hat b<strong>in</strong>nen zwei Wochen nachVollendung <strong>der</strong> Rohbauarbeiten diesen Umstand <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de unaufgefor<strong>der</strong>tanzuzeigen. Weiters ist <strong>der</strong> Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Baurechtesverpflichtet, allfällige Verän<strong>der</strong>ungen, die e<strong>in</strong>e Gebührenverpflichtung im S<strong>in</strong>ne dieserWassergebührenordnung zur Folge haben, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu melden.3. Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr gemäß § 2 wird mittels Bescheid vorgeschrieben undwird mit Ablauf e<strong>in</strong>es Monats ab <strong>der</strong> Zustellung des Bescheides fällig.4. Die laufende Wasserbezugsgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des betriebsbereitenE<strong>in</strong>baues des Wasserzählers.5. Die Wasserzählergebühr entsteht mit dem Ersten des Monats, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> Wasserzählere<strong>in</strong>gebaut wurde, und endet mit dem Letzten des Monats, <strong>in</strong> dem dieser ausgebaut wird.6. Die Wasserbezugsgebühr ist vierteljährlich und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai,15. August und 15. November e<strong>in</strong>es jeden Jahres im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu entrichten. DieE<strong>in</strong>hebung kann auch <strong>in</strong> Form pauschalierter Teilzahlungen gegen jährliche Abrechnungzum 15. Februar erfolgen, wobei e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>betrag nachgefor<strong>der</strong>t, e<strong>in</strong> Mehrbetrag gutgeschriebenwird.7. Die Wasserzählergebühr ist vierteljährlich und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. Augustund 15. November e<strong>in</strong>es jeden Jahres im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu entrichten.§ 8UmsatzsteuerZu den <strong>in</strong> dieser Verordnung enthaltenen Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuerh<strong>in</strong>zugerechnet.§ 9Privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungenDurch diese Gebührenordnung werden privatrechtliche Regelungen nicht ausgeschlossen.§ 10InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft.Gleichzeitig tritt die Wassergebührenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> 16.09.2008i.d.g.F. außer Kraft.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.


- 28 -Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.22. Punkt: Abwasserbeseitigungsanlage; Erlassung e<strong>in</strong>er neuenKanalgebührenordnung Az. Bau 811/0Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Die <strong>der</strong>zeit geltende Kanalgebührenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach wurde 2001beschlossen und seither mehrmals novelliert.Im Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn v. 03.02.2010, Az. Gem60-5014-2009-Ti/Die/Fo,über die Gebarungse<strong>in</strong>schau <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 31.08.2009 – 19.10.2009, wurde u.a. verlangt,<strong>in</strong> <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung Bereitstellungsgebühren für unbebaute Grundstücke undM<strong>in</strong>destbenützungsgebühren für bebaute Liegenschaften festzusetzen und vorzuschreiben.Weiters hat das Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung mit Schreiben v. 25.10.2010, Az. IKD(Gem)-510017/24-2010-Ws, aufgefor<strong>der</strong>t, darüberh<strong>in</strong>aus die e<strong>in</strong>gehobenen Senkgrubenübernahmetarifeauf die Höhe <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehobenen Benützungsgebührensätze anzuheben.Außerdem haben <strong>der</strong> Prüfungsausschuss und <strong>der</strong> Umweltausschuss bereits vor längeremvorgeschlagen, die Wasser- und die Kanalgebührenordnung aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzustimmen.Auf Grund dieser Vorgaben und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Voranschlagserlass für 2011v. 15.11.2010, Az. IKD/Gem)-511001/312-2010-Pra/Kai, bekannt gegebenen M<strong>in</strong>destgebührenfür 2011 wurde e<strong>in</strong> Entwurf für e<strong>in</strong>e neue Kanalgebührenordnung ausgearbeitetund dem Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und für örtliche Umweltfragensowie dem Geme<strong>in</strong>devorstand zur Vorberatung vorgelegt. Zu den Tarifen <strong>der</strong> Senkgrubenübernahmestationhat <strong>der</strong> GV vorgeschlagen, die Anhebung <strong>in</strong> drei Jahresetappen umzusetzen.Der überarbeitete Entwurf wurde mit E-Mail <strong>vom</strong> 03.12.2010 zur Vorprüfung beim Amt <strong>der</strong>Oö. Landesregierung vorgelegt. Die im Antwortschreiben v. 07.12.2010 bekannt gegebenenÄn<strong>der</strong>ungen wurden <strong>in</strong> den vorliegenden Entwurf e<strong>in</strong>gearbeitet.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GVM Horst Grumbach weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Kanalgebühren 2010 bereits 2 x erhöhtworden seien, er tue sich daher sehr schwer e<strong>in</strong>er neuerlichen Erhöhung zuzustimmen undwürde e<strong>in</strong>e Anpassung z.B. mit Juli 2011 vorziehen. GR-EM Bernhard Füller erkundigt sich,ob, wie im Bauausschuss gewünscht, e<strong>in</strong>e Gegenüberstellung <strong>der</strong> Kosten und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmenje m3 Abwasser erstellt worden sei. GRM Josef Ka<strong>in</strong> führt aus, lt. Auskunft <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>debuchhalter<strong>in</strong>, Frau Schmidegger, würde an die Fa. Wacker/Burghausen e<strong>in</strong> Nettopreisvon € 0,384 je m3 entrichtet. GRM Josef Plasser zeigt auf, es würde auch Regenwasser<strong>in</strong> die Kanalisation e<strong>in</strong>geleitet werden. Man müsste die Mengen, die an die Fa.Wacker angeliefert würden und jene, die von Hausbesitzern bezahlt würden, vergleichen.GRM Josef Ka<strong>in</strong> kündigt an, genau damit werde sich <strong>der</strong> Prüfungsausschuss demnächstbeschäftigen. GR-EM Bernhard Füller würden selbstverständlich die Abwasser-Gesamtkosten,z.B. auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erhaltungskosten, im Verhältnis zu denE<strong>in</strong>nahmen aus den Kanalgebühren <strong>in</strong>teressieren. Auch GRM Gregor Würz<strong>in</strong>ger betont,dass zu e<strong>in</strong>er Vergleichbarkeit alle Kosten e<strong>in</strong>gerechnet werden müssten. Der AL erläutert,es gebe zwei Gebührenkalkulationsmodelle des Landes OÖ., bei e<strong>in</strong>er Variante würde <strong>der</strong>


- 30 -Hand haften. Wenn sich auf e<strong>in</strong> Grundstück e<strong>in</strong> Baurecht erstreckt, gelten die Bestimmungenfür den Bauberechtigten.§ 2Ausmaß <strong>der</strong> Anschlussgebühr1. Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke € 19,65 pro Quadratmeter<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage nach Abs. 2, m<strong>in</strong>destens aber € 2.947,50.2. Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei e<strong>in</strong>geschossiger Bebauungdie Quadratmeteranzahl <strong>der</strong> bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauungdie Summe <strong>der</strong> bebauten Flächen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geschosse jener Bauwerke, diee<strong>in</strong>en unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren Anschluss an das geme<strong>in</strong>deeigene öffentlicheKanalnetz aufweisen.Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse werden nur <strong>in</strong> jenem Ausmaß berücksichtigt,als sie für Wohn-, Geschäfts- o<strong>der</strong> Betriebszwecke benutzbar ausgebaut s<strong>in</strong>d.Heizungs- und Brennstofflagerräume werden nicht <strong>in</strong> die Bemessungsgrundlage mite<strong>in</strong>bezogen.Kellerbars, Saunen, Hallenbä<strong>der</strong>, Waschküchen und W<strong>in</strong>tergärten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Bemessungsgrundlagemit e<strong>in</strong>zubeziehen.Garagen und freistehende Garagengebäude, soferne sie nicht gewerblich genutztwerden, werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.Bei <strong>der</strong> Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geschosseabzurunden.Die Berechnung erfolgt von Außenkante zu Außenkante <strong>der</strong> betreffenden Objekte,wobei jedoch Mauerstärken <strong>der</strong> Außenmauern größer als 50 cm außer Acht gelassenwerden.3. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben s<strong>in</strong>d nur jene bebauten Flächen <strong>in</strong> dieBemessungsgrundlage e<strong>in</strong>zubeziehen, die für Wohnzwecken bestimmt s<strong>in</strong>d. Ansonstengelten die vorstehenden Regelungen.4. Abschläge:Für gewerblich genutzte Flächen, Lagerflächen sowie für gewerbliche Garagen wird e<strong>in</strong>60 %-iger Abschlag von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage gewährt.Für öffentliche, religiöse o<strong>der</strong> soziale E<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. Schulen, K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten,Kirchen, wird e<strong>in</strong> 50 %-iger Abschlag von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage gewährt.5. Zuschläge:a) Für betriebliche Autowaschanlagen: 100 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.Grundlage für die Berechnung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage bzw. des Zuschlags bildet<strong>der</strong> für diese Waschanlage benützte Gebäudeteil. Werden Freiflächen für Waschanlagenverwendet, ist e<strong>in</strong> Grundausmaß von 50 m 2 als Bemessungsgrundlageheranzuziehen.b) Für Gast- und Schankgewerbebetriebe e<strong>in</strong>schließlich Kaffeehäuser und Beherbergungsbetriebe:für allgeme<strong>in</strong>e Betriebsflächen 30 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage,für Saalflächen 15 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.c) Für Fleischhauereibetriebe und Schlächtereien: 50% Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.d) Für Wäschereien: 100 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.e) Für Friseure: 30 % Zuschlag zur Bemessungsgrundlage.


- 31 -f) Für an<strong>der</strong>e betriebsspezifische Abwässer können Son<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>barungen zwischen<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de als Kanalisationsbetreiber und dem Anschlusswerber abgeschlossenwerden.6. Anschluss unbebauter GrundstückeAls Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die M<strong>in</strong>destanschlussgebührvorgeschrieben.7. In allen Fällen, <strong>in</strong> denen für e<strong>in</strong> Grundstück mehr als e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>mündungsstelle <strong>in</strong> dasgeme<strong>in</strong>deeigene, öffentliche Kanalnetz geschaffen wird, ist für jede weitere E<strong>in</strong>mündungsstellee<strong>in</strong> Zuschlag im Ausmaß von 50 % <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destanschlussgebühr zuentrichten.8. Nachträgliche Än<strong>der</strong>ungenBei nachträglichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> angeschlossenen Grundstücke ist e<strong>in</strong>e ergänzendeKanalanschlussgebühr zu entrichten, die im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> obigen Bestimmungen mit folgen<strong>der</strong>Maßgabe errechnet wird:a) Wird auf e<strong>in</strong>em unbebauten Grundstück e<strong>in</strong> Gebäude errichtet, ist von <strong>der</strong> ermitteltenKanalanschlussgebühr die se<strong>in</strong>erzeit <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer o<strong>der</strong>dessen Vorgänger bereits entrichtete Kanalanschlussgebühr entsprechend dieserGebührenordnung abzusetzen.b) Bei Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, E<strong>in</strong>- und Umbausowie bei Neubau nach Abbruch und bei Än<strong>der</strong>ung des Verwendungszweckes istdie Kanalanschlussgebühr <strong>in</strong> dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dembisherigen Zustand e<strong>in</strong>e Vergrößerung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 2gegeben ist, sofern die <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destgebühr entsprechende Fläche überschritten wird.c) E<strong>in</strong>e Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren aufgrund <strong>der</strong> Neuberechnungnach diesem Absatz f<strong>in</strong>det nicht statt.§ 3Vorauszahlung auf die Kanalanschlussgebühr1. Die zum Anschluss an das geme<strong>in</strong>deeigene, öffentliche Kanalnetz verpflichteten Grundstückseigentümerund Bauberechtigten haben auf die von ihnen nach dieser Kanalgebührenordnungzu entrichtenden Kanalanschlussgebühren Vorauszahlungen zu leisten.Die Vorauszahlung beträgt 50 v.H. jenes Betrages, <strong>der</strong> von den Grundstückseigentümernund Bauberechtigten unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Verhältnisse im Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung<strong>der</strong> Vorauszahlung als Kanalanschlussgebühr zu entrichten wäre.2. Die Vorauszahlungen s<strong>in</strong>d nach Baubeg<strong>in</strong>n des gegenständlichen geme<strong>in</strong>deeigenen,öffentlichen Kanalnetzes bescheidmäßig vorzuschreiben. Die Vorauszahlung ist <strong>in</strong>nerhalbe<strong>in</strong>es Monats nach Zustellung dieses Bescheides fällig.3. Ergibt sich bei <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Kanalanschlussgebühr, dass die von dem betreffendenGrundstückseigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten geleistete Vorauszahlung dievorzuschreibende Kanalanschlussgebühr übersteigt, so hat die Geme<strong>in</strong>de den Unterschiedsbetrag<strong>in</strong>nerhalb von 2 Wochen ab <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Kanalanschlussgebührvon Amts wegen zurückzuzahlen.4. Än<strong>der</strong>n sich nach <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Vorauszahlung die Verhältnisse <strong>der</strong>art, dass die Pflichtzur Entrichtung e<strong>in</strong>er Kanalanschlussgebühr voraussichtlich überhaupt nicht entstehen


- 32 -wird, so hat die Geme<strong>in</strong>de die Vorauszahlung <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen, ab <strong>der</strong> maßgeblichenÄn<strong>der</strong>ung, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen ab Fertigstellung desöffentlichen Kanalnetzes, verz<strong>in</strong>st mit 4 v.H. pro Jahr ab Leistung <strong>der</strong> Vorauszahlung, vonAmts wegen zurückzuzahlen.§ 4Kanalbenützungsgebühren1. Die Eigentümer <strong>der</strong> an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke habene<strong>in</strong>e Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.a) Diese beträgt bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter€ 3,60.Die zu verrechnende M<strong>in</strong>destmenge beträgt 35 m3 pro Jahr und angeschlossenemObjekt.b) Wird von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de - wie unter § 5 beschrieben – e<strong>in</strong> Hauspumpwerk e<strong>in</strong>gebaut,werden zur Abgeltung <strong>der</strong> entstehenden Folgekosten 25 % <strong>der</strong> jährlichenKanalbenützungsgebühr nachgelassen.2. Erfolgt die Wasserversorgung <strong>der</strong> betreffenden, angeschlossenen Liegenschaft ganzo<strong>der</strong> teilweise über e<strong>in</strong>e eigene Brunnen- o<strong>der</strong> Quellenanlage, erfolgt die Berechnung<strong>der</strong> Kanalbenützungsgebühr durch e<strong>in</strong>en, von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach beigestellten,geeichten Wasserzähler, <strong>der</strong> unmittelbar nach <strong>der</strong> Pumpenanlage bzw. vor <strong>der</strong>ersten Auslauföffnung e<strong>in</strong>gebaut werden muss.Je Liegenschaft kann nur e<strong>in</strong> Hauptwasserzähler beigestellt werden. Dem Grundeigentümerbzw. Bauberechtigten bleibt es vorbehalten, nach dem Hauptwasserzähler aufeigene Kosten weitere Subwasserzähler e<strong>in</strong>zubauen.Die Kosten für den E<strong>in</strong>bau des Wasserzählers trägt <strong>der</strong> Liegenschaftseigentümer bzw.Bauberechtigte. Der Wasserzähler selbst wird von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zur Verfügung gestelltund bleibt im Eigentum <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Für die erfor<strong>der</strong>liche Eichung <strong>der</strong> Wasserzähler(alle 5 Jahre) und die damit verbundenen Manipulationen wird e<strong>in</strong>e jährliche Zählermiete<strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von € 17,40 e<strong>in</strong>gehoben.Für die Kanalbenützungsgebühr gelten die im § 6 Abs. 1 angeführten Gebührensätze.3. Von <strong>der</strong> nach Absatz 1 ermittelten Kanalbenützungsgebühr wird das für gewerbemäßigeo<strong>der</strong> landwirtschaftliche Viehtränken sowie für gewerbemäßige Gartenflächenbewässerung– Kultur- und Pflanzflächen verwendete und durch geson<strong>der</strong>te Zählererfasste Wasser <strong>in</strong> Abzug gebracht.4. Ist im Falle des Abs. 2 <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>es Wasserzählers aus technischen Gründen nichtdurchführbar, so ist e<strong>in</strong>e Kanalbenützungspauschale zu entrichten. Diese berechnet sichnach e<strong>in</strong>em Wasserverbrauch von 35 m3 pro gemeldeter Person (auch alle als Zweitwohnsitzgemeldeten Personen werden angerechnet). Bei Personen, die nicht ganzjährig<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de gemeldet s<strong>in</strong>d, ist die Gebühr zu aliquotieren.5. Wenn <strong>der</strong> Wasserzähler unrichtig anzeigt o<strong>der</strong> ausfällt, ist die verbrauchte Wassermengezu schätzen. Bei <strong>der</strong> Schätzung des Wasserverbrauches ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aufden Wasserverbrauch <strong>der</strong> vorangegangenen drei Kalen<strong>der</strong>jahre und auf etwa geän<strong>der</strong>teVerhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.6. Erfolgt z.B. für WC-Spülungen etc. e<strong>in</strong> teilweiser Wasserbezug aus Regenwasserspeichernund ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>es zusätzlichen Wasserzählers für die Messung <strong>der</strong>vorangeführten Wässer aus technischen Gründen nicht durchführbar, wird zusätzlich zurKanalbenützungsgebühr e<strong>in</strong>e Pauschale im Ausmaß <strong>der</strong> Gebühr für 35 m3 e<strong>in</strong>gehoben.


- 33 -7. Die Kanalbenützungsgebühr für betriebliche Abwässer, für <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>leitung <strong>in</strong> die öffentlicheKanalisation e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te wasserrechtliche Bewilligung bzw. e<strong>in</strong>e Indirekte<strong>in</strong>leiterzustimmungdes Kanalisationsunternehmens erfor<strong>der</strong>lich ist, ist die BSB 5-Konzentrationbzw. CSB-Konzentration laut wr. Bewilligungsbescheid bzw. Indirekte<strong>in</strong>leiterzustimmungzu ermitteln.Liegt diese Konzentration über 300 mg BSB 5/l bzw. über 600 mg CSB/l, wird folgendeKanalbenützungsgebühr je m³ berechnet, wobei die Ausdrücke "Bescheid" und "Indirekte<strong>in</strong>leiterzustimmung"gleichzusetzen s<strong>in</strong>d.Ermittlung für BSB 5:BSB 5-Konz. lt. Bescheid - 300 mg/l---------------------------------------------- x m³ Betrag lt. § 6 Abs.1 x 0,1 + m³ Betrag lt. § 6 Abs.1300 mg/lErmittlung für CSBCSB-Konz. lt. Bescheid - 600 mg/l---------------------------------------------- x m³ Betrag lt. § 6 Abs. 1x 0,1 + m³ Betrag lt. § 6 Abs.1600 mg/lDer höhere, sich aus vorstehen<strong>der</strong> Ermittlung ergebende Betrag je m³ wird verrechnet.Liegen die BSB-5-Konzentrationen unter 300 mg BSB 5/l bzw. die CSB-Konzentrationenunter 600 mg CSB/l (gem. wr. Bewilligungsbescheid bzw. Indirekte<strong>in</strong>leiterzustimmung),ist die Kanalbenützungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 anzuwenden.Für jene Bereiche, <strong>in</strong> denen betriebliche Abwässer entstehen, s<strong>in</strong>d wie <strong>in</strong> § 6 Abs. 2näher beschrieben und geregelt, geeichte Wasserzähler e<strong>in</strong>zubauen.8. Abwässer von Liegenschaften, welche nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossens<strong>in</strong>d, können über die Senkgrubenübernahmestation entsorgt werden. Die Benützungsgebührbeträgt € 2,47/m3 angelieferter Menge exkl. USt.E<strong>in</strong>e Kanalanschlussgebühr ist dafür nicht zu entrichten.§ 5Bereitstellungsgebühr1. Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstückee<strong>in</strong>e jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist <strong>der</strong>Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.2. Die Bereitstellungsgebühr für Grundstücke beträgt € 0,15 je m2 Grundstücksfläche.§ 6Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit1. Die Kanalanschlussgebührenpflicht entsteht mit dem Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes andas geme<strong>in</strong>deeigene, öffentliche Kanalnetz.Geleistete Vorauszahlungen nach § 4 dieser Kanalgebührenordnung s<strong>in</strong>d zu jenem Wertanzurechnen, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>in</strong> den m2-Satz e<strong>in</strong>geflossenenPreissteigerungskomponenten gegenüber dem zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong>Vorauszahlung kalkulierten m2-Satz ergibt.2. Die Verpflichtung zur Entrichtung e<strong>in</strong>er ergänzenden Kanalanschlussgebühr nach § 3Zif. 4 entsteht mit <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Rohbauarbeiten.


- 34 -Der Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Baurechtes hat b<strong>in</strong>nen zwei Wochennach Vollendung <strong>der</strong> Rohbauarbeiten diesen Umstand <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de unaufgefor<strong>der</strong>tanzuzeigen. Weiters ist <strong>der</strong> Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Baurechtesverpflichtet, allfällige Verän<strong>der</strong>ungen, die e<strong>in</strong>e Gebührenverpflichtung im S<strong>in</strong>ne dieserKanalgebührenordnung zur Folge haben, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu melden.3. Beträgt die Kanalanschlussgebühr gemäß § 3 nicht mehr als € 1.500,-- exkl. USt., so istdiese <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach Zustellung des Vorschreibungsbescheides beimGeme<strong>in</strong>deamt Hochburg-Ach <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag e<strong>in</strong>zuzahlen. Wird dieser Betrag überschritten,ist e<strong>in</strong>e Ratenzahlung möglich. Bei <strong>der</strong> Ratenzahlung s<strong>in</strong>d 40 % <strong>der</strong> Netto-Kanalanschlussgebühr sowie die gesamte Umsatzsteuer <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nachZustellung des Vorschreibungsbescheides beim Geme<strong>in</strong>deamt Hochburg-Ach e<strong>in</strong>zuzahlen.Die restlichen 60 % werden <strong>in</strong> zwei Jahresraten zu je 30 % geteilt, die jeweilszum 01.05. <strong>der</strong> beiden Jahre, die auf die Vorschreibung <strong>der</strong> ersten Rate mit 40 % folgen,fällig werden.4. Die Verpflichtung zur Entrichtung <strong>der</strong> Kanalbenützungsgebühr entsteht mit demAnschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes an das geme<strong>in</strong>deeigene, öffentliche Kanalnetz.5. Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr s<strong>in</strong>d vierteljährlich und zwarjeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November e<strong>in</strong>es jeden Jahres imNachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> fällig. Die E<strong>in</strong>hebung kann auch <strong>in</strong> Form pauschalierter Teilzahlungen gegenjährliche Abrechnung zum 15. Februar erfolgen, wobei e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>betrag nachgefor<strong>der</strong>t,e<strong>in</strong> Mehrbetrag gutgeschrieben wird.§ 7UmsatzsteuerZu den <strong>in</strong> dieser Verordnung enthaltenen Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuerh<strong>in</strong>zugerechnet.§ 8Privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungenDurch diese Gebührenordnung werden privatrechtliche Regelungen bezüglich betrieblicherAbwässer nicht ausgeschlossen.§ 9InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft.Gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> 12.06.2001i.d.g.F. außer Kraft.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 15 : 10 Stimmen (Gegenstimmen: GVM HorstGrumbach, die GRM Josef Ka<strong>in</strong>, Herbert Pichler, Wilhelm Kirchsteiger, Gregor Würz<strong>in</strong>ger,Alexan<strong>der</strong> Weiß und Felix Asen sowie die GR-EM Willibald Str<strong>in</strong>i und Bernhard Füller,Stimmenthaltung: GR-EM Angelika Me<strong>in</strong>dl) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durchErheben <strong>der</strong> Hand.


- 35 -23. Punkt: Abfallbeseitigunga) Beauftragung des Bezirksabfallverbandes mit <strong>der</strong>Übernahme <strong>der</strong> Grün- und Strauchschnittsammlung und-Verwertung Az. F<strong>in</strong> 813/6Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Der BAV bietet den Geme<strong>in</strong>den ab 2011 e<strong>in</strong>e flächendeckende Sammlung von Grün- undStrauchschnittmengen zu e<strong>in</strong>em Preis von € 4,80/EW/netto an. Die bestehenden Verträge<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den mit den Kompostieranlagen würden <strong>vom</strong> BAV übernommen.Der BAV bietet die Übernahme <strong>der</strong> Grün- u. Strauchschnittmengen zu folgendenBed<strong>in</strong>gungen an: Übernahme <strong>der</strong> Sammel- u. Verwertungskosten von allen Grün- und Strauchschnittmengendurch den Verband Transportkosten von zusätzlichen Conta<strong>in</strong>ern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deselbst zu tragen, die Verwertungskosten (Kompostierung) werden <strong>vom</strong> BAV übernommen.Lt. telefon. Auskunft von Herrn Steidl/BAV v. 24.11.2010 werden im erstenJahr auch noch die Transportkosten v. ASZ zum Kompostierer getragen. Bürger können bis 3m3 (je Anlieferung) gratis anliefern, Übermengen müssen bezahltwerden (an Kompostierer). Friedhofsabfälle s<strong>in</strong>d im Bezirkskonzept nicht enthalten – Kosten müssen von <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> Pfarre getragen werden.Kosten für die Kompostierung durch Geme<strong>in</strong>de lt. NVA 2010 ca. € 28.000,--Bei Kompostierung durch BAV (ohne Friedhofabfälle) f. 2010 ca. € 16.500,--Bei Beauftragung des BAV Braunau für die Grün- u. Strauchschnittsammlung ist nur e<strong>in</strong>eschriftliche Bestätigung bis 20.12.2010 an den BAV zu senden. E<strong>in</strong>e vertragliche Vere<strong>in</strong>barungzwischen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Verband ist nicht geplant. Die Beauftragung kannbis zum 31.12. e<strong>in</strong>es jeden Jahres wi<strong>der</strong>rufen werden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e WortmeldungAntrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach beauftragt den Bezirksabfallverband Braunau auf <strong>der</strong> Basisse<strong>in</strong>es Schreibens v. 28.09.2010 mit <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Grün- und Strauchschnittsammlungab 2011.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 24 : 1 Stimmen (Stimmenthaltung Bgm.Johann Reschenhofer) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 36 -23. Punkt: Abfallbeseitigungb) Beauftragung des Bezirksabfallverbandes mit <strong>der</strong>Abholung <strong>der</strong> Biotonnen Az. F<strong>in</strong> 813/6Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Seit 01. August 2009 ist das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (OÖ. AWG 2009) <strong>in</strong> Kraft.Dieses verpflichtet die Geme<strong>in</strong>den nunmehr, <strong>in</strong> dicht besiedelten Geme<strong>in</strong>degebieten dieBiotonne e<strong>in</strong>zuführen. An den Bezirksabfallverband Braunau s<strong>in</strong>d bereits viele Geme<strong>in</strong>denherangetreten, die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Biotonne über den BAV abzuwickeln.Der BAV hat den Geme<strong>in</strong>den dazu folgendes Angebot unterbreitet.Preis für 120 l Biotonne (E<strong>in</strong>familienhäuser) € 3,00 netto/AbholungPreis für 240 l Biotonne (Wohnblöcke)€ 6,00 netto/AbholungZusatzleistung für Wohnblöcke ohne Hausmeister: Ausstattung mit e<strong>in</strong>em neuen Maisstärkesackbei Entleerung€ 2,00 netto/AbholungDie Geme<strong>in</strong>den sollten im Gegenzug den Haushalten für e<strong>in</strong>e 120 l Biotonne höchstens€ 1,90 netto je Abholung und für e<strong>in</strong>e 240 l Biotonne höchstens € 4,00 netto je Abholung(Zusatzleistung Maisstärkesack € 2,00/Abholung) vorschreiben. Der Restbetrag sollte <strong>in</strong> <strong>der</strong>Abfallgrundgebühr <strong>in</strong>kludiert se<strong>in</strong>.Bei Beauftragung des BAV Braunau mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Biotonne ist e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong>GR-Beschluss notwendig.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GR-EM Otto Wengler bedauert, dass die Biotonne nicht flächendeckend angeboten werdenkönne. Außerdem <strong>in</strong>teressiert er sich für die Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen. Der Bgm. gibt bekannt,im geplanten dicht besiedelten Gebiet seien 31 Liegenschaften angemeldet worden, imrestlichen Geme<strong>in</strong>degebiet weitere 22. Ob und welche <strong>der</strong> zusätzlich angemeldeten Biotonnenauch abgeholt werden können, entscheide <strong>der</strong> BAV. GR-EM Otto Wengler gefällt esnicht, dass manche Interessierte nicht teilnehmen können. GRM Josef Plasser hält es fürmöglich, dass weitere Gebiete aufgenommen würden, wenn das Echo entsprechend positivsei.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach beauftragt den Bezirksabfallverband Braunau lt. Angebot,vorgelegt anlässlich <strong>der</strong> BA-Sitzung am 23.09.2010, mit <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Biotonnen-Abholung ab 2011.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 24 : 1 Stimmen (Stimmenthaltung GR-EM OttoWengler) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 37 -23. Punkt: Abfallbeseitigungc) Festlegung des „dicht besiedelten Gebietes“ für dieE<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Biotonne Az. F<strong>in</strong> 813/6Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Das Oö. AWG 2009 schreibt u.a. vor, dass <strong>der</strong> Abholbereich für die Sammlung <strong>der</strong> Biotonnenabfällejedenfalls das dicht besiedelte Geme<strong>in</strong>degebiet umfasst. Unter dichtbesiedeltes Geme<strong>in</strong>degebiet s<strong>in</strong>d laut Erläuterungen zum OÖ. AWG 2009 jedenfalls dieGeme<strong>in</strong>degebiete zu verstehen, die mit Wohngebäuden dicht verbaut s<strong>in</strong>d, wie etwaGeme<strong>in</strong>schaftswohnanlagen (Wohnblöcke, Hochhäuser), Reihenhausanlagen, Ortskerneund <strong>der</strong>gleichen.E<strong>in</strong>e Abholung im dicht besiedelten Gebiet hat nur dann nicht zu erfolgen, wenn die Biotonnenabfälleordnungsgemäß eigenkompostiert werden.In <strong>der</strong> Sitzung v. 19.10.2010 hat sich <strong>der</strong> GR bereits dafür ausgesprochen die Athalersiedlungsowie die Ortschaften Ach und Wanghausen (im Bereich zwischen den LiegenschaftAch 1 und dem Schloss Wanghausen) als dicht besiedeltes Gebiet für die E<strong>in</strong>führung<strong>der</strong> Biotonne zu def<strong>in</strong>ieren. Um den Abholbereich für die Biotonne festlegen zu können, wäredas “dicht besiedelte Gebiet“ nun zu bestimmen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Die Athalersiedlung sowie die Ortschaften Ach und Wanghausen im Bereich zwischen denLiegenschaften Ach 1 und dem Schloss Wanghausen werden als „dicht besiedeltes Gebiet“festgelegt. In diesen Bereichen muss e<strong>in</strong>e Biotonne bestellt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e verpflichtendeErklärung zur ordnungsgemäßen Eigenkompostierung abgegeben werden.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird mit 24 : 1 Stimmen (Stimmenthaltung GR-EM OttoWengler) angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.23. Punkt: Abfallbeseitigungd) Abfallordnung; Än<strong>der</strong>ung Az. F<strong>in</strong> 813/1Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Im neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 wurde die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Biotonne im dichtbesiedelten Gebiet festgelegt. Die Geme<strong>in</strong>den müssen bis 31.12.2010 die Abfallgebührenordnungund die Abfallordnung an das neue Gesetz anpassen.


- 38 -Die Än<strong>der</strong>ungen wurden <strong>in</strong> dem Entwurf <strong>der</strong> neuen Abfallordnung entsprechend berücksichtigt.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgende Verordnungzu erlassen:„Verordnungdes Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong>, mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Abfallordnungerlassen wird.Aufgrund des § 6 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009i.d.g.F. wird verordnet:§ 1Begriffsbestimmungen(1) Hausabfälle s<strong>in</strong>d alle festen Siedlungsabfälle, die <strong>in</strong> Haushalten üblicherweise anfallen,sofern sie nicht als Altstoffe o<strong>der</strong> biogene Abfälle e<strong>in</strong>er getrennten Sammlung zuzuführeno<strong>der</strong> als sperrige Abfälle anzusehen s<strong>in</strong>d.(2) Sperrige Abfälle s<strong>in</strong>d feste Siedlungsabfälle, die <strong>in</strong> Haushalten üblicherweise anfallen,aber wegen ihrer Größe o<strong>der</strong> Form nicht <strong>in</strong> den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehälterngelagert werden können.(3) Biogene Abfälle s<strong>in</strong>d Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubarenAnteils für die aerobe und anaerobe Verwertung beson<strong>der</strong>s geeignet s<strong>in</strong>d undzwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b).a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich,wie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub,Blumen und Fallobst;b) Biotonnenabfälle:• feste pflanzliche Abfälle, wie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e solche aus <strong>der</strong> Zubereitung vonNahrungsmitteln;• an<strong>der</strong>e organische Abfälle aus <strong>der</strong> Zubereitung und dem Verzehr vonNahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie e<strong>in</strong>er dafür geeigneten aeroben o<strong>der</strong>anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können;• Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit Nahrungsmitteln<strong>in</strong> Berührung steht o<strong>der</strong> zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällengeeignet ist.(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle s<strong>in</strong>d feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaftsowie aus vergleichbaren E<strong>in</strong>richtungen im öffentlichen Bereich, die <strong>in</strong> ihrerZusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich s<strong>in</strong>d.(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: E<strong>in</strong>e Eigenkompostierung gilt dann alsordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes2009 e<strong>in</strong>gehalten werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e ke<strong>in</strong>e schädlichen E<strong>in</strong>wirkungen aufBöden und Gewässer bewirkt werden, ke<strong>in</strong>e unzumutbaren Belästigungen für Nachbarno<strong>der</strong> Nachbar<strong>in</strong>nen entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicherHerkunft e<strong>in</strong>gesetzt werden.


- 39 -§ 2Abholbereich(1) Der Abholbereich für die Sammlung <strong>der</strong> Hausabfälle umfasst das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach.(2) Für sperrige Abfälle besteht e<strong>in</strong>e Abgabemöglichkeit im ASZ Hochburg-Ach. Darüberh<strong>in</strong>aus kann e<strong>in</strong>e Abholung von sperrigen Abfällen im wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß,bei entsprechendem Bedarf, angeordnet werden.(3) Der Abholbereich für die Sammlung <strong>der</strong> Biotonnenabfälle und Grünabfälle umfasst dieSiedlungsbereiche Athalersiedlung, Ach / Wanghausen (bis zum Schloss Wanghausen).(4) Der Abholbereich für die Sammlung <strong>der</strong> haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst dasgesamte Geme<strong>in</strong>degebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erlassung dieser Verordnunge<strong>in</strong> gültiger privatrechtlicher Vertrag mit e<strong>in</strong>em Entsorgungsunternehmen besteht.§ 3Pflichten <strong>der</strong> Abfallbesitzer(1) Hausabfälle s<strong>in</strong>d von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.(2) Sperrige Abfälle s<strong>in</strong>d von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum AltstoffsammelzentrumHochburg-Ach zu br<strong>in</strong>gen, bei Abholung im Bedarfsfall am vere<strong>in</strong>barten Ort zurSammlung bereitzustellen.(3) Biotonnenabfälle s<strong>in</strong>d im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zurKompostierungsanlage <strong>in</strong> Kreil 2/Hochburg-Ach zu br<strong>in</strong>gen. Diese Verpflichtung entfällt,wenn die Biotonnenabfälle e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführtwerden.Grünabfälle s<strong>in</strong>d im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zurKompostierungsanlage <strong>in</strong> Kreil 2/Hochburg-Ach o<strong>der</strong> zur Sammelstelle beim AltstoffsammelzentrumHochburg-Ach zu br<strong>in</strong>gen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfällee<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.(4) Haushaltsähnlicher Gewerbeabfälle s<strong>in</strong>d von demjenigen, bei dem sie anfallen, für dieSammlung bereitzustellen.§ 4Abfallbehälter(1) Für die Lagerung <strong>der</strong> Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälles<strong>in</strong>d ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und wi<strong>der</strong>standsfähigeAbfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle s<strong>in</strong>d jedenfalls eigene Abfallbehälterzu verwenden.Für Abfallbehälter s<strong>in</strong>d folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:Kunststoffsäcke 120 Liter EN 13592Kunststofftonne 90 Liter EN 840-1Kunststofftonne 120 Liter EN 840-1Kunststoffconta<strong>in</strong>er 1100 Liter EN 840-3Biosäcke 10-240 Liter EN 13593Biosäcke aus Maisstärke 8 Liter EN 13432(2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichenGewerbeabfälle werden von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de beschafft und an die Liegenschaftseigentümerverkauft.(3) Die Abfallbehälter s<strong>in</strong>d so aufzustellen, dass1. sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit <strong>der</strong> Entleerung <strong>der</strong>dar<strong>in</strong> gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich s<strong>in</strong>d und


- 40 -2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßenTransport <strong>der</strong> Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet o<strong>der</strong> unzumutbar belästigtwird.§ 5Anzahl und Volumen <strong>der</strong> AbfallbehälterDie Anzahl <strong>der</strong> für e<strong>in</strong> Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach demBedarf und zwar <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> die Abfallbehälter benützendenPersonen, <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Abfallbehälter und <strong>der</strong> Länge <strong>der</strong> Abfuhr<strong>in</strong>tervalle.Die Anzahl und das Volumen <strong>der</strong> Abfallbehälter für Hausabfälle s<strong>in</strong>d so festzulegen, dassjedem Haushalt unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Behältergröße und des Abfuhr<strong>in</strong>tervalls nachstehendesBehältervolumen zur Verfügung steht:Haushaltsgröße: M<strong>in</strong>destbehältervolumen pro Woche1-Personen-Haushalt …… 5 Liter2-Personen-Haushalt 8,5 Liter3-Personen-Haushalt ….. 11,3 Liter4-Personen-Haushalt ….. 13,5 Liter5-Personen-Haushalt ….. 15 LiterIm Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim Geme<strong>in</strong>deamt behobenwerden.§ 6Abfuhrterm<strong>in</strong>e(1) Die Sammlung <strong>der</strong> Hausabfälle durch die Geme<strong>in</strong>de bzw. durch den beauftragten Drittenerfolgt wöchentlich, zwei- und vierwöchentlich.(2) Sperrige Abfälle können beim Altstoffsammelzentrum Hochburg-Ach zu den Öffnungszeitenabgegeben werden. Darüber h<strong>in</strong>aus kann die Sammlung und Abfuhr von sperrigenAbfällen im wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß nach Bedarf, gegen vorherigeAnmeldung, angeordnet werden.(3) Die Sammlung <strong>der</strong> Biotonnenabfälle und Grünabfälle erfolgt aufgrund <strong>der</strong> Miterfassungvon Strauchschnitt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 15. März bis 15. Oktober zweiwöchentlich, <strong>in</strong> <strong>der</strong>übrigen Zeit vierwöchentlich.(4) Die Sammlung <strong>der</strong> haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt wöchentlich, zwei- undvierwöchentlich.(5) Die Tage <strong>der</strong> Sammlung <strong>der</strong> Hausabfälle, sperrigen Abfälle, Biotonnen- u. Grünabfälle,<strong>der</strong> haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sowie <strong>der</strong> Abgabemöglichkeit für biogene Abfälles<strong>in</strong>d <strong>vom</strong> Bürgermeister rechtzeitig ortsüblich bekanntzugeben (Rundschreiben).§ 7Behandlungsanlagen für biogene AbfälleDie Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des BezirksabfallverbandesBraunau, 5280 Braunau, Industriezeile 32 a, mit dem AbfallsammelzentrumHochburg-Ach. Dort und bei <strong>der</strong> Kompostierungsanlage <strong>in</strong> Kreil 2/Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Achkönnen die im Geme<strong>in</strong>degebiet anfallenden biogenen Abfälle zur Verwertung abgebenwerden.


- 41 -§ 8AnzeigepflichtVermehrt o<strong>der</strong> verr<strong>in</strong>gert sich die Menge des durchschnittlich von e<strong>in</strong>er Liegenschaft abzuführendenAbfalls wesentlich, so hat dies <strong>der</strong> Eigentümer ohne unnötigen Aufschub <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deanzuzeigen.§ 9Bauwerke auf fremden GrundBei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör e<strong>in</strong>es Baurechtes)s<strong>in</strong>d die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnungs<strong>in</strong>ngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.§ 10Gebühren und BeiträgeDie Berechnung <strong>der</strong> Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 Oö. AWG 2009vorzunehmen. Dazu erlässt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Abfallgebührenordnung.§ 11InkrafttretenDiese Abfallordnung tritt mit 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft.Gleichzeitig tritt die Abfallordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> 11.12.1997 i.d.g.F.außer Kraft.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.23. Punkt: Abfallbeseitigunge) Abfallgebührenordnung; Än<strong>der</strong>ung Az. F<strong>in</strong> 813/1Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Im neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 wurde die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Biotonne im dichtbesiedelten Gebiet festgelegt. Die Geme<strong>in</strong>den müssen bis 31.12.2010 die Abfallgebührenordnungund die Abfallordnung an das neue Gesetz anpassen.Die Abfallgebührenordnung wurde daher überarbeitet. Die Abfallgebühren erfahren ke<strong>in</strong>eÄn<strong>der</strong>ungen, lediglich für die vorgesehene Abholung von Biotonnenabfällen wird e<strong>in</strong>ezusätzliche Gebühr von€ 1,50 netto/Abholung e<strong>in</strong>er 120 l Biotonne u.€ 3,00 netto/Abholung e<strong>in</strong>er 240 l Biotonne (ohne Maisstärkesackwechsel) u.€ 5,00 netto/Abholung e<strong>in</strong>er 240 l Biotonne (mit Maisstärkesackwechsel)verrechnet.Diese Entleerungsgebühren wurden bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> GR-Sitzung v. 19.10.2010 beschlossen.


- 42 -Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgende Verordnungzu erlassen:„Verordnungdes Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong>, mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Abfallgebührenordnungfür die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach erlassen wird.Auf Grund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007i.d.g.F. und des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.F., wirdverordnet:§ 1Gegenstand <strong>der</strong> GebührFür die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist e<strong>in</strong>e Abfallgebühr zuentrichten.§ 2Höhe <strong>der</strong> Gebühren (excl. 10 % Umsatzsteuer)(1) Die Abfallgebühr für die <strong>in</strong> Haushalten anfallenden Abfälle sowie für Betriebe, <strong>in</strong> denenhaushaltsähnliche Gewerbeabfälle anfallen (wie z.B. Apotheken, Ord<strong>in</strong>ationen, Büros,Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe usw.) beträgt:1. je Entleerung für e<strong>in</strong>e 90 o<strong>der</strong> 120 l Abfalltonnea) bei wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 0,80mengenbezogener Betrag € 5,90 somit <strong>in</strong>sges. € 6,70b) bei 2-wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 1,60mengenbezogener Betrag € 5,90 somit <strong>in</strong>sges. € 7,50c) bei 4-wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 3,20mengenbezogener Betrag € 5,90 somit <strong>in</strong>sges. € 9,102. je Entleerung für e<strong>in</strong>en 1100 l Abfallconta<strong>in</strong>era) bei wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 0,80mengenbezogener Betrag € 57,60 somit <strong>in</strong>sges. € 58,40b) bei 2-wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 1,60mengenbezogener Betrag € 57,60 somit <strong>in</strong>sges. € 59,20c) bei 4-wöchentlicher EntleerungGrundbetrag € 3,20mengenbezogener Betrag € 57,60 somit <strong>in</strong>sges. € 60,80


- 43 -3. je Abfuhr e<strong>in</strong>es Abfallsackes mit 120 l InhaltGrundbetrag € 1,60mengenbezogener Betrag € 5,90 somit<strong>in</strong>sges. € 7,50(2) Für die laut Abfallordnung vorgesehene Abholung von Biotonnenabfällen ist e<strong>in</strong>e zusätzlicheGebühr zu entrichten. Diese beträgt:1. Je Entleerung e<strong>in</strong>er 120 l Biotonne € 1,502. Je Entleerung e<strong>in</strong>er 240 l Biotonnea) (ohne Maisstärkesackwechsel durch das Entleerungspersonal) € 3,00b) (mit Maisstärkesackwechsel durch das Entleerungspersonal) € 5,00§ 3GebührenschuldnerGebührenschuldner ist <strong>der</strong> Liegenschaftseigentümer, im Falle des Bestehens von Baurechten<strong>der</strong> Bauberechtigte.§ 4Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> GebührenpflichtDie Verpflichtung zur Entrichtung <strong>der</strong> Gebühr nach § 2 beg<strong>in</strong>nt mit Anfang des Monats, <strong>in</strong>dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmals stattf<strong>in</strong>det.§ 5FälligkeitDie Gebühren nach § 2 s<strong>in</strong>d vierteljährlich, und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai,15. August und 15. November e<strong>in</strong>es jeden Jahres, jeweils für das laufende Vierteljahr, zurZahlung fällig.§ 6UmsatzsteuerDen im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß h<strong>in</strong>zuzurechnen.§ 7InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft.Gleichzeitig wird die Abfallgebührenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach v. 11.12.1997i.d.g.F. aufgehoben.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 44 -24. Punkt: "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG"; Zustimmung <strong>der</strong> Kommanditist<strong>in</strong> zur Vere<strong>in</strong>barunge<strong>in</strong>es Kontokorrentkreditrahmens sowie Übernahme <strong>der</strong> Haftung Az. F<strong>in</strong> 880Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 21.03.2006 wurden die Errichtung und <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong>"Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG" beschlossen.Im Vertragspunkt 5.4 des Gesellschaftsvertrages ist geregelt, dass die Aufnahme vonKrediten von <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & CoKG nur dann erfolgen darf, wenn die Kommanditist<strong>in</strong> (Geme<strong>in</strong>de) im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> ihre Zustimmunggibt. Weiters ist im Punkt 5.7 des Gesellschaftsvertrages geregelt, dass Kreditaufnahmendurch die Gesellschaft nur dann zulässig s<strong>in</strong>d, wenn daneben die Geme<strong>in</strong>deHochburg-Ach gegenüber dem Kreditgeber die Haftung übernimmt.Zur Absicherung <strong>der</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG ist die Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es Kontokorrentkredites<strong>in</strong> Höhe von € 150.000,00 notwendig.Die Aufnahme dieses Kredites <strong>in</strong> Höhe von € 150.000,00 für die F<strong>in</strong>anzjahre 2011-2012wurde beschränkt ausgeschrieben. Folgende Offerte s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>gelangt:a) Raiffeisenbank Region Braunau/Braunau, Angebot v. 23.11.2010:3-Monats-Euribor + 0,38 %6-Monats-Euribor + 0,19 %b) Salzburger Sparkasse Bank AG/Salzburg, Angebot v. 17.11.2010:3-Monats-Euribor + 0,500 %6-Monats-Euribor + 0,500 %H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> übrigen Bed<strong>in</strong>gungen wird auf die vorliegenden Offerte verwiesen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GRM Gregor Würz<strong>in</strong>ger möchte wissen, ob <strong>der</strong> Kreditrahmen jährlich ausgeschrieben werdenmüsse, da e<strong>in</strong> Bankenwechsel mit viel Arbeit verbunden sei. Der AL gibt Auskunft, bei <strong>der</strong> KGlaufe <strong>der</strong> Kassenkredit zwei Jahre, man müsse abklären, ob e<strong>in</strong>e längere Dauer rechtlichmöglich sei. GVM Horst Grumbach gibt zu bedenken, dass Banken für kürzere Laufzeitenbessere Konditionen gewähren würden.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Der GR stimmt <strong>der</strong> Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es Kontokorrentkredites bis zu € 150.000,-- durchdie Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG bei <strong>der</strong>RAIBA Region Braunau/Braunau zu den im Offert dieses Geld<strong>in</strong>stitutes <strong>vom</strong> 23.11.2010bekannt gegebenen Konditionen (B<strong>in</strong>dung an 3-Monats-Euribor + 0,38 % p.a. dec.) zu.Weiters übernimmt die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach für diesen Kontokorrentkredit gegenüberdem Kreditgeber die Haftung. E<strong>in</strong>e Fotokopie des Kontokorrentkreditvertrages wird als"Anhang 3" dem Sitzungsprotokoll angeschlossen und bildet e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteildesselben."


- 45 -Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.25. Punkt: Steuerhebesätze; Festsetzung für das Fj. 2011 Az. F<strong>in</strong> 920/0Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Da <strong>der</strong> Voranschlag für das Jahr 2011 noch nicht fertig gestellt ist und nicht verabschiedetwerden kann, ist es notwendig die Hebesätze für die Geme<strong>in</strong>deabgaben bereits jetzt zu beschließenund kundzumachen. Der GV hat empfohlen – mit Ausnahme <strong>der</strong> Wasser-,Abwasser- und Abfallgebührenordnung - die 2010 geltenden Hebesätze beizubehalten. Fürdie Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren s<strong>in</strong>d die unter TOP. 21, 22 und 23 e) beschlossenenGebührenordnungen umzusetzen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:"Die Steuerhebesätze für das Fj. 2011 werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für land- und forstw. Betriebe (A) 500 v.H.d.Stmb.b) für Grundstücke (B) 500 v.H.d.Stmb.2. Hundeabgabefür jeden Hund20,00 Euro3. Wassergebühren lt. Wassergebührenordnung <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong>4. Lustbarkeitsabgabe lt. Lustbarkeitsabgabe-Verordnung <strong>vom</strong> 14.12.1983 i.d.g.F.5. Kanalgebühren lt. Kanalgebührenordnung <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong>6. Abfallgebühren lt. Abfallgebührenordnung <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong>7. K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartengebühren lt. Tarifordnung-Elternbeiträge v. 10.07.2008 i.d.g.F.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.


- 46 -26. Punkt: Kassenkredit; Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es Rahmens von€ 700.000,-- mit e<strong>in</strong>em Bank<strong>in</strong>stitut für das Fj. 2011 Az. F<strong>in</strong> 950Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekasse ist es erfor<strong>der</strong>lich, für dasJahr 2011 e<strong>in</strong>en Kassenkreditrahmen von € 700.000,-- zu vere<strong>in</strong>baren.Folgende Angebote s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>gelangt:a) Raiffeisenbank Region Braunau/Braunau, Angebot v. 23.11.2010:3-Monats-Euribor + 0,38 %6-Monats-Euribor + 0,19 %b) Salzburger Sparkasse Bank AG/Salzburg, Angebot v. 17.11.2010:3-Monats-Euribor + 0,500 %6-Monats-Euribor + 0,500 %H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> übrigen Bed<strong>in</strong>gungen wird auf die vorliegenden Offerte verwiesen.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:„Es wird die Ermächtigung erteilt, im Fj. 2011 bei <strong>der</strong> Raiffeisen Bank RegionBraunau/Braunau am Inn auf <strong>der</strong> Basis ihres Angebotes <strong>vom</strong> 23.11.2010 e<strong>in</strong>en Kassenkreditbis zu € 700.000,-- (B<strong>in</strong>dung an 3-Monats-Euribor zuzügl. 0,38 % p.a. dec.) <strong>in</strong> Anspruch zunehmen. E<strong>in</strong>e Fotokopie des Kreditvertrages wird dem Sitzungsprotokoll als „Anhang 4“angeschlossen und bildet e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil desselben."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmungerfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.DRINGLICHKEITSANTRAG 1:Kanalordnung; Än<strong>der</strong>ung Az. Bau 811/0Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer


- 47 -Sachverhalt:Im Zuge <strong>der</strong> Vorprüfung des Entwurfes für e<strong>in</strong>e neue Kanalgebührenordnung hat das Amt<strong>der</strong> Oö. Landesregierung mit Schreiben v. 07.12.2010, Gz. IKD(Gem)-541017/16-2010-Mö,darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Bestimmungen über die Hausanschlusspumpwerke allenfalls<strong>in</strong> <strong>der</strong> Kanalordnung, nicht aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung geregelt werden sollten. Dadie neue Kanalgebührenordnung bereits mit 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft tritt, soll bis dah<strong>in</strong> auch dieKanalordnung überarbeitet werden. Zusätzlich zu <strong>der</strong> Regelung für die Pumpwerke sollen im§ 2 Abs. 1 die wasserrechtlichen Bescheide ergänzt werden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GRM Josef Ka<strong>in</strong> hält es für wichtig, gegenüber den Betroffen zu betonen, dass nur die Erstanschaffungdes Hausanschlusspumpwerkes von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de f<strong>in</strong>anziert werde. GR-EMOtto Wengler macht darauf aufmerksam, dass im Gegenzug Abschläge von den laufendenBenützungsgebühren gewährt würden. Der AL bestätigt dies, allerd<strong>in</strong>gs werde dieser 25 %-ige Nachlass von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde bereits kritisiert. GR-EM Otto Wengler hält e<strong>in</strong>eErmäßigung jedenfalls für gerechtfertigt, da dem Hausbesitzer durch die Wartung undErsatzbeschaffung hohe Kosten erwachsen könnten. Bei ihm sei dies z.B. <strong>der</strong> Fall gewesen,da das Pumpwerk falsch <strong>in</strong>stalliert worden sei.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verordnung zu erlassen:„Verordnungdes Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach <strong>vom</strong> <strong>14.12.2010</strong> mit <strong>der</strong> die Kanalordnungfür die öffentliche Kanalisation im Geme<strong>in</strong>degebiet Hochburg-Ach <strong>vom</strong> 09.07.2002 i.d.g.F.geän<strong>der</strong>t wird.Aufgrund des § 11 Abs. 2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001, wirdverordnet:§ 11. § 2 Abs. 1 - E<strong>in</strong>leitungsbed<strong>in</strong>gungen - hat zu lauten:Die Auflagen und Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> wr. Bewilligungsbescheide für die e<strong>in</strong>zelnen Ortsnetzkanalisationens<strong>in</strong>d, soferne sie die E<strong>in</strong>leiter betreffen, e<strong>in</strong>zuhalten. Bisher s<strong>in</strong>dbezüglich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungsanlage Hochburg-Ach folgende wr. Bewilligungsbescheideergangen:Bereich Duttendorf:Wa-1293/2-1976 <strong>vom</strong> 03.03.1976 (Landeshauptmann von Oberösterreich)Bereich Ach, Wenghofsiedlung:Wa-700772/19-1999 <strong>vom</strong> 12.08.1999 (Landeshauptmann von Oberösterreich)Bereich Wanghausen:Wa-700772/36-2000 <strong>vom</strong> 16.03.2000 (Landeshauptmann von Oberösterreich)Bereich Oberkriebach:Wa-700772/54-2001 <strong>vom</strong> 20.11.2001 (Landeshauptmann von Oberösterreich)


- 48 -Detailprojekt "Übernahmestelle für Senkgruben<strong>in</strong>halte":Wa-700772/80-2003 <strong>vom</strong> 28.11.2003 (Landeshauptmann von Oberösterreich)Detailprojekt „Holzgassen“:Wa-700772/101-2006-Mb/Wal v. 06.04.2006 (Landeshauptmann von Oberösterreich)Detailprojekt „Anschluss Entsorgungsbereich Hochburg“Wa-2009-700772/127-Fra/Bg v. 18.06.2009 (Landeshauptmann von Oberösterreich)2. Nach § 6 ist folgen<strong>der</strong> § 6 a e<strong>in</strong>zufügen:§ 6 aHausanschlusspumpwerkeWenn durch die Höhenlage o<strong>der</strong> die Ausführung <strong>der</strong> öffentlichen Kanalisationsanlagee<strong>in</strong>e Entsorgung des Erdgeschosses und allenfalls <strong>der</strong> über diesem liegenden Geschosseaus technischen Gründen im natürlichen Gefälle zur öffentlichen Kanalisationsanlagenicht möglich ist, errichtet die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach auf ihre Kosten im zuentsorgenden Grundstück e<strong>in</strong> Abwasserhausanschlusspumpwerk zur Hebung <strong>der</strong>anfallenden Abwässer <strong>in</strong> die öffentliche Kanalisationsanlage. Das Eigentum an dieserAnlage geht mit Inbetriebnahme auf den Grundeigentümer über. Alle weiteren Kosten,wie Betriebs-, Reparatur-, Energie-, Neubeschaffungskosten und sonstige imZusammenhang mit dem Pumpwerk anfallenden Kosten, hat <strong>der</strong> Eigentümer des überdas Hauspumpwerk zu entsorgenden Objektes zu tragen.§ 2InkrafttretenDiese Verordnung wird mit 01.01.2011 rechtswirksam.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.DRINGLICHKEITSANTRAG 2Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Vizebürgermeister/Innen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atesHochburg-Ach Az. Gem 004/3Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Die PRO-GR-Fraktion hat die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrages wie folgt begründet:„In <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung am <strong>14.12.2010</strong> ist unter TOP 3 die Neuwahl des Vizebürgermeistersvorgesehen. Dieser TOP wurde erst am 09.12.2010 mitgeteilt. Deshalb war e<strong>in</strong>efristgerechte Antragstellung zur Aufnahme des Verhandlungspunktes „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anzahl<strong>der</strong> Vizebürgermeister“ nicht möglich.


- 49 -In den vergangenen Funktionsperioden waren immer zwei Vizebürgermeister benannt unddas bei deutlich weniger Stimmanteil <strong>der</strong> zweitstärksten Fraktion. Die bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atswahlgenannten Gründe <strong>der</strong> „Unerfahrenheit“ von PRO: s<strong>in</strong>d obsolet, <strong>der</strong> nun gewählteBürgermeister ist ebenfalls Quere<strong>in</strong>steiger und im vergangenen Jahr konnte von PRO: vielErfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsarbeit gesammelt werden. Die aktuellen Herausfor<strong>der</strong>ungen<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsarbeit, begründet durch die für Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> vieler H<strong>in</strong>sicht schwierigenZeiten, erfor<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e engagierte, nach vorne gerichtete konstruktive Vertretung unsererGeme<strong>in</strong>de nach außen. Das entspricht auch dem Wahlslogan des neu gewählten Bürgermeisters„Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> mehr möglich machen“. Das Wählervotum, sowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atswahlvon letztem Herbst, als auch das Ergebnis <strong>der</strong> Bürgermeisterwahl mit e<strong>in</strong>em Viertel<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen rechtfertigen e<strong>in</strong>e Beteiligung von PRO: an <strong>der</strong> Bürgermeisterarbeit.Parteipolitische Überlegungen und persönliche Bef<strong>in</strong>dlichkeiten haben bei <strong>der</strong>Entscheidung dieser Frage ke<strong>in</strong>en Raum.“Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GRM Josef Ka<strong>in</strong> stellt klar, dass nicht <strong>in</strong> allen Perioden zwei Vizebürgermeister gewähltwurden. Für Bgm. Johann Reschenhofer ist „Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> mehr möglich machen“ e<strong>in</strong>wichtiger Slogan, um positiv etwas zu erreichen. Er hebt aber hervor, dass sich PRO <strong>in</strong> <strong>der</strong>Vergangenheit nicht immer daran gehalten habe und er<strong>in</strong>nert an das Schulthema, bei demtrotz gültiger Beschlüsse immer noch versucht werde, alles abzuän<strong>der</strong>n, o<strong>der</strong> an dieArchitektenbeauftragung von Rupert Plasser, die rechtlich sehr wohl <strong>in</strong> Ordnung gewesensei, die damals gewünschten Vergleichsangebote seien nur Werkzeuge zum Verzögern. Erhabe das Gefühl, dass oft nur gesucht werde, wie man die Umsetzung von Beschlüssenverh<strong>in</strong><strong>der</strong>n könne.Antrag:GVM He<strong>in</strong>rich Taitl stellt namens <strong>der</strong> PRO-Fraktion den Antrag, folgenden Beschluss zufassen:„Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at wolle beschließen, die Anzahl <strong>der</strong> Vizebürgermeister von e<strong>in</strong>em auf zweizu erhöhen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag <strong>der</strong> PRO-Fraktion wird mit 19 : 6 Stimmen (Dafür: PRO-Fraktion, Stimmenthaltung:die GRM Felix Spitzwieser und Josef Ka<strong>in</strong>, Gegenstimmen: Rest) abgelehnt. DieAbstimmung erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.DRINGLICHKEITSANTRAG 3:Hauptschule; Zustimmung <strong>der</strong> Kommanditist<strong>in</strong> zu folgen<strong>der</strong>Auftragsvergabe durch die "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG": Ankauf e<strong>in</strong>es Spülbeckensund e<strong>in</strong>es Handwaschbeckens Az. Schu 212/0Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer


- 50 -Sachverhalt:Am 28.09.2010 wurde von Frau Mag. Aberham, BH Braunau am Inn, die Küche für dieSchulausspeisung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hauptschule besichtigt. Im Kontrollbericht v. 24.11.2010, Gz.SanLA0414/0002/-0019-2010/ABER, wird die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach aufgefor<strong>der</strong>tumgehend folgende Maßnahmen durchzuführen:- Spülbecken für Produktionsraum- Handwaschbecken für Küchenpersonal <strong>in</strong> <strong>der</strong> PersonaltoiletteDazu wurden zwei Angebote e<strong>in</strong>geholt:Angebot <strong>der</strong> Fa. Ehr<strong>in</strong>ger/Hochburg-Ach v. 15.11.2010 lautend auf € 2.027,23 <strong>in</strong>kl. MWSt.Angebot <strong>der</strong> Fa. Lohberger/Mattighofen v. 17.11.2010 lautend auf € 2.137,88 <strong>in</strong>kl. MWSt.Von <strong>der</strong> HS-Leitung wird die Beauftragung <strong>der</strong> Fa. Ehr<strong>in</strong>ger favorisiert.Mit Schreiben v. 03.12.2010 wurde beim Amt <strong>der</strong> Oö. LReg. um Freigabe dieser Auftragsvergabeangesucht. Lt. telefonischer Rückfrage v. <strong>14.12.2010</strong> kann <strong>der</strong> Auftrag vergebenwerden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:"Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stimmt – vorbehaltlich <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en aufsichtsbehördlichen Genehmigungfür Abgangsgeme<strong>in</strong>den - <strong>der</strong> Beauftragung <strong>der</strong> Fa. Ehr<strong>in</strong>ger/Hochburg-Ach mitdem E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>es Spülbeckens für den Produktionsraum und e<strong>in</strong>es Handwaschbeckens fürdas Küchenpersonal <strong>in</strong> <strong>der</strong> Personaltoilette durch die Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG zu."Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.27. Punkt: AllfälligesI. Mitteilungen des Bürgermeisters1. Der Bürgermeister <strong>in</strong>formiert übera) den Mandatsverzicht von Otto Wengler; auf das freie GR-Mandat wurde KlausÖsterbauer berufenb) den Bescheid <strong>der</strong> BH Braunau v. 12.11.2010 betreffend die „Pachlerbergquelle“.Die Umsetzung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Sanierungsmaßnahmen sei nicht möglich. Indiesem Zusammenhang wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass für diesen BereichAnschlusspflicht an die OWVA bestehe.c) die Anregung von GVM Horst Grumbach, das ASZ aus <strong>der</strong> Athalersiedlungauszusiedeln


- 51 -d) die E<strong>in</strong>reichung des Projektes „Nachmittagsbetreuung für die K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> VolksschulenHochburg und Ach“ beim Oö. Familienoskar 2010 durch GR-EM AngelikaMe<strong>in</strong>dl namens <strong>der</strong> Elternvere<strong>in</strong>e. Das Projekt wurde unter die TOP 10 gereiht,allerd<strong>in</strong>gs auf ke<strong>in</strong>en prämierten Platz.e) das Schreiben <strong>vom</strong> 29.10.2010 von ehemaligen Schülern <strong>der</strong> VS Ach/Jahrgänge1927 – 1932, die beim e<strong>in</strong>em Klassentreffen am 26.10.2010 die VS Ach besichtigthabenf) den Entwurf des Auftragsschreiben an Architekt DI Hermann Zeil<strong>in</strong>ger/Braunau fürdie Überarbeitung des FWP und ÖEKg) den voraussichtlichen Zeitplan für die Überarbeitung des FWP und ÖEKh) die Bewerbung <strong>der</strong> Stadt Burghausen um den Weltkulturerbe-Statusi) den von <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de Steyregg übermittelten Entwurf e<strong>in</strong>er Resolution gegenMehrbelastungen für die Geme<strong>in</strong>den durch den Gratisk<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenj) den schlechten Zustand <strong>der</strong> Königstraße <strong>in</strong> Sengstatt. Da Aufschotterungen <strong>der</strong>zeitnicht möglich s<strong>in</strong>d, soll das Straßenstück gesperrt werden.k) den Geme<strong>in</strong>schaftsraum im Betreubaren Wohnen. Die GRM werden e<strong>in</strong>geladen,sich Richtl<strong>in</strong>ien für die Nutzung zu überlegen. GR-EM Bernhard Füller regt an, auche<strong>in</strong>e mögliche weitere Nutzung des Musikheimes zu überprüfen.l) die Urnengräber beim Friedhof Ach, es ist nur mehr e<strong>in</strong> Urnengrab verfügbar. Von<strong>der</strong> Pfarre Ach wurde e<strong>in</strong> Angebot <strong>der</strong> Fa. Spannbeton LTD/Wien v. 13.12.2010 ltd.auf € 17.060,04 <strong>in</strong>kl. MWSt. e<strong>in</strong>geholt.m) den Wunsch, zusätzliche Parkmöglichkeiten beim Friedhof Ach zu schaffen. Hiersollen Lösungen gesucht werden.n) die E<strong>in</strong>ladung des Oö. Geme<strong>in</strong>debundes zum Lehrgang über kommunaleÖffentlichkeitsarbeit, <strong>der</strong> am 15.01.2011 starteto) die erfolgte Entfernung des Pflasterelementes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Athalerstraße bei <strong>der</strong> LiegenschaftAthalerstr. 44/Gruber2. W<strong>in</strong>terdienst; StreusalzankaufDer Bgm. gibt bekannt, dass das Streusalz <strong>der</strong> Müllverbrennungsanlage <strong>in</strong> Burgkirchen/D.ausprobiert wird. GRM Felix Spitzwieser möchte sichergestellt wissen,dass es ke<strong>in</strong>e Kontam<strong>in</strong>ierungen geben könne. GRM Wilhelm Kirchsteiger fragt nachden Kosten im Vergleich zu herkömmlichem Salz. Der Bgm. antwortet, das Salz seigünstiger. Verunre<strong>in</strong>igungen seien nicht zu befürchten, weil es <strong>in</strong> Österreich, z.B. <strong>in</strong>Salzburg, bereits e<strong>in</strong>gesetzt worden sei. GRM Josef Ka<strong>in</strong> legt nahe, beim Streusplitte<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Körnung zu verwenden. Dies werde <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n bereits sehrerfolgreich praktiziert.3. Verkehrssituation bei <strong>der</strong> VS HochburgDer Bgm. br<strong>in</strong>gt den GRM das Mail von GRM Hildegard Baumann-Hartl v.13.12.2010, mit dem sie ersucht, die Verkehrssituation bei <strong>der</strong> VS Hochburg zuentschärfen, zur Kenntnis. GRM Hildegard Baumann-Hartl beschreibt, vor allemwegen <strong>der</strong> knappen Buszeiten würden die K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischen den wartenden Autoszum Bus laufen, dies sei sehr gefährlich. Der Bgm. ergänzt, auch die Buschauffeurewürden sich über den Zustand beschweren. Mehrere GRM sehen e<strong>in</strong>e Verschärfungdes Problems im Fahrplan <strong>der</strong> Fa. Felber und dar<strong>in</strong>, dass viele Eltern ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong> mitdem PKW br<strong>in</strong>gen und abholen würden.Es wird vere<strong>in</strong>bart, dass sich GR-Mitglie<strong>der</strong> morgen um 11.30 Uhr bei <strong>der</strong> VSHochburg treffen und sich e<strong>in</strong> Bild von den Gegebenheiten und ev. Lösungsmöglichkeitenmachen sollen.


- 52 -II.Anfragen, Anmerkungen und Anregungen <strong>der</strong> GRM1. Nachgefragt wirda) nach e<strong>in</strong>er probeweisen E<strong>in</strong>bahnregelung für die Acher Gasse (GRM Josef Ka<strong>in</strong>).Hier soll nochmals e<strong>in</strong> Vorstoß gemacht werden. Bgm. Johann Reschenhoferschil<strong>der</strong>t, er habe u.a. bereits Gespräche mit <strong>der</strong> Stadt Burghausen/Bgm. HansSte<strong>in</strong>dl sowie e<strong>in</strong>igen betroffenen Anra<strong>in</strong>ern geführt. Probleme werde es mitLieferanten geben. E<strong>in</strong>e noch abzuklärende Anregung wäre es, wenn Burghausene<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fahrtsverbot zur „Alten Brücke“ verordnen würde. GRM RolandDickenberger betont, vorrangig soll die Lebensqualität <strong>der</strong> Anwohner verbessertwerden. Bisher sei nichts geschehen, weil sich diese nicht e<strong>in</strong>ig seien. GVMHe<strong>in</strong>rich Taitl und GRM Josef Ka<strong>in</strong> schlagen vor, <strong>der</strong> BA solle nach Lösungsmöglichkeitsuchen und den Betroffenen vorlegen. GRM Josef Re<strong>in</strong>dl hofft, dassdie Erhöhung <strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralölsteuer Erleichterung br<strong>in</strong>gen werde. GVM HorstGrumbach er<strong>in</strong>nert, es sei vor längerem e<strong>in</strong>e Bürgerversammlung <strong>in</strong> „Vor<strong>der</strong>ach“geplant gewesen und kurzfristig abgesagt worden. Diese Idee sollte nun umgesetztwerden.b) ob <strong>der</strong> Passus „verbaler und tätlicher Angriff“ im <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> letzten Sitzung v.11.11.2010 geän<strong>der</strong>t worden sei (GRM Josef Ka<strong>in</strong>). GRM Wilhelm Kirchsteigerverweist auf e<strong>in</strong>e persönliche Aussprache, e<strong>in</strong>e <strong>Protokoll</strong>än<strong>der</strong>ung müsse nichtvorgenommen werden.2. Der Bürgermeister wird darauf aufmerksam gemacht, dassa) <strong>der</strong> Architekt des Altenheimbaues <strong>in</strong> Ostermieth<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Konkurs gegangen se<strong>in</strong>soll. Außerdem soll sich die Bausumme von € 13,5 Mio. auf € 10 Mio. reduzierthaben (GVM Herwig Hammerle).b) es mehrere Beschwerden gebe, dass bei <strong>der</strong> Schneeräumung viel Erdreichabgeschoben werde, Schneestangen abgebrochen würden und bei denE<strong>in</strong>fahrten <strong>in</strong> Landesstraßen <strong>der</strong> Schnee sichtbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nd abgelagert werde(GRM Josef Ka<strong>in</strong>)c) die 5,5 t-Beschränkung für den Acher Berg immer wie<strong>der</strong> ignoriert werde, ca. 10– 12 x jede Woche (GRM Josef Ka<strong>in</strong>). Er schlägt vor, e<strong>in</strong> Über-Kopf-Verkehrszeichenzu beantragen, das werde vielleicht besser wahrgenommen.d) das Abstimmungsverhalten <strong>der</strong> GRM bei den Kanalgebühren verwun<strong>der</strong>e (GRMJosef Ka<strong>in</strong>), da viele nicht betroffen seiene) die Liegenschaft Duttendorf 44/Mayer an die Fam. Vitlic verkauft sei (GVMRupert Plasser). Die Fam. Vitlic wäre bereit, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Fläche zur Entschärfungdes E<strong>in</strong>fahrtsbereiches zu verkaufen. Dazu f<strong>in</strong>det am 15.12.2010, um 15.30 Uhre<strong>in</strong>e Besprechung mit <strong>der</strong> Straßenmeisterei Ostermieth<strong>in</strong>g an Ort und Stellestatt. Interessierte s<strong>in</strong>d zur Teilnahme e<strong>in</strong>geladen.3. K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbusbeiträgeDer AL berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass GR-EM Angelika Me<strong>in</strong>dl bei e<strong>in</strong>erElternversammlung im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten e<strong>in</strong>e Erklärung zur monatlichen E<strong>in</strong>hebung <strong>der</strong>Elternbeiträge für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbus abgegeben haben soll mit negativem Inhaltfür das Geme<strong>in</strong>deamt. Er fragt sie, ob dies richtig sei. GR-EM Angelika Me<strong>in</strong>dlverne<strong>in</strong>t dies entschieden. Die GVM Herwig Hammerle und He<strong>in</strong>rich Taitl sowie GR-EM Bernhard Füller kritisieren die Wortmeldung des AL energisch. Wenn solcheGerüchte vorgebracht würden, sollen auch Fakten vorgelegt werden. GR-EM OttoWengler schließt sich dem an.


- 53 -4. Gratulationen und WeihnachtswünscheGR-EM Otto Wengler, GRM Josef Ka<strong>in</strong>, GVM Rupert Plasser sowie GVM He<strong>in</strong>richTaitl gratulieren Bgm. Johann Reschenhofer zu se<strong>in</strong>em guten Wahlergebnis undAdelheid Geßl zur Wahl zur Vizebürgermeister<strong>in</strong> und wünschen sich e<strong>in</strong>e guteZusammenarbeit für die nächsten fünf Jahre. Vizebgm. Adelheid Geßl dankt für dieGlückwünsche, sie werde sich bemühen, den Bgm. zu unterstützen und mit denFraktionen und dem Geme<strong>in</strong>deamt zusammen zu arbeiten. Bgm. Johann Reschenhoferwar <strong>vom</strong> Wahlergebnis überrascht und bedankt sich bei allen. Weiters erwähnter, er habe viele und sehr nette Glückwunschschreiben zur Wahl bekommen, <strong>der</strong>Burghauser Bürgermeister Hans Ste<strong>in</strong>dl habe sogar e<strong>in</strong>en Boten geschickt.Es wird für die gute Kooperation <strong>der</strong> GR-Faktionen, für das Engagement <strong>der</strong> GRMsowie für die Arbeit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debediensteten gedankt. Allen GR-Mitglie<strong>der</strong>n und<strong>der</strong>en Angehörigen sowie den Geme<strong>in</strong>debediensteten wird e<strong>in</strong> ruhiges, bes<strong>in</strong>nlichesWeihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr gewünscht.Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschriften <strong>der</strong> letzten SitzungenGegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur E<strong>in</strong>sicht aufgelegenen Verhandlungsschriften über dieSitzungen <strong>vom</strong> 31.03.2009, 26.05.2009, 09.07.2009, 08.10.2009, 19.10.2010 und11.11.2010 wurden ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen erhoben; sie gelten daher als genehmigt.Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nichtmehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende um 23.00 Uhr die Sitzung.Rothenbuchner eh.Schriftführer<strong>in</strong>Reschenhofer eh.Vorsitzen<strong>der</strong>R.Plasser eh. Taitl eh. Ka<strong>in</strong> eh. Österbauer eh.GR-Mitglied GR-Mitglied GR-Mitglied GR-MitgliedGegen die vorliegende Verhandlungsschrift wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 31.03.2011 ke<strong>in</strong>eE<strong>in</strong>wendungen erhoben.Hochburg-Ach, am 01.04.2011Der Vorsitzende:Reschenhofer eh.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!